Weitere Berichte und Referate

4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)

Einbringung des Haushaltsgesetzes 2000

Rechtsanwältin Dr. Ruth Leuze, Ratsmitglied

1. Einleitung

Nach dem bewegenden Erinnern dieses Vormittags an die Ereignisse vor 10 Jahren fällt es schwer, sich der spröden Materie der kirchlichen Finanzen zuzuwenden - zumal es dabei auch heuer wahrlich keinen Blumentopf zu gewinnen gibt. Das muss ich gleich vorweg sagen, wenn ich jetzt im Namen des Rats der EKD den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2000 einbringe. Er beläuft sich alles in allem auf 423 Mio. DM. Darin enthalten sind mit insgesamt 216 Mio. DM die Umlagen für die Finanzierung der EKD, des Diakonischen Werks, der Militärseelsorge sowie der Ost- und Exilpfarrerversorgung. Gegenüber dem Etat 1999, der alles in allem noch 445 Mio. DM betrug, sind das knapp 5 % weniger. Der harte Einsparungskurs der letzten Jahre setzt sich damit - wenn auch in etwas geringerem Umfang - fort.

Zu den erneuten harten Einschnitten im Haushaltsentwurf war der Rat gezwungen, weil sich die EKD bekanntlich ihr Geld nicht selbst drucken oder einfach bei anderen holen kann. Sie erhält nicht einmal einen festen Anteil am Kirchensteuereinkommen der Landeskirchen - bedauerlicher Weise, sei einmal von dieser Stelle aus gesagt, denn dann stünde es im Jahr 2000 um die EKD-Finanzen um einiges besser. Vielmehr werden nach Art. 33 der Grundordnung die Ausgaben der EKD, die sie nicht durch eigene Einnahmen decken kann, auf die Gliedkirchen umgelegt. Folglich hängt die Höhe der jeweilige EKD-Umlage Jahr für Jahr auf's Neue von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gliedkirchen und dem Ausmaß ihrer Bereitschaft, die EKD zu fördern, ab. Deshalb ist es notwendig, diese beide Faktoren näher zu betrachten.

2. Zur Haushaltslage der Gliedkirchen im Jahr 2000

Die finanzielle Lage der Gliedkirchen im Haushaltsjahr 2000 hat sich gegenüber den Vorjahren verbessert. Zweierlei trug dazu vor allem bei:

2.1 Mehr Einnahmen aus Kirchensteuer

Zum einen nehmen die meisten Landeskirchen wieder mehr Kirchensteuern ein. Schon letztes Jahr war beim Einbringen des EKD-Haushalts von einem leichten Silberstreifen am Horizont die Rede, der sich in der 2. Hälfte des Jahres 1998 bei den Kirchensteuereinnahmen abzuzeichnen begann. Dies bestätigen die nunmehr vorliegenden exakten Zahlen. 1998 stieg das Kirchensteueraufkommen der Landeskirchen im Vergleich zu 1997 um durchschnittlich 2,5 %; dabei waren es in den westlichen Landeskirchen im Durchschnitt 2,6 % und in den östlichen Landeskirchen 1,5 %. Um diese Durchschnittswerte richtig einschätzen zu können, muss man freilich wissen, dass die Mehreinnahmen der einzelnen Landeskirchen erheblich voneinander abweichen. Die Bandbreite reicht von -1,2 % bis +6,8 % im Bereich der alten und von -6,4 % bis +7,3 % in den neuen Bundesländern.

Noch stärker als 1998 stiegen in den Landeskirchen - abgesehen von einer, die weiterhin Verluste hinnehmen muss - die Kirchensteuereinnahmen bis zur Jahresmitte 1999 an. Die Zuwächse liegen bei den einzelnen Gliedkirchen zwischen 1,5 % und 15 %; die Mehrzahl der Gliedkirchen hatte bis zur Jahresmitte 1999 ein Kirchensteuer-Plus von 6 % gegenüber 1998. Diese Entwicklung erklärt sich in erster Linie mit dem Auslaufen der Steuervergünstigungen und erhöhten Abschreibungen beim Grundstückserwerb in den östlichen Bundesländern; dadurch stieg das für die Erhebung der Kirchensteuer maßgebliche Kirchensteuereinkommen beachtlich. Ob die Gliedkirchen in der zweiten Jahreshälfte 1999 ebenfalls mit höheren Zuwächsen an Kirchensteuern rechnen können, als sie 1998 hatten, steht noch nicht endgültig fest, ist aber auf Grund der jüngsten Verlautbarungen zum Steueraufkommen recht wahrscheinlich.

