Weitere Berichte und Referate
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Bericht des Lenkungsausschusses
Landessuperintendent Walter Herrenbrück, Ratsmitglied
I.
Der Lenkungsausschuss wurde 1997 vom Rat und von der Kirchenkonferenz der EKD gemeinsam gebildet. Im März 1996 hatte die Kirchenkonferenz das Kirchenamt der EKD damit beauftragt, im Einvernehmen mit den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen zu erheben und darzustellen, wo sich innerhalb der EKD Parallelstrukturen ergeben haben, wo Doppelarbeit sich zeigt, die unnötig Kräfte bindet und unnötig Geld kostet. Das Ergebnis dieser Erhebung lag im November 1997 als Bericht vor - unter dem programmatischen Titel "Perspektiven für eine verstärkte Kooperation und Arbeitsteilung innerhalb der evangelischen Kirche". Dieser Bericht wurde zum Leitfaden für die Arbeit des Lenkungsausschusses.
Der Lenkungsausschuss ist von großen Erwartungen begleitet worden, aber auch von Befürchtungen. Die einen erwarteten zügig umsetzbare Reformen, die zu spürbaren Verbesserungen im Sinne von 'Bündelung der Kräfte', 'effizientere Arbeitsweise', 'Kooperation' und 'Einsparung' führen. Die andern befürchteten, der Lenkungsausschuss könnte ohne Rücksicht auf gewachsene Traditionen und bestehende Vielfalt Vorschläge machen, die überwiegend in einem Rationalisierungs- und Spareffekt begründet sind und einen Kahlschlag zur Folge haben.
Die großen Erwartungen hat der Lenkungsausschuss nicht erfüllen können, hat allerdings auch den Befürchtungen nicht entsprochen. Beides erklärt sich aus dem begrenzten Arbeitsauftrag, den der Lenkungsausschuss hat: Er kann lediglich Anstöße geben, laufende Prozesse begleiten. Er kann und will nichts durchsetzen, sondern nur zum Ausdruck bringen, was an Veränderungen, gar an Reformen vorstellbar ist.
Manches ist in Bewegung gekommen; einiges wurde durch die Gliedkirchen in Angriff genommen (was der Lenkungsausschuss begrüßt hat). Fortschritte geschehen allerdings nur langsam. Nicht alles ist so erfolgt, wie es der Lenkungsausschuss sich gewünscht und auch vorgeschlagen hat. Schade ist z.B., dass "Brot für die Welt" bislang nicht Teil des Evangelischen Entwicklungsdienstes e.V. geworden ist.
Überhaupt hat der Lenkungsausschuss den Eindruck, dass der Wille zur Veränderung, auch die Einsicht in die Notwendigkeit von Veränderungen sich in Grenzen hält. Das hat seine Gründe, zeigt aber auch die Grenzen der Reformfähigkeit innerhalb der EKD.
Abbau bestehender Doppelstrukturen - Verstärkung von Kooperation - Arbeitsteilung: das waren die Ziele der Arbeit des Lenkungsausschusses.
Dem Lenkungsausschuss gehören an: Bischof Axel Noack und ich vom Rat der EKD, Oberkirchenrat Dr. Beatus Fischer, Bischof Karl Ludwig Kohlwage von der Kirchenkonferenz, Präsident Dr. Wilhelm Hüffmeier von der Kirchenkanzlei der EKU und Geschäftsstelle der Arnoldshainer Konferenz, Präsident Friedrich Otto Scharbau vom Luth. Kirchenamt der VELKD. Vom Kirchenamt der EKD Präsident Valentin Schmidt und Vizepräsident Dr. Hermann Barth. Geschäftsführer ist Oberkirchenrat Rüdiger Schloz. Seit der Synodaltagung in Münster im vorigen Jahr haben weitere fünf Sitzungen des Lenkungsausschusses stattgefunden, also insgesamt zehn.
