Weitere Berichte und Referate
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Einbringung des Berichts über die Rezeption des Gemeinsamen Wortes der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht
Bischof Karl Ludwig Kohlwage
Herr Präses, liebe Schwestern und Brüder,
"... und der Fremdling, der in deinen Toren ist" ist die Überschrift über dem "Gemeinsamen Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht", das im Juni 1997 durch den Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland veröffentlicht worden ist.
In Deutschland leben über sieben Millionen "Fremdlinge", also Menschen, die keinen deutschen Pass besitzen und aus den unterschiedlichsten Gründen hier im Lande sind:
- Sie sind - schon vor vielen Jahren - gerufen worden, weil ihre Arbeitskraft nötig war und nötig ist,
- sie sind als Familienangehörige den so Gerufenen und Angeworbenen nachgefolgt,
- sie haben Schutz gesucht vor Bürgerkrieg und politischer Verfolgung,
- wirtschaftliche Not und Aussichtslosigkeit haben sie hierher getrieben, hier erwarten sie eine bessere, menschenwürdigere Zukunft,
- sie sind hier, obwohl sie gar kein Recht haben, hier zu sein, aber sie können nicht abgeschoben werden, weil es technisch nicht möglich ist - niemand nimmt sie - oder weil ihre Abschiebung Gefängnis, Folter oder den sicheren Tod bedeuten würde,
- und es gibt auch die große internationale, äußerst mobile Gemeinde der erfolgreichen Geschäftsleute und Manager, bei denen es relativ uninteressant ist, welchen Pass sie haben.
Fremde in Deutschland - damit werden Assoziationen ausgelöst, die ihre Geschichte haben in unserem Land: Das Fremde, das in das Fremdartige übergeht, und dann sind es nur noch wenige Schritte bis zum Artfremden, das in der deutschen Vergangenheit seine ganz besondere böse Geschichte hatte.
Wir haben es mit einem kontroversen Thema zu tun, das immer wieder emotionsgeladene Debatten auslöst und Schlagworte produziert: Ausländer nehmen uns die Arbeit weg oder die Wohnungen. Ein besonderes Reizthema ist die "Ausländerkriminalität". Auch wer für Nüchternheit und Ehrlichkeit plädiert, wer sich um Aufklärung bemüht und mit Statistiken arbeitet, was die Straffälligkeit von Ausländern angeht, wer auf die vielen Jobs verweist, für die sich Deutsche schwer finden lassen, wer all das tut, wird sich darauf einstellen müssen, dass Angst im Spiel ist. Das wird wohl auch für die Frage gelten, die im Sommer 1998 die Öffentlichkeit bewegt hat, ob eine Lehrerin, wenn sie beamtet ist, beim Unterricht in der Klasse nach islamischer Sitte ein Kopftuch tragen darf oder nicht, weil dieses Tuch verstanden werden könnte als Bekenntnis zu einer religiös-politisch-fundamentalistischen Ordnung, die nicht unsere ist und für die eine Staatsbeamtin nicht eintreten darf.
Es sind Ängste im Spiel, und sie müssen sich auch artikulieren können. In der stets abgewogen argumentierenden Herder-Korrespondenz las ich in der März-Ausgabe 97 den klugen Satz: "Ein verstohlenes Hoffen, diese Ängste würden sich mit der Zeit schon legen, ist ebenso gefährlich wie ein populistisches Schüren dieser Sorgen" - das freilich gibt es auch, und sogar für Zwecke, die wenig oder gar nichts mit Ausländern und Fremden zu tun haben, aber der innenpolitischen Profilierung dienen. Diese Ängste können übergehen in deutliche Formen der Fremdenfeindlichkeit.
Im Hintergrund mag immer noch die Suggestion wirksam sein, ein "ausländerfreies" Deutschland sei im Grunde das richtige und sei noch eine realistische Möglichkeit. So beklagte die ehemalige Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Cornelia Schmalz-Jacobsen, bei der Vorstellung ihres Berichts an den Bundestag im Herbst 1996:
"Grundsätzlich arbeiten wir auch im 40. Jahr der Anwerbung immer noch daran zu verdeutlichen, dass die Migranten und Migrantinnen in ihrer großen Mehrheit zu einem festen Bestandteil der Bevölkerung Deutschlands geworden sind, dass ihr Aufenthalt nicht mehr zur Disposition steht."
