Weitere Berichte und Referate

4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)

Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse der 3. Tagung der 9. Synode

Vorgelegt vom Kirchenamt der EKD

Die 9. Synode der EKD faßte auf ihrer 3. Tagung vom 1. bis 6. November 1998 folgende Beschlüsse / beschloß folgende Kundgebung:

  1. Beschluß: Gesetz über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Rechnungsjahr 1999 vom 5. November 1998
  2. Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 1996 (Entlastung)
  3. Beschluß zum Kirchengesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes und des Mitarbeitervertretungsgesetzes vom 5. November 1998
  4. Beschluß zum Kirchengesetz über die Errichtung eines Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle für die Fortbildung zum Geprüften Sozialsekretär oder zur Geprüften Sozialsekretärin im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (Sozialsekretärgesetz - SozSekrG) vom 5. November 1998
  5. Kundgebung zur Zukunft der Diakonie
  6. Beschluß zu "Diakonie in Europa"
  7. Beschluß zur Ordnung des Diakonats
  8. Beschluß zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates
  9. Beschluß zum Ausstieg aus der gegenwärtigen Kernenergienutzung
  10. Beschluß zu Rüstungsexporten und Waffenhandel
  11. Beschluß zur Zukunft des Arbeitskreises Sicherung des Friedens
  12. Beschluß zu den Herausforderungen durch die Krise im Kosovo
  13. Beschluß zur Asyl- und Ausländerpolitik
  14. Beschluß zu Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
  15. Beschluß zur "Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche"
  16. Beschluß zu Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen
  17. Beschluß zu kirchlichen Veranstaltungen im Rahmen des Jahres "Gewalt gegen Frauen"
  18. Beschluß zum Bericht "Gewalt gegen Frauen"
  19. Beschluß zu kirchlichen Einrichtungen für Frauen und Familie
  20. Beschluß zur Mütterkurarbeit
  21. Beschluß zur Weiterarbeit an der Dekade "Kirchen in Solidarität mit den Frauen"
  22. Beschluß zur Mitarbeit der EKD in der Leuenberger Kirchengemeinschaft
  23. Beschluß zur Menschenrechtsarbeit in der EKD
  24. Beschluß zur "Internationalen Verschuldung"
  25. Beschluß zur entwicklungspolitischen Bildung
  26. Beschluß zur strukturellen Konzentration in der EKD
  27. Beschluß zur AG KED-Strukturreform
  28. Beschluß zur effizienteren Zusammenarbeit zwischen Kirchenamt und Diakonischem Werk der EKD
  29. Beschluß zur finanziellen Unterstützung evangelischer Schulen in den östlichen Landeskirchen
  30. Beschluß zur geschlechtergerechten Gesetzessprache
  31. Festsetzung des Schwerpunktthemas für die 4. Tagung der 9. Synode

Dieser Bericht dokumentiert im folgenden die vom Kirchenamt und vom Bevollmächtigten des Rates bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft zur Umsetzung der Beschlüsse veranlaßten Schritte bzw. deren Ergebnisse.

Alle Beschlüsse der 3. Tagung der 9. Synode sind den Synodalen und den Gliedkirchen im Wortlaut zugeleitet worden. Darüber hinaus wurden sie im Amtsblatt der EKD (12/98) veröffentlicht und sind auch seit dem Ende der 3. Tagung im Internet abrufbar.

Der Bevollmächtigte des Rates hat die Kundgebung und die Beschlüsse mit bundespolitischem Bezug sowohl dem Chef des Bundeskanzleramtes als auch den jeweils zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung übermittelt. In Fragen, die für parlamentarische Initiativen von Bedeutung waren, wurden zusätzlich die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen unterrichtet. Einige Beschlüsse wurden in Fachgesprächen mit Politikern und Beamten erläutert und gelegentlich auch kontrovers diskutiert. Die wichtigsten Reaktionen aus dem Bereich der Politik werden in diesem Bericht wiedergegeben.

Beschluß Nr. 3
Kirchengesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes und des Mitarbeitervertretungsgesetzes vom 5. November 1998

Durch das Änderungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz und zum Mitarbeitervertretungsgesetz wurde es möglich, mit Institutionen außerhalb des Geltungsbereichs des Mitarbeitervertretungsgesetzes Vereinbarungen zu schließen, die die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle und des Verwaltungsgerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der EKD begründen. Entsprechende Verträge wurden mit der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche am 26.1./5.2.1999 und mit der Heilsarmee in Deutschland am 7.4.1999 geschlossen

Beschluß Nr. 4
Kirchengesetz über die Errichtung eines Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle für die Fortbildung zum Geprüften Sozialsekretär oder zur Geprüften Sozialsekretärin im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (Sozialsekretärgesetz - SozSekrG) vom 5. November 1998

Das Sozialsekretärgesetz dient der Umsetzung der staatlichen Anerkennung der Fortbildung zum Geprüften Sozialsekretär oder zur Geprüften Sozialsekretärin im Bereich der EKD. Das Kirchengesetz ist für die EKD am 1.1.1999 in Kraft getreten, es tritt für die jeweilige Gliedkirche in Kraft, wenn diese ihr Einverständnis erklärt hat. Bisher haben die Ev.-Luth. Landeskirche in Braunschweig und die Ev.-Luth. Kirche in Thüringen ihr Einverständnis erklärt.

Der Rat der EKD hat in Ausführung von § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 5 des Sozialsekretärgesetzes in seiner Sitzung am 4./5. Dezember 1998 beschlossen, die Geschäftsführung der zuständigen Stelle und die des Berufsbildungsausschusses der Evangelischen Sozialakademie Friedewald zu übertragen.

Beschluß Nr. 5
Kundgebung zur Zukunft der Diakonie

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, stimmte den Aussagen der Kundgebung zum sozialen Engagement und zur ehrenamtlichen Arbeit ausdrücklich zu. Sie unterstrich in ihrer Antwort, daß es ihr ein besonderes Anliegen sei, geeignete Schritte zu unternehmen, damit rechtliche und institutionelle Hindernisse abgebaut werden, die sich der Selbsthilfe und dem sozialen Engagement entgegenstellen.

