Weitere Berichte und Referate

4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)

Einbringung des Berichts über den Stand der Strukturreform der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst

Landesbischof Dr. Christian Krause

Die Struktur des Entwicklungsdienstes der Kirchen soll finanziell weniger aufwendig und nach außen überzeugender und für unsere Partner in aller Welt effizienter werden. Diese Diskussion in der EKD hat dazu geführt, dass die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland im November 1998 in Münster beschlossen hat, die Bildung eines gemeinsamen Entwicklungswerkes zu begrüßen und zu unterstützen. In dieses neue Werk sollen die Arbeitsbereiche der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst integriert werden.

Wir sollten uns vor Augen führen, was mit diesem Beschluss der Synode intendiert ist:

  • Die fünf bisher selbständigen Mitglieder der AG KED sollen in ein gemeinsames Werk mit eigener Rechtspersönlichkeit überführt werden.
  • In einem ersten Schritt zur Verwirklichung dieses Zieles sollen die Aufgaben von Dienste in Übersee (DÜ), der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE), des Kirchlichen Entwicklungsdienstes (KED) der EKD und des Ökumenisch-Missionarischen Weltdienstes (ÖMW) des Evangelischen Missionswerkes (EMW) zu einem eingetragenen Verein "Evangelischer Entwicklungsdienst (EED)" zusammengefasst werden, der seine Arbeit am 01.01.2000 aufnehmen soll.
  • Auch die Aktion Brot für die Welt (BfdW) soll in absehbarer Zeit dem EED beitreten. Das Kirchenamt der EKD ist beauftragt worden, entsprechende Verhandlungen mit dem Diakonischen Werk der EKD zu führen und der Kirchenkonferenz Ende 2001 über die Ergebnisse zu berichten.

Zwischen dem EED und dem Diakonischen Werk - BfdW - soll eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, die schon jetzt ein gemeinsames Handeln sicherstellt.

Außerdem hat die Synode der EKD die Gliedkirchen gebeten, ihrer Verantwortung für die Gemeinschaftsaufgabe des Kirchlichen Entwicklungsdienstes weiterhin gerecht zu werden. Auch diese Forderung darf im Zusammenhang der Strukturdiskussion nicht untergehen. Der drastische Rückgang der KED-Einzahlungen durch die Gliedkirchen muss gestoppt werden, wenn nicht die ganze Gemeinschaftsaufgabe Schaden leiden soll.

Lassen wir noch einmal - kurz skizziert - die Ereignisse Revue passieren:

Schon Anfang des Jahres 1998 hatte trotz mancher Auseinandersetzungen über die Form und den Charakter der Zusammenführung der fünf Mitgliedsorganisationen der AG KED Einigkeit darüber bestanden, dass die Gemeinsamkeit der Programmarbeit verstärkt und die Planung der drei Finanzquellen BfdW (Spenden), EZE (staatliche Haushaltsmittel) und KED (kirchliche Haushaltsmittel) besser aufeinander bezogen und abgestimmt werden sollte, damit das gemeinsame Profil der AG KED klarer erkennbar wird. Nicht einig war man sich jedoch darüber, ob das durch gegenseitige Vereinbarungen zwischen den fünf selbständig bleibenden Mitgliedsorganisationen der AG KED erreicht werden sollte oder nur durch Fusion aller oder eines Teils dieser Organisationen. Ob dabei BfdW ein Teil des Diakonischen Werks der EKD bleiben kann oder nicht, war in diesem Zusammenhang eine entscheidende Frage.

Bereits im März 1998 hatten Kirchenkonferenz und Rat der EKD einmütig ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, die bisherigen AG KED-Organisationen in ein gemeinsames Entwicklungswerk zu integrieren, und zwar unter Einschluss von BfdW. Die lockerere Form des Zusammenschlusses über Vereinbarungen unter Beibehaltung der Selbständigkeit der bestehenden Rechtsträger wurde verworfen. Das Diakonische Werk als Rechtsträger von BfdW legte Wert darauf, dass diese Fusion der bestehenden Werke nur eingebunden in das Diakonische Werk möglich sei. Die EKD bevorzugte jedoch ein gemeinsames, eigenständiges Werk mit einer eigenständigen Rechtsform, allenfalls lose verbunden mit dem Diakonischen Werk.

Anfang November 1998 einigten sich im Vorfeld der Synode die Vertreter der AG KED auf einen Vorschlag, der zunächst die Zusammenführung von DÜ, EZE, KED und ÖMW sicherstellen und eine enge Zusammenarbeit mit Brot für die Welt vorsah.

Dieser Vorschlag wurde im Kern von den Leitungsgremien der EKD übernommen. Nun ist die Umsetzung der Beschlüsse und die Gründung des EED in die entscheidende Phase eingetreten.

Gründungsmitglieder des Evangelischen Entwicklungsdienstes e. V. (EED) sind bisher 22 Gliedkirchen der EKD. Außerdem die Vereinigung Evangelischer Freikirchen, das katholische Bistum der Altkatholiken, die Selbständige Ev.-Luth. Kirche, das EMW und natürlich die EKD in ihrer Gesamtheit. Inzwischen hat auch die Evangelische Kirche im Rheinland ihren Beitritt beschlossen, so dass aus der Reihe der Gliedkirchen der EKD nur noch die Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs fehlt. Die altreformierte Kirche prüft derzeit ebenfalls eine Mitgliedschaft im EED. Die Mitglieder gründen das neue Werk in der Überzeugung, "dass nach dem biblischen Auftrag Verkündigung, die zum Glauben einlädt, und Dienst in der Gesellschaft, missionarisches Zeugnis und Entwicklungsdienst im Handeln der Kirche zusammengehören. ... Sie sehen es als ihre gemeinsame Aufgabe an, den kirchlichen Beitrag zur Überwindung der Armut, des Hungers und der Not in der Welt und ihrer Ursachen in ökumenischer Partnerschaft zu gestalten." (Satzung EED) Die erste Mitgliederversammlung ist für den 1. März des Jahres 2000 vorgesehen.