2.2 Finanzausgleich auf solidem Fundament

Zum anderen steht auch der Finanzausgleich 2000 zwischen den Gliedkirchen auf solidem Fundament. Wie Sie wissen, verehrte Synode, war es, seit wir wieder eine große EKD sind, immer selbstverständlich, in Solidarität die kirchlichen Finanzprobleme zu lösen. Deshalb brachten die westlichen Gliedkirchen auch in den letzten Jahren trotz eigener Schwierigkeiten erhebliche Beiträge zum Haushaltsausgleich der Landeskirchen auf. Im kommenden Jahr soll sich der Ost / West Finanzausgleich wie schon 1999 auf 300 Mio. DM belaufen. Damit sind dann seit der Wende rd. 4 Mrd. DM in den West-/Ostausgleich geflossen. Diese Bilanz kann sich sehen lassen. Im Namen des Rates der EKD danke ich den westlichen Landeskirchen vielmals für ihre Bereitschaft, ohne Ermüdung Jahr für Jahr die benötigten Beträge aufzubringen. Nicht minder gilt unser Dank den östlichen Landeskirchen dafür, dass sie vor strukturellen Veränderungen erheblicher Härte nicht zurückschreckten, um so die Seelsorge in ihren Sprengeln - wenn auch unter Inkaufnahme einer oft kaum mehr vertretbaren Anzahl von Filialgemeinden - sicherstellen zu können.

Wegen des intakten Finanzausgleichs und der gegenwärtig höheren Kirchensteuereinnahmen als in den mageren Vorjahren können auf einen kurzen Nenner gebracht alle Gliedkirchen im Haushaltsjahr 2000 ihre Haushalte ohne Kreditaufnahmen finanzieren, Konsolidierungsmaßnahmen fortsetzen und sich für schlechtere Zeiten wappnen.

3. Generelle Aussagen zum EKD - Haushalt 2000

3.1 Knapp 5 % weniger als 1999

Anders sieht es leider beim EKD-Haushalt 2000 aus. Bereits ehe klar war, wie sich das maßgebliche Kirchensteueraufkommen für das Haushaltsjahr 2000 entwickelt, verpflichteten die Gliedkirchen die EKD, im Haushalt 2000 weitere 5 % gegenüber 1999 einzusparen. Diese Zielvorgabe erreicht der vorliegende Haushaltsentwurf mit einer Einsparquote von alles in allem 4,94 % fast. Für Liebhaber des Haushaltsrechts sei dazu ergänzend angemerkt: gekürzt wurde die allgemeine EKD-Umlage exakt um 4,84 %. Da jedoch Rat der EKD und Kirchenamt auf Wunsch der Landeskirchen in den EKD-Haushaltsentwurf 2000 zusätzlich einen neuen Haushaltsansatz von 125.000 DM für eine Aufgabe im Bereich des Bestattungswesens aufnahmen, welche bislang nicht die EKD, sondern die Mehrzahl der Landeskirchen durch eine nunmehr entfallende Sonderumlage finanziert hatten, beläuft sich die tatsächliche Einsparquote der EKD, wie schon gesagt, auf 4,94 %. Dass die EKD damit trotz aller Anstrengungen um 0,06 % hinter der vorgegebenen Einsparquote von 5 % zurückblieb, also 82 000 DM weniger einspart als die Gliedkirchen von ihr erwartet und verlangt hatten, stieß bei den Finanzreferenten der Landeskirchen sowie bei Finanzbeirat und Kirchenkonferenz auf Verständnis.

Dieses geringe Zugeständnis kann freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die EKD seit 1995, also innerhalb von 6 Jahren, insgesamt sage und schreibe 27,1 % ihrer Mittel eingebüßt hat. Rechnet man die Kürzung des Bundeszuschusses für die Auslandsarbeit der EKD und die allgemeine Kostensteigerung dieser 6 Jahre noch hinzu, ist es sogar ein glattes Drittel. Das ist eine bedrückende Bilanz. Deshalb sprachen im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2000 Kirchenamt und Ratsvertreter gegenüber landeskirchlichen Vertretern die auffällige Diskrepanz zwischen dem zur Zeit steigenden Kirchensteuereinnahmen der Gliedkirchen und den harten der EKD auferlegten Sparquoten an und brachten deutlich zum Ausdruck, dass überproportionale Kürzungen im EKD-Bereich nicht angemessen und vertretbar sind. Schon gar nicht verstehen können wir, wenn Vertreter der Landeskirchen eine Stärkung der EKD fordern, zugleich aber überproportionale Kürzungen erzwingen.