Beschluß Nr. 7
zur Ordnung des Diakonats

Das Kirchenamt der EKD hat der Synode 1998 über den Entwurf einer Richtlinie zur Ordnung des Diakonats berichtet. Nach den dort angekündigten Beratungen mit dem Diakonischen Werk der EKD, den Gemeinschaften im Diakonat und den Referentinnen und Referenten für die Ausbildung zu gemeindebezogenen Diensten in den Gliedkirchen der EKD hat sich die Kirchenkonferenz der EKD am 24./ 25. März 1999 erneut mit dem Entwurf einer Richtlinie zur Ordnung des Diakonats befaßt.
Die Kirchenkonferenz der EKD hat beschlossen: "Die Kirchenkonferenz der EKD nimmt die zweite Fassung des Entwurfs der Richtlinie zur Ordnung des Diakonats mit Dank zur Kenntnis. Sie stellt fest, daß die Landeskirchen überwiegend dazu raten, keine Entscheidung über die Einführung eines weiteren Amtes auf gesamtkirchlicher Ebene treffen und empfiehlt daher, auf eine Richtlinie der EKD zu verzichten."
Das Kirchenamt der EKD sieht nach dieser Entscheidung keine Möglichkeit mehr für die Weiterarbeit an einer Ordnung des evangelischen Diakonats.

Beschluß Nr. 8
zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates

Im sich anschließenden Bericht des Bevollmächtigten des Rates der EKD wird dargestellt, welche Kontakte gegenüber den Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung in dieser Angelegenheit stattgefunden haben. Im Blick auf die Arbeitsgruppe "Bioethik" der Europäischen Ökumenischen Kommission für Kirche und Gesellschaft (EECCS) ist zu berichten, daß lediglich ein Mitglied aus dem Raum der EKD kommt. Dies war bisher Herr Prof. Jürgen Hübner von der Forschungsstätte der ev. Studiengemeinschaft (FEST); seit Juni 1999 nimmt Frau Dr. Andrea Dörries, Direktorin des Zentrums für Gesundheitsethik (ZfG) an der Akademie Loccum, diese Aufgabe wahr. Sie ist nicht im eigentlichen Sinne eine Delegierte der EKD, sondern wurde von der Konferenz Europäischer Kirchen berufen. Die jetzige Vertreterin ist vom Kirchenamt der EKD über die dringliche Bitte der Synode informiert worden.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, kommentierte den Beschluß der Synode, indem sie darauf hinwies, daß für die Politik das Kernproblem darin bestehe, "ob das Übereinkommen trotz fortbestehender Defizite als Gewinn für die Menschenrechte in Europa und der Welt zu betrachten ist und deswegen eine deutsche Zeichnung gerechtfertigt wäre". Bei einem Gespräch, das der Bevollmächtigte des Rates Anfang Februar 1999 mit der Bildungsministerin führen konnte, vertiefte Bischof Dr. Löwe die im Beschluß angesprochenen Fragen in einem eingehenden Gedankenaustausch.

Die Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, versicherte in ihrem Antwortschreiben, sie werde sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, daß die noch in der Beratung befindlichen Regelungen der Zusatzprotokolle dem Standard des deutschen Rechts entsprechen werden. Ob dieser Standard in jedem Einzelfall tatsächlich erreicht werden könne, sei allerdings bei der Vielzahl der mitberatenden Staaten nicht absehbar.

Die Bundesministerin der Justiz, Frau Professorin Dr. Herta Däubler-Gmelin, unterstrich, daß für die Bundesregierung eine kritische Begleitung der schwierigen Fragen, die durch das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin aufgeworfen werden, von hohem Wert sei. Frau Professorin Dr. Däubler-Gmelin begrüßte es daher, daß die Synode in ihrem Beschluß auf aus ihrer Sicht bestehende Defizite hingewiesen und Voraussetzungen benannt habe, unter denen eine Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens toleriert werden könne. Sie erklärte, daß die Bundesregierung die vorgebrachten Bedenken gegen die Konvention sehr ernst nehme. Sie werde daher alles ihr Mögliche unternehmen, um den Bedenken Rechnung zu tragen und eine Verstärkung der Schutzvorschriften des Übereinkommens in den Zusatzprotokollen zu erreichen.

Inzwischen haben die Bundesministerien der Justiz und für Gesundheit im Juli 1999 den Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates übersandt, das Regelungen für die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs trifft. Der Bevollmächtigte hat am 17. September 1999 eine kurze Stellungnahme zum Zusatzprotokoll an die Bundesministerien gegeben. Er begrüßt darin, daß sich das Zusatzprotokoll dem Ziel verpflichtet weiß, die Rahmenbedingungen für die Transplantarionen in den Unterzeichnerstaaten nach dem Maßstab des Schutzes der Würde, Identität und Integrität der betroffenen Personen festzulegen und jeden Mißbrauch zu verhindern. Zu einzelnen Punkten führte er Gesichtspunkte an, die einer weiteren Klärung bedürfen; hier sind insbesondere zu nennen: Bestimmungen zur Lebendspende, Ausnahmeregelungen bei der Entnahme von regenerierbarem Gewebe bei Einwilligungunfähigen, Förderung der Organspende und Feststellung des Todes.