Nachdem die Mitgliedsorganisationen bereits 15 Prozent ihres Personals eingespart haben, wird das neue Werk über etwa 140 bis 150 Personalstellen verfügen. Ihm werden pro Jahr für seine Arbeit insgesamt etwa 250 Millionen DM aus kirchlichen und staatlichen Haushalten zur Verfügung stehen.

Inzwischen ist der Aufsichtsrat gebildet worden. Ihm gehören 16 Mitglieder an: 11 sind durch den Rat der EKD berufen, zwei Mitglieder durch das Diakonischen Werk, ein Mitglied durch das EMW, ein Mitglied durch die Vereinigung evangelischer Freikirchen und ein weiteres Mitglied durch das katholische Bistum der Altkatholiken und die Selbständige Ev.-Luth. Kirche. Dieser Aufsichtsrat des EED trat am 9. August 1999 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und hat seinen Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Vorsitzender ist Landesbischof Dr. Christian Krause (Braunschweig), erster stellvertretender Vorsitzender OKR Dr. Beatus Fischer (Baden), zweite stellvertretende Vorsitzende Frau Oberkonsistorialrätin Barbara Bauer (Berlin).

Die Zusammenführung von vier Organisationen ist naturgemäß ein schwieriger Prozess. Das hat sich auch bei der für die Gründung notwendigen Berufung eines Vorstandes gezeigt. Ich bin deshalb froh, berichten zu können, dass am Sonnabend, 6. November, der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung hier in Leipzig die Bestellung eines Vorstands beschließen konnte. Aus dem Geschäftsführerkollegium der AG KED wurden die Herren Dr. Hartmut Bauer, Christoph Dehn und Wilfried Steen zu Vorstandsmitgliedern bestellt. Außerdem hat der Aufsichtsrat Dr. Konrad von Bonin, derzeit beim Deutschen Evangelischen Kirchentag tätig, berufen, Vorsitzender des Vorstandes zu werden. Eine externe fünfte Vorstandsstelle hat der Aufsichtsrat unbesetzt gelassen, aber beschlossen, für diese Position eine Frau zu suchen mit theologischer Qualifikation, vor allem im Blick auf die missionarische Dimension des künftigen Werkes. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle genannten Personalentscheidungen vom Aufsichtsrat einstimmig gefällt worden sind.

Der Aufsichtsrat hat noch einmal den Beschluss bekräftigt, dass Sitz und Betriebsstätte des neuen Werkes Bonn ist. Er hat sich ferner mit Fragen der Organisationsstruktur befasst und dabei Wert gelegt auf eine schlanke, integrale Aufbauorganisation des EED. Eine externe Beratung wird einbezogen.

In einer paritätisch von Mitarbeitervertretern und Geschäftsführungen besetzten Kommission konnte eine weitgehende Abstimmung über den Rahmenvertrag für die Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über einen Sozialplan erzielt werden. Kooperationsvereinbarungen zwischen EED und dem Diakonischen Werk der EKD sowie mit DÜ, EMW, EZE und EKD sind in Arbeit.

Die Rahmenbedingungen für die zukünftige Struktur des kirchlichen Entwicklungsdienstes sind jetzt klar umrissen. Aus bisher vier selbständigen Organisationen und verschiedenen unselbständigen Einrichtungen der AG KED wird ein einziges Werk. Damit sind die Voraussetzungen für noch sparsameres Wirtschaften, für eine überzeugende Außendarstellung, für verbindlichere Entscheidungsabläufe und so für eine bessere Handlungsfähigkeit gegeben. Für Partnerorganisationen in Übersee wird das komplexe Bild, das der kirchliche Entwicklungsdienst bisher geboten hat, einfacher und überschaubarer.

Die evangelischen Kirchen haben sich mit der Diskussion über ein neues Entwicklungswerk und mit dem vorliegenden Ergebnis zur Weiterführung ihres Entwicklungsauftrags bekannt, trotz finanzieller Engpässe. Die EKD, die Landeskirchen und die Freikirchen unseres Landes haben ihre Verantwortung für diesen Arbeitsbereich unterstrichen und somit auch Mitverantwortung in den Leitungsgremien des EED verstärkt übernommen. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen worden, dass der Entwicklungsdienst im Auftrag der Kirchen die ökumenische Verpflichtung, Armut, Hunger und Not in der Welt zu bekämpfen, effektiver und wirksamer erfüllen kann. Es ist zu hoffen, dass sich nun auch Synoden, Kirchenleitungen und Gemeinden unserer Kirchen der nachhaltigen Unterstützung dieser Gemeinschaftsaufgabe auch in materieller Hinsicht verpflichtet wissen.



erweiterte Suche

 

Das könnte Sie auch interessieren...


Gesucht: Landeskirchen?

EKD-Kirchenkarte

Zu den verschiedenen Kirchen in den Regionen finden Sie am schnellsten über unsere Kirchen-Karte.