3.2 Zum Prüfungsmaßstab der Haushaltsansätze

Wegen der prekären Finanzlage der EKD im Haushaltsjahr 2000 waren Rat und Kirchenamt gezwungen, eine Vielzahl von Haushaltspositionen anhand strenger Kriterien unter die Lupe zu nehmen und die vorgesehenen Einsparungen in schwierigen und zeitaufwendigen Verhandlungen durchzusetzen. Dabei lief es im wesentlichen nach denselben Kriterien wie letztes Jahr. Ich rufe deshalb nur kurz in Erinnerung:

3.2.1 Gefördert werden können nur noch originäre Aufgaben der EKD und Gemeinschaftsaufgaben aller oder wenigstens der Mehrzahl der Gliedkirchen.

3.2.2 Innerhalb dieses Rahmens setzte die EKD verstärkt ihre Bemühungen um strukturelle Veränderungen fort, die sich mit den Stichworten "Vermeidung von Doppelarbeit, Reduzierung und Verkleinerung der Gremien, Bildung von Bürogemeinschaften, Zusammenlegung von Einrichtungen, Übertragung von Aufgaben auf andere Träger und Einsparung von Stellen auf sozialverträgliche Weise" umreißen lassen.

Sie alle können ermessen, verehrte Synode, welche Arbeit und Mühe es kostet, einen solchen Kurs durchzuhalten und trotz der vielen unterschiedlichen Positionen in Einzelfragen letztlich doch zu einvernehmlichen, für alle Seiten erträglichen Lösungen zu kommen. Wiederum haben viele dazu beigetragen. Herzlich danke ich Herrn Herborg vom Kirchenamt und seinen Mitarbeitern, welche die Hauptlast zu tragen hatten, nicht minder den engagierten Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Dr. Meusel, und des Finanzbeirats, Herrn Dr. Fischer sowie der Kirchenkonferenz für ihren Einsatz.

4. Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt
( Haushaltsstelle 4121.7490 )

Verehrte Synode, seit vielen, vielen Jahren steht immer wieder die prekäre Finanzlage des Sonntagsblattes zur Diskussion. 1994 bewilligte die Synode in der Erwartung, das Sonntagsblatt könne sich auf Grund der damals eingeläuteten Kooperation mit dem Süddeutschen Verlag publizistisch und finanziell konsolidieren, dem Sonntagsblatt für die Dauer von 5 Jahre einen jährlichen Zuschuss von 9 Mio. DM. Die Erwartungen erfüllten sich leider nicht. Der Rat der EKD kam deshalb vor einem Jahr nach intensiver Befassung zu dem Ergebnis: Eine bloße Weiterführung des Sonntagsblatts mit dem bisherigen Zuschuss von 9 Mio. ist wegen der unbefriedigenden Erfahrungen der Vergangenheit nicht aussichtsreich und kommt deshalb nicht in Betracht. Da Ihnen aber damals der Rat trotz enormer Anstrengungen gleichzeitig noch kein fertiges Konzept vorlegen konnte, welche Art an publizistischer Präsenz der EKD er künftig am erfolgversprechendsten und zugleich für finanzierbar hält, kam es zu dem Interimsbeschluss des letzten Jahres: Die Synode bewilligte dem Sonntagsblatt für ein weiteres Jahr den bisherigen Zuschuss von 9 Mio. DM, damit der Rat der EKD Ihnen, verehrte Synode, bis zur jetzigen Tagung einen abschließenden Vorschlag unterbreiten kann, ob das finanziell dahinsiechende Sonntagsblatt in einer veränderten Konzeption künftig fortgeführt werden kann oder ob andere Alternativen eines publizistischen Konzepts der EKD erfolgversprechender sind.