Beschluß Nr. 9
zum Ausstieg aus der gegenwärtigen Kernenergienutzung

Auf diesen Beschluß sind eine Vielzahl von Briefen eingegangen, die in ihrer Ausrichtung und Bewertung sehr unterschiedlich waren. Insbesondere der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer in Deutschland e.V. (AEU) äußerte sich sehr kritisch zu dem Beschluß. Neben dem AEU haben Christen aus der Kerntechnischen Gesellschaft (KTG) und aus dem Arbeitskreis Energie in der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (AKE) das Gespräch mit der Kirche gesucht, ebenso viele Christen, die sich in Bürgerinitiativen engagieren. Aus diesem Grunde haben sich der AEU und der Beauftragte des Rates der EKD für Umweltfragen, Dr. Hans Diefenbacher, zusammengetan und zu einem Dialogforum zum Thema "Die Zukunft der Energieversorgung" eingeladen, das am 13. und 14. September 1999 in der Tagungsstätte der Evangelischen Akademie in Bad Herrenalb stattfand. Bei diesem Fachgespräch wurde der Versuch unternommen, kritisch zu reflektieren, auf welche Weise unterschiedliche Positionen in Energiefragen zustande kommen und jene Aussagen herauszuarbeiten, die mittlerweile als unstrittig bezeichnet werden können. Für die Gliedkirchen und die Einrichtungen der Gliedkirchen und der EKD hat die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen in der EKD (AGU) in den letzten Jahren, mehrfach zu einem verantwortlichen Umgang mit Energie aufgefordert. Das hat sich insbesondere in der Schriftenreihe "Bewahrung der Schöpfung praktisch" niedergeschlagen.

Von seiten der Bundesregierung wurde der Beschluß mit Dank zur Kenntnis genommen. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, vertrat in seiner Antwort die Ansicht, daß die neue Bundesregierung von den Wählerinnen und Wählern das Mandat erhalten habe, "die Nutzung der Atomenergie zur nationalen Energieversorgung zu beenden". Dabei gehe es auch um den Einstieg in eine zukunftsfähige Energieversorgung. Bundesminister Trittin versicherte in seiner Antwort, daß die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden Klimaschutzmaßnahmen genau prüfe und ergänzende Maßnahmen vorantreibe. Er begrüßte ausdrücklich das Engagement der Evangelischen Kirche in Deutschland in diesen Fragen, "das besonders durch Vorbild- und Initialfunktion wichtige Beiträge für den Klimaschutz liefern kann".
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Müller, dankte ebenfalls für den Beschluß zur Energiepolitik. Er schrieb, daß er den Beschluß als Hilfe für das schwierige Vorhaben betrachte, "eine sichere Energieversorgung ohne Atomkraft zu verwirklichen".
Die Reaktionen auf seiten der CDU/CSU und der F.D.P. waren deutlich zurückhaltender, und kritischer. Der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Wolfgang Gerhardt, unterstrich zwar, daß die F.D.P. den Beschluß der Synode "respektiere". Er betonte jedoch gleichzeitig, daß die Bundesregierung und die Regierungsparteien erst einmal unter Beweis stellen müßten, daß bei einem "Verzicht auf die CO2-freie Atomenergie bei parallel schneller Zunahme der Nutzung erneuerbarer Energien und bei Nutzung von Energieeinsparpontentialen die internationalen klimaschutzpolitischen Ziele erreicht werden" können
. Kritische Anfragen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Horst Seehofer an den Synodenbeschluß waren Auslöser für einen intensiven Gedankenaustausch mit Vertretern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Anfang Mai 1999 stattfand. An dem Gespräch nahmen auf seiten der EKD neben dem Bevollmächtigten des Rates Bischof Dr. Harmut Löwe der Vizepräsident des Kirchenamts der EKD, Dr. Hermann Barth, und der Beauftragte des Rates der EKD für Umweltfragen, Dr. Hans Diefenbacher, teil.

Beschluß Nr. 10
zu Rüstungexporten und Waffenhandel

Der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Wolfgang Gerhardt, teilte mit, daß er die im Beschluß geäußerten kritischen Positionen grundsätzlich teile. Allerdings wies er darauf hin, daß der hohe Rüstungsexport zu Beginn der 90er Jahre eine Konsequenz aus der deutschen Wiedervereinigung gewesen sei. Die deutschen NVA-Bestände seien im Rahmen der NATO anderen Ländern angeboten worden, um diese in die Lage zu versetzen, ihr eigenes veraltetes Rüstungsmaterial zu verschrotten. Dr. Gerhardt vertrat außerdem die Ansicht, daß "der Export von dual-use-Gütern nicht grundsätzlich als kritisch anzusehen" sei. Er meinte, es sei ein "abgewogener Weg" angezeigt, um einerseits militärische Nutzungen zu kontrollieren und um andererseits die deutsche Exportwirtschaft und ihre Arbeitsplätze nicht zu gefährden, da diese im überwiegenden Teil zivil genutzt wurden.

Beschluß Nr. 11
zur Zukunft des Arbeitskreises Sicherung des Friedens

Der Beschluß der Synode ist dem Arbeitskreis "Sicherung des Friedens" übermittelt worden. Dieser hat noch in Nr. I/99 seines Briefdienstes der Hoffnung Ausdruck verliehen, diesen Briefdienst auf der Basis eines höheren Spendenaufkommens weiterführen zu können. Mit Datum vom 16. Juli 1999 haben die Vorsitzenden des Arbeitskreises dem Rat allerdings folgendes mitgeteilt: "Nach den Beschlüssen des Rates und der Synode der EKD, die finanzielle Förderung des Arbeitskreises 'Sicherung des Friedens' zu beenden, hat auch das Bundespresseamt die bisherige Zuwendung von ca. DM 60.000 pro Jahr gestrichen. Damit ist die finanzielle Basis für die weitere Herausgabe der gelben 'Briefdienste' entfallen. Das Leitungsgremium des Arbeitskreises hat daraufhin auf seiner letzten Bundestagung den Beschluß gefaßt, die Arbeit mit der Herausgabe des letzten Briefdienstes Ende 1999 zu beenden. Lediglich die Landesgruppen werden ihre Arbeit fortsetzen und dabei vor allem weiterhin die bekannten und wichtigen 'Gesprächsforen' mit Pfarrern und Synodalen aus den neuen Bundesländern fortführen. Der Arbeitskreis hat sich immer als eine Initiative innerhalb der evangelischen Kirche verstanden, die vor allem von Laien in weltlicher Verantwortung geprägt wurde. Die regelmäßigen gelben Briefdienste wurden von vielen auf Grund ihrer systematischen Befassung mit Fragen der Friedensethik sehr geschätzt und als eine wichtige Stimme betrachtet, die der Meinungsvielfalt im deutschen Protestantismus guttut. Angesichts des sich erweiternden Auftrags der Bundeswehr, wie es sich jetzt vor allem auf dem Balkan zeigt, sind wir nach wie vor von der Notwendigkeit überzeugt, den friedensethischen Diskurs fortzusetzen, ja zu verbreitern."

