Weitere Berichte und Referate
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Bericht über die Rezeption des Gemeinsamen Wortes der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht
Vorgelegt vom Kirchenamt der EKD
"... und der Fremdling, der in deinen Toren ist"
Im Juli 1997 war das "Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht" unter dem Titel "... und der Fremdling, der in deinen Toren ist" als gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der Deutsche Bischofskonferenz in Verbindung mit weiteren zwölf Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Synode der EKD hatte sich daraufhin im November 1997 mit diesem Text beschäftigt und in ihrem Beschluß Nr. 17 festgestellt:
1. Die Synode der EKD begrüßt das Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht und macht es sich zu eigen. Die Synode ist besonders dankbar für die Erarbeitung des Wortes in ökumenischer Zusammenarbeit.
Unter Punkt 7 dieses Beschlusses (Wortlaut s.u.) bat die Synode um einen Bericht für ihre Tagung im November 1999, der hiermit vom Kirchenamt der EKD vorgelegt wird. Zur Vorbereitung des Berichtes haben Beratungen unter anderem mit der Kommission des Rates der EKD für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten und des Vorbereitungsausschusses der Konferenz der Ausländerreferentinnen und -referenten (KAR) stattgefunden.
- Im 1. Teil dieses Berichtes wird eine Übersicht über die Erledigung der von der Synode beschlossenen Punkte gegeben.
- Teil 2 gibt Auskunft über die Rezeption in den Gliedkirchen und den kirchlichen Arbeitsfeldern und
- Teil 3 über Resonanz und Sachstand in Politik und Öffentlichkeit.
- Im abschließenden 4. Teil werden einige Punkte benannt, die Weiterarbeit oder einer öffentlichen Verlautbarung der EKD bedürfen und der Aufmerksamkeit der Synode in besonderer Weise empfohlen werden.
Teil 1 Übersicht über die Umsetzung des Beschlusses der Synode
2. Sie (die Synode) hält es für notwendig, daß zu diesem Wort ein Diskussionsprozeß unter Einbeziehung der Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen "Entwurzelte Menschen" auf der Ebene von Gemeinden und Landeskirchen initiiert und begleitet wird. Die im Gemeinsamen Wort genannten Orientierungen sind in kirchliches Handeln umzusetzen. Die Rahmenkonzeption des Diakonischen Werkes der EKD für die Arbeit der Diakonie mit und für Migranten soll gleichermaßen Berücksichtigung finden.
Das Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht hat seit seiner Veröffentlichung eine erfreuliche Resonanz gefunden. Der Text ist in etwa 50.000 Exemplaren verbreitet worden. Darüber hinaus ist der Text in englischer und italienischer Übersetzung verfügbar, was ihm auch Interesse und Aufmerksamkeit über den deutschsprachigen Raum hinaus sicherte.
Der Text ist neben der Verbreitung in den Gliedkirchen, an die Presse, interessierte Gruppen und Einzelpersonen unter anderem auch den politischen Parteien, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den deutschen Abgeordneten des Europaparlaments und - aufgrund der Initiativen in einigen Landeskirchen - auch Landes- und Kommunalpolitikern übersandt worden. Es haben auf Bundesebene, der landeskirchlichen wie auch der gemeindlichen und regionalen Ebene zahlreiche Veranstaltungen zur Rezeption des Gemeinsamen Wortes stattgefunden. Beispielhaft lassen sich Studientage von Evangelischen Akademien oder eine Veranstaltung des Bevollmächtigten des Rates in Bonn mit Beamten aus Bundesministerien nennen.
Neben der durchweg sehr positiven Aufnahme in der Presse und vielen Zustimmungen aus dem kirchlichen Bereich (s. dazu unten in Teil 2) erreichte das Kirchenamt auch eine nennenswerte Zahl von kritischen und teilweise polemischen Schreiben, die den Kirchen eine zu ausländerfreundliche und zu wenig an deutschen Interessen ausgerichtete Position vorwarfen. In Einzelfällen wurde mit Kirchenaustritt gedroht.
Über die Umsetzung der im Gemeinsamen Wort genannten Orientierungen wird unter den folgenden Abschnitten sowie unten in Teil 2 und 3 berichtet.
Die Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen zu "Entwurzelten Menschen", die begleitet wurde von dem Aufruf des ÖRK für 1997 als einem "ökumenischen Jahr der Solidarität der Kirchen mit entwurzelten Menschen", wurde von vielen Kirchen und Gemeinden sehr begrüßt und positiv aufgenommen. Eine seitens des ÖRK erstellte Arbeitshilfe zu der genannten Erklärung wurde in Übersetzung und Verbreitung für den deutschsprachigen Raum vom Kirchenamt der EKD unterstützt und finanziell gefördert.
Die Rahmenkonzeption des Diakonischen Werkes der EKD für die Arbeit der Diakonie mit und für Migranten ist in allen wichtigen Grundfragen im Konsens mit dem Gemeinsamen Wort. Sie bildet insofern eine sehr gute und notwendige Ergänzung, da das Gemeinsame Wort nur einen knappen Überblick über die diakonischen Herausforderungen und Arbeitsfelder vermittelt (siehe Gemeinsames Wort, Ziffern (267.) bis (272.)).
3. Die Synode bittet das Kirchenamt, unter Mithilfe geeigneter kirchlicher Stellen, gemeindepädagogische Hilfen für die Arbeit mit dem Gemeinsamen Wort sowie eine Kurzfassung des Inhalts bereitzustellen. Ergänzend zum Gemeinsamen Wort müssen dabei frauenspezifische Probleme thematisiert werden.
Das Kirchenamt hat in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, der Ökumenischen Centrale der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland und der Evangelischen Erwachsenenbildung der Evangelische Kirche im Rheinland eine Arbeitshilfe zum Gemeinsamen Wort (Bonn/Frankfurt am Main/Hannover, 1998) erarbeitet und veröffentlicht (Auflage 20.000 Stück). Diese Arbeitshilfe enthält neben Anleitungen zu 14 Themen die von der Synode erbetene Kurzfassung des Gemeinsamen Wortes ("Das Gemeinsame Wort - kurzgefaßt", S. 5 bis 11), ein Sachregister und weiterführende Material- und Literaturhinweise.
Bei der Auswahl der Themen der Arbeitshilfe wurden bewußt solche aufgenommen, die seit der Veröffentlichung des Gemeinsamen Wortes als fehlend oder als zu knapp dargestellt kritisiert worden waren; dazu gehört auch das Thema 9 "Frauen sind besonders bedroht" (S. 78 bis 87).
4. Sie bittet die Evangelischen Akademien, Veranstaltungen zum Gemeinsamen Wort anzubieten, die sich an die kirchliche aber auch an die politische Öffentlichkeit richten.
Es haben in einer Reihe von Evangelischen Akademien Tagungen zum Gemeinsamen Wort sowie zu einzelnen Sachaspekten stattgefunden. Diese fanden nicht nur gute Resonanz bei Interessierten aus den Gemeinden. Die Gespräche mit politisch Verantwortlichen, mit Vertretern von Behörden und Ämtern, mit Migrantenorganisationen und Initiativen sowie mit Flüchtlingen und Migranten selbst leisteten vielmehr auch einen wichtigen Beitrag zur Klärung von Standpunkten und Problemen und gaben teilweise Anstöße für die Formulierung von Konzeptionen und Positionen. Darüber hinaus haben auch andere Einrichtungen wie regionale Akademien und Tagungshäuser, Evangelische Landvolkshochschulen und Tagungshäuser im diakonischen Bereich die Thematik aufgegriffen. Die interkulturelle Arbeitsgruppe der Akademien in Deutschland ist ein Instrument, um Erfahrungen auszutauschen und das Aufgreifen von aktuellen und langfristig zu verfolgenden Fragen und Themenbereichen abzusprechen. Eine Auflistung der zahlreichen Themenfelder würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen, kann jedoch auf Nachfrage erstellt werden.
5. Sie bittet die kirchlichen Ausbildungsstätten, das Gemeinsame Wort zum Gegenstand des Unterrichts zu machen und zu überlegen, wie interkulturelle Kompetenz in der Ausbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt gefördert werden kann.
Das Gemeinsame Wort ist von den kirchlichen Ausbildungsstätten als hilfreiche Orientierung aufgenommen worden. An den Theologischen Fakultäten und Kirchlichen Hochschulen wird der Themenkomplex Migration und Flucht im Zusammenhang der Systematischen Theologie, der Missions- und Religionswissenschaft sowie der Ökumenischen Theologie behandelt. Lehrveranstaltungen dazu werden den vorliegenden Informationen nach nicht zyklisch, jedoch aus gegebenem Anlaß angeboten. Die "Stoffpläne" für das Fach Evangelische Theologie sehen die genannten Fragen nicht als eigenständige Sachbereiche, jedoch als Querschnittsfragestellungen der klassischen Disziplinen vor.
Die Berücksichtigung der Vermittlung interkultureller Kompetenz hat im Lehrangebot sowohl der Universitäten als auch vor allem der zweiten theologischen Ausbildungsphase und der Fachhochschulen, teilweise auch in der Diakonenausbildung, insgesamt zugenommen. In den pädagogisch und sozialpädagogisch orientierten Fachbereichen sind Fragestellungen zur interkulturellen Kompetenz Themen, die auf ein hohes Interesse der Studierenden treffen und oft für Qualifikationsarbeiten gewählt werden. Dies trifft auch und insbesondere für den Bereich der Fort- und Weiterbildungsangebote zu.
6. Die Aussiedlerbeauftragten der Gliedkirchen und ihrer Werke werden gebeten, tragfähige Konzeptionen für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit vorzulegen. Ihre Erfahrungen sind in dem Auswertungsprozeß (vergl. Punkt 7) in geeigneter Weise zu berücksichtigen.
Ein ausgearbeitetes Konzept liegt seitens der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Evangelischen Kirche von Westfalen vor. Im Entstehen ist ein solches Konzept unter anderem in der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Einige Positionsbeschreibungen aus der kirchlichen Arbeit mit Aussiedlern finden sich in Teil II; zur besonderen Situation jugendlicher Aussiedler siehe "Konkretion" in Teil III.
7. Sie bittet alle genannten kirchlichen Stellen, die Ergebnisse ihres Diskussions- und Arbeitsprozesses sowie Anregungen, Kritik und Aktivitäten dem Kirchenamt der EKD bis Juli 1999 zuzuleiten. Die Auswertung sowie die Ausarbeitung von Anregungen für die weitere Arbeit sollen in Zusammenarbeit mit der Kommission des Rates der EKD für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten (KEM) und der Konferenz der Ausländerreferentinnen und -referenten der Gliedkirchen und ihrer Werke (KAR) erfolgen. Der Synode ist im November 1999 darüber zu berichten.