Die Arbeit des Lenkungsausschusses folgte den sieben Kapiteln des Berichts vom November 1997, der seinen Auftrag begründete (s.o.):
- Theologie und öffentliche Verantwortung (darüber wurde schon 1998 in Münster berichtet, so dass ein Bericht zu diesem Bereich diesmal entfällt)
- Ausbildung und Fortbildung
- Publizistik
- Rechtsetzung und Verwaltung
- Ökumenische Partnerschaften und kirchlicher Entwicklungsdienst
- Kirche und Diakonie
- die EKD und die anderen gliedkirchlichen Zusammenschlüsse.
II.
a) Aus- und Fortbildung
Zu diesem Komplex hatte der Lenkungsausschuss Analysen eingeholt, Informationen gesammelt und Herrn Prof. Dr. Jörg Ohlemacher um Beratung gebeten. Dabei wurde deutlich, dass der Facettenreichtum des Protestantismus, der sich im Bereich Aus- und Fortbildung zeigt, grundsätzlich bewahrt werden muss. Viele Ausbildungsstätten und Fortbildungseinrichtungen sind geschichtlich gewachsen, haben ihren besonderen Ort. Allerdings sind Kooperation und Zusammenlegung notwendig. Hier und da hat die Realität schon Prozesse zur Konzentration in Gang gebracht. Im Bildungsbereich hat die EKD wenig eigene Zuständigkeiten. Gleichwohl hat der Lenkungsausschuss die Aufgabe zugewiesen bekommen, Möglichkeiten zum Zusammengehen und zu effektiveren Arbeitsweisen zu bedenken. Dabei geht es überwiegend um dezentral moderierte Prozesse. Abstimmungsbedarf auf gesamtkirchlicher Ebene entsteht dort, wo dezentrale Prozesse nicht ausreichen. Damit entsteht dann auch die Frage, was als Gemeinschaftsaufgabe anzusehen ist und was nicht.
Dem Lenkungsausschuss stellte sich diese Frage etwa im Blick auf die Kirchenmusikschulen und die Kirchlichen Hochschulen. Sind zum Beispiel die Kirchlichen Hochschulen eine Angelegenheit einzelner Kirchen oder können sie als Gemeinschaftsaufgabe aller Gliedkirchen angesehen und bestimmt werden?
Wer "Gemeinschaftsaufgabe" sagt, meint ja nicht: "EKD-Einrichtungen", sondern eine gemeinsame Aufgabe aller Gliedkirchen, die dementsprechend auch ganz oder teilweise gemeinsam finanziert wird.
Was an Konzentration bei den Musikhochschulen denkbar ist, muss auch bei Fachschulen und Fachhochschulen, bei Religionspädagogischen Instituten, bei Predigerseminaren und Pastoralkollegs, bei Akademien und Forschungseinrichtungen denkbar sein und ins Werk gesetzt werden. Dazu ist eine weitergehende Kooperation von Gliedkirchen erforderlich. Der Lenkungsausschuss empfiehlt der Kirchenkonferenz, solche Kooperationsüberlegungen in Gang zu setzen. Gilt das Prinzip, dass jede Gliedkirche "ihr" eigenes Institut behalten will, werden notwendige Veränderungen nicht möglich sein. Das Modell "Kompetenzzentren", wonach Bildungseinrichtungen gebündelt werden (Beispiele: Villigst, Birkach), muss weiter bedacht werden.
Bei solchen Strukturveränderungen sieht der Lenkungsausschuss nicht nur finanzielle Gesichtspunkte als maßgeblich an. Wichtig sind auch die Transparenz (dass Veränderungen plausibel und akzeptabel erscheinen und auch den Betroffenen einleuchten!) und die Qualifizierung, auch die Bedeutung des historisch Gewachsenen für das jeweilige Umfeld.