Dieser Aufgabe widmeten sich seitdem Rat und Kirchenamt mit einer beispiellosen Intensität. Wir setzten aus Rat und Kirchenamt eine Arbeitsgruppe ein, die oft tagte und anfangs viel Zeit darauf verwenden musste, die Art und Weise der Verbuchung des EKD-Zuschusses beim Sonntagsblatt zu eruieren und die Auflagenzahl des Blattes genau und differenziert zu ermitteln. Sie untersuchte gründlich alle denkbaren Varianten und berichtete über Zwischenergebnisse jeweils ausführlich dem Rat. Um ja nichts zu übersehen, holte der Rat zusätzlich ein umfangreiches Gutachten der Beratungsfirma McKinsey zur Frage ein, ob und gegebenenfalls welche Konzeptionsänderung des Blattes empfehlenswert sein könnte. Parallel dazu sondierten Rat und Kirchenamt bei anderen Verlagen die Frage, unter welchen Bedingungen eine EKD-verantwortete kirchliche Wochenzeitung oder Monatszeitung erfolgversprechend sein könnte. Das publizistisch einhellige Ergebnis all dieser Bemühungen war negativ und zwar aus folgenden Gründen:

4.1 Zur Frage einer Wochenzeitung

Aus folgenden drei Gründen hat eine Wochenzeitung keinerlei Erfolgsaussichten:

4.1.1 Die allgemeine Situation am Wochenzeitungsmarkt ist seit langem außerordentlich schwierig. Selbst seit Jahr und Tag renommierte Wochenzeitungen haben schwer zu kämpfen.

4.2.2 Trotz des beeindruckenden Einsatzes von Herausgeber und Chefredakteur des Sonntagsblatts gingen auch seit 1994 unter der gemeinsamen Trägerschaft des Sonntagsblatts und Süddeutschem Verlag die Auflagenzahlen rapid zurück. 15.000 sind es inzwischen bloß noch.

4.2.3 Alle Verhandlungen von Kirchenamt und Rat, zu einer Kooperation mit den kirchlichen Gebietsblättern - sei es als Wochen- oder Monatszeitung - zu kommen, verliefen wegen des unterschiedlichen Adressatenkreises und der gegensätzlichen Trägerinteressen negativ. Aus diesen und anderen Gründen ist auch ein Zusammengehen des Sonntagsblatts mit den ohnehin gerade fusionierenden Ev. Kommentaren und Zeichen der Zeit / Lutherische Monatshefte nicht möglich.

4.2 Zur Frage einer Monatszeitung

Negativ endeten auch die intensiven Abklärungen des Rats wegen der Erfolgsaussichten einer eigenständigen Monatszeitung. Im einzelnen liegen insoweit die Dinge wie folgt:

4.2.1 Das McKinsey-Gutachten schildert eingehend die Situation der allgemeinen Monatszeitschriften. Nach allgemeiner Erfahrung braucht man ca. 30 bis 60 Mio. DM, um eine neue Monatszeitung auf den Markt zu bringen, wobei der Ausgang völlig offen ist. Von 10 Markteinführungen ist - so die Erfahrungswerte - nur eine erfolgreich. Hinzukämen zu den hohen Einführungskosten Dauersubventionen beachtlicher Höhe. Diese Darlegungen von Mckinsey haben sich in Sondierungsgesprächen von Rat und Kirchenamt mit anderen, am Wochenzeitungsmarkt bereits aktiven Großverlagen bestätigt.

4.2.2 Dem entgegen erklärten Herausgeber und Chefredakteur des Sonntagsblatts sowie der Aufsichtsratsvorsitzende des Süddeutschen Verlages dem Rat in seiner Juli-Sitzung 1999, sie hielten unter Inanspruchnahme des in den zurückliegenden Jahren entstandenen Verlustvortrags eine eigenständige kirchliche Monatszeitung für finanzierbar und chancenreich; ein entsprechendes Dummy könne bis zur Synode vorgelegt werden. Da der Rat selbstverständlich auch diese vom Sonntagsblatt ins Spiel gebrachte Variante genau prüfen wollte, forderte er den Süddeutschen Verlag auf, bis 15.9.1999 schriftlich dreierlei vorzulegen: eine Konzeption eines solchen Monatsblattes, eine Marktanalyse und einen Wirtschaftsplan. Eingedenk der Zusage, der Synode in ihrer diesjährigen Sitzung ein Konzept für die künftigen publizistischen Aktivitäten der EKD vorzulegen, forderte der Rat zugleich das Sonntagsblatt auf, bis zur Synode nicht bloß ein Dummy, das nur die ungefähre Anmutung des geplanten Blattes widerspiegelt, sondern eine Null-Nummer vorzulegen. Denn nur anhand einer solchen Null-Nummer lässt sich entscheiden, ob man sich auf ein mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbundenes monatelanges Austesten am Markt einlassen kann. Außerdem übertrugen EKD und die involvierten Landeskirchen ihre Anteile am Hanseatischen Verlag der Bayrischen Landeskirche, damit diese dem Süddeutschen Verlag anbieten kann, ihm gegebenenfalls zum Zwecke der Nutzung des Verlustvortrags alle bisherigen kirchlichen Anteile zu übertragen.