Beschluß Nr. 12
zu den Herausforderungen durch die Krise im Kosovo

Im Zusammenhang der politischen Entwicklungen im Kosovo hat die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) zusammen mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) und dem Lutherischen Weltbund (LWB), z.T. in enger Absprache mit der EKD, eine Vielzahl von konkreten Schritten unternommen. Dazu gehörten u.a. die leider vergeblichen Versuche, Vertreter der Serbischen Orthodoxen Kirche an den Verhandlungen in Rambouillet zu beteiligen und die erfolgreichen Interventionen zur Beteiligung an den Verhandlungen der "Geberkonferenz" im Juli 1999.

Die KEK hat u.a. durch Briefe und Delegationsreisen, in denen die Menschenrechtsverletzungen im Kosovo dargelegt und auf entsprechende Äußerungen gedrängt wurde, den permanenten Kontakt zu den Kirchen gehalten. Zusammen mit ÖRK und LWB lud die KEK am 26./27. Mai in Budapest zu einer Konsultation von ca. 40 leitenden Persönlichkeiten aus europäischen und nordamerikanischen Kirchen und den Kirchen der Region ein. Dort wurden sehr offen die unterschiedlichen Einschätzungen der Situation ausgetauscht. Die Konsultation führte aber auch zu konkreten politischen Initiativen. Darüber hinaus wurden Absprachen darüber getroffen, welche kontroverse Themen, die Kirchen langfristig weiterbearbeiten müssen, um ein glaubwürdiges gemeinsames Zeugnis abgeben zu können.

Am 27. Mai reiste eine 'Nonformal International Christian Peace Groupe' zu einem Gespräch mit Milosevic nach Belgrad, in dem auf das Ende der Menschenrechtsverletzungen gedrängt und deutlich gemacht wurde, daß die europäischen Kirchen - inklusive der Russischen Orthodoxen Kirche und der Kirchen der Region - hinter dem Friedensplan der G 8-Staaten stehen. Ein Gespräch mit Patriarch Pavle schloß sich an. Danach kam es zu einem Treffen mit dem russischen Sonderbeauftragten Tschernomyrdin, der sich - zu seinem wohl entscheidenden Gespräch mit Milosevic - in Belgrad aufhielt.

Die ökumenischen Bemühungen haben die Verhandlungen zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen unterstützend begleitet.

Am 16./17. August fand auf Einladung der KEK in Bossey eine Konsultation von Vertreterinnen und Vertretern christlicher Versöhnungsdienste statt, die zum Ziel hatte, langfristig stärker auf europäischer Ebene Arbeitsvorhaben, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln. Kontakte zu EU-Institutionen und OSZE sollen hergestellt werden, um sich in die proklamierte Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen an den Stabilitätsbemühungen auf dem Balkan einzubringen. Ein weiterer Schritt ist, die Zusammenarbeit der Kirchen der Region zu stärken, so daß sie ihre Verantwortung in ökumenischer Zusammenarbeit wahrnehmen können.

Von Beginn an hat sich das Diakonische Werk der EKD zusammen mit Action of Churches Together (ACT), dem ökumenischen Zusammenschluß der Hilfsorganisationen engagiert, um der humanitären Notlage in der Region abzuhelfen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck, kommentierte den Synodenbeschluß dahin, "daß den Kosovo-Flüchtlingen so lange Schutz in der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden muß, wie die kriegerischen Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen in ihrer Heimat andauern und ihnen eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht möglich ist". Frau Beck brachte gleichzeitig zum Ausdruck, daß sie es sehr begrüßen würde, "wenn die Kirchen den Friedensprozeß durch ein Treffen führender Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Glaubensgemeinschaften im Kosovo unterstützen könnten".

Der Vorsitzende der F.D.P.-Bundestagsfraktion teilte mit, daß die Fraktion sich dafür einsetze, "daß Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten erst dann wieder zurückgeschickt werden, wenn es die Sicherheitslage in ihrer Heimat zuläßt".

Beschluß Nr. 13
zur Asyl- und Ausländerpolitik

Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, hat den Bevollmächtigten des Rates darüber informiert, daß die Behandlung der Frage "einer allgemeinen Altfallregelung" einer Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Leitung des Landes Rheinland-Pfalz übertragen worden sei. Seiner Ansicht nach ist bei einer Altfallregelung zu bedenken, "daß eine solche Regelung nicht dazu führen darf, illegale Einwanderung zu belohnen und zu fördern". Vorrangiges Ziel der Bundesregierung sei die Integration der in Deutschland legal lebenden Ausländer. Die Ausländerbeauftragte hat in ihrem Antwortschreiben wissen lassen, daß es eine ihrer ersten Initiativen nach ihrem Amtsantritt gewesen sei, sich für eine humane Altfallregelung einzusetzen. Die Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates hat in der Folgezeit mehrere Gespräche mit Frau Beck zur Unterstützung des Anliegens der Synode geführt .

Ergänzend muß leider berichtet werden, daß die Bemühungen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, zu einer einvernehmlichen Regelung im Hinblick auf ein Altfall- bzw. Härtefallregelung zu gelangen, bisher nicht erfolgreich gewesen sind. Die Regierungsfraktionen streben daher an, im Herbst Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zu entwickeln.