Ein vernünftiger Umgang mit Fremdenangst - und er gehört in die Verantwortung der Kirchen - wird diesen Satz mit ruhigem Nachdruck unterstreichen: Die Anwesenheit von Ausländern ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall, zweifellos mit regionalen Unterschieden.
Ich zitiere noch einmal die Herder-Korrespondenz:
"Wenn sich die Erkenntnis, dass die Ausländer ein dauerhafter Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind, nur zögerlich durchzusetzen scheint, trägt daran der mitunter fast lächerlich erscheinende Streit um die Selbstdefinition Deutschlands als 'Einwanderungsland' Mitschuld. Schon die Vorgängerin von Frau Schmalz-Jacobsen betonte: Deutschland ist faktisch, bezogen auf die Stärke der realen Zuwanderung, eben ein 'Einwanderungsland'. Diese Erkenntnis zu verweigern, sich damit vor allem aber vor der Aufgabe zu drücken, diese faktische Einwanderungssituation aktiv zu gestalten, sei grob fahrlässig. Ein Gutteil der ausländer- und integrationspolitischen Defizite resultierten direkt aus dieser verweigerten Einsicht."
Auf diesem Hintergrund haben sich der Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen bemüht, einen Beitrag zu leisten, um die ganze Migrations- und Flüchtlingsproblematik in unserem Land ein Stück voranzubringen, diesen Ängsten entgegenzuwirken, einen breiten gesellschaftlichen Konsens anzuregen und Mut zu machen für ein umfassendes politisches Konzept.
Der unmittelbare Anlass dazu ergab sich aus der Debatte vor und nach der Asylrechtsänderung, die 1993 in Kraft trat. Sie war der erste große Schub einer ausländerpolitischen Debatte in Deutschland.
Das 1997 veröffentlichte Gemeinsame Wort ist das maßgebliche Dokument der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutschen Bischofskonferenz und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen für die vielschichtigen Aspekte und Zusammenhänge von Migration, Flucht und Vertreibung sowie für die Fragen der Aufnahme und Integration von Fremden und Flüchtlingen.
Als in Lübeck, meiner Heimatstadt, die Ausländer- und Asylproblematik brandaktuell war im gefährlichsten Sinne dieses Wortes, als ein Brandsatz in die Synagoge flog und eine katholische Kirche niedergebrannt wurde, als Menschen, die sich für Flüchtlinge und Ausländer einsetzten, massiven Drohungen begegneten, habe ich eine Reaktion darauf mehr als einmal gehört, und zwar von Wohlmeinenden, die unter dem Eindruck der schlimmen Ereignisse in der Hansestadt besorgt fragten: Warum müssen sich denn die Kirchen so für Ausländer einsetzen? Ist das nötig? Lasst doch die Finger davon, dann passiert so etwas nicht, dann wäre doch alles in Ordnung!
Diese Reaktion ist fatal, weil sie das Verhältnis von Opfern und Tätern umkehrt. Geschieht das, hat Einschüchterung ihr Ziel erreicht. Menschen verstummen, wenn es um Ausländer und Fremde in unserer Mitte geht.
Diese Situation in Lübeck dürfte nicht untypisch sein für die Stimmung im Lande: Lasst uns in Ruhe mit Ausländern! Wir haben genug eigene Probleme: Arbeitslosigkeit, Sicherheit der Renten, knappes Geld in den öffentlichen Kassen usw., was sollen wir uns noch mit Aussiedlern, Zuwanderern, Bürgerkriegsflüchtlingen, Asylanten befassen?