b) Publizistik
Was den Komplex Publizistik betrifft, so hat sich der Lenkungsausschuss verschiedentlich mit den in Gang befindlichen Konsequenzen aus "Markt und Mandat" befasst und die Überlegungen zur Strukturreform des GEP und zur Zukunft des "Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatts" begleitet. Er sah sich hier allerdings nicht federführend. Über den Stand der Dinge wird auf dieser Synode an anderer Stelle geredet werden.
c) Rechtsetzung
Schon im vorigen Jahr konnte der Synode berichtet werden, dass - so wörtlich - "eine Verständigung über die Ausfüllung des Artikels 10 Buchstabe b in der Grundordnung 'in Gang gekommen" sei. Weiter hieß es in dem Bericht, den Dr. Beatus Fischer der Synode gegeben hat: "Ziel ist es, dass die EKD für alle oder auch nur einen Teil der Gliedkirchen Gesetze erlassen kann und die Gliedkirchen rechtlich in die Lage versetzt werden, die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die EKD wieder rückgängig zu machen. Aufgrund der bisherigen Rechtslage bedeutete die Zustimmung und Übertragung der Gesetzgebung auf die EKD eine Zustimmung auf ewige Zeiten ohne Kündigungsmöglichkeiten, weswegen die Gliedkirchen diese Möglichkeiten auch nur sehr zögerlich in Anspruch genommen haben. Es dient der Stärkung der EKD, wenn die Gesetzgebungskompetenz nunmehr gestärkt wird, gleichzeitig aber auch die Gliedkirchen die Möglichkeiten haben, die Übertragung rückgängig machen zu können. Dadurch können die Gliedkirchen nennenswert entlastet werden. Zugleich steigt damit die Bedeutung der EKD und insbesondere das Gewicht der Synode der EKD." Soweit der Bericht vom vorigen Jahr.
Inzwischen hat die Kirchenkonferenz ein entsprechendes Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der EKD beraten, das der Synode voraussichtlich im nächsten Jahr vorgelegt werden soll.
d) Ökumenische Partnerschaften und Kirchlicher Entwicklungsdienst
1. Auf einer seiner ersten Sitzungen hat der Lenkungsausschuss sich dafür eingesetzt, eine umfassendere Reform der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst (AG KED) anzuregen und anzustoßen, als sie bis dahin ins Auge gefasst war. Es ging darum, größtmögliche Öffentlichkeitswirkung, Effizienz und Sparsamkeit in diesem kirchlichen Arbeitszweig zu erreichen. Die erste Stufe dieser Reform wird jetzt umgesetzt:
Dienste in Übersee (DÜ), Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE), Kirchlicher Entwicklungsdienst der EKD und Ökumenisch-Missionarischer Weltdienst (ÖMW) des Evangelischen Missionswerkes werden zum Evangelischen Entwicklungsdienst e.V. (EED) vereinigt.
Kirchenkonferenz und Rat der EKD haben sich einmütig hinter diese Reform gestellt und eine schnelle Verwirklichung angemahnt. Die Satzung ist von den Gründungsmitglieder verabschiedet, der Aufsichtsrat hat seine Tätigkeit unter dem Vorsitz von Landesbischof Krause aufgenommen.
Das Diakonische Werk der EKD sah sich bisher nicht in der Lage, einen Beitritt von "Brot für die Welt" zum EED zu ermöglichen. Geplant sind vertraglich geregelte Kooperation zwischen EED und Brot für die Welt im Sinne einer sparsamen Bewirtschaftung der anvertrauten Mittel aus Spenden, Kirchensteuern und staatlichen Förderungen. Der Lenkungsausschuss ist nach wie vor der Meinung, dass Brot für die Welt in den EED gehört bzw. ihm beitreten sollte.