Aus neun Gliedkirchen sowie seitens der Evangelischen Akademien, kirchlicher Ausbildungsstätten, der Konferenz für Aussiedlerseelsorge, dem Büro des Bevollmächtigten bei der Bundesregierung und Referaten des Kirchenamtes wurden Berichte und Materialien zugeleitet. Daraus wurde erkennbar, daß das Gemeinsame Wort in zahlreichen Gliedkirchen an Kirchenkreise und Gemeinden sowie Synodale, Ausschüsse, Arbeitsgruppen und andere Multiplikatoren weitergegeben wurde. Darüber hinaus wurden zum Teil landeskirchliche Beschlüsse zur Initiierung eines eigenen Rezeptions- und Auswertungsprozesses gefaßt. Die Auswertung seitens der EKD wurde vom zuständigen Referat des Kirchenamtes der EKD in Zusammenarbeit mit dem Vorbereitungsausschuß der Konferenz der Ausländerreferentinnen und -referenten (KAR) und der Kommission für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten vorgenommen.
Die in den Einsendungen vorgetragenen Punkte sind in Teil II, zum Teil auch in Teil III zusammengestellt und ebenso für die Empfehlungen in Teil IV ausgewertet worden. Zudem sind drei konkretisierende Passagen aus eingegangenen Berichten als Anhang beigefügt.
8. Die Synode bittet das Kirchenamt, mit der römisch-katholischen Kirche und den anderen Kirchen, die das Gemeinsame Wort mittragen, Gespräche über einen gemeinsamen Rezeptionsprozeß zu führen.
Um die Umsetzung der im Gemeinsamen Wort genannten Orientierungen haben regelmäßige Absprachen zwischen EKD, der Deutschen Bischofskonferenz, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland sowie dem Diakonischen Werk der EKD und der Caritas stattgefunden, um aktuelle Entwicklungen, arbeitsteilige Wahrnehmung von Aufgaben und Koordinierungen zu besprechen. Dabei wurden unter anderem Fragen der Weiterarbeit am Gemeinsamen Wort, Fragen des "Kirchenasyls", der Qualität von Asylverfahren, der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Ausländerpolitik der Bundesregierung, der europäischen Entwicklung einer gemeinsamen Migrations- und Flüchtlingspolitik beraten. Die oben unter Punkt 3 genannte Arbeitshilfe wurde in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und der Ökumenischen Centrale der ACK erstellt, um die gemeinsame Trägerschaft des Gemeinsamen Wortes auch in der Ausarbeitung und Verbreitung der Arbeitshilfe fortzuführen. Ein katholischer Verband hat ebenfalls eine eigene Arbeitshilfe erstellt.
9. Die Synode bittet den Rat, in Absprache mit den anderen Partnern, Gespräche mit der Bundesregierung und den politischen Parteien zu führen mit dem Ziel, die Erarbeitung eines migrations- und integrationspolitischen Gesamtkonzeptes auf den Weg zu bringen. Sie hält dies für eine zentrale gesellschaftspolitische Gestaltungsaufgabe. Im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes gebührt der frauenspezifischen Fluchtproblematik besondere Beachtung. Hierin muß auch die frauengerechte Asylverfahrensbehandlung eingeschlossen sein.
Im Hinblick auf Gespräche mit der Bundesregierung und den politischen Parteien war unter anderem die Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der EKD tätig. Im Zentrum der Bemühungen des Bevollmächtigten des Rates standen überwiegend einzelne Aspekte der Ausländer- und Asylpolitik, deren Diskussion jeweils vom aktuellen Geschehen beeinflußt wurde. Die Forderung nach einem migrations- und integrationspolitischen Gesamtkonzept werden bei zahlreichen Gelegenheiten vorgetragen. Die Komplexität der Probleme und die politischen Mehrheitsverteilungen lassen nicht erwarten, daß diese Forderung innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden kann.
Nach der Bundestagswahl 1998 fanden auch mehrere Gespräche zwischen Vertretern der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates bzw. des Kirchenamtes der EKD und der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck, statt. Schwerpunkte dieser Gespräche waren die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sowie die Bemühungen der Ausländerbeauftragten um eine Altfall- bzw. Härtefallregelung für Flüchtlinge.
Der Ratsvorsitzende ist im Januar 1999 mit dem Bundesminister des Innern Schily sowie im März 1999 mit der Ausländerbeauftragten Beck zusammengetroffen, um mit ihnen Fragen der Staatsangehörigkeitsreform und der Altfall- bzw. Härtefallregelung zu besprechen.
Ausführlichere Angaben zu den politischen und rechtlichen Aspekten von Flucht und Migration finden sich in Teil 3.
Zu den frauenspezifischen Fragen wurde - wie bereits oben in den Ausführungen zum Beschlußpunkt 3 angedeutet wurde - in die Arbeitshilfe zum Gemeinsamen Wort eine Ausarbeitung aufgenommen (Thema 9: Frauen sind besonders bedroht, S. 78 - 87), in der nicht nur über die kirchliche Beschlußlage, die Arbeit von Beratungsstellen und Fragen der Strafverfolgung informiert wird, sondern auch geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe, Probleme bei der Anerkennung als Flüchtling und bei der Unterbringung dargestellt werden. In dem hier vorliegenden Bericht finden sich weitere Angaben unter den Abschnitten 2.4.6 (frauenspezifische Themen), 3.3 (Anerkennungsverfahren) und 3.6 (Unterbringung von Flüchtlingen).
Teil 2 Die Rezeption in den Gliedkirchen und den kirchlichen Arbeitsfeldern
2.1 Allgemeine Resonanz
Die Veröffentlichung des Gemeinsamen Wortes wird in den Rückmeldungen durchgehend sehr begrüßt. Es wird dabei unterstrichen, daß es Sachbereiche und Positionen beschreibt, die zu einem hohen Anteil auch Beschlüsse der Gliedkirchen aufgreift, unterstützt und verstärkt. Der besondere Nutzen des Gemeinsamen Wortes bestehe darin, daß es einen offiziellen kirchlichen Meinungs- und Konsensbildungsprozeß auf EKD-Ebene mit sehr differenzierten Positionen formuliert und allgemein zugänglich macht.
Es wird auch hervorgehoben, daß die recht komplizierte Materie von Flucht, Migration und Integration sehr sachgemäß und allgemeinverständlich dargelegt wird. Der Text biete gute Formulierungen für sachlich komplizierte und kontroverse Fragen. Die Zusammenarbeit von vierzehn Kirchen in der Erarbeitung und Veröffentlichung dieses Textes wird als beispielhaft unterstrichen.
Aus einer Reihe von Gliedkirchen wird ein sehr intensiver Rezeptionsprozeß in Gemeinden, Ausschüssen, Initiativgruppen, Akademien und im Bildungs- und Ausbildungsbereich berichtet - bis dahin, daß ein Kirchenleitungsausschuß für Ausländerfragen das Gemeinsame Wort in fünf Sitzungen abschnittsweise behandelt hat. Insbesondere bei haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Migrationsarbeit und in der Fachöffentlichkeit fand eine interessierte und aktive Rezeption statt. Das Gemeinsame Wort diente in etlichen Landeskirchen als Anlaß für Gespräche mit Politikern, Landtagsabgeordneten, Vertretern von Nicht-Regierungsorganisationen, Vertretern von Kommunen und Behörden, mit kommunalen Ausländerbeauftragten, Vertretern von ausländischen Kirchen und Gemeinden sowie Migranten und Flüchtlingen selbst. Die Zusammenarbeit mit den Diakonischen Werken und den diakonischen Arbeitsbereichen ist durchgehend selbstverständlich und wird intensiv wahrgenommen.
Daneben gibt es auch Bereiche ohne Resonanz, da kein Interesse vor Ort bestehe, Angst vor Thematisierung emotionsbeladenen Fragen vorhanden sei oder die Fachlichkeit und die Aussagedichte des Textes Gemeindeglieder überfordere. Denn die Form einer solchen kirchlichen Verlautbarung sei in den Gemeinden nur begrenzt resonanzfähig. Die Arbeitshilfe, die erstellt wurde, wird deshalb als eine für die praktische Arbeit vor Ort nützliche Ergänzung und Hilfestellung angesehen.
Ein wirklich breiter gemeindlicher und gesellschaftlicher Diskussionsprozeß sei dadurch nur in manchen Bereichen in Gang gekommen.
2.2 Bereiche besonderer Zustimmung
In den vorliegenden Rückmeldungen aus den Gliedkirchen und kirchlichen Arbeitsbereichen werden als besonders begrüßenswert folgende Punkte hervorgehoben:
- Begrüßt wird, daß die Fragen von Aussiedlern und Spätaussiedlern in das Gemeinsame Wort integriert sind (siehe Ziffern (51.ff), (173.) und (253.)). Eine Gliedkirche weist jedoch darauf hin, daß es verschiedenen Gruppen - auch einschließlich Hauptberuflicher - offenbar große Mühe bereitet, den Begriff Migration im Sinne des Gemeinsamen Wortes übergreifend zu sehen. Vor Ort beschäftigten sich Gemeindegruppen entweder mit Spätaussiedlern oder mit Ausländern. In vielen Bereichen, so beispielsweise bei Fortbildungsangeboten, sei eine übergreifende Sichtweise jedoch mittlerweile selbstverständlich.
- Als besonders positiv wird hervorgehoben, daß die europäische Dimension von Migration und Flucht dargestellt und in ihrer wachsenden Bedeutung gesehen wird (vor allem Abschnitt 5.3.1, Ziffern (160.) bis (167.)).
- Die Passagen zum interreligiösen und interkulturelle Dialog seien angesichts der konkreten Situation vor Ort sehr wichtig (Abschnitt 6.3.2, Ziffern (229.) bis (235.)).
- Die Formulierungen zum "Kirchenasyl" werden sehr gegrüßt (Abschnitt 6.4.3, Ziffern (255.) bis (257.)).