Im übrigen wird auf den unter TOP XIII der Tagesordnung vorliegenden Bericht über die Rezeption des Gemeinsamen Wortes der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht - Ziffer 3. 8.- verwiesen.

Bericht Nr. 14
zu Menschenrechtsverletzungen in Argentinien

Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche am la Plata wurde von Präses Dr. Schmude brieflich über den Beschluß der Synode informiert.

Das von der Synode unterstützte Anliegen der "Koalition gegen Straflosigkeit" war im Berichtszeitraum mehrfach Gegenstand von Gesprächen in der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates. Dort kam es u. a. zu Begegnungen mit Familienmitgliedern von Verschwundenen deutscher Herkunft. Aus Anlaß des Staatsbesuches von Herrn Bundespräsident Professor Dr. Herzog in Argentinien richtete Bischof Dr. Löwe Schreiben an den Herrn Bundespräsidenten und an den ihn begleitenden Staatsminister im Auswärtigen Amt Dr. Volmer , in denen er unter Hinweis auf den Beschluß der Synode das Anliegen unterstrich, daß die Schicksale der Opfer aufgeklärt werden. In seinem Antwortschreiben teilte der Chef des Bundeskanzleramts mit, daß der Bundespräsident diese Thematik in den Mittelpunkt eines einstündigen Gesprächs mit Präsident Menem gestellt und bei einer Begegnung mit den Müttern der Plaza de Mayo diesen zugesagt habe, ihr Bemühen um Aufklärung des Schicksals der "Verschwundenen" zu unterstützen.

Außerdem hält die Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates engen Kontakt zum Bundesministerium der Justiz, um sich über den Stand der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg zu informieren. Dort prüft man die Möglichkeit einer Strafverfolgung Angehöriger staatlicher argentinischer Stellen wegen während der Militärdiktatur begangener Taten des "Verschwindenlassens". Da von den seinerzeitigen Verschleppungen in Argentinien auch ehemalige jüdische Bürger Berlins betroffen waren, die nach Argentinien ausgewandert sind, wird inzwischen auch in Berlin die Möglichkeit einer Strafanzeige geprüft. Die laufenden Kontakte zum Bundesministerium der Justiz sollen die zuständigen Dienststellen der EKD in die Lage versetzen, sich gegebenenfalls einschalten zu können, um bestimmte Vorhaben öffentlichkeitswirksam zu unterstützen.

Beschluß Nr. 15
zur "Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche"

Einige Landeskirchen haben beschlossen, Dekadegottesdienste mit dem Thema "Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche" zu verbinden.

Bei der letzten Zusammenkunft der für die Ökumenische Dekade Verantwortlichen der Gliedkirchen der EKD im Februar 1999 wurde deutlich, daß die Arbeitssitzungen auf Einladung des Kirchenamtes der EKD für die Dekadearbeit in den Gliedkirchen sehr wichtig gewesen sind. Dieser Referenzrahmen droht nach dem Ende der Dekade wegzubrechen. Es wird deshalb für nötig gehalten, eine neue Form der Verbindlichkeit auf der Ebene der EKD zu suchen. Eine solche Möglichkeit des Austausches würde allen Beteiligten dieGelegenheit geben, sich zum einen über die Weiterführung der Arbeit an den Anliegen der Dekade in den Gliedkirchen der EKD einen Überblick zu verschaffen und zum anderen gemeinsam neue Impulse zu geben.

Beschluß Nr. 16
zu Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen

Die Notwendigkeit der Bündelung von Kräften, die Vernetzung und Zusammenarbeit derjenigen, die in diesem Arbeitsfeldern tätig sind, war schon auf einer vom Diakonischen Werk der EKD verantworteten Tagung (Juni 1998) zu diesem Thema unterstrichen worden. Die Abteilung Frauen, Jugend und Familie des DW EKD hat deshalb zu einer konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft "Kommerzielle sexuelle Ausbeutung durch Prostitution und Menschenhandel" im Juni 1999 eingeladen. Diese Sitzung hat dazu gedient, gemeinsam Notwendigkeiten zu beraten und erste Wege vorzuzeichnen. Erarbeitet werden soll ein Programm gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung durch Prostitution und Menschenhandel. Der Europatag "Gegen Gewalt an Frauen" am 25. November 1999 soll als Anlaß für eine öffentliche Äußerung genutzt werden.
Das Kirchenamt der EKD hat im Frühjahr 1998, auch aufgrund von Rückfragen aus Synoden der Gliedkirchen, eine amtsinterne Arbeitsgruppe gebildet, um eine Verlautbarung der EKD zur Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen (Female Genital Mutilation) zu erarbeiten. Die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe spiegelt die verschiedenen Dimensionen des Themas wieder. Beteiligt sind das Afrikareferat, das Frauenreferat, der Kirchliche Entwicklungsdienst, das Menschenrechtsreferat, das Ökumenereferat, das Referat für Seelsorge, Ämter und Dienste in der Gemeinde und die Rechtsabteilung.
Nach einer Umfrage bei Kirchlichen Dienststellen und Einrichtungen wurde ein Informations- und Sachstand erhoben, um zu erfahren welche Initiativen von Seiten der EKD hilfreich sein könnten. Übereinstimmend wurde betont, eine kirchlich autorisierte Stellungnahme zur Genitalverstümmelung sei eine notwendige und hilfreiche Unterstützung der Bemühungen. Die Verlautbarung soll sich an Personen und Einrichtungen im In- und Ausland richten, die im Bereich von Mission und Ökumene, im Entwicklungsdienst, im Asylverfahren, in der Gesundheitsversorgung sowie in der Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit tätig sind. Das Ziel ist, den Informationsstand über die Problematik der FGM in den Kirchen und darüber hinaus zu vertiefen und das Problembewußtsein weiterzuentwickeln. Die Informationen und Argumente sollen dazu beitragen, die im Asylverfahren zugrunde gelegten Länderberichte zu ergänzen.
Die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) hat zusammen mit dem Ökumenischen Forum Christlicher Frauen in Europa und Kerk en Wereld/Niederlande vom 27.November bis zum 2. Dezember zu einer Konsultation zum Thema 'Frauenhandel - eine Herausforderung für die Kirchen in Europa' nach Driebergen/Niederlande eingeladen. Dort sollen Möglichkeiten der Aufklärung und Prävention, der Beratung und Begleitung durch die Kirchen diskutiert werden.
Außerdem hat die gemeinsame Kommission der KEK und dem Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) an alle ihre Mitgliedskirchen einen Brief zum Thema 'Gewalt gegen Frauen' mit der Bitte geschickt, sich der Problematik anzunehmen und KEK und CCEE über entsprechende Schritte zu informieren. Die KEK hat diesem Brief eine Broschüre u.a. zum Thema Frauenhandel beigelegt. Der Brief und die Broschüre wurden vom Kirchenamt an die Gliedkirchen mit der Bitte um Rückmeldungen bis zum Jahresende weitergeleitet.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, hat den Beschluß zur Sicherung der Grundfinanzierung der Beratungsstellen für Opfer des Menschenhandels ausdrücklich begrüßt, "denn die Arbeit der Beratungsstellen für die betroffenen Frauen, die häufig traumatisiert sind, stellt eine große Hilfe dar". Die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen stelle einen Schwerpunkt ihrer Arbeit als Bundesministerin dar. Sie begrüße es daher sehr, daß sich die Synode der EKD für die Frauenhäuser in kirchlicher Trägerschaft eingesetzt habe und daß sie - die Synode - die Gliedkirchen und Diakonischen Werke gebeten habe, diese Einrichtungen zu stärken und zu sichern. Frau Dr. Bergmann schrieb wörtlich: "Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Netzes zum Schutz von Frauen, die von häuslicher Gewalt getroffen sind."