4.2.3 Doch dann kam Mitte September die große Überraschung. Statt die angeforderte Konzeption der ins Auge gefassten Monatszeitung samt Marktanalyse und Wirtschaftsplan vorzulegen, teilte der Süddeutsche Verlag mit Schreiben vom 16.9.1999 dem Kirchenamt zweierlei mit:

4.2.3.1 Selbst bei Inanspruchnahme des Verlustvortrages in der erwarteten Höhe von 45 Mio. DM ist eine eigenständige Monatszeitung nicht finanzierbar. Damit bestätigte der Süddeutsche Verlag klipp und klar, was die intensiven Abklärungen des Rats bereits zuvor eindeutig ergeben hatten, das Sonntagsblatt und er aber zunächst nicht wahr haben wollten.

4.2.3.2 Gleichzeitig schlug der Süddeutsche Verlag vor, unter Inanspruchnahme des Verlustvortrages künftig eine monatliche Beilage zur Süddeutschen Zeitung herauszubringen, die Interessierte auch allein abonnieren oder am Kiosk kaufen können sollen. Damit entstand eine völlig neue Situation.

4.2.4 Zur Frage einer monatlichen Beilage zu Tageszeitungen

Mit dieser überraschenden Wendung befassten sich Rat und Arbeitsgruppe eingehend. Außerdem holten wir zusätzlich Sachverstand von außerhalb ein, insbesondere von Herrn Prof. Dr. Teichert, der die Studie 'Mandat und Markt' maßgeblich verantwortet. Ausführlich beriet sodann der Rat in seiner Oktobersitzung mit Herausgeber und Chefredakteur des Sonntagsblattes sowie einem der Geschäftsführer des Süddeutschen Verlages alle Aspekte des neuen überraschenden Vorschlags. Auf Grund eindeutiger Erklärungen des Süddeutschen Verlages in dieser Sitzung lehnte der Rat die monatliche Beilagenlösung ab, weil vor allem das Mindestmaß an Verbreitung der Beilage nicht gewährleistet war. Die zwingende Konsequenz dieses Ratsbeschlusses war zugleich zu erklären: Die Förderung des Sonntagsblattes wird zum 31.12.1999 eingestellt.

Wieder und nicht minder überraschend erreichte in letzter Minute vor dieser Synode Kirchenamt und Rat ein erneutes Schreiben des Süddeutschen Verlags vom 29.10.1999. Darin geht der Süddeutsche Verlag von einigen eindeutigen Aussagen, auf die sich der Ratsbeschluss vom 8.10.1999 stützte, ab. Der Rat hat die dadurch eingetretene Lage noch unmittelbar vor Beginn dieser Synode eingehend beraten und kam dabei zu folgendem Ergebnis, das ich Ihnen, verehrte Synode, nunmehr namens des Rats unterbreite:

4.2.4.1 Der Rat hält die durch das "Last Minute"-Papier erzielte Lage für prüfungsfähig, aber auch für prüfungsbedürftig. Diese Prüfung kann der Rat, so gerne er seine Zusage vom vergangenen Jahr eingelöst hätte, Ihnen diesmal ein fertiges Konzept vorzulegen, nicht über's Knie brechen. Er will aber seine Prüfung Anfang Februar nächsten Jahres abschließen. Denn die Unsicherheit muss für alle Beteiligten bald ein Ende haben.