2.3 Kritische Einwände
In den vorliegenden Rückmeldungen wird kritisch festgestellt,
- daß frauenspezifische Aspekte, insbesondere das Problem der Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe sowie die Unterbringung und der Schutz von weiblichen Flüchtlingen, die vor allem im zweiten Asylbericht an die EKD-Synode ausführlich angesprochen worden waren, im Gemeinsamen Wort keine bzw. zu geringe Erwähnung gefunden haben;
- daß keine Forderungen nach antidiskriminierenden Regelungen sowohl für den nationalen Bereich wie für Regelungen auf der Ebene der EU aufgenommen worden sind und
- daß die Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus in dem Text keine Erwähnung findet.
- In der Passage zum "Kirchenasyl" sei die Spannung zwischen der theologisch-ethischen und rechtlichen Begründung durch die Gewissensentscheidung des einzelnen einerseits und die faktische Verantwortung von Schutzgewährung durch Kirchengemeinden als Körperschaften andererseits nicht gelöst.
- Von einigen in der Arbeit mit Flüchtlingen Engagierten wird der Text als zu ausgewogen kritisiert.
- Zudem habe die im Gemeinsamen Wort zutreffend beschriebene Kritik an der rechtlichen und sozialen Situation der Migranten zu wenig konkrete Folgen für das kirchliche Handeln.
2.4 Beispielhafte Problembereiche aus den Rückmeldungen der Gliedkirchen
2.4.1 Fremdenfeindlichkeit
Es wird berichtet, daß Ängste gegenüber Fremden in der Bevölkerung und auch unter den Gemeindegliedern zugenommen haben. Die Situation in den neuen Bundesländern gibt in besonderer Weise Anlaß zur Sorge. In dem Bericht aus der Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg heißt es unter anderem: "Äußerungen eines defensiven Rassismus nehmen in allen Schichten der Gesellschaft und teilweise auch in unserer Kirche zu. Sie bilden ein bürgerliches Sympathisantenumfeld, das rassistische Gewalttaten zwar ablehnt, aber die Vorstellungswelt der Täter von einer natürlichen Ungleichheit der Menschen und der Höherwertigkeit des "Deutschen" teilt und Diskriminierung und Ablehnung des Fremden für gerechtfertigt hält. Solche Haltungen finden sich auch als Hintergrund von Verwaltungshandeln."
Der von der EKD, der Deutschen Bischofskonferenz und der Griechisch-orthodoxen Metropolie von Deutschland getragene Ökumenische Vorbereitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger / interkulturelle Woche fördert die im Gemeinsamen Wort unter den Abschnitt "Kirchliche Aufgaben" (Abschnitt 6., Ziffern (210.)ff) genannten Ziele der Begegnung von Menschen unterschiedlicher Herkunft und des Abbaus von Vorurteilen. Das von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland getragene Arbeitsvorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt ist mit seiner Initiative "Lade deine Nachbarn ein!" ebenfalls ein ökumenischer Beitrag, der auch von den Zentralräten der Juden und Muslime unterstützt wird. Neben diesen Initiativen auf Bundesebene gibt es weitere landeskirchliche und regionale kirchliche Projekte und Aktionen, die das Verständnis zwischen Einheimischen und Zugewanderten fördern wollen.
Die andauernde Fremdenfeindlichkeit wird als eine Enttäuschung bzw. als ein Rückschlag für die kirchlichen Bemühungen in diesem Bereich gesehen.
2.4.2 Interkulturelle Zusammenarbeit
Eine Gliedkirche berichtet ausführlich über die seit Jahren bestehenden Aktivitäten im Bereich Erziehung und Bildung in Schule und Gemeinde, welche Erfahrungen mit dem Fremden altersspezifisch aufgreifen und zu einem christlich verantworteten Umgang mit Menschen anderer Kulturen und Religionen anleiten. Diese Aktivitäten würden auch Schwerpunktsetzungen, Studien- und Prüfungsordnungen der Evangelischen Fachhochschule sowie zahlreicher weiterer Aus- und Fortbildungsbereiche mit einschließen.
Es wird ebenso über Aktivitäten und Dialoge, die das Verständnis zwischen Christen und Muslimen fördern sollen, berichtet. Solche Gespräche werden teilweise zusammen mit katholischen Partnern geführt und haben oft die Form fester Arbeitsgruppen gefunden. Zudem gibt es eine Reihe von Initiativen zur Vermittlung in interkulturellen Konflikten; dies betrifft sowohl Verständigungen zwischen Vertretern von kurdischen und türkischen Volksgruppen und Organisationen als auch Konflikte zwischen jungen Türken und jungen Spätaussiedlern.
2.4.3 Spätaussiedler
In der jüngeren Vergangenheit kommen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler fast ausschließlich aus der ehemaligen Sowjetunion. Einmal anerkannt haben sie zwar keine Probleme mit Paß und Arbeitserlaubnis, sie werden gehalten vom sozialen Netz und erhalten Sprachkurse. Aber sie stehen zumeist vor den gleichen Integrationsproblemen wie die Ausländer. Anfänglich brauchen sie Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten. Sie müssen informiert werden über Staat und Gesellschaft, Schule und Arbeitsverhältnisse, Versicherungen und Altersvorsorge. Ab dem vierten Jahr - so weist es eine Statistik der Caritas aus - steigt der Beratungsbedarf wieder an. Dann stehen psychosoziale Probleme des Integrationsprozesses im Vordergrund.
Allerdings ist das Selbstverständnis der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ein anderes als das der Ausländer. Sie verstehen sich als Deutsche, haben als Deutsche unter anderen Ethnien - zum Beispiel in Kasachstan - Verfolgung erlitten und leben nun in einem Deutschland, das nicht ihrem Deutschlandbild entspricht. Allerdings gibt es Überschneidungen zwischen den beiden Bereichen, da sich in den Familienverbänden der Deutschstämmigen zahlreiche Personen nicht-deutscher Abstammung befinden und nach den Bestimmungen des Ausländerrechtes behandelt werden.
Nominell sind etwa die Hälfte der Rußlanddeutschen evangelisch-lutherischer Prägung. Aber die Zahl der Neuankömmlinge, die in kleinen von Laienbrüdern und Laienschwestern geleiteten Gemeinschaften gelebt haben, wird immer kleiner. Es wird zunehmend die Regel, daß auch dann, wenn eine Taufe stattfand, keine Kenntnis der christlichen Tradition und keine kirchliche Praxis mehr vorliegen. So zeigt sich heute eine gespaltene Situation. Auf der einen Seite begegnen die Kirchengemeinden geprägten Gemeinschaften unter Leitung von Brüdern, und auf der anderen Seite sind sie zu missionarischem Handeln an Getauften und Ungetauften herausgefordert.
Durch die Einführung von Sprachtests, die die kulturelle Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum nachweisen sollen, ist die Zahl der Ausreisegenehmigungen sehr zurückgegangen. Die gegenwärtige Zahl von jährlich 100.000 wird in den kommenden Jahren weiter sinken. Als problematisch wird weniger das Konzept als die Durchführung der Sprachtests im Einzelfall beurteilt.
Das Rückgrat der Integrationsarbeit ist die Beratung durch hauptberufliche Kräfte, die weitgehend von Verbänden wie der Diakonie getragen wird. Die zurückgehende Zahl der Neuzugänge im Aussiedlerbereich veranlaßt die Bundesregierung, hier geringere finanzielle Mittel einzusetzen. Dies wird als gefährlich angesehen, weil die Beratungsarbeit ein langfristiger Prozeß ist, der mit der Erstberatung in praktischen Fragen nicht beendet ist und in eine längerfristige psychosoziale Beratung übergehen muß. Außerdem muß zur Zeit von den festangestellten Kräften in diesem Bereich die Planung, Beantragung und Begleitung von kurzfristig angelegten Projekten mit kurzfristig angestellten und Honorarkräften geleistet werden.
Die neue Bundesregierung setzt auf das Konzept des "aktivierenden Staates", der die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen bei der Bewältigung von Integrationsproblemen an "Runden Tischen" einbeziehen will. Dieses Konzept wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings darf sich die Bundesregierung nicht aus der Aufgabe zurückziehen. Schon jetzt zeigen sich Probleme bei der langfristigen Finanzierung von sozialen Projekten in den Kommunen.
Positiv gesehen werden die Bemühungen der Bundesregierung, die Sprachkurse im Herkunftsland verstärkt zu fördern und in Deutschland zu qualifizieren und mit Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt zu verbinden. Weiter positiv gesehen wird die Verläßlichkeit der staatlichen Hilfen für den Einzelnen, die nach einem bedauerlichen Prozeß der drastischen Reduzierung seit etwa 1993 stabil geblieben sind.
2.4.4 Soziale Situation von Flüchtlingen
Insbesondere aus den östlichen Kirchen wird berichtet, daß Ausländer dort zu einem sehr hohen Anteil Flüchtlinge seien, die in Kasernen abseits der Siedlungsgebiete untergebracht sind. Dieses politische Konzept der Separierung bzw. Nicht-Integration bedinge, daß Ausländer oft nicht als Nachbarn erlebbar seien. So entwickelten und verselbständigten sich "Phantomängste", also Ängste und Bedrohungsgefühle vor Fremden, mit denen kein direkter Kontakt besteht. Solche Stereotype werden nicht oder selten durch persönliche Begegnungen auf ihren Realitätsgehalt überprüft.
Ähnlich wird aus Baden-Württemberg berichtet, daß Flüchtlinge verpflichtet sind, monate- bis jahrelang in staatlichen Sammelunterkünften zu leben, und die Möglichkeit freier Verbände wie auch der Kirche eingeschränkt wurde, dort unterstützend tätig zu sein. Die Flüchtlinge leben isoliert und haben in der Regel keinen von staatlichem Interesse unabhängigen Beistand. Dazu erfordern die auch im kirchlichen und diakonischen Bereich wirksamen Personaleinsparungen eine Reduzierung der Arbeit, was zur Folge hat, daß sich auch viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der oft sehr ermüdenden und frustrierenden Flüchtlingsarbeit zurückziehen.
Aus Sachsen wird berichtet, daß die Zahl der in diesem Bereich Aktiven durch kontinuierliche kirchliche Bildungs- und Kontaktarbeit langsam zunehme.
2.4.5 Hilfe und Schutz bedrohter Menschen im Einzelfall ("Kirchenasyl")
Zahlreiche Kirchengemeinden sind mit dem oft bedrückenden Schicksal von Flüchtlingen konfrontiert. Da, wo sich einzelne Gemeindeglieder oder die Kirchengemeinde als Institution zu aktiver Hilfe und Unterstützung entschließen, werden sie mit der Realität der deutschen Asylgesetzgebung und Rechtsanwendung konfrontiert. Viele durchlaufen dabei einen sehr lehrreichen, aber oft auch schmerzhaften Lernprozeß. Es wird berichtet, daß Kirchenvertretern bei politisch Verantwortlichen wie bei Behörden weniger Gehör geschenkt wird und sie sogar in besonders begründeten Kriseninterventionen oft erfolglos bleiben.
