Beschlüsse

4. . Tagung der 9. Synode der EKD (7. - 12. November 1999, Leipzig)

Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Verteilung der von den Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vom 11. November 1999

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat aufgrund des Artikels 24 Abs. 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Kirchengesetzes über die Verteilung der von den Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

Das Kirchengesetz über die Verteilung der von den Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 9. November 1995 (ABl. EKD S. 582) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 wird die Angabe "Artikel 24 Abs. 1 Satz 1" ersetzt durch die Angabe "Artikel 24 Abs. 1 Satz 2".

2. § 3 Abs. 1 wird aufgehoben.

3. Der jetzige § 3 Abs. 2 wird einziger Absatz.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

Leipzig, 11. November 1999
Der Präses der Synode


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!



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