2. Ausführlich hat sich der Lenkungsausschuss mit dem Komplex "Ökumenische Beziehungen und Partnerschaften" befasst. Informationen wurden gesammelt und ausgewertet; Oberkirchenrat i.R. Klaus Wilkens wurde um Beratung gebeten. Nach Abschluss seiner Überlegungen ist der Lenkungsausschuss zu der Überzeugung gekommen, dass eine zentrale Service-Agentur für die regionalen Missionswerke sinnvoll und notwendig ist. Diese Service-Agentur soll die Missionswerke entlasten - und zwar von den Arbeiten, die der Projektvorbereitung zur strukturellen Förderung von Partnerkirchen, der Finanzregelung sowie der Entsendung von Personal dienen. Das hat zur Folge, dass die Missionswerke sich verstärkt der Inlandsarbeit, den Bildungsaufgaben und der Qualifizierung der Partnerschaftsarbeit widmen können.
Im Bereich der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit können die Missionswerke einer solchen Agentur bestimmte Aufgaben von überregionalem Charakter übertragen: z.B. die Herausgabe eines Pressedienstes.
Durch eine Bürogemeinschaft mit dem Kirchenamt (speziell mit der Übersee-Abteilung) können Ressourcen und Erfahrungen effektiv genutzt werden. Doppelungen und Überschneidungen werden durch die ständige Kooperation vermieden. Sowohl die Freisetzung von Kapazitäten der regionalen Missionswerke für die Inlandsarbeit als auch die Bürogemeinschaft mit dem Kirchenamt der EKD können dazu beitragen, die angestrebte Integration von Mission und Kirche zu fördern.
Auch eine Integration von Zeugnis und Dienst würde so verstärkt. Denn durch die Einrichtung einer zentralen Arbeitsstelle für missionsbezogene Aufgaben und deren enge Arbeitsverbindung mit der Auslands- und Partnerschaftsarbeit der EKD kann die Abstimmung mit den im EED gemeinschaftlich wahrgenommenen entwicklungsbezogenen Aufgaben beträchtlich erleichtert werden. Vornehmlich aber muss die Integration von Zeugnis und Dienst in den Partnerkirchen erfolgen, nicht in den Arbeitsstäben in Deutschland.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Zukunft des Evangelischen Missionswerkes (EMW). Der Lenkungsausschuss hält es für erforderlich, die Funktionen von Entwicklung einerseits und kirchlicher Partnerschaftsarbeit als Beihilfe zur Mission andererseits deutlich zu unterscheiden. Die Zukunft des EMW kann er nur sehen unter den Gesichtspunkten, die für die Arbeit des Ausschusses leitend sind: "Vermeidung von Doppelarbeit" und "Vereinfachung von Strukturen".
Das EMW sieht der Lenkungsausschuss sowohl im Verhältnis zur Hauptabteilung III des Kirchenamts der EKD ("Auslandsarbeit und Ökumene") als auch im Verhältnis zu dem im Entstehen begriffenen Evangelischen Entwicklungsdienst e.V. (EED). Die Zukunft des EMW kann entweder darin gesehen werden, dass es zu einer Kooperation des EMW mit dem EED kommt und so die theologische Fundierung der Arbeit des EED verstärkt wird. Als Serviceeinrichtung für die regionalen Missionswerke wäre dann eine "Gemeinsame Arbeitsstelle der Evangelischen Missionswerke in Deutschland beim Kirchenamt der EKD" zu gründen. Oder es wird eine Weiterentwicklung des EMW im Sinne der oben genannten Service-Agentur angestrebt. Was dann darüber hinaus als EMW verbleibt (Partnerschaftsbeziehung, missionstheologische Grundsatzarbeit) ist offen und wird von Mitgliedern des Lenkungsausschusses unterschiedlich gesehen. In jedem Fall muss Doppelarbeit - hier EMW, dort Hauptabteilung III - vermieden werden, müssen die Zuständigkeiten deutlich sein.
Dies sind Überlegungen, die dem Rat und der Kirchenkonferenz vorgestellt und dargelegt werden sollen. Vorschläge, keine Vorentscheidungen. Die Betroffenen werden gewiss Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass das EMW ein Missionswerk ist, an dem auch Freikirchen beteiligt sind.
e) Kirche und Diakonie
Mit dem Komplex Kirche und Diakonie hat sich der Lenkungsausschuss nur in begrenztem Umfang befassen können. Es gab - nicht zuletzt wegen des Jubiläums im vorigen Jahr - Anlässe genug, über das Verhältnis von Diakonie und Kirche nachzudenken und Erhellendes zu erklären.