4.2.4.1 Um dem modifizierten Vorschlags des Süddeutschen Verlages akzeptieren zu können, müssen aus der Sicht des Rates insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Verlustvortrag muss in der bisher erwarteten Höhe - wie schon gesagt, sind das mindestens 45 Mio. DM - tatsächlich anfallen und ist in voller Höhe für die kirchliche Zeitungsbeilage zu verwenden.
  • Die EKD schließt von vornherein aus, Zuschüsse zu den Personalkosten der Mitarbeiter des Sonntagsblattes zu geben, die der Süddeutsche Verlag, um in den Genus des Verlustvortrages zu kommen, übernehmen muss, jedoch nicht zur Erstellung der kirchlichen Zeitungsbeilage benötigt. Ebenso schließt die EKD aus, Aufträge zur Beschäftigung dieser Mitarbeiter durch den Süddeutschen Verlag zu beschaffen.
  • Nicht nur rechtlich auf dem Papier, sondern auch faktisch müssen die Unabhängigkeit der Beilage von der Linie der Trägerzeitung(en) und ihr protestantische Profil gesichert sein. Daran ist dem Rat besonders gelegen, da Zeitungsbeilagen ihrer Natur nach Nebenprodukte sind und folglich leicht in Abhängigkeit von der Trägerzeitung geraten. Offen ist zudem die Frage, wie eine Beilage unter diesen Umständen das erforderliche eigenständige protestantische Profil durchhalten kann. Viele Themen, welche bislang das Sonntagsblatt behandelte, gehören zum normalen Hauptteil einer anspruchsvollen Tageszeitung. Daran zeigt sich deutlich, dass die jetzt diskutierte Beilage zu Tageszeitungen keine Weiterführung des Sonntagsblatts in veränderter Form ist, sondern publizistisch gesehen ein völlig anderes Produkt, also ein aliud.
  • Sichergestellt sein muss des weiteren, dass mindestens 1 Mio. Beilagenexemplare im Monat in einer geographisch ausgewogenen Weise verteilt werden. Neben der Süddeutschen Zeitung muss daran mindestens eine weitere meinungsbildende überregionale Zeitung beteiligt sein. Es genügt also nicht, wenn die Beilage die Süddeutsche Zeitung, die eine Auflage von ca. 520.000 Exemplaren hat, in ihrem Verbreitungsgebiet und damit hauptsächlich in Bayern verteilt wird.
  • Die EKD ist für jeglichen Fall der Einstellung der Beilage nach Verbrauch des Verlustvortrags von irgendwelchen Kosten freigestellt.

4.2.4.3 Für den Fall, dass diese Bedingungen erfüllt werden, bittet der Rat die Synode, ihn zu ermächtigen, gegenüber dem Süddeutschen Verlag verbindliche Erklärungen abzugeben, deren finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2001 bis 2005 den Betrag von 4,5 Mio. DM jährlich nicht übersteigen dürfen. Sollte die Prüfung dagegen zu einem gegenteiligen Ergebnis führen, bleibt es bei der Entscheidung des Rates, dass die Bezuschussung des Sonntagsblatts eingestellt wird - freilich nicht bereits zum 31.12.1999, sondern alsbald nach der Ratsentscheidung. Nochmals erklärt der Rat seine Bereitschaft, in diesem Fall mit einem Sozialplan für eine sozial verträgliche Abwicklung zu sorgen.

4.3 Stärkung der publizistischen Präsenz der EKD

Völlig unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung hält es der Rat der EKD für dringend erforderlich, die publizistische Präsenz der EKD in der säkularen Presse und Öffentlichkeit zu stärken. Jüngst zeigte sich in Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um die Erklärung zur Rechtfertigungslehre recht deutlich, dass es ein beachtliches allgemeines Interesse an religiösen Fragen gibt. Nur wollen sie viele nicht durch kirchliche Medien vermittelt bekommen, sondern in ihren Zeitungen wie Berichte und Kommentare über Politik, Sport, Wirtschaft, Natur und Kultur lesen. Welche Vorstellungen der Rat im einzelnen mit dem Schlagwort "Stärkung der publizistischen Präsenz der EKD" verbindet, hat der Herr Ratsvorsitzende bereits unter Nr. 8 des Ratsberichts erläutert. In Aufnahme dessen brauche ich dies hier nicht weiter auszubreiten, sondern kann es mit der finanziellen Aussage bewenden lassen: Der Rat der EKD beabsichtigt, wegen der Priorität dieser Aufgabe in den kommenden Haushaltsjahren 2001 bis 2005 für die Verstärkung der publizistischen Präsenz der EKD in den Medien jeweils 4,5 Mio. DM vorzusehen.

Dies, verehrte Synode ist der Inhalt des Beschlusses, den der Rat zum Problem Sonntagsblatt einstimmig gefasst hat. Der Herr Ratsvorsitzende hat darüber die Kirchenkonferenz in ihrer Sitzung am vergangenen Samstag informiert. Sie nahm mit großem Interesse und breiter Zustimmung den Ratsbeschluss auf.