Die Ausführungen des Gemeinsamen Wortes werden als sehr hilfreiche Orientierungen empfunden, die in der Sache durch die im November 1998 veröffentlichte ausführliche Argumentations- und Entscheidungshilfe zum sog. "Kirchenasyl" der Kommission 14 der Deutschen Bischofskonferenz unterstützt werden.
Nach Auskunft der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gewährten 1998 94 evangelischen und katholische Kirchengemeinden und Klöster insgesamt 375 Flüchtlingen öffentlich Zuflucht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der "Kirchenasyle" kaum angestiegen, jedoch die Zahl der Personen, was auf einen größeren Anteil von Familien hinweist. Die überwiegende Zahl der Flüchtlinge, denen Unterstützung und Schutz gewährt sind, sind Kurden und Christen aus der Türkei. Die durchschnittliche Dauer eines "Kirchenasyls" hat sich auf 16 Monate erhöht, was auf die wachsenden Schwierigkeiten bei der Lösung der jeweiligen Einzelfälle hinweist. Das vor allem im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland durchgeführte "Wanderkirchenasyl" hat sich als keine sinnvolle Form der Unterstützung von Flüchtlingen erwiesen.
2.4.6 Frauenspezifische Themen
Eine Gliedkirche berichtet über Aktivitäten zum Thema "Frauenhandel".
Einige Evangelische Akademien, die Evangelische Frauenarbeit in Deutschland und das Diakonische Werk der EKD sind zu diesem Fragen aktiv. Es wird vor allem über die Befassung mit der Definition frauenspezifischer Fluchtgründe, verbesserten Schutz von Frauen in Asylbewerberunterkünften, die Frage der Verletzung der Würde von Frauen im Zusammenhang mit internationalem Frauenhandel und Probleme des ehegebundenen Aufenthaltsstatus von ausländischen Frauen deutscher Männer berichtet.
2.5 Erwartungen der Gliedkirchen an eine Weiterarbeit seitens der EKD
Es werden in den Rückmeldungen der Gliedkirchen vor allem folgende Erwartungen an die EKD genannt:
- Die Herausforderungen durch Migration und Flucht sollten weiterhin eine hohe Priorität auf der Tagesordnung der EKD haben.
- Angesichts des hohen Anteils von Migranten aus der Türkei sollte der Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Staatsbürger Priorität eingeräumt werden.
- Angesichts der Zunahme von Fremdenangst und Ausländerfeindlichkeit sollten kirchliche Inititiaven in diesem Bereich weitergeführt bzw. verstärkt werden.
- Die (in Ziffer (61.)) angesprochene "multikulturelle und polyethnische Koexistenz" müßte präzisiert und mit Konzepten und der Auswertung von Erfahrungen konkretisiert werden. Ebenso sollte die EKD am Thema interkulturelle und interreligiöse Mediation weiterarbeiten und Erfahrungen sammeln und auswerten.
- Die EKD sollte eine Stellungnahme mit Forderungen nach antidiskriminierenden Regelungen auf nationaler und EU-Ebene erarbeiten.
- Der Situation von Ausländern, Asylsuchenden und Aussiedlern im ländlichen Bereich sollte mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Teil 3 Resonanz und Sachstand in Politik und Öffentlichkeit
Seit der Veröffentlichung des Gemeinsamen Wortes Mitte 1997 haben sich im politischem Umgang mit den Herausforderungen durch Migration und Flucht keine grundlegenden Veränderungen, jedoch eine Reihe zu begrüßender Schritte ergeben.
Im Hinblick auf die Rechtslage und die Rechtsanwendung im Bereich des Asylrechts, des Schutzes vor Abschiebung und der sozialen Situation von Flüchtlingen haben sich im Bereich die Anwendung des Kriegs- und Bürgerkriegsstatus, der Bereitschaft zur Überprüfung der Situation am Frankfurter Flughafen und der verstärkten EU-Kompetenz ansatzweise positive Veränderungen ergeben. Die zweite Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das Arbeitsverbot für Flüchtlinge, Verzögerungen bei einer Entscheidung über eine Altfallregelung sowie Einschränkung der Finanzierung der Sprachkurse für Spätaussiedler sind negative Entwicklungen gemessen an der Position der Kirchen.
Die im Mai 1999 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts sowie Angebote zur Integrationsförderung für junge Aussiedler gehen in die Richtung, die von den Kirchen seit langem verlangt wurden. Zudem kann positiv das Bleiberecht für Opfer des Lübecker Brandanschlages erwähnt werden.
Viele der in den beiden Asylberichten der EKD und im Gemeinsamen Wort vorgetragenen Forderungen der Kirchen sind weiterhin unerfüllt und sollten in Politik und Öffentlichkeit erneut vorgetragen werden. Im Hinblick auf die von den Kirchen kritisierten Prioritäten der Abschirmung und Abschreckung gegenüber Flüchtlingen zum Zwecke der Steuerung von Zuwanderung, einer Minderung des Stellenwertes humanitärer Gesichtspunkte und der Verhältnismäßigkeit der Mittel hat es auch bei der neuen Bundesregierung keine grundsätzliche Richtungsänderung gegeben.
Es ist als positiv zu vermerken, daß zwischen Vertretern der derzeitigen Regierung und der Kirchen im Blick auf diese Sachbereiche ein Klima der Kooperation herrscht und gerade von Regierungsseite das Gespräch gesucht wird. Es ist eine verstärkte Offenheit bei der Suche nach Lösungen zu erkennen.
Die Veröffentlichung des Gemeinsamen Wortes hat maßgeblich dazu beigetragen, daß die Kirchen in der Öffentlichkeit als parteiliche Kraft für "entwurzelte Menschen" wahrgenommen, darin von vielen geschätzt, jedoch auch von etlichen angefeindet werden.
3.1 Staatsangehörigkeitsrecht (siehe Ziffern (183.) und (184.))
Als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer verbesserten Integration der Migrantinnen und Migranten in Deutschland ist die Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes zu begrüßen, das am 1.1.2000 in Kraft treten wird. Das Gesetz ergänzt das bisher geltende Abstammungsprinzip um das Territorialprinzip. Dies entspricht einer zentralen Forderung des Gemeinsamen Wortes (s. Ziffer (183.)) sowie auch anderen Verlautbarungen der EKD (zum Beispiel Beschlüsse der EKD-Synoden Osnabrück 1993 und Wetzlar 1997).
In Deutschland geborene Kinder von Ausländern erwerben mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil sich seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und mindestens eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Sie behalten auch ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Danach müssen sie für eine ihrer Staatsangehörigkeiten optieren. Für die Hinnahme einer doppelten Staatsangehörigkeit sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Daneben haben Kinder von Ausländern einen anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie in den letzten 10 Jahren hier geboren sind und bei einem Elternteil zur Zeit der Geburt die Voraussetzungen wie beim Geburtserwerb vorliegen - auch hier mit vermehrten Möglichkeiten zur Beibehaltung der doppelten Staatsangehörigkeit. Nicht realisiert wurden Vorstellungen, Mehrstaatigkeit generell zuzulassen.
Im weiteren wird aufmerksam zu beobachten sein, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Hierbei ist den Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsreformgesetz besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nahm bei diversen Gesprächen von EKD-Vertretern mit Politikern breiten Raum ein. Der Rat der EKD hat im Februar 1999 eine Erklärung zur Staatsangehörigkeitsreform verabschiedet. In dieser Erklärung hat er alle politischen Kräfte aufgefordert, sich intensiv um eine von breiter Ubereinstimmung getragene Lösung zu bemühen. Er hielt es insbesondere für dringlich, "daß diejenigen, die wir als Arbeitskräfte in unser Land geholt haben ..., volle Bürgerrechte erhalten". Dieses Anliegen hat der Bevollmächtigte des Rates den zuständigen politischen Stellen übermittelt. In Ergänzung hierzu hat er im März 1999 zu einem Diskussionsabend mit Abgeordneten der SPD-Fraktion eingeladen. Zudem hat der Rat der EKD im Laufe des April 1999 ein Gespräch mit dem CDU-Präsidium geführt, in dem er erneut seine Auffassung unterstrich, daß bei der Reform eine Lösung für die erste Generation gefunden und die Reform von einer breiten politischen Mehrheit getragen werden sollte.
Der Stellvertreter des Bevollmächtigten des Rates hat im April 1999 an einer Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur Staatsangehörigkeitsreform teilgenommen. Zu dieser Anhörung hat der Bevollmächtigte des Rates eine schriftliche Stellungnahme zu den entsprechenden parlamentarischen Gesetzesinitiativen erarbeitet, die im wesentlichen auf den Aussagen des Gemeinsamen Wortes zum Staatsangehörigkeitsrecht gründete.
3.2 Spätaussiedler (siehe Ziffern (65.)f, (192.) und (253.))
Im Bereich der Spätaussiedlung führten die Sprachtests zu einer Reduzierung der zuwandernden Aussiedler. Die neue Bundesregierung setzt zwar Akzente in der Politik für Spätaussiedlung anders, verfolgt aber vorerst grundsätzlich die gleiche Richtung wie die vorige Regierung.
Als neue Akzente und Fortschritte sind zu nennen: die stärker auf die Situation vor Ort bezogene Hilfe in den Herkunftsgebieten, die Betonung der gemeinwesenorienten Projekte vor Ort, die Förderung der Zusammenarbeit durch die Anregung zur Bildung "Runder Tische" in den Kommunen und die Qualifizierung der Sprachausbildung unter Einbezug der Eingliederung in den Arbeitsprozeß. Die weitere Entwicklung muß zeigen, ob sich dadurch die Dinge zum Besseren wenden.
Nach drastischer Reduzierung der Leistungen in vielen Bereichen seit etwa 1993 sind für die Aussiedlerinnen und Aussiedler keine weiteren Verschlechterungen, aber auch keine Verbesserungen erfolgt. Nachteilig bleibt weiterhin, daß die Förderung der Aussiedlerarbeit aus drei verschiedenen Quellen gespeist wird (Bundesministerium des Inneren, Bundesfamilienministerium und Arbeitsverwaltung) - ungeachtet der regional unterschiedlichen kommunalen Mittel. Auch erschwert die auf Kurzfristigkeit angelegte Finanzierung gemeinwesenorientierte Projektarbeit die Tätigkeit der diese Projekte tragenden Verbände (unter anderem der Diakonie), die langfristig angestelltes Personal für die Betreuung der Projekte aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.
