Beschlüsse
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Geschäftsordnung der Synode
Das Präsidium wird gebeten, künftig verstärkt auf die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 3 Abs. 1 S. 3 der Geschäftsordnung der Synode bei der Versendung von Vorlagen zu achten. Es sollte auch die Möglichkeit erwogen werden, Vorlagen, die aus dringenden Gründen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können, spätestens bei der Anmeldung am Tagungsort der Synode auszuhändigen.
Leipzig, 11. November 1999
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