Politisch ist mit dieser Thematik kein Pluspunkt zu machen, das muss man klar erkennen. Diese Fragen stehen nicht im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Um so unterstützenswerter sind die politischen Stimmen und Kräfte, die sich - gegen den Trend - für eine Alt- und Härtefall-Regelung, für Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber einsetzen, wie es jüngst der schleswig-holsteinische Innenminister getan hat. Der Popularitätsgrad solcher Anliegen und Forderungen ist nicht sehr hoch, auf mehr Popularität darf rechnen, wer das eingeschränkte Asylbewerberleistungsgesetz für immer noch zu großzügig hält.
Wir haben es mit einem Klima zu tun, in dem es eine vernünftige, sachliche Diskussion des Themas "Ausländer in Deutschland" - "Der Fremdling, der in deinen Toren ist" nicht einfach hat. Um so verdienstvoller ist das Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht, das als Zielsetzung nennt:
"Das vorliegende Wort will die Tatbestände und umfassenden Zusammenhänge, in die eine Migrations-, Flüchtlings- und Asylpolitik gestellt ist, aufzeigen und ihre Orientierung am christlichen Menschenbild, an den allgemeinen Menschenrechten und an den Grundnormen einer gerechten Sozialordnung in Erinnerung rufen" (4.).
Ganz klar konstatiert die Schrift: Es handelt sich bei diesen Fragen nicht um Randprobleme, sondern um zentrale gesellschaftspolitische Aufgaben und Herausforderungen christlichen Glaubens, der an die Heilige Schrift gebunden ist.
Die grundlegende und folgenreiche These beinhaltet die Behauptung, dass der lange aufrechterhaltene, kleinste gemeinsame politische Nenner "Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland" nicht mehr tragfähig ist. Er verstellt den Blick auf die Realität, dass die "Bundesrepublik tatsächlich seit mehr als einem Jahrzehnt ein Einwanderungsland neuen Typs geworden ist - nicht im rechtlichen, aber im gesellschaftlichen und kulturellen Sinne" (20.). Toleranz und sozialer Friede in unserem Land hängen entscheidend davon ab, ob daraus konsensfähige politische Folgerungen, auch für das Staatsbürgerrecht, gezogen werden.
In diesem Zusammenhang ist es interessant festzuhalten, was das Gemeinsame Wort schon 1997 zur doppelten Staatsbürgerschaft gesagt hat, zu diesem Thema also, das dann 1 1/2 Jahre später bei uns so emotional und Vorbehalte gegen Ausländer mobilisierend diskutiert wurde. Das Gemeinsame Wort bemüht sich um eine vernünftige, konkrete Hilfestellung für die Frage, was denn praktisch gemacht werden könnte.
Eine Anpassung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes an die Zeiterfordernisse wird als dringend notwendig angesehen.
"Die Reform sollte zugunsten von in Deutschland geborenen Kindern bereits lange rechtmäßig hier lebender Eltern auch Elemente des Territorialprinzips ('ius soli') anstelle der bislang ausschließlichen Orientierung am Abstammungsprinzip ('ius sanguinis') aufnehmen" (174.).
Die normativen Grundlagen sind zu überdenken:
"Zu diesem Zweck muss das Ausländerrecht aus dem Bereich des Polizeirechts gelöst werden. Es geht nicht an, Ausländer maßgeblich aus der Perspektive der Gefährdung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung zu betrachten, ihre persönlichen Bedürfnisse dem staatlichen Interesse an der Gefahrenabwehr unterzuordnen und damit den Schutz ihrer personalen Würde hintanzustellen" (177.).
"Ausschlaggebend ist das politische Ziel und die Bereitschaft, Einbürgerungsbegehren auch als Bereichung für das Staatsvolk zu begreifen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollte die Erweiterung der Anspruchstatbestände ebenso in Betracht gezogen werden wie eine begrenzte Einführung des Territorialprinzips und die Hinnahme einer Mehrstaatigkeit, wenn die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaates für den Betroffenen unzumutbar ist" (183).
"Unabdingbar bleibt eine sachgerechte Lösung für Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Ihre Aufnahme in den deutschen Staatsverband ist spürbar zu erleichtern, um ihre beständige Ausgrenzung und damit einhergehende soziale Diskriminierungen zu vermeiden. Dabei muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen" (185).