Ein intensiver Austausch über die Aussiedlerpolitik der Bundesregierung erfolgte im Februar 1999 im Wege eines Gesprächs, das der Aussiedlerbeauftragte des Rates der EKD, Vertreter des Bevollmächtigten des Rates und der Aussiedlerarbeit der EKD mit dem neuen Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen führten.
3.3 Anerkennungsverfahren für Asylbewerber und Flüchtlinge (siehe Ziffern (146.), (163.) und (172.))
Gewisse Fortschritte haben sich bei der Gestaltung des Anhörungsverfahrens beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ergeben. Das Bundesamt führt regelmäßig psychologische Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch, um besser auf die Situation weiblicher und traumatisierter Flüchtlinge eingehen zu können. Sofern es besondere Anhaltspunkte gibt, werden Frauen von weiblichen Entscheiderinnen des Bundesamtes angehört. Es bleibt jedoch zu bemängeln, daß Asylbewerberinnen und traumatisierten Flüchtlingen nicht ausreichend Zeit gegeben wird, um sich mit dem deutschen Asylverfahren vertraut zu machen. Dies gilt auch für die Verfahrensstruktur des sogenannten Flughafenverfahrens trotz der vom Bundesinnenministerium berichteten Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 14. Mai 1996). Es ist weiter darauf zu drängen, daß das Anhörungsverfahren so gestaltet wird, daß die Asylbewerber unter Berücksichtigung ihrer psychologischen Situation auch tatsächlich die Möglichkeit haben, ihre Fluchtgründe vollständig darzulegen.
3.4 Kosovoflüchtlinge (siehe vor allem Ziffern (147.), (164.) und (175.)
Positiv zu würdigen ist die Tatsache, daß im Zusammenhang mit dem Krieg im Kosovo erstmals die Vorschrift von § 32 a Ausländergesetz ("Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen") Anwendung gefunden hat. Diese Vorschrift sieht eine Teilung von Lasten und Verantwortung zwischen Bund und Ländern für die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen vor. Zudem leisten die Kommunen einen nicht unerheblichen Beitrag. Bund und Länder haben hiermit einer wiederholt vorgetragenen Forderung der Kirchen (unter anderem Ziffer (175.) des Gemeinsamen Wortes) entsprochen. Dennoch ist zu sehen, daß die Situation im Kosovo den klassischen Fall einer staatlich gelenkten und betriebenen politischen und ethnischen Verfolgung darstellte, die bereits in einem früheren Stadium (d.h., vor dem Bombardements der NATO) zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft hätte führen müssen (siehe "Konkretion 1" im Anhang).
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß sich die deutsche Bundesregierung und die Bundesländer für eine im Vergleich zu anderen europäischen Staaten großzügige Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo eingesetzt haben. Auf Betreiben der EKD sind die kirchlichen Partner in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gebeten worden, sich ihrerseits bei ihren Regierungen für eine entsprechende Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo einzusetzen. Die EKD hat in diesem Zusammenhang erneut auf die Dringlichkeit einer europäischen Verantwortungsteilung hingewiesen (siehe Ziffern (163.) und (165.) Gemeinsames Wort).
3.5 Asylbewerberleistungsgesetz (siehe Ziffer (190.))
Das zweite Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat zu einer erheblichen Einschränkung der Leistungen für Asylbewerber geführt. Die Konferenz der Ausländerreferentinnen und -referenten der Gliedkirchen der EKD und ihrer Werke (KAR) bemüht sich um die Auswertung und Dokumentation der Auswirkung der Umsetzung des Gesetzes auf die soziale Situation und Versorgung von Flüchtlingen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Erfahrungsbericht des Diakonischen Werkes der EKD zur 1997 erfolgten ersten Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Während des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat sich der Bevollmächtigte des Rates mehrfach gemeinsam mit dem Leiter des Katholischen Büros Bonn gegenüber den zuständigen politischen Stellen zu Wort gemeldet, um eine Absenkung des Leistungsniveaus und eine Anwendung des Gesetzes auf Bürgerkriegsflüchtlinge zu verhindern.
Die Bemühungen der Kirchen sollten sich darauf richten, daß es zu keinen weiteren Leistungseinschränkungen kommt und die neuen gesetzlichen Regelungen nicht auf weitere Flüchtlingsgruppen ausgedehnt werden. Weiterhin ist anzustreben, besondere Härten, die derzeit beim Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes auftreten, zu mildern.
3.6 Unterbringung von Flüchtlingen (vgl. Ziffern (187.f) und (195.)
Die Unterbringungssituation in Sammelunterkünften ist häufig nach wie vor unzureichend. Insbesondere ein Schutz von Flüchtlingskindern und -frauen vor sexuellen Übergriffen ist häufig nicht gewährleistet. Zu begrüßen ist es, daß die Bundesregierung derzeit ein Konzept zur verbesserten Unterbringung am Frankfurter Flughafen erarbeitet. Insgesamt ist jedoch auf eine Verbesserung der Situation in allen Bundesländern hinzuwirken. Vgl. dazu auch den Situationsbericht zur Einzelunterbringung von Flüchtlingen in Thüringen in Konkretion II im Anhang.
3.7 Zugang zum Arbeitsmarkt (siehe Ziffer (190.)
Asylbewerber und Flüchtlinge haben nach wie vor nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Anstrengungen der Kirchen sollten darauf gerichtet sein, bei faktisch länger dauerndem Aufenthalt in Deutschland unabhängig vom Aufenthaltsstatus den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
3.8 Altfallregelung und Härtefallregelung (siehe Beschluß Nr. 13 EKD-Synode 1998)
Keinen Erfolg hatte die EKD bisher mit der Forderung nach einer erneuten Altfall- bzw. Härtefallregelung (siehe Beschluß Nr. 13 der EKD-Synode 1998), wie sie in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung in Aussicht genommen wurde.
Nach der Bundestagswahl 1998 fanden mehrere Gespräche zwischen Vertretern der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates bzw. des Kirchenamtes der EKD und der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen statt, bei denen unter anderem auch die Altfall- bzw. Härtefallregelung für Flüchtlinge angesprochen wurde. Nachdem der Bevollmächtigte des Rates den Beschluß der EKD-Synode zur Asyl- und Ausländerpolitik vom November 1998 (Altfall- bzw. Härtefallregelung) den zuständigen politischen Stellen übermittelt hatte, hat eine Mitarbeiterin der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates in Gesprächen mit der Ausländerbeauftragten die kirchlichen Wünsche an eine Alt- bzw. Härtefallregelung vorgetragen, insbesondere die Notwendigkeit einer Lösung für traumatisierte Flüchtlinge, Familien mit langem Aufenthalt, Opfer nichtstaatlicher Verfolgung, Opfer von Folter und Vergewaltigung, Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Weitere Einzelheiten im Hinblick auf die konkrete Gestaltung einer Altfallregelung hat der Bevollmächtigte des Rates der Ausländerbeauftragten auch schriftlich übermittelt.
Die Innenministerkonferenz hat auch im Juni 1999 keinen Beschluß zu einer Altfallregelung gefaßt, so daß dem Vernehmen nach eine Initiative aus den Reihen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine gesetzliche Regelung durch den Bundestag für den Herbst zu erwarten ist.
3.9 Menschenrechte (siehe Ziffern (158.), (166.), (211.) und (263.))
Die Einrichtung eines Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dokumentiert den Willen und die Bereitschaft des Deutschen Bundestages, sich mit der Frage der Wahrung von Menschenrechten auch im Inland zu befassen. Eine Anhörung des Ausschusses zur Frage der nicht-staatlichen Verfolgung geplant, zu der im Falle einer Einladung ein Beitrag von seiten der EKD erfolgen wird. Derzeit gibt es zudem Bemühungen (insbesondere des Bundesinnenministeriums), die Unterbringungssituation am Frankfurter Flughafen zu verbessern.
3.10 Migrations- und Asylpolitik der Europäischen Union (siehe Ziffern (160. bis 167.))
Die Flüchtlings- und Migrationspolitik der Europäischen Union hat mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages eine qualitativ neue Ebene erreicht. Diese Politikbereiche werden aus der bisherigen Zusammenarbeit der Regierungen in das Gemeinschaftsrecht, in die sogenannte erste Säule, integriert. Dazu bedarf es der erheblichen Weiterentwicklung, um schrittweise zu einer Rechtsvereinheitlichung besonders im Hinblick auf die in den Mitgliedsstaaten der EU äußert unterschiedliche Asylgesetzgebung und deren Anwendung zu kommen.
Der Rat der EU hat eine Hochrangige Arbeitsgruppe für Asyl und Migration eingesetzt, die Strategien für eine Bekämpfung von Fluchtursachen in ausgewählten Herkunftsländern von Flüchtlingen und Aktionspläne für bestimmte Herkunftsregionen von Flüchtlingen erarbeiten soll. Der Rat und die Kommission der EU haben verschiedenen Vorschläge vorgelegt, die zu einer Harmonisierung der Migrationspolitik im Bereich der EU führen sollen, so z.B. einen Vorschlag für eine gemeinsame Maßnahmen betreffend den vorübergehenden Schutz von Flüchtlingen und den Vorschlag für ein Übereinkommen zur Regelung der Zuwanderung von sog. Drittstaatsangehörigen.
Der Rat der EU hat die zur weiteren Rechtsvereinheitlichung im Bereich der Migrations- und Asylpolitik erforderlichen Schritte in einem "Aktionsplan des Rates und der Kommission zur bestmöglichen Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages über den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" dargelegt, zu dem sich die Kommission für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten des Rates der EKD in einer Stellungnahme geäußert hat. Dieser Text mißt die von der EU beabsichtigten Maßnahmen an den im Gemeinsame Wort dargelegten Kriterien. So wird begrüßt, daß die europäischen Regelungen über Flüchtlinge in die "erste Säule" des EU-Vertrages überführt werden sollen, um diesen Politikbereich verstärkt in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen und - vor allem durch erweiterte Mitwirkung des Europäischen Parlaments - zu demokratisieren. Zugleich wird jedoch betont, daß die angestrebten Vereinheitlichungen den vor allem den von der Genfer Flüchtlingskonvention und dem UNHCR definierten Standards genügen muß und daß eine Kurskorrektur in dem Sinne erforderlich ist, daß die Migrations- und Flüchtlingspolitik nicht durch das Grundprinzip der Abwehr dominiert werden darf, sondern sich am Schutzbedürfnis von Menschen, die an Leid und Leben bedroht sind, und an den menschenrechtlichen und humanitären Traditionen Europas orientieren muß.
