Beschlüsse
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Asyl- und Ausländerpolitik
Die Synode dankt dem Rat der EKD für seine Bemühungen, den Beschluss der Synode von 1998 (Nr. 13 zu Asyl- und Ausländerpolitik) umzusetzen. Sie bekräftigt angesichts des enttäuschenden Ergebnisses dieser Bemühungen ihren Beschluss und bittet den Rat, weiterhin die Auffassungen der Synode zu vertreten: Es bedarf einer unverzüglichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten "Altfallregelung". Die gesetzlichen Kriterien sind so zu gestalten, dass sie für die Betroffenen faktisch erreichbar sind. Notwendig ist zudem eine gesetzliche Härtefallregelung, die humanitären Gesichtspunkten stärker als bisher Rechnung trägt. Bedrohte Flüchtlinge, die nach den bestehenden rechtlichen Regelungen in Deutschland kein Asyl erhalten, aber dennoch schutzbedürftig sind und hier langjährig leben, dürfen nicht auf Dauer im rechtlichen Niemandsland gehalten werden.
Leipzig, 11. November 1999
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

