Bericht des Rates der EKD (Präses Manfred Kock)

4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)

9. "Das Geheimnis der Erlösung ist die Erinnerung" - zum Verhältnis von Christen und Juden

9.1 Die Haltung der evangelischen Kirche zur Judenmission

Die Frage, die im Umfeld des Schwerpunktthemas unserer Synode auftauchen muss, ist die der Judenmission. Sie hat uns bereits im Sommer während des Kirchentages und noch einige Zeit danach beschäftigt.

In einer Pressemitteilung nach dem Gespräch zwischen Vertretern des Rates der EKD und des Zentralrates der Juden im vergangenen Jahr ist festgehalten worden: "Die Mitglieder der EKD-Delegation betonten, dass die christliche Verkündigung öffentlich geschieht und sich an alle Menschen wendet und stets Einladung zum Hören und zum Gespräch ist. Sie bekräftigen, dass alle Gliedkirchen der EKD eine spezielle Ausrichtung dieser Verkündigung auf Juden, etwa im Sinne einer auf Bekehrung zielenden organisierten "Judenmission", aus theologischen und historischen Gründen ablehnen."

Zu diesen Aussagen stehe ich uneingeschränkt. Die historischen Gründe muss ich nicht entfalten. Die theologischen Gründe meiner eigenen Haltung möchte ich an dieser Stelle andeuten:

Israel ist der erste Zeuge Gottes vor der Welt und seiner Bestimmung nach "Licht der Völker" (Jes 42,6;49,6). Die Kirche hat ihre Sendung (Mission) an die Völker in Teilnahme und Teilhabe an dem Zeugendienst Israels vor der Welt zu verstehen. Israel und die Kirche sind gemeinsame Zeugen Gottes vor der Welt.

Die Beauftragung der Kirche zur Mission richtet sich nicht an Israel, sondern nach Mt 28 an die "Völker". Damit ist nicht Israel gemeint, damit ist Israel auch nicht mitgemeint. Deshalb ist die Sendung der 12 Jünger an Israel (Mt 10,4f) von der Mission an die Völker (Mt 28,16-20) zu unterscheiden. In der Sendung Jesu an Israel geht es um die Umkehr im Bund, die Umkehr im Vaterhaus. Davon ist zu unterscheiden die den Jüngern seit der Auferweckung des Gekreuzigten aufgetragene Mission an alle Völker. Judenmission würde fälschlich voraussetzen, Israel sei von Gott verworfen, auf die Stufe der "Völker" zurückgefallen.

Der Apostel Paulus dagegen sagt über die Juden, dass sie diejenigen sind, "denen die Kindschaft gehört und die Herrlichkeit und der Bund und das Gesetz und der Gottesdienst und die Verheißungen, denen auch die Väter gehören, und aus denen Christus herkommt nach dem Fleisch, der da ist Gott über alles, gelobt in Ewigkeit. Amen." (Röm 9,4-5)

9.2 Ein Brückenbauer

Christen und Juden haben mit Ignatz Bubis einen wichtigen Brückenbauer für ihr Miteinander verloren. Seine Liberalität und Toleranz haben dafür gesorgt, dass auch schwierige Fragen im christlich-jüdischen Dialog konstruktiv angegangen werden konnten. Auch im Gespräch mit Muslimen in unserem Land kannte er keine Berührungsängste. Immer wieder hat er um Verstehen geworben, hat sich selbst dabei nicht geschont.

Mit seinem Einsatz für Menschenrechte und gegen die Ausgrenzung von Minderheiten wies Bubis eindrücklich darauf hin, dass Demokratie nur in einem Klima der Toleranz gedeihen kann. Meine letzte Begegnung mit ihm war bei der Feier zum 50. Jahrestag unseres Grundgesetzes. Wir waren uns einig: Die Verfassung unseres Staates ist die beste Grundlage für ein freiheitliches Gemeinwesen. Alles hängt aber daran, dass die Wirklichkeit mit den Grundsätzen der Verfassung übereinstimmt. Es ist noch viel zu tun, damit Deutschland ein sicheres Land für alle wird. Das bleibt das Vermächtnis von Ignatz Bubis.

Eine Begegnung, die 1998 im Rahmen von Gesprächen zwischen dem Zentralrat der Juden und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland stattfand, ist mir in lebendiger Erinnerung. Ignatz Bubis hat auch dabei deutlich gemacht, dass es eine gemeinsame Zukunft von Christen und Juden in unserem Land nur geben kann, wenn die dunklen Seiten der Vergangenheit nicht verdrängt oder verharmlost werden.

Ignatz Bubis stand mit dieser Erkenntnis nicht allein. Aber es sind zu wenige, die sich der wachsenden Gleichgültigkeit widersetzen. Dabei ist die Kraft der Erinnerung und die Kultur des Gedenkens für uns Christen so unaufgebbar wichtig!

9.3 Der historischen Verantwortung gerecht werden

Es dauert nicht mehr lange, dann wird von den jüdischen und nichtjüdischen Opfern der Nazis niemand mehr leben, aber auch niemand mehr von denen, die persönlich Schuld an Verbrechen der Hitlerzeit tragen. Die Schuld jetziger und künftiger Generationen wird dann darin bestehen, die Haftung für unsere Geschichte zu verweigern und der daraus resultierenden Verantwortung auszuweichen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat in den vergangenen Jahren wiederholt eine wirksame Regelung der unerledigten Fragen der Wiedergutmachung angemahnt. Schon 1987 hat der damalige Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Dr. Martin Kruse, vor der Synode der EKD in Berlin-Spandau darauf hingewiesen, dass es "beschämend" wäre, "wenn sich die Probleme durch den Tod der betroffenen Opfer erledigten".

Ich erinnere auch an die Beschlüsse der 7. Synode der EKD von 1986, 1988 und 1989 sowie an die EKD-Texte 21, die schon im Titel das Thema bezeichnen, um das es geht: "Vergessene Opfer".

Ein unerledigter Bereich des Entschädigungsrechts für NS-Opfer ist die Entschädigung der Zwangsarbeiter. Es versteht sich daher von selbst, dass der Rat der EKD die Bemühungen um eine Lösung dieses Problems mit großem Interesse begleitet.

Ich möchte von hier aus an die Beteiligten in Wirtschaft und Politik appellieren, die laufenden Verhandlungen mit den Vertretern der Zwangsarbeiter zügig fortzusetzen. Die deutschen Unternehmen, die gewollt oder ungewollt besonders in der Zeit der Kriegswirtschaft mit ihren wirtschaftlichen Aktivitäten in das Unrechtsregime eingebunden waren, bitte ich eindringlich, in Solidarität mit den Betrieben, die sich aus firmenhistorischen und moralischen Gründen bereits verpflichtet haben, die erforderlichen Beträge aufzubringen. Nur so können sie ihrer Verantwortung für die Opfer der NS-Zwangsmaßnahmen gerecht werden. Aber die Verantwortung liegt nicht allein auf der Seite der heutigen Unternehmen. Es gibt hier eine staatliche und gesellschaftliche Gesamtverantwortung, die den Einsatz von Mitteln aus dem Bundeshaushalt rechtfertigt. In den Verhandlungen über eine angemessene Entschädigung muss endlich ein Ergebnis erzielt werden, das vor der Geschichte bestehen kann.



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