Die kirchliche Begleitung der Bemühungen um eine Harmonisierung der Asyl- und Ausländerpolitik der EU bildete auch einen Schwerpunkt in der Arbeit des Bevollmächtigten der Rates. Im Sommer 1998 konnten Vertreter der kirchlichen Verbindungsstellen ein Gespräch mit dem für Ausländer- und Asylangelegenheiten zuständigen stellvertretenden Abteilungsleiter des Bundesministeriums des Innern über die Vorschläge der EU-Kommission zum sog. Drittstaaterabkommen und zum vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge führen. Unverzüglich nach dem Dienstantritt der neuen Bundesregierung im Herbst 1998 trafen der Bevollmächtigte des Rates und der Leiter des Katholischen Büros Bonn zu einem Gespräch mit dem Staatsminister im Auswärtigen Amt zusammen, bei dem auch Fragen der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik erörtert wurden. In Weiterführung dieses Kontaktes ergab sich auf Arbeitsebene Mitte April ein Treffen des Leiters der Hochrangigen Arbeitsgruppe für Asyl und Migration (Auswärtiges Amt) mit Vertretern der beiden kirchlichen Verbindungsstellen und Vertretern kirchlicher Ausländerarbeit.
Zudem haben Vertreter des Büros des Beauftragten des Rates der EKD in Brüssel an Gesprächen in Zusammenkünften im Rahmen der Vorbereitung des EU-Gipfels in Tampere/Finnland (Herbst 1999) zur europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik teilgenommen. Ebenso sind Gespräche in dieser Sache vom Brüsseler EKD-Büro, von der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa, Brüssel, mit anderen Kirchen und Nicht-Regierungsorganisationen als auch Politikern und Vertretern der EU geführt worden (beispielsweise im Rahmen der sog. UNHCR-Plattform).
3.11 Umfassendes Integrationskonzept (siehe vor allem Ziffern (168.) bis (181.))
Die Forderung nach einem umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtkonzept für Zuwanderung und Eingliederung ist eines der Kernanliegen des Gemeinsamen Wortes. Diese Forderung ist nicht nur von den Kirchen, sondern auch von anderen Experten und gesellschaftlichen Kräften in den zurückliegenden Jahren wiederholt vorgetragen worden. Es hat jedoch bislang wenig Gelegenheiten gegeben, der Bundesregierung diese kirchliche Position mit angemessener Perspektive auf Umsetzung vortragen zu können. Auch bei der neuen Bundesregierung ist ein umfassendes Integrationskonzept bisher nicht erkennbar.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Januar dieses Jahres ein Integrationskonzept vorgelegt ("Integration und Toleranz"), das Vorschläge für Integrationsmaßnahmen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen enthält. Der Bevollmächtigte des Rates hat zu diesem Text der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine ausführliche Stellungnahme gegenüber dem Vorsitzenden der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft und Bundestagsabgeordneten Eppelmann abgegeben. Er hat darin die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Diskussion über die Voraussetzungen von Integration betont. Die Stellungnahme ist auch dem Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Deutschen Bundestag Dr. Schäuble sowie dem Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Rüttgers zugegangen. Dieses Konzept bedarf in vielen Bereichen der Konkretisierung und Umsetzung. Dieser Prozeß braucht kirchliche Unterstützung.
Anknüpfend an das Gemeinsame Wort und den Beschluß der Synode hat der Rat der EKD die Kommission für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten mit deren Berufung gebeten, "die Fragen der Integration von Menschen ausländischer Herkunft und des Zusammenlebens von Mehrheiten und (ethnischen) Minderheiten zu bearbeiten". Diese Ausarbeitung sollte baldmöglichst vorliegen, um von seiten der EKD einen Beitrag zur sachorientierten politischen und gesellschaftlichen Diskussion um ein integrationspolitisches Gesamtkonzept zu leisten. Dabei ist das Gespräch mit der Ausländerbeauftragten und dem Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung von besonderer Bedeutung.
Es bleibt weiterhin eine kirchliche Aufgabe, sich für eine Zusammenführung von Integration, Ausländer-, Aufenthalts-, Flüchtlings- und Arbeitsrecht einzusetzen. In Konkretion III (siehe Anhang) finden sich einige exemplarische Gesichtspunkte zur Frage der Integration von jugendlichen Aussiedlern als Beispiel für die Einpassung in ein notwendiges Gesamtkonzept.
3.12 Islamischer Religionsunterricht (siehe Ziffern (204.) bis (209.))
Das Kirchenamt der EKD hat sich im Februar 1999 in einer Stellungnahme für die Einführung eines Religionsunterrichts für muslimische Schülerinnen und Schüler als ordentliches Lehrfach ausgesprochen. Die Kirchenkonferenz der EKD hat empfohlen, diese Stellungnahme zur Grundlage für Äußerungen gegenüber staatlichen Gesprächspartnern auf Länderebene und gegenüber der Öffentlichkeit zu machen. Die Stellungnahme hat eine breite und differenzierte Rezeption erfahren. Im Sinne dieses Textes haben auch die CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf Bundesebene für einen islamischen Religionsunterricht gemäß Art. 7.3 GG votiert. Obwohl derzeit in mehreren Bundesländern Verhandlungen zwischen Schulbehörden und muslimischen Vereinigungen stattfinden und etliche Modellversuche durchgeführt werden, ist es bisher nicht zu einer befriedigenden Lösung gekommen.
Teil 4 Schlußfolgerungen und Empfehlungen an die Synode
4.1
Migration und Integration sind für den Frieden und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zentrale und entscheidende, zugleich aber kontroverse Problemfelder (vgl. Gemeinsames Wort, Ziffer 60). Dies betrifft sowohl die Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Aspekte als auch die Ziele und Handlungsstrategien.
Trotz dieser Bedeutung zeigt sich in Teilen der Bevölkerung eine Ermüdung, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen, zugleich eine Enttäuschung bei denen, die sich für Flüchtlinge und Menschen anderer Herkunft einsetzen, wie auch bei denen, die sich zukunftsweisende Veränderungen erhofft haben. Die im Vorwort des Gemeinsamen Wortes formulierte Feststellung ist weiterhin aktuell: "Eine breite Konsensbildung zu den vielschichtigen Aspekten von Migration und Flucht sowie den Fragen der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist dringend erforderlich; denn diese Fragen gehören zur den bedrängendsten politischen und sozialethischen Herausforderungen der Gegenwart." (S. 4)
4.2
Die ethischen und rechtsstaatlichen Standards unserer Gesellschaft sind angesichts der Herausforderungen durch Migration und Flucht eingeschränkt worden. Den Kriterien der Abschreckung, der Gefahrenabwehr und der finanziellen Belastung wird ein höherer Stellenwert eingeräumt als den bisherigen Grundsätzen der Menschenwürde und der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Deswegen müssen humanitäre Gesichtspunkte wieder verstärkt rechtliche Geltung erhalten.
Die Synode sollte sich deshalb weiterhin für eine Änderung des Ausländergesetzes im Sinne der Wiederaufnahme humanitärer Gesichtspunkte in Rechtsordnung und Güterabwägung einsetzen (siehe dazu auch die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung). Die Schutzgewährung von Kirchengemeinden für bedrohte Flüchtlinge ("Kirchenasyl") ist ein Ausdruck strukturell und rechtlich defizitärer Rahmenbedingungen, die von kirchlicher Seite in den zurückliegenden Jahren ausführlich dargelegt worden sind, ohne jedoch Gehör zu finden.
4.3
Das Thema "Ausländer" ist in großen Teilen der Bevölkerung weiterhin der Resonanzboden für eine Vielzahl von Ängsten. Die Aussage des Gemeinsamen Wortes, daß sich die diffusen Ängste der Regierten und die Orientierungslosigkeit der Regierenden gegenseitig verstärken (vgl. Ziffern (58.)ff), bedarf keiner Korrektur.
Flüchtlinge stehen mehr als je zuvor am Rand der Gesellschaft. Bevorzugt dort suchen jugendliche Gewalttäter ihre Opfer, besonders solche Jugendlichen, die selbst Opfer oder diskriminiert sind. Die Politik muß diesen Mechanismus durchschauen und ihm entgegenwirken.
Initiativen der Kirchen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt sollten weitergeführt und von den Gemeinden unterstützt werden. Es sollte geprüft werden, ob Fremdenfeindlichkeit und Gewalt durch eine Antidiskriminierungsgesetzgebung sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene wirkungsvoll bekämpft werden können.
4.4
Die Aussage des Gemeinsamen Wortes, daß ein integrationspolitisches Gesamtkonzept erforderlich ist, hat an seiner Aktualität nicht verloren; im Gegenteil. Die bislang von seiten der Kirchen vorgelegten konzeptionellen Vorschläge sollten weiterentwickelt und in den gesellschaftlichen Diskurs eingebracht werden.
Gelungene Modelle praktischer Umsetzung von Dialog und Zusammenarbeit mit Menschen anderer Herkunft in unserer Gesellschaft sollten auf allen Ebenen der Kirche gefördert werden und Verbreitung finden. Dazu gehören auch Modelle interreligiöser und interkultureller Konfliktvermittlung und Konfliktbearbeitung. Die Zusammenarbeit mit und Integrationsangebote für Spätaussiedler müssen ebenfalls eine selbstverständliche Berücksichtigung finden.
Es gibt keine friedliche Alternative zu der Notwendigkeit eines umfassenden gesellschaftlichen Lernprozesses von interkultureller Kompetenz. Die zunehmende Vielgestaltigkeit unserer Gesellschaft in einer mobilen und zunehmend globalisierteren Welt muß sich in vermehrter Bereitschaft zu kultureller Demokratie, Angeboten zur eigenen Identitätsvergewisserung bei gleichzeitiger Toleranz gegenüber kulturell anders Geprägten erweisen.
Für Ökonomie und Finanzwirtschaft sind Globalisierung und internationale Zusammenarbeit eine Selbstverständlichkeit. In anderen Segmenten der Gesellschaft findet dies keine angemessene Entsprechung. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Es gibt kein Zurück in den Zustand vermeintlich reiner ethnischer oder kulturell-homogener Gesellschaften, sofern man sich überhaupt für solch ein Idealbild auf die Vergangenheit berufen kann.