Der Beschluß der Synode brandmarkt in den Augen der Bundesministerin der Justiz, Professorin Dr. Herta Däubler-Gmelin, "verabscheuungswürdige Straftaten, bei denen in krasser Weise gegen die Menschenwürde der Opfer verstoßen wird". Sie begrüßte es daher sehr, "daß kirchliche Beratungsstellen versuchen, auf die Nöte der betroffenen Frauen zu antworten, und sich die Synode nachdrücklich für den Fortbestand dieser Stellen ausgesprochen hat". Frau Dr. Däubler-Gmelin hat auch ihrer Freude darüber Ausdruck verliehen, daß sich die Synode entschieden für eine wirksame Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes "Gewalt gegen Frauen" einsetzt.

Der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Wolfgang Gerhardt, betonte in seiner Reaktion auf den Synodenbeschluß, er teile die Auffassung, daß der Handel mit Kindern und Frauen eine erschreckende Dimension angenommen habe. Er schrieb wörtlich: "Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, stellt nach Auffassung der F.D.P.-Bundestagsfraktion eine eklatante Verletzung der Menschenrechte dar."

Beschluß Nr. 17
zu kirchlichen Veranstaltungen im Rahmen des Jahres "Gewalt gegen Frauen"

Die gemeinsame Arbeitsstelle für Gottesdienst hat zur Gestaltung der Friedensdekade im August ein Arbeitsheft "Bittgottesdienst für den Frieden in der Welt 1999" herausgegeben. Dieser Gottesdienstentwurf geht mit den für die Lesungen und die Predigt ausgewählten Bibeltexten auf das Motto der diesjährigen Friedensdekade "daß Grechtigkeit und Frieden sich küssen" ein, er versucht aber zugleich den Synodenbeschluß aufzunehmen, mit dem die Gliedkirchen gebeten worden sind, während der Friedensdekade im Rahmen des von der Europäischen Union ausgerufenen Jahres "Gegen Gewalt gegen Frauen" in Gottesdiensten und Veranstaltungen das Thema der geschlechtsspezifischen Gewalt aufzugreifen; der Entwurf enthält daneben Informationen und Stellungnahmen zum Krieg im Kosovo. Von den Gliedkirchen sind bislang mehr als 30.000 Exemplare des Arbeitsheftes angefordert worden. Diese ungewöhnlich hohe Bestellzahl läßt darauf hoffen, daß das Anliegen der Synode in den Gemeinden gut angenommen wird.

Beschluß Nr. 18
zum Bericht "Gewalt gegen Frauen"

Die theologische Reflexion des Themas Gewalt gegen Frauen liegt Ihnen als Drucksache XII/1 vor.

Beschluß Nr. 19
zu kirchlichen Einrichtungen für Männer und Frauen

Zu Ziffer 1:
Der Bericht "Gewalt gegen Frauen", der der Synode der EKD nun vollständig vorliegt, fordert ebenso wie die Synode der EKD in Münster 1998, Frauenhäuser in kirchlicher Trägerschaft zu stützen. Inwieweit die Landeskirchen und ihre Diakonischen Werke in der Lage sind, diese Häuser sowie die Mütterkurarbeit und Müttergenesungsheime in kirchlicher Trägerschaft tatsächlich in dem geforderten und notwendigen Umfang zu unterstützen, kann zur Zeit vom Kirchenamt der EKD nicht gesagt werden.

Zu Ziffer 2:
Die EKD hat keine Möglichkeiten der direkten Einflußnahme auf die kirchlichen Ausbildungsstätten und deren Curricula. Die zahlreichen kirchlichen Ausbildungsstätten sind verschiedenartig strukturiert, in unterschiedlicher Trägerschaft und liegen in der Bildungshoheit der Gliedkirchen. Der Beschluß konnte in dieser Form daher nicht umgesetzt werden Es gibt jedoch eine Reihe von Initiativen, "Gender Training" in die kirchliche Aus- und Fortbildung oder in das Theologiestudium aufzunehmen. Auch hat das Frauenreferat des Kirchenamtes der EKD am 26. August 1999 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Frauen- und Männerarbeit und Fachinstituten zu einer Fachtagung "Gender Training" eingeladen. Auf dieser Tagung wurde verabredet, in wechselseitiger Absprache Curricula zu entwickeln und zu erproben.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, betrachtet den Beschluß der Synode, daß Curricula kirchlicher Ausbildungsstätten für alle kirchlichen Berufe das Fach "gender training" entwickeln und aufnehmen sollten, als einen "vorbildlichen Beitrag zur tatsächlichen Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft".