Dabei ist daran zu erinnern, dass die Innere Mission von Anfang an ihre Rechtsform nicht in der Kirche entwickelt hat, sondern neben ihr. Unmittelbare Befugnisse der Kirche und damit auch eine unmittelbare kirchliche Gesetzgebungskompetenz sind der Diakonie in der Tradition der Inneren Mission ursprünglich fremd. Die Entwicklung freier diakonischer Initiativen ist historisch gesehen der Ausdruck evangelischer Verantwortung der Laien und der Autonomie christlicher Gemeinschaften gegenüber den Strukturen einer eng mit dem Staat verflochtenen verfassten Kirche. Die kirchenrechtliche Anerkennung der diakonisch-missionarischen Werke als "Wesens- und Lebensäußerung der Kirche" und ein korrespondierendes Selbstverständnis diakonischer Arbeit sind erst Ergebnis des Kirchenkampfs im sogenannten Dritten Reich.
Das "Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V." in seiner heutigen Form ist das Ergebnis eines langen Prozesses. Dieser begann 1957 mit dem Zusammenschluss des 1948 gegründeten Centralausschusses für die Innere Mission und des 1945 entstandenen Hilfswerkes der Evangelischen Kirche in Deutschland. 1975 erfolgte die endgültige Fusion der beiden Werke in der Rechtsform des eingetragenen Vereins. Eine parallele Entwicklung hat in den Gliedkirchen stattgefunden. Im Ergebnis sind heute die verfasste Kirche und ihre Diakonie über personelle Verflechtungen hinaus auch rechtlich und institutionell miteinander verbunden. Die Organisation in der Rechtsform des eingetragenen Vereins bewahrt jedoch - bei aller inhaltlichen, rechtlichen, und finanziellen Annäherung zwischen verfasster Kirche und Diakonie - ein bestimmtes Maß an Selbständigkeit der Diakonischen Werke. So stehen auf der Ebene der EKD der Synode und dem Rat eine Diakonische Konferenz und ein Diakonischer Rat an der Seite.
Wer immer sich um eine Konzentration der Kräfte in der evangelischen Kirche bemühen will, wird sich mit dem besonderen Nebeneinander und Miteinander von verfasster Kirche und Diakonie befassen bzw. darauf einstellen müssen. Das gilt auf der Ebene der EKD genauso wie in den einzelnen Gliedkirchen. Es werden Aufgabenfelder doppelt wahrgenommen, sowohl von der verfassten Kirche als auch von der Diakonie. Beispiele: Vertretung bei den Organen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft; Altenarbeit; Stellungnahmen zur Bioethik.
Es gibt Aufgabenfelder, da würde es sich in einer einheitlichen institutionellen Struktur nahe legen, neue Zuordnungen vorzunehmen. Beispiele: Sozialpolitik; Missionarische Dienste. Zwar sind begrenzte Verbesserungen - im Sinne der Leitlinien, die für die Arbeit des Lenkungsausschusses gelten - auch unter den gegebenen rechtlichen Verhältnissen möglich, größere Veränderungen allerdings nur dann, wenn der nach 1945 in Gang gekommene Prozess, Kirche und Diakonie miteinander zu verzahnen, über den 1975 erreichten Stand hinaus fortgesetzt würde. Genau das ist die Frage des Lenkungsausschusses: Ist der Prozess der Verzahnung von verfasster Kirche und Mission abgeschlossen oder ist eine Fortsetzung dieses Prozesses möglich, ja notwendig? Nicht zuletzt der Außenwahrnehmung wegen erscheint es dem Lenkungsausschuss vordringlich, zu überlegen, wie es gelingen kann, dass Kirche und Diakonie mit einer Stimme sprechen.
