Weitere Berichte und Referate

4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)

Einbringung des Berichts Gewalt gegen Frauen

Rechtsanwältin Margit Fleckenstein, Ratsmitglied

Herr Präses, hohe Synode, liebe Brüder und Schwestern!

"Gewalt gegen Frauen ist eine bittere Tatsache in unserer heutigen Welt und hat eine lange Geschichte. Sie äußert sich in einer Vielfalt von Formen und stellt uns in Europa gegenwärtig vor eine besondere Herausforderung."

So schreiben der Präsident der Konferenz Europäischer Kirchen, Metropolit Jérémie, und der Präsident des Rates Europäischer Bischofskonferenzen, Kardinal Vlk, im Juni 1999 an die Mitgliedskirchen. Sie laden alle Kirchen ein, sich intensiv in diesen Fragen, die die Gesellschaft insgesamt betreffen, zu engagieren. Deshalb begrüßen sie, dass der Europarat für 1999 zu besonderer Aufmerksamkeit in Bezug auf die Frage der Gewalt gegen Frauen aufgerufen hat. Sie sind überzeugt davon, dass jede einzelne Kirche in Europa sich dieser Thematik in besonderer Weise annehmen sollte. Die Verantwortlichen aller Kirchen sind eingeladen, öffentlich zu erklären, dass jede Form von Gewalt gegen Frauen eine Sünde ist.

In diesem aktuellen Kontext legt der Rat der EKD seinen "Bericht in zwei Teilen - Gewalt gegen Frauen" vor. Ich darf daran erinnern, dass das Studienvorhaben insgesamt auf einen Beschluss der 8. Synode während ihrer 6. Tagung im November 1995 beruht. Erfahrungen von erlittener Gewalt aus der Arbeit mit Gewaltopfern sowie aus Projekten und Initiativen zur Linderung und Prävention von Gewalt sollten beschrieben und im Zusammenhang analysiert werden. Diese Aufgabe ist mit dem seit 1997 vorliegenden ersten Berichtsteil erfüllt worden.

Die im Synodenbeschluss ebenfalls geforderte theologische Reflexion konnte bis zu diesem Zeitpunkt vom Rat der EKD nicht vorgelegt werden. Sie sollte die christliche Tradition nach Wurzeln der Gewaltüberwindung befragen und nach jenen suchen, die Gewalt begünstigen oder religiös legitimieren. Der Rat der EKD hat 1998 eine Kommission zur Bearbeitung dieses Themas berufen. Im Oktober 1999 hat der Rat beschlossen, den Text der Synode zuzuleiten. Die Arbeit der Kommission konnte jedoch nicht mehr als ein bis dahin fehlendes Kapitel in den bereits vorliegenden Bericht eingefügt werden. Die Diskussion ist weitergegangen, die Aufgabenstellung mit je eigener Intensität bearbeitet worden.


Zu Teil 1 des Berichtes

Die Aufmerksamkeit für Gewalt gegen Frauen ist der Ökumenischen Dekade zu verdanken. Die Akzeptanz des zu bearbeitenden Themas wird durch den Beschluss der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Harare im Dezember 1998 unterstützt, eine Dekade zur Überwindung von Gewalt auszurufen. Im Juni dieses Jahres hat der Vorsitzende des Rates der EKD die Kirchen in Deutschland dazu aufgerufen, sich an dieser Kampagne zu beteiligen. Es ist allen bewusst, dass es neben der Gewalt gegen Frauen ein erschreckendes Ausmaß von Formen von Gewalt gibt, bei denen Männer nicht nur Gewalt ausüben, sondern auch erleiden, und Frauen nicht nur Gewalt erleiden, sondern auch ausüben.

Es entspricht dem Anliegen der Ökumenischen Dekade, wenn es in diesem Bericht ausschließlich um Frauen geht, die Gewalt erleiden, und Männer, die Gewalt ausüben. Die Begriffe Opfer und Täter werden hierbei im Sinne eines parteilichen Standpunktes für Frauen benutzt. Im zweiten Teil erfolgt eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Opferbegriff im Sinne einer Achtung vor dem Subjektsein einer Frau, die Gewalt erleidet, und der Akzeptanz und Beförderung ihrer aktiven Möglichkeiten. Auch hierbei steht das konkrete Wahr - nehmen von Gewalterfahrung und Gewaltausübung im Vordergrund.