4.5
Für den Bereich der Aussiedlerinnen und Aussiedler stellt sich für die Kirchen eine doppelte Herausforderung:
- Die in den Herkunftsländern insbesondere durch lutherische Gemeinschaften geprägten Christen brauchen eigenen Raum in den Kirchengemeinden. Ihnen und den sich bildenden "Brüdergemeinden" ist offen zu begegnen. Ein gutes Miteinander kann den einheimischen Kirchengemeinden helfen, an ihrer geistlichen Substanz zu gewinnen.
- Zunehmend nennen sich Aussiedler zwar evangelisch, haben aber keine Praxis des Glaubens. Auf sie müssen die Kirchengemeinde zugehen und sie für den Glauben gewinnen.
An die Bundesregierung sind für den Bereich Spätaussiedlung folgende Bitten zu richten:
- Der begonnene Weg der Verbesserung der Sprachkurse sowohl in den Herkunftsländern wie auch in Deutschland ist fortzusetzen.
- Integration ist ein Prozeß über Generationen. Die Beratungsarbeit insbesondere bei psychosozialen Problemen ist entsprechend langfristig anzulegen.
- Die Konzentration auf Projekte vor Ort im sozialen und kommunikativen Bereich wird begrüßt. Allerdings müssen auch sie langfristig angelegt sein.
- Das gegenwärtige Konzept der Sprachtests wird begrüßt. Allerdings bedarf es weiterer Qualifizierung der Tester.
- Große Probleme macht die Zusammenführung von Familien, wenn nicht alle Familienmitglieder zugleich die Ausreise beantragt haben. Der Sprachtest ist oft eine zu hohe Hürde. Hier bedarf es einer Änderung der rechtlichen Grundlagen.
4.6
Die Kirche, die als ein Leib Christi in vielen Ethnien und Nationen existiert und zur sichtbaren Einheit berufen ist, muß selbst in ihrer Struktur und ihrer Zusammenarbeit ein lebendiges Zeugnis der grenzüberschreitenden Gemeinschaft sein. Dies ist eine Herausforderung ökumenischer Glaubwürdigkeit.
In den Rückmeldungen der Gliedkirchen fehlen Angaben über die Zusammenarbeit mit Christen, Gemeinden und Kirchen anderer Sprache und Herkunft (vgl. Ziffern (223.) bis (228.)). Hilfreich wäre eine Ausarbeitung zur Lage der ausländischen (protestantischen) Gemeinden und Kirchen in Deutschland und ihr Verhältnis zu den Gliedkirchen und der EKD. Eine solche Ausarbeitung sollte konzeptionelle Überlegungen für eine verstärkte Integration, Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit wie auch Empfehlungen für eine vermehrte Partizipation von Mitgliedern ausländischer Gemeinden in kirchlichen Strukturen und Arbeitsfeldern umfassen.
4.7
Es sollte erwogen werden, gegenüber den Theologische Fakultäten anzuregen, zu den im Gemeinsamen Wort angesprochenen Sachfragen Studien und interdisziplinäre Lehrangebote durchzuführen, die den kirchlichen und gesellschaftlichen Diskussions- und Meinungsbildungsprozeß auf allen Ebenen unterstützen und qualifizieren können. Dabei sollten insbesondere die biblischen und theologisch-ethischen Aspekte im Zusammenspiel mit den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen vertieft und präzisiert werden.
4.8
Die im Gemeinsamen Wort (Ziffern (150.)ff) geforderte vorausschauende Prävention der Ursachen von Menschenrechtsverletzung, Flucht und Vertreibung wurden nicht wirksam genug wahrgenommen. Dies ist eine der Lehren aus dem Krieg im Kosovo. Die Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung von Minderheiten in dieser Region wurde seit Jahren beschrieben und insbesondere von Menschenrechtsorganisationen immer wieder in der Öffentlichkeit betont. Es sind daraus jedoch nicht die notwendigen politischen Konsequenzen gezogen worden. Zum Teil wurden die berichteten Situationsbeschreibungen geleugnet und abgestritten.
4.9
Die Kirche versteht sich selbst als parteilich im Sinne einer Zuwendung zum einzelnen wie im öffentlichen Eintreten für Menschen, die in ihren Rechten, ihrer Würde, ihrem Wohlergehen oder ihrer Existenz bedroht sind. Dies ist zugleich ein Dienst am Gemeinwesen aller Bürger. Ein solcher Dienst erbringt ihr sowohl Sympathien als auch Ablehnung. Da auch politisch Verantwortliche solche Legitimation beanspruchen, bedarf es der Auseinandersetzung darüber, was das Gemeinwohl ausmacht.
Diese Perspektive muß sich in der Stärkung der Zivilgesellschaft, das heißt, in einer vermehrten und ernsthafteren Zusammenarbeit staatlicher und nicht-staatlicher Organisationen (auch unter Einschluß von Wirtschaft und Tarifpartnern) niederschlagen. Es besteht eine Notwendigkeit zur Institutionalisierung solcher Zusammenarbeit (vgl. Schweden). Konkrete Vereinbarungen von Zusammenarbeit (z.B. sogenannte Runde Tische) können dabei nützlich sein.
4.10
Angesichts der wachsenden Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit und Gesetzgebung im Bereich von Migration und Asyl sollte das Gespräch mit den europäischen Partnerkirchen über die im Gemeinsamen Wort angesprochenen Fragen weitergeführt werden und möglichst in gemeinsamen Positionen münden.
Anhang
Konkretionen
- Auszüge aus dem Kirchenamt zugesandten Berichten -
Konkretion 1
Flüchtlinge und Vertriebene aus dem Kosovo
(aus dem Bericht dem Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg)
"Die prekäre Lage, in der sich die Kosovo-Flüchtlinge heute befinden, ist auch eine Folge der fortgesetzten Fehleinschätzungen über die Lage im Kosovo durch die deutsche Politik, durch Behörden und Gerichte in Deutschland. Die Vertreibung und Verfolgungssituation, die seit Jahren vielfach dokumentiert und belegt ist, wurde bis Ende März 1999 von offiziellen Stellen in Deutschland nicht zur Kenntnis genommen.
Anträge von Kosovo-Albanern auf Asyl oder Abschiebeschutz wurden vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI) und den Verwaltungsgerichten bis März 1999 fast generell abgelehnt. Die Anerkennungsquote lag mit 2,5 Prozent deutlich unter der allgemeinen Quote. Die abgelehnten albanischen Asylbewerber wurden unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise aufgefordert. Auch in Berlin und Brandenburg erhielten Kosovo-Albaner noch bis März 1999 solche Ausreiseaufforderungen. Zu Abschiebungen ist es in den letzten Monaten lediglich deshalb nicht gekommen, weil diese wegen des Flugverkehrembargos nicht durchführbar waren.
Bundesamt und Gerichte stützen sich bei ihren Ablehnungen auf Lageberichte des Auswärtigen Amtes. Im März 1998 urteilte das Auswärtige Amt: "Auch nach den jüngsten Ereignissen im Kosovo ist grundsätzlich nicht mit einer gezielten Verfolgung von rückkehrenden Kosovo-Albanern durch staatliche Organe zu rechnen."
Noch im November des vergangenen Jahres hieß es: "Die Wahrscheinlichkeit, daß Kosovo-Albaner im Falle ihrer Rückkehr in ihre Heimat massiven staatlichen Repressionen ausgesetzt sind, ist insgesamt als gering einzustufen."
Diese Lageeinschätzungen können erkennbar nicht eine Legitimation für die jetzigen Nato-Angriffe abgeben. Eine solche Legitimation sollte möglicherweise eine Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 31. März 1999 nachliefern. In ihr heißt es: "Bis zum Ausbruch der bewaffneten Kämpfe im März 1999 bediente sich die (Milosevic) Politik vor allem des Mittels der wirtschaftlichen Verelendung gepaart mit rücksichtsloser Repression.... Nach Ausbruch der Kämpfe im Kosovo im März 1998 wurde von den Sicherheitskräften eine gezielte Vertreibungsstrategie, eine Politik der verbrannten Erde betrieben. Nicht nur der UCK, sondern auch der Zivilbevölkerung sollte ein Verbleib in den Häusern und Dörfern unmöglich gemacht werden. Spätestens seit der Entsetzung der Ortschaft Malisivo Ende Juli 1998 konnte über die Strategie der BRJ-Streitkräfte kein Zweifel mehr bestehen." Der eklatante Widerspruch in der Bewertung derselben Faktenlage zwischen den Lageberichten von März 1998 und März 1999 ist offensichtlich.
Die Ignoranz deutscher Behörden gegenüber der humanitären Katastrophe im Kosovo hat auch direkte Konsequenzen für die soziale Lage der Flüchtlinge bei uns. Nachdem das verschärfte Asylbewerberleistungsgesetz am 1. September 1998 in Kraft trat, hat z.B. das Bezirksamt Berlin-Mitte einem Kosovo-Albaner jegliche Sozialhilfe mit folgender Begründung verweigert: "Ihre Erklärung, aus Furcht vor der Einberufung in die Armee geflüchtet zu sein und wegen der allgemeinen Diskriminierung das Land verlassen zu haben, mag zwar zutreffen, doch prägend für Ihren Einreiseentschluß war ... die Aussicht auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen." (SPIEGEL 3.11.98)
Die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte mit einem Beschluß vom 20. November 1998 eine Entscheidung des Bezirksamtes Prenzlauer Berg, mit der das Bezirksamt einem Kosovo-Albaner jegliche soziale Leistung, d.h. die Basisversorgung mit Unterkunft, Nahrung und medizinischer Hilfe, verweigert hatte. Das Gericht begründete seinen Beschluß damit: "Der Krieg im Kosovo vermag als Einreisemotiv nicht zu überzeugen."
Interventionen von Beratungsstellen, des kirchlichen Ausländerbeauftragten und auch des Bischofs beim Berliner Senat, die das Ziel verfolgten, eine Mindestversorgung dieser Flüchtlinge sicherzustellen, hatten keinen erkennbaren Erfolg. Außer in Berlin wird das Asylbewerberleistungsgesetz derzeit in keinem anderen Bundesland so restriktiv und teilweise contra legem angewandt."