Beschluß Nr. 20
zur Mütterkurarbeit

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, begrüßte den Einsatz der Synode für die Mütterkurarbeit. Sie unterstrich, daß sie das ganzheitliche Gesundheitsangebot für Frauen in den Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes schätze. Ihr Haus werde daher im Rahmen seiner Zuständigkeit für die auch von der Synode geforderte Kurverlängerung und vor allem für eine gesetzliche Regelung zur vollständigen Kostenübernahme durch die Krankenkassen Unterstützung leisten.

Beschluß Nr. 21
zur Weiterarbeit an der Dekade "Kirchen in Solidarität mit den Frauen"

zum 1. Spiegelstrich:
Aufgaben, die die Ökumenische Dekade "Kirchen in Solidarität mit den Frauen 1988-1998" den Kirchen gestellt hat, bleiben auch nach einem Zeitraum von 10 Jahre bestehen. Sie werden in den Gliedkirchen der EKD auf unterschiedliche Weise gelöst. Landeskirchliche Synodenbeschlüsse im Zusammenhang der Dekade sind zu realisieren, einige Arbeitsstellen widmen sich Themen, die die Dekade bestimmt haben.

zum 2. Spiegelstrich:
Das Kirchenamt der EKD hat allerdings keine ausreichenden Informationen, um über die Ausrufung einer "Zweite(n) Dekade" oder die Weiterarbeit von Dekadeausschüssen berichten zu können. Bei der Zusammenkunft der für die Ökumenische Dekade Verantwortlichen der Gliedkirchen der EKD im Februar 1999 (vgl. zu Beschluß Nr. 15), die die letzte war, ist die Notwendigkeit eines Austausch- und Moderationsrahmens auf EKD-Ebene unterstrichen worden, um die Ziele der Ökumenischen Dekade weiter zu verfolgen und eine strukturierte Weiterarbeit zu sichern.

Die Notwendigkeit, auch diese strukturellen Fragen zu klären, wird besonders dringlich im Jahr 2000 erwarteten Berichtes über "Fortschritt und Planung der Umsetzung der im Bericht des Rates EKD ´Kirchen in Solidarität mit den Frauen´ genannten Herausforderungen".

zum 3. Spiegelstrich:
Ein statistisch aufbereiteter Bericht über die Besetzung herausgehobener Ämter in den Kirchen konnte vom Kirchenamt der EKD aus folgenden Gründen nicht erstellt werden:

  • Die unterschiedlichen Kirchenverfassungen der Gliedkirchen erschweren es, einer statistischen Abfrage einheitliche Kriterien für "herausgehobene Ämter" zugrunde zu legen. Mit einer entsprechenden Erhebung wäre viel Aufwand verbunden gewesen.
  • Außerdem sollen für den EKD-Bereich Termine von Personalstatistiken koordiniert werden mit Berichtsterminen, die im Zusammenhang mit der "Dienstvereinbarung zur Förderung der Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" vorgegeben sind. Nach den bereits vorliegenden Personalanalysen des Frauenreferates sollen neue Personalanalysen erst wieder erstellt werden, nachdem das Personalreferat des Kirchenamtes entsprechende Datenverarbeitungsprogramme eingesetzt hat.

zum 4. Spiegelstrich:
Der Rat der EKD hat sich auf seiner Sitzung am 27./28. Januar 1999 über die Ergebnisse der 8.Vollversammlung des ÖRK und des vorangegangenen Dekade-Festivals informiert. Auf seiner Sitzung am 28./29. Mai hat er die Stellungnahme der Ökumene-Kommission der EKD zur 8.Vollversammlung des ÖRK zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Blick auf die zukünftige Arbeit des ÖRK wird in der Stellungnahme die Weiterarbeit an den Themen der Ökumenischen Dekade Kirche in Solidarität mit den Frauen empfohlen und angeregt, diese zum Teil im Kontext der geplanten Ökumenischen Dekade zur Überwindung von Gewalt zu leisten.

Am 26. Februar 1999 ist in Hannover die Konferenz der für die Ökumenische Dekade Verantwortlichen der Gliedkirchen der EKD zur einer Auswertung des Abschlusses der Dekade auf nationaler und Weltebene zusammengekommen. Sie hat empfohlen, die Anliegen der Dekade auch zukünftig zu bearbeiten und über die dafür erforderliche Initiativen und Strukturen nachzudenken.

Beschluß Nr. 22
zur Mitarbeit der EKD in der Leuenberger Kirchengemeinschaft

Nachdem sich die Kirchenkonferenz am 23/24. Juni mit der Absicht des Rates, der Leuenberger Konkordie zuzustimmen, einverstanden erklärt hatte, hat der Rat in seiner Sitzung am 11/12. September folgenden Beschluß gefaßt:

  1. Der Rat stimmt für die EKD der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa zu.
  2. Er gibt dazu folgende Erklärung ab:

    Mit der Zustimmung zur Konkordie bringt die EKD zum Ausdruck, daß sie sich in der Gemeinschaft mit ihren Gliedkirchen, die diese Entscheidung bereits früher vollzogen haben, der Kirchengemeinschaft reformatorischer Kirchen in Europa im Sinne der Leuenberger Konkordie verpflichtet weiß, in ihr auf der Grundlage der Konkordie mitzuarbeiten bereit ist und sich auch in der Wahrnehmung ihrer sonstigen ökumenischen Aufgaben von der Konkordie leiten läßt.
  3. Der Rat bittet seinen Vorsitzenden, den Exekutivausschuß der Leuenberger Kirchengemeinschaft und den Ökumenischen Rat von der Zustimmung zur Konkordie und der aus diesem Anlaß abgegebenen Erklärung zu unterrichten.