Der sozialwissenschaftliche Teil des ersten Berichtes versucht zu erhellen und zu begründen, warum diese Form der Gewalt eine so eigene Dynamik hat und welches die kulturellen und strukturellen Grundmuster dieser Gewaltausübung sind.

In einem ausführlichen weiteren Teil werden die vielfältigen und ermutigenden Beispiele dafür benannt, wie Kirchen und ihre Diakonie in Verlautbarungen, Initiativen, Aktionen und Projekten zur konkreten Hilfe, zur Aufklärung und Prävention versuchen, sich diesem Problem in christlicher Verantwortung zu stellen. In diesem Teil werden zugleich Handlungsansätze und Empfehlungen benannt.


Zu Teil 2 des Berichtes

Der Umgang mit dem Thema "Gewalt gegen Frauen" erschreckt jedes Mal wieder, auch wenn die Fakten bekannt sind. Die theologische Reflexion von Gewalt gegen Frauen erschreckt und verunsichert. Die befreienden und gewaltüberwindenden Impulse des christlichen Glaubens sind uns lieb, von ihnen wird gesprochen und gepredigt. Das theologische Nachdenken aber erfordert, den Patriarchalismus und die gewaltfördernden Elemente der Tradition und der biblischen Texte wahrzunehmen.


Im zweiten Teil des Berichtes sind deshalb sowohl die gewaltfördernden Elemente der christlichen Tradition problematisiert als auch die gewaltüberwindenden Elemente herausgestellt und gestärkt worden. Das theologische Nachdenken ist zudem mit Gewalterfahrungen von Frauen verknüpft worden.


In der theologischen Reflexion ging es vor allem darum, den Opferbegriff in seinem Gewicht für das Thema auszudifferenzieren und mit den Befunden im biblisch-exegetischen Teil zu koordinieren. Dabei sind zentrale Inhalte des christlichen Glaubens kontrovers geblieben in der Frage

  • nach dem ausbleibenden, rettenden Eingreifen Gottes,
  • wie heute die biblische Rede von Jesus als Opfer theologisch verantwortet und vermittelt werden kann,
  • was Vergebung und Rechtfertigung für den Erfahrungszusammenhang der Gewalt gegen Frauen bedeuten.

Mit konkreten Beispiele und deren Kommentierung wird kirchliche Realität gezeigt und zum Nachdenken angeregt. Praktische Konsequenzen für viele kirchliche Handlungsfelder bilden den Abschluss des Berichtes. Nicht zuletzt unterstützen gezielte Literaturhinweise die Weiterarbeit am Thema.

Der Rat der EKD möchte, dass dieser Bericht

  • das Problembewusstsein für das Thema Gewalt gegen Frauen im Raum der Kirche stärkt,
  • die theologische, die pädagogische und die seelsorgerliche Kompetenz im Umgang mit Gewalt gegen Frauen steigert,
  • gewaltüberwindende Prozesse anregt, begleitet und unterstützt.

Der Rat wünscht sich, dass dieser Bericht

  • in der Kirche als ein Text im Sinne des christlichen Glaubens und der Kirche verstanden werden kann,
  • in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit überzeugt als ein kirchlich und theologisch verantworteter und der Komplexität des Themas angemessener Beitrag zur Überwindung der erschreckenden Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
  • von denen, die Gewalt erleiden mussten und müssen, als Beitrag zur Gewaltüberwindung anerkannt werden kann.

Der Rat der EKD hofft, dass er mit diesem Bericht in zwei Teilen einen diskussionswürdigen Text vorlegt, dessen Worte wirken und mit ihrer Absicht und Tendenz dem Wort entsprechen, das als Evangelium unsere Welterfahrung tröstlich und kritisch zugleich begleitet.



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