5. Zu einzelnen anderen Haushaltspositionen

Wegen der Sparzwänge bleiben auch sonst im Haushalt kaum Möglichkeiten, positive Akzente zu setzen. Nur wenige Punkte seien kurz angesprochen:

5.1 Friedens- und Versöhnungsdienste Ökumenischer Dienst im Konziliaren Prozess
(Haushaltsstelle 1590.7490)

In beklagenswerter Weise führten uns die Ereignisse im Kosovo vor Augen, wie dringend wir Friedensdienste brauchen. Schon vor zwei Jahren erhöhte die Synode trotz angespannter Finanzlage auf Vorschlag des Rates den Haushaltsansatz für diese kirchlichen Aktivitäten beachtlich. Im jetzigen Haushaltsentwurf wie 1999 blieb dieser Haushaltsansatz trotz der vorgegebenen Einsparquote in voller Höhe erhalten. Zudem schlägt Ihnen der Rat nach kontroversen Debatten in verschiedenen Finanzgremien wegen der Bedeutung der Friedensarbeit auf dem Balkan vor, auch den "Ökumenischen Dienst im konziliaren Prozess" in den umlagefinanzierten Teil des EKD-Haushaltes aufzunehmen und im kommenden Jahr mit 120.000 DM zu fördern. Das ist ein wichtiger Schritt. Denn Sie erinnern sich sicherlich, dass wir letztes Jahr nur in der Lage waren, dem "ÖD" noch eine "allerletzte" Projektförderung im Rahmen des KED-Haushaltes zu bewilligen. Im übrigen wollen Rat und Kirchenamt ihre Linie fortsetzen, alle Aktivitäten auf dem Gebiet der Friedensarbeit künftig organisatorisch zusammenzufassen.

5.2 Deutsche Seemannsmission
(Haushaltsstelle 1560.7490)

In der Seeschifffahrt änderte sich in den letzten Jahren Grundlegendes: die Liegezeiten in den Häfen sind viel kürzer und die Stärke der Schiffsbesatzung und Zahl der deutschen Seeleute erheblich geringer als früher. Zudem gibt es zunehmend Absprachen mit unseren Auslandsgemeinden und anderen Kirchen, dass sie an den jeweiligen Schiffsstandorten die seelsorgerliche Betreuung der Seeleute mit übernehmen. Deshalb beschloss der Rat schon 1997 in Übereinstimmung mit Finanzbeirat und Haushaltsausschuss, dass die Seemannsmission bis zum Jahre 2003 50 % ihres Zuschusses, also insgesamt rund 2,5 Mio. DM einsparen muss. Seitdem sind Kirchenamt und Seemannsmission dabei, dies schrittweise umzusetzen. Doch zunehmend bereiten die erwarteten Einsparungen der Seemannsmission Schwierigkeiten. Das Kirchenamt bemüht sich deshalb, durch Übergangslösungen (z.B. Altersteilzeit und Abfindungen) mitzuhelfen, die notwendigen Personaleinsparungen abzumildern.

5.3 Evangelische Schulstiftung in der EKD
(Haushaltsstelle 5191.7490)

Zum Glück gibt es auch heuer in Haushaltsdingen an einer Stelle etwas rundum Erfreuliches zu berichten. Ich meine die erfolgreichen Anstrengungen der Schulstiftung, evangelischen Schulen in den östlichen Landeskirchen zu gründen. Die 1997 keineswegs leichten Herzens getroffene Entscheidung der Synode, der Schulstiftung aus den Rücklagen der EKD 10 Mio. DM zur Verfügung zu stellen, hat sich inzwischen als richtig erwiesen. Diese Mittel wurden teils als Stiftungskapital eingesetzt, um Verwaltungs- und Beratungskosten zu bestreiten; teils zur Anschubfinanzierung verwandt. Die gegründeten Schulen haben, mancher anfänglichen Skepsis zum Trotz, hohen Zulauf. Viele Mütter und Väter legen Wert auf ein christlich orientiertes Bildungs- und Erziehungskonzept und entscheiden sich deshalb für evangelische Schulen.

Mit dem Prüfungsauftrag der letztjährigen Synode, ob der Schulstiftung weitere Mittel zugeführt werden können, haben sich inzwischen die Finanzgremien eingehend befasst. Das Ergebnis ist: Die Schulstiftung soll aus den Rücklagen der EKD erneut einen Betrag in Höhe von 3 Mio. DM und zusätzlich 9 Mio. von den Landeskirchen durch eine Sonderumlage erhalten. Mit ihrem erheblichen Engagement in Sachen Schulstiftung leistet die EKD einen wichtigen Betrag, eine beachtliche Zahl von Eltern, Kindern und Jugendlichen vornehmlich aus den neuen Ländern für unsere Kirche zu gewinnen oder stärker als bislang an sie zu binden.