Seit 1996 hat es zwischen dem Kirchenamt und der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werks Beratungen über die Arbeitsteilung und insbesondere über "Doppelstrukturen und Doppelarbeit" gegeben. Eine zu diesem Thema eingesetzte bilaterale Arbeitsgruppe ist nach einer umfangreichen Analyse zu dem Ergebnis gelangt, dass die Arbeitsfelder des Kirchenamtes und der Hauptgeschäftsstelle in drei Kategorien eingestuft werden können:
- Arbeitsfelder ohne Doppelstrukturen und Doppelarbeit;
- Arbeitsfelder, die lediglich vordergründig den Eindruck von Doppelstruktur und Doppelarbeit erwecken, bei denen sich aber bei differenzierter Betrachtungsweise zeigt, dass aus unterschiedlichen Motiven bzw. anderen Zielsetzungen Arbeit auf verwandten oder gleichen Feldern erledigt wird. Beispiele: Arbeitsrecht (Im Kirchenamt werden die in der verfassten Kirche vertretenen Berufsbilder bearbeitet, in der Hauptgeschäftsstelle die in der Diakonie vertretenen Berufsbilder im Sozial- und Gesundheitswesen.) - Menschenrechte (Hauptgeschäftsstelle: Einzelfallarbeit und Projektförderung; Kirchenamt: menschenrechtliche Grundsatzfragen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema "Menschenrechte" in Bezug auf die Gliedkirchen, ihre Kirchengemeinden und Gruppen);
- Arbeitsfelder, in denen nicht zu begründende Doppelstrukturen vorhanden sind, wo Arbeit doppelt erledigt wird (Beispiel: Thema "Schutz des ungeborenen Lebens"). Hier sind die Fachreferate durch die Leitungen angewiesen, künftig durch bessere Kommunikation sowie verstärkte Kooperation Doppelarbeit zu vermeiden.
f) Die EKD und die anderen gliedkirchlichen Zusammenschlüsse
In dem oben genannten Bericht des Kirchenamts wird hinsichtlich der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse als Ziel genannt, "zu einer strukturellen Bereinigung derart zu gelangen, dass innerhalb der EKD als der die Gemeinschaft aller Evangelischen Landeskirchen herstellenden Institution zwei konfessionell unterschiedlich geprägte Zusammenschlüsse bestehen bleiben". Welche das sein würden, blieb offen. Gedacht war wohl einerseits an die in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) zusammengeschlossenen lutherischen Kirchen; andererseits an die Evangelische Kirche der Union (EKU) bzw. an die Arnoldshainer Konferenz (AKf), wo die Kirchen zusammengeschlossen sind, die der VELKD nicht angehören. Der Lenkungsausschuss hat keine eigenen Vorstellungen zu dieser Frage entwickelt - und geht nach wie vor davon aus, dass entsprechende Initiativen aus den Zusammenschlüssen bzw. deren Gliedkirchen kommen müssen.
AKf und EKU haben sich auf ein "pragmatisches Modell" verständigt, das für eine Übergangszeit von drei Jahren (vom 1. Juli 1999 an) angewendet werden soll. Danach bleiben AKf und EKU rechtlich unverändert, arbeiten aber integriert zusammen. Dabei sollen folgende Aufgaben gemeinsam wahrgenommen werden: theologische Arbeit, kirchenrechtliche Arbeit, Liturgie, ökumenische Beziehungen, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Begegnungen und Gemeindepartnerschaften. Die Theologischen Ausschüsse und Rechtsausschüsse werden zusammengelegt. Die Vollkonferenz der AKf und der Rat der EKU tagen mindestens einmal jährlich gemeinsam.
AKf und EKU haben sich von der Erwägung leiten lassen, dass die Entwicklung der EKD zu größerer Verbindlichkeit im Fluss ist. Die weitere Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Reform des Artikels 10 b der Grundordnung der EKD, soll abgewartet werden, um dann zu entscheiden, "welche weiteren Schritte getan werden müssen, um die Verbindlichkeit innerhalb der EKD zu stärken".
