Beschlüsse
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2000 - Ergänzungsbeschluss
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland nimmt das Kirchengesetz über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der EKD für das Haushaltsjahr 2000 sowie die Anlagen Umlageverteilungmaßstab 2000 und Teil II des Haushaltsplans - Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge / Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern/Zahlenteil - in der Fassung des vorgelegten Entwurfs an.
Die Anlage Teil I zum Haushaltsgesetz 2000 (Zentraler EKD-Haushalt/Zahlenteil) wird wie folgt geändert:
- Der im Entwurf des Haushaltsplanes 2000 der EKD bei der Haushaltsstelle 4121.7490 vorgesehene Sperrvermerk über 6,3 Mio. DM wird nicht in den Haushaltsplan 2000 der EKD übernommen.
- Die Haushaltsstelle 4121.7490 wird zugunsten der Haushaltsstelle 4217.7490 (Kirchliches Wirken in Medien und Öffentlichkeit) für einseitig deckungsfähig erklärt.
- Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2000 der EKD bei der Haushaltsstelle 1120.7490 und 1121.7490 vorgesehenen Sperrvermerke werden nicht in den Haushaltsplan 2000 der EKD übernommen. Stattdessen werden bei der Haushaltsstelle 1120.7490 (Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend und ihre Mitgliedsverbände, Zweckgebundene Zuweisung) 233.500 DM und bei der Haushaltsstelle 1121.7490 (Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter/-innen der Jugendarbeit, Zweckgebundene Zuweisung) 111.200 DM gesperrt.
Leipzig, 11. November 1999
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