Beschluß Nr. 23
zur Menschenrechtsarbeit in der EKD

In seiner Erklärung zum 50. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat der Rat am 8. Dezember 1998 die Einhaltung der Menschenrechte als eine unabdingbare Voraussetzung eines weltweiten Zusammenlebens in Freiheit und Gerechtigkeit bezeichnet. Der Rat wendet sich in seiner Erklärung insbesondere gegen den Vollzug der Todesstrafe und bekräftigt sein Eintreten für Menschen, die um ihres christlichen Glaubens willen verfolgt werden. Er erklärt, die EKD werde in ihrem Einsatz für die Menschenrechte nicht nachlassen.

Die Bundesministerin der Justiz würdigte den Bericht über die Menschenrechtsarbeit in der EKD als ein "beeindruckendes Zeugnis über die vielfältigen Aktivitäten der evangelischen Kirche im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen". Da in diesem Kampf nicht nachgelassen werden dürfe, sei sie dankbar, "daß die Evangelische Kirche in Deutschland der Menschenrechtsarbeit auch in Zukunft besondere Bedeutung beimißt".

Beschluß Nr. 24
zur "Internationalen Verschuldung"

Die kirchliche Initiative ist von der Bundesregierung sehr positiv aufgenommen worden. Der Bevollmächtigte des Rates der EKD und der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe führten in der ersten Jahreshälfte 1999 mehrere intensive Gespräche über das Thema der Internationalen Verschuldung, vor allem mit der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, und mit dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Wolfgang Schäuble.

Nachdem die Bundesregierung im Vorfeld des G7-Gipfels großzügige Erleichterungen befürwortet hatte, hat dieser Gipfel im Juni 1999 die sogenannte Kölner Schuldeninitiative verabschiedet, die weitreichende Maßnahmen zur Entschuldung vorsieht. Hierzu gehört insbesondere die Absenkung der Zielwerte für die tragfähige Schuldenlast, die zugleich zu einer Erweiterung des Kreises der voraussichtlich zugangsberechtigten Länder von 36 auf 41 führt.

Beschluß Nr. 25
zur entwicklungspolitischen Bildung

Hierzu wird im Rahmen des Tagesordnungspunktes X berichtet werden.

Beschluß Nr. 26
zur stukturellen Konzentration in der EKD

Über die Bemühungen zur Umsetzung der Ziffern 1 - 3 dieses Beschlusses wird der Lenkungsausschuß im Rahmen desTagungsordnungspunktes XIV berichten.

Zu Ziffer 4 ( Vorlage eines Änderungsvorschlages zu Artikel 10 der Grundordnung) wird wie folgt berichtet:

Entsprechend dem Beschluß wurde der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Grundordnung der EKD erarbeitet und von den Leitenden Juristinnen und Juristen der Gliedkirchen der EKD, dem Rat und der Kirchenkonferenz beraten. Um den Gliedkirchen ausreichend Zeit für ihre Stellungnahmen einzuräumen, hat der Rat der EKD die Einbringung des Entwurfes erst für die 5. Tagung der 9. Synode vorgesehen.

Beschluß Nr. 27
zur AG KED-Strukturreform

Über die Strukturreform der AG KED wird unter dem Tagesordnungspunkt X berichtet werden.

Beschluß Nr. 28
zur effizienteren Zusammenarbeit zwischen Kirchenamt und Diakonischem Werk der EKD

Hierzu wird im Rahmen des Tagesordnungspunktes XIV berichtet werden.

Beschluß Nr. 29
zur finanziellen Unterstützung evangelischer Schulen in den östlichen Landeskirchen

Der Beschluß der Synode wurde in der Weise aufgenommen, daß ein Betrag von 3 Millionen DM im Entwurf des EKD-Haushalts für das Jahr 2000 und im Rahmen der Umlage der Landeskirchen ein weiterer Betrag i. H. von 9 Millionen DM zur Erhöhung des Stiftungskapitals vorgesehen ist.

Ergänzend soll hier berichtet werden, daß nach den diesjährigen Sommerferien weitere acht evangelische Schulen - sieben Grundschulen und ein Gymnasium - ihren Unterrichtsbetrieb aufgenommen haben. Trotz der in den neuen Ländern rückläufigen Schülerzahlen und der damit verbundenen Konkurrenzsituation zu den staatlichen Schulen ist weiterhin ein starkes Interesse der Öffentlichkeit an den Schulen in evangelischer Trägerschaft zu registrieren. Die Mütter und Väter wünschen sich alternative Schulangebote und fragen nach einem christlich orientierten Bildungs- und Erziehungskonzept für ihre Kinder. Die Schulstiftung wird auch künftig Finanzmittel für die Schulgründungen sowie für die weitere Qualifizierung und Profilierung bestehender evangelischer Schulen zur Verfügung stellen.

In der schwierigen Anlaufphase erhalten alle Schulen von der Evangelischen Schulstiftung über die Beratung bei der Entwicklung der Schulkonzeption hinaus eine finanzielle Unterstützung für den laufenden Betrieb und/oder die Erstausstattung. Die Schulträger in den östlichen Bundesländern müssen eine gesetzliche Wartefrist von zwei bis drei Jahren überwinden, in der sie keine staatlichen Finanzhilfen erhalten.

Beschluß Nr. 30
zur geschlechtergerechten Gesetzessprache

Wie bereits zu Beschluß Nr. 26 ausgeführt worden ist, hat der Rat der EKD die Vorlage eines Entwurfs zur Änderung der Grundordnung erst für die 5. Tagung der Synode vorgesehen. Um die Grundordnung nicht im Jahresabstand zweimal ändern zu müssen, möchte der Rat beides zusammenzufassen, so daß diesem Synodenbeschluß ebenfalls erst im Jahr 2000 Rechnung getragen werden wird.



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