Auf Seiten der lutherischen Kirchen gibt es bereits seit langem eine weitgehende Kooperation zwischen der VELKD und dem Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB). Der Theologische Ausschuss, der Ökumenische Studienausschuss, der Ausschuss für kirchliche Zusammenarbeit in Mission und Dienst und der Publizistische Ausschuss sind gemeinsame Ausschüsse der VELKD und des DNK/LWB. Die Leitungsgremien können zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten.
Auf ihrer Herbsttagung 1998 hat die Generalsynode der VELKD folgenden Beschluss gefasst:
"Im Sinne von Qualifizierung und zugleich Straffung der Arbeit nehmen bekenntnisgleiche Kirchen gemeinsame Aufgaben gemeinsam wahr. Sie tun dies als Zusammenschluss lutherischer Kirchen innerhalb der Gemeinschaft der Evangelischen Kirche in Deutschland und zugleich als Teil der lutherischen Weltfamilie. Zustimmend nimmt die Generalsynode zur Kenntnis, dass Gespräche von AKf, EKU und VELKD mit der EKD über die künftige Arbeit stattfinden. Die Generalsynode bekräftigt darum folgende Kernbereiche für die Arbeit der VELKD, die in diese Gespräche einzubringen sind:
- Theologie und Bekenntnis
- Gottesdienst und kirchliches Leben
- Ökumene
- Rechtsfragen, vor allem zum Pfarrerrecht.
Sie bittet die Kirchenleitung, diese nachhaltig in den Gesprächen mit den anderen Zusammenschlüssen zur vertreten."
Die Kirchenleitung der VELKD hat einen Ausschuss eingesetzt, der auf der Grundlage dieses Beschlusses der Generalsynode arbeitet. Er wird das Ergebnis der Kirchenleitung im November dieses Jahres vorlegen. Diese wird über die weiteren Schritte entscheiden.
Zwischen der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen gibt es seit einiger Zeit Gespräche mit dem Ziel, bereits bestehende Kooperationen zu mehr verbindlicher Gemeinschaft zwischen den Kirchen zu entwickeln. Diese Entwicklung wird deshalb hier in dem Abschnitt "EKD und die anderen gliedkirchlichen Zusammenschlüsse" erwähnt, weil die Sondierungsgespräche zwischen den beiden genannten Kirchen unter Beteiligung der EKU und der VELKD stattgefunden haben, - übrigens auf der Grundlage von EKD-Gutachten und unter Moderation der EKD.
Vor wenigen Tagen hat die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen beschlossen, den Landeskirchenrat zu bitten, Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen aufzunehmen, um die Zusammenarbeit im Rahmen der verbindlichen strukturierten Kooperation mit dem Ziel der Föderation zu regeln. Weiter heißt es in dem Beschluss: "Der Landessynode ist spätestens zur Herbsttagung 2000 ein Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, der insbesondere die Bildung eines paritätisch besetzten Entscheidungsgremiums regelt... Nach Ablauf von maximal fünf Jahren ist von der Landessynode die weitere Schrittfolge festzulegen."
III.
Zum Schluss.
Der Lenkungsausschuss war nicht dazu bestellt, in die Aufgaben der Leitungsorgane einzugreifen. Er war lediglich dazu da, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, was im Blick auf Abbau von Doppelstrukturen und Arbeitsteilung und verstärkter Kooperation möglich ist und entsprechende Prozesse anzustreben. Der Ausschuss hat seine Arbeit getan. Er wird noch einmal zusammentreten, um einen abschließenden Bericht für die Kirchenkonferenz und den Rat der EKD zu erstellen. Was aus der Arbeit des Lenkungsausschusses wird, hängt von den zuständigen Gremien ab, denen der Ausschuss zugearbeitet hat.