Sie merken, wie zurückhaltend und einladend argumentiert wird ohne jede Angst, ohne jeden Hinweis auf einen möglichen Import von Gewalt und Terrorismus, mit der Möglichkeit, dass Fremde auch Gewinn und Bereicherung sein können - was sie ja oft in der deutschen Geschichte gewesen sind.
An dieser Frage des Staatsbürgerschaftsrechts lässt es sich nachweisen, dass die Schrift einen Beitrag geleistet hat zum gesellschaftlichen Dialog und zur Lösung eines politischen Gestaltungsproblems.
Der Bericht, der Ihnen vorliegt, ist vom Kirchenamt der EKD unter Mitwirkung der Kommission für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten ausgearbeitet worden. Sie entnehmen ihm im einzelnen, wie die Beschlüsse der Synode vom November 1997 umgesetzt worden sind. Besonders erwähnenswert ist der Tatbestand, dass der gesamte Prozess der Weiterarbeit an diesem Gemeinsamen Wort, an den Fragen des "Kirchenasyls", am Problem der Qualität von Asylverfahren, an der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Ausländerpolitik der Bundesregierung, der Entwicklung einer europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik in enger Abstimmung mit der katholischen Kirche und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen erfolgt. Auf diesem Feld ist der Grundkonsens schon seit langem gefunden und fruchtbar genutzt. Ein Ergebnis dieser Kooperation ist die Arbeitshilfe zum Gemeinsamen Wort, die im Kapitel "Frauen sind besonders bedroht" auf geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe und Probleme bei der Anerkennung und Unterbringung als Flüchtlinge detailliert eingeht.
Die Meldungen sind zahlreich, die besagen, dass das Gemeinsame Wort eine gute Grundlage für ausländer- und migrationspolitische Gespräche auf den verschiedenen Ebenen und aus den verschiedensten Anlässen abgibt. Es wird hervorgehoben, dass der "besondere Nutzen des Gemeinsamen Wortes darin bestehe, dass es einen offiziellen kirchlichen Meinungs- und Konsensbildungsprozess auf EKD-Ebene mit sehr differenzierter Position formuliert und allgemein zugänglich macht" (S. 7).
Besonders positive Resonanz fand der in seiner Klarheit unmissverständliche theologisch-biblische Teil des Gemeinsamen Wortes. Die Schutzbestimmungen für Fremde gehören zum Zentralbereich der alttestamentlichen Gebote und der Identität Israels.
"Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, weil ihr auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen seid" (Ex 23,9 u.a. Stellen). "Der Herr behütet die Fremdlinge" (Ps 146,9a).
Jesus selbst begegnet in dem Fremden: "Ich bin fremd gewesen, und ihr habt mich aufgenommen", sagt er im Gleichnis vom Großen Weltgericht (Mt 25,35). Die Heilsgeschichte der Menschwerdung beginnt nach Matthäus als Flucht- und Asylgeschichte. Also heißt es lapidar im Gemeinsamen Wort: "Auf die Frage, warum sich die Kirchen um Migranten sorgen, müssen sie antworten: weil ihnen das von ihrem Herren aufgegeben ist und weil auch in diesen Menschen und in ihren Nöten Gott selbst um ihren Dienst bittet" (132).
Es gibt Reaktionen auf das Gemeinsame Wort, die die Ausführungen über das sog. "Kirchenasyl" mit ihrer differenzierten Darstellung und sorgfältigen Argumentation als große Hilfe betrachten in der oft emotionsgeladenen Diskussion über dieses Problem. "Kirchenasyl" unterhöhlt nicht den Rechtsstaat, sondern ist im Kern die eindringliche Bitte: Überprüft noch einmal! Die Diskussion über das Kirchenasyl wird weitergehen, aber das Gemeinsame Wort stellt sie auf eine neue Basis.
