Beschlüsse
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Entschädigung von NS-Opfern und Zwangsarbeitern
Die Synode erinnert an ihre Beschlüsse von 1986, 1988 und 1989 zur Entschädigung von noch nicht entschädigten NS-Opfern und Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen. Es bedarf dringend einer raschen und wirksamen Regelung. Die Synode unterstützt den Appell des Ratsvorsitzenden an die Beteiligten in Wirtschaft und Politik, die laufenden Verhandlungen mit den Vertretern der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen zügig zum Abschluss zu bringen. Die deutschen Unternehmen, die gewollt oder ungewollt besonders in der Zeit der Kriegswirtschaft mit ihren wirtschaftlichen Aktivitäten in das Unrechtsregime eingebunden waren, werden mit Nachdruck gebeten, in Solidarität mit den Betrieben, die sich aus firmenhistorischen und moralischen Gründen bereits verpflichtet haben, die erforderlichen Beträge aufzubringen. "In den Verhandlungen über eine angemessene Entschädigung muss endlich ein Ergebnis erzielt werden, das vor der Geschichte bestehen kann." (Ratsbericht 1999)
Leipzig, 11. November 1999
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

