Beschlüsse
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Verlässliche Partnerschaft zwischen Kirche und Staat
Angesichts von Zweifeln und Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat in der Bundesrepublik Deutschland, die bei der Diskussion über die römisch-katholische Haltung zur Schwangerschaftskonfliktberatung aufgekommen sind, stellt die Synode der EKD fest:
- Die evangelische Kirche schätzt den ihr in Deutschland gebotenen Freiraum für diakonische Arbeit hoch ein und wird die übernommenen Aufgaben in bewährter Form auch weiterhin zuverlässig versehen.
- In vielen Feldern der sozialen Dienste haben sich Zusammenarbeit und besondere Partnerschaft zwischen Staat und Kirche herausgebildet, die es der Kirche ermöglichen, ihrer Botschaft durch die Erfüllung diakonischer Aufgaben zum Wohl der Menschen in der Gesellschaft Gestalt zu geben.
- Die Kirche ist bei ihrer eigenen Sache, wenn sie betreuend und helfend das Evangelium auch durch die Tat verkündigt. Glaube und tätige Liebe gehören untrennbar zusammen. Das schließt die Hilfe durch Beratung schwangerer Frauen mit ein.
Die gesetzliche Regelung, dass Abtreibungen nur straffrei bleiben, nachdem die Absicht dazu in der vorgeschriebenen Beratung zur Sprache gekommen ist, bietet eine wichtige Chance, ungeborenes Leben zu schützen und den betroffenen Frauen zu helfen. In dem Bemühen um den Lebensschutz sind evangelische mit katholischen Christen verbunden.
Leipzig, 11. November 1999
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