Der Kommission für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten ist bewusst, dass im Zuge der europäischen Einigung der Migrations- und Asylpolitik der Europäischen Union wachsende Bedeutung zukommt. Der Bericht geht darauf ausführlich ein und betont in diesem Zusammenhang, was kirchlicherseits schon häufig betont worden ist, dass "die Migrations- und Flüchtlingspolitik nicht durch das Grundprinzip der Abwehr dominiert werden darf, sondern sich am Schutzbedürfnis von Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind und an den menschenrechtlichen und humanitären Traditionen Europas orientieren muss" (S. 15).
Innenminister Schily hat kürzlich in einem Interview (ZEIT Nr. 44 vom 28.10.1999) darauf hingewiesen, dass "die alte Fassung des Grundrechts auf Asyl den Menschen zwar das liberalste Zugangsrecht nach Deutschland verschafft, aber zugleich die illiberalste Anerkennungspraxis in Europa zur Folge hatte". In diesen Situationen muss die Genfer Flüchtlingskonvention die verbindliche europaweite Basis der Asylpolitik sein.
Die Forderung nach einem umfassenden Integrationskonzept für Menschen ausländischer Herkunft ist ein Kernanliegen des Gemeinsamen Wortes, das für das Gespräch auf verschiedenen politischen Ebenen eine wichtige Rolle spielt. Die Kommission für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten ist vom Rat gebeten worden, die Fragen der Integration zu bearbeiten. Diese Arbeit läuft. Wir hoffen, dem Rat Anfang nächsten Jahres ein Ergebnis vorlegen zu können.
Der Bericht endet mit einer Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Synode, die wir Ihnen zur Diskussion unterbreiten. Bei der Abschlussbesprechung der Kommission für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten haben unsere Mitglieder aus dem staatlichen Bereich darauf hingewiesen, dass die Forderung nach "Wiederaufnahme humanitärer Gesichtspunkte" in das Ausländer- und Flüchtlingsrecht eine sehr zugespitzte Formulierung sei, die sie nicht mittragen könnten, es ginge für sie vielmehr um eine stärkere Gewichtung humanitärer Gesichtspunkte. Ich weise darauf hin, dass hier ein Differenzpunkt innerhalb der Kommission vorliegt, den ich versprochen habe, in der Synode ausdrücklich zu benennen.
Die Kommission hält es für notwendig, vier Punkte Ihrer besonderen Aufmerksamkeit zu empfehlen:
- Einmal geht es um die Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die immer wieder von den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden in den Bundesländern kritisiert worden ist. Leider muss diese Kritik fortgesetzt werden, da die Einschränkung eines an der Würde des Menschen orientierten Gesetzes sozialer Hilfe aufgrund besonderer Menschengruppen nicht hinnehmbar ist.
- Der Beschluss der EKD-Synode vom November 1998, sich für eine Altfall- und Härtefall-Regelung einzusetzen, ist noch nicht eingelöst. Dieser Beschluss muss wiederholt bzw. noch einmal unterstrichen werden. Im Blick auf die Konferenz der Innenminister am 18. November 1999 empfehlen wir das.
- Wir halten es für notwendig, dass die Probleme im Bereich des Frauenhandels noch einmal nachdrücklich angesprochen werden. Eine Beratung für betroffene Frauen und auch eine Unterstützung der Polizei bei Maßnahmen gegen Menschenhandel sehen wir als von besonderer Bedeutung an.
- Das Beispiel der Kosovo-Flüchtlinge hat deutlich gemacht, wie dringend eine europäische gemeinschaftliche Zusammenarbeit ist. Das unterstreicht die Forderung nach einer Verstärkung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.
Bei der Lektüre des Berichts wird Ihnen deutlich, dass diese Problematik in ein sehr komplexes Feld des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft führt. Es wird ebenfalls deutlich, dass sich an der Gestaltung dieses Zusammenlebens die humane Substanz einer Gesellschaft erweist.
Wir haben dem Kirchenamt der EKD zu danken, das über die Kompetenz und Arbeitskraft verfügt, die Informationen, die für die Erstellung dieses Berichts notwendig sind, einzuholen, zu verarbeiten und zu einem durchlesbaren, systematischen Text zu ordnen. Dieser Dank gilt zur Hauptsache Herrn OKR Dr. Affolderbach.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