Konkretion 2
Einzelunterbringung von Flüchtlingen
(aus dem Bericht der Evangelisch-lutherischen Kirche in Thüringen)
"Im April 1998 trat das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die ausgewogene Verteilung, Unterbringung und Kostenübernahme der Asylbewerber und anderer ausländischer Flüchtlinge geregelt. Dieses Gesetz regelt in §2 Abs.3 Satz 3 die Möglichkeit der Einzelunterbringung wie folgt: "Die Landkreise und kreisfreien Städte können die in §1 Satz 1 Nr.1,4,5 und 6 genannten Personen, die mehr als zwölf Monate in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind oder nach den Feststellungen des Landesverwaltungsamts voraussichtlich länger als zwölf Monate in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, im Benehmen mit der jeweils betroffenen Gemeinde unter Berücksichtigung wichtiger kommunaler Belange und einer ausgewogenen Verteilung auch in Einzelunterkünften vorläufig unterbringen. Eine Einzelunterbringung kommt insbesondere für Familien und mit Kindern in Betracht."
Begründet wird diese Möglichkeit vor allem mit der Kostenersparnis für die Unterbringung. Inzwischen erfolgt die Ermöglichung der Einzelunterbringung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich und reicht von 0% in Eisenach bis 100% in Gera. Dabei ist die Stadt Gera ein konkretisierendes Beispiel für das erfahrene Spannungsfeld zwischen Einzelunterbringung und Gemeinschaftsunterkunft.
Bei Inkrafttreten des Gesetzes lebte kein Flüchtling in Gera. Die Stadt ist verpflichtet ca. 320 Flüchtlinge aufzunehmen. Sie plante eine Gemeinschaftsunterkunft für ca.150 Asylbewerber als auch, Familien in Wohnungen unterzubringen. Inzwischen zogen 19 Familien in drei Wohnblöcke. Die Lebenssituation der Familien hat sich dadurch normalisiert. Die Familien können freie Eigeninitiativen zur Lebensgestaltung entwickeln. Dabei ergibt sich manche zwischenmenschliche Begegnung.
Wesentlich komplizierter ist die Aufnahme von 150 Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft. Nachdem zwei mögliche Standorte nach einer Prüfung und auf Grund von Protesten abgelehnt wurden, entschied der Vergabeausschuß der Stadt für ein ehemaliges TÜV-Verwaltungsgebäude in einem Gewerbegebiet. Spontan demonstrierten ca.100 Mitarbeiter von Unternehmen vor dem Rathaus mit den Gründen, daß 400 Arbeitsplätze mit dem geplanten Asylbewerberheim in Gefahr seien, da der Wert der Grundstücke auf Null sinke und wertlose Grundstücke von den Banken nicht als Sicherheit für Kredite anerkannt würden. Eine Schulsprecherin erklärte, viele Eltern würden um die Sicherheit ihrer Kinder fürchten. Eine andere Frau bezweifelte (in einem Zeitungsbericht), ob 150 Asylbewerber in einem Verwaltungsgebäude menschenwürdig untergebracht werden können.
Im Unterschied zur Einzelunterbringung von Flüchtlingen in nächster Nachbarschaft zur Wohnbevölkerung begünstigt die abgelegene Unterbringung von Asylbewerbern Ängste und Vorurteile. Bei der Gemeinschaftsunterbringung wird mit einem hohen finanziellen und personellen Aufwand (Kosten für Wachpersonal und Heimleitung sowie Betreiberkosten) die Lebenssituation für Flüchtlinge erschwert. Eine betreute Wohnsituation ist für Flüchtlinge in den ersten Wochen nach der Einreise und in begründeten Einzelfällen angemessen. Die Möglichkeit der Einzelunterbringung für Flüchtlinge ist auch weiterhin von den Kirchen zu unterstützen."
Konkretion 3
Jugendliche Aussiedler als Paradigma für Integration in einem notwendigen Gesamtkonzept
(Bericht des für Aussiedlerfragen zuständigen Referates der Kirchenamtes der EKD)
"Jugendliche Aussiedlerinnen und Aussiedler geraten immer wieder in die Schlagzeilen wegen regelrechter Bandenkriege zwischen "Russen und Türken". Verlierer kämpfen um den vorletzten Platz in unserer Gesellschaft. Das ist jedoch nicht die Regel. Die überwiegende Zahl der junge Aussiedlerinnen und Aussiedler kommen mit hohen Erwartungen. Sie wollen sich integrieren und ihren Platz in dem neuen Lebensraum finden.
Dem stehen jedoch Widerstände entgegen:
- mangelnde Sprachkenntnisse
- Verlust der Freunde und sozialen Bezügen
- Wechsel von einer Kultur in eine andere
- Wechsel von einem Wertesystem in ein anderes
- Schwierigkeiten in der Schule und/oder
- Schwierigkeiten, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden.
Erschwerend ist, daß es eine Gefahr der Motivationsabbrüche gibt durch lange Wartezeiten vor und nach der Ausreise. Diese Wartezeiten können vier oder fünf Schul- oder Ausbildungsjahre umfassen. Dazu kommen im Einzelfall noch weitere Probleme: Sucht, zerbrochene Familien, Gewalt in den Familien, Arbeitslosigkeit der Elterngeneration usw.
Wie andere Einwanderer auch verhalten sich junge Aussiedlerinnen und Aussiedler in den ersten zwei bis drei Jahren sehr angepaßt und unauffällig. Sobald aber zunehmend Enttäuschungen eintreten, schlägt das Verhalten bei vielen jungen Leuten um und äußert sich in den bekannten Phänomenen von Gewalt, Sucht und Kriminalität.
Da Spätaussiedler Deutsche sind, werden sie statistisch nicht gesondert erfaßt. Dennoch läßt sich auf Grund von Erfahrungen in Schulen und Jugendgefängnissen folgendes sagen: Weniger als 20% der jungen Aussiedlerinnen und Aussiedler besuchen das Gymnasium. Etwa 15 % werden straffällig. Das ist eine knapp doppelt so hohe Anzahl wie bei den einheimischen Jugendlichen. Insgesamt ist der Ausbildungsstand erheblich geringer damit auch der Zugang zum Arbeitsmarkt schlechter.
Die Politik reagiert darauf mit der Unterstützung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit: Streetwork, Jugendtreffs, Anti-Gewalt- und Anti-Drogen-Projekte. Das ist gut und richtig.
Besser wäre die Prävention. Die aber ist ohne eine Analyse der Ursachen nicht möglich. Diese Ursachen sind vor allem anderen in der Erschwernis der Identitätsfindung junger Aussiedlerinnen und Aussiedler zu suchen. Die gewohnten Leitbilder, an denen sich die Elterngeneration noch orientieren konnte, sind verloren.
Bei der Antragstellung für die Ausreise ist es in der Regel selbstverständlich, daß die Familie zusammen bleibt. Bis zur eigentlichen Ausreise vergehen Jahre, die sozialen Bindungen wachsen, und manche junge Aussiedlerinnen und Aussiedler haben das Gefühl, daß sie in die Entscheidung nicht genügend einbezogen wurden.
In dieser bisherigen Heimat haben die Familien bereits einen Umbruch erlebt. Die Ordnung des Sozialismus brach zusammen. Die soziale und wirtschaftliche Unsicherheit verlangte den Familien erhöhte Anstrengungen ab. Das traditionelle Wertesystem in den Familien wurde untauglich in der total veränderten unübersichtlichen Situation unter neuen Einflüssen und alles beherrschenden materialistischer Werten. Eine Reihe von Jugendliche haben in der Folge Drogenprobleme, und Erwachsene leiden unter Alkoholismus schon im Herkunftsgebiet.
Dann kam der Wechsel in die Bundesrepublik mit erneuten hohen Anforderungen. Insbesondere das Verhältnis der Geschlechter hat dabei Veränderungen erfahren. Die Frauen zeigen sich flexibler und anpassungsfähiger und übernehmen über die bisher ihnen zugefallenen Bereiche (Kinder, Religion, innerfamiliäre Entscheidungen) auch Entscheidungen für Bereiche, die bisher den Männern vorbehalten waren. Ehen geraten in die Krise, Gewalt und Sucht (vor allem Alkohol) nehmen zu, Familien zerbrechen. Das vertraute Zusammenspiel dreier Generationen in einem patriarchalisch geordneten Wertesystem trägt nicht mehr.
So haben die jungen Menschen oft keinen Halt mehr in der Familie. Sie suchen ihn in der Clique gleichaltriger junger Menschen, gleicher Sprache und gleichen kulturellen Hintergrundes.
In den jungen Menschen treten somit die Unsicherheits- und Orientierungsprobleme, die sozialen und wirtschaftlichen Belastungen in den Familien offen zutage. Die Unwägbarkeit des Integrationsprozesses gefährdet die traditionelle Dominanz der Elterngeneration, insbesondere der Väter. Autoritär-konservative Werte bestimmen in der Regel das Binnenklima der Aussiedlerfamilien. Das verhindert oft bei den Jugendlichen die Übernahme gängiger Interaktionsmuster im außerfamiliären Sozialisationsbereich der neuen Heimat Bundesrepublik.
Integration ist als ein längerer Prozeß zu verstehen. Jugendliche Delinquenz in diesem Bereich hat Ursachen, die nur mit dem Verstärken der Integrationshilfen für ganze Familienverbände von Aussiedlerinnen und Aussiedlern bekämpft werden können. Auffälligkeiten von jungen Menschen sind Ausdruck nicht geglückter Beheimatung von Familien. Integrationsmaßnahmen dürfen nicht beschränkt werden auf Phänomene, die ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken.
Dem steht aber die drastische Kürzung und Konzentration staatlicher Mittel, insbesondere bei der Sprachförderung, entgegen. Hilfe bei der Integration ist allemal humaner und billiger als das Aufarbeiten zerstörter Biografien junger Menschen und die Bekämpfung von Delinquenz durch Polizei, Gerichte und Vollzugsanstalten. Die konzeptionellen Überlegungen der neuen Bundesregierung gehen in dieser Hinsicht in die richtige Richtung. Die freien Träger von Integrationsmaßnahmen reagieren darauf flexibel. Das alles braucht aber auch die nötige finanzielle Ausstattung.
Hinzu kommt, dass über den Integrationsbegriff neu nachgedacht werden muß. Integration kann nicht einfach heißen: "Sie sollen werden wie wir." Elemente fremder Kultur können ein Gewinn für unsere Gesellschaft sein. Sie sind es dann, wenn eine Verständigung kulturell unterschiedlich geprägter Gruppen über die Ziele unserer Gesellschaft möglich wird. Solche unabdingbare Verständigung ist Grundlage gemeinsamen Lebens und Handelns. An dieser Stelle haben insbesondere die Kirchen mit all ihren Einrichtungen und Gruppierungen eine besondere Aufgabe der Bewußtseinsbildung."