5.4 Seelsorge an den Soldaten
(Teil II des EKD - Haushalts)

Völlig problemlos ging inzwischen die anfänglich recht strittige Integration des Sonderhaushalts der Seelsorge an den Soldaten über die Bühne. Durch die inzwischen vollzogene Trennung des lange Zeit in Personalunion wahrgenommenen Amtes des Militärbischofs und des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesregierung war es notwendig, 2 gesperrte Stellen zu entsperren und zu besetzen. Trotzdem gelang es, insgesamt die Einsparquote von 5 % zu erreichen.

6. Ausblick auf die Finanzlage der EKD bis 2002

Wie wird es mit den EKD-Finanzen weitergehen? Sicher ist: Wir müssen weiter ziemlich sparen:

6.1 Wie Sie wissen, hat der Finanzbeirat 1996 Jahren beschlossen, dass der Haushalt der EKD parallel zu den Steuereinnahmen der Landeskirchen finanziert werden soll. Tatsächlich war dies aber in den letzten Jahren nicht so. Vielmehr musste die EKD erheblich mehr als die Landeskirchen im Durchschnitt einsparen. Um so wichtiger ist, den Worten des Grundsatzbeschlusses nunmehr auch die Taten folgen zu lassen. 2001 wird es voraussichtlich noch nicht ganz so sein. Denn "Null-Wachstum" heißt die Devise des Finanzbeirats für den EKD-Haushalt 2001. Dagegen will der Finanzbeirat dann 2002 bei der Festlegung der gliedkirchlichen Umlage die Übersparquote der EKD - also das, was die EKD in ihren Haushalten mehr eingespart hat als das Steueraufkommen erfordert hätte - berücksichtigen. Das ist gewiss ein kleiner Hoffnungsschimmer. Doch ob es ein echter "Ruck" in die richtige Richtung wird, wird sich erst beim Aushandeln der Einzelheiten zeigen.

6.2 Im Ungewissen liegt auch die allgemeine Entwicklung der kirchlichen Finanzen:

6.2.1 Zum einen wird das momentane leichte Zwischenhoch beim Kirchensteueraufkommen der Gliedkirchen nicht von Dauer sein. Die anstehende Steuerreform wird nämlich sehr wahrscheinlich zu erheblichen Mindereinnahmen an Kirchensteuer führen. Da viele Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen noch offen sind, vermag bislang niemand die zu erwartenden Ausfälle exakt zu beziffern. Experten schätzen die voraussichtlichen Mindereinnahmen nach dem momentanen Kenntnisstand zur Steuerreform auf ca. 10 %. Dabei setzen sie voraus, dass die konjunkturelle Entwicklung weiterhin positiv verläuft und sich der Arbeitsmarkt entsprechend belebt.

6.2.2 Die zweite Unsicherheit hängt mit der ungünstigen demographischen Entwicklung, also mit der Altersstruktur der Kirchenmitglieder zusammen. Im Gegensatz zu früher gibt es immer weniger Kirchenmitglieder, die im Berufsleben stehen und entsprechend ihrem Verdienst Kirchensteuer zahlen. Dafür steigt unter den Kirchenmitgliedern die Zahl derer, die keine oder nur geringe Beträge entrichten. Deshalb kommt es auch wegen des Kirchensteueraufkommens darauf an, ob es uns gelingen wird, mit einer neuen Sprache des Glaubens die wachsende Zahl derer zu erreichen, die in ihrem ganzen Leben noch keinen Kontakt zur Kirche hatten oder sich im Laufe der Zeit von ihr lossagten, aber durchaus an religiösen Fragen interessiert sind.

Damit, verehrte Synode, sind wir am Ende der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2000 durch den Rat angelangt. Der Haushalt liegt nun in Ihren Händen. Manch schwierige Entscheidung steht an und bedarf gründlicher Überlegung. Halten Sie es bitte mit Lukas 14 Vers 28, wo Jesus zum Umgang mit dem Geld so spricht:

"Wer ist aber unter euch, der einen Turm bauen will, und setzt sich nicht zuvor hin und überschlägt die Kosten, ob er's habe, hinauszuführen? auf dass nicht, wenn er den Grund gelegt hat und kann's nicht hinausführen, alle, die es sehen, anfangen, seiner zu spotten, und sagen: Dieser Mensch hat angefangen zu bauen und kann's nicht ausführen."



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