Weitere Berichte und Referate
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Bericht des Ständigen Haushaltsausschusses der Synode der EKD zum Haushaltsplan 2000
Dr. Rainer Meusel, Vorsitzender
1. Einleitung
Herr Präses, hohe Synode,
zu dem von Frau Dr. Leuze für den Rat der EKD eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2000 erstatte ich den Bericht des Ständigen Haushaltsausschusses.
Ich beginne mit einem Zitat:
"Pläne machen und Vorsätze fassen bringt viel gute Empfindungen mit sich; und wer die Kräfte hätte, sein ganzes Leben lang nichts als ein Pläne-Schmiedender zu sein, wäre ein sehr glücklicher Mensch!" Nietzsche, von dem dieses Zitat stammt, hat dabei sicher nicht an diejenigen gedacht, die einmal einen EKD-Haushaltsplan aufstellen werden. Denn dessen Vorberatung und Bearbeitung hat den Mitgliedern des Haushaltsausschusses bei weitem nicht nur viele gute Empfindungen vermittelt. Das liegt, wie auch schon in den Vorjahren, natürlich an den Sparvorgaben. Frau Dr. Leuze hat Ihnen vorgerechnet, dass in den letzten 6 Jahren über 27 % des Haushaltsvolumens eingespart werden mussten. Und wer hätte schon gute Empfindungen oder wäre gar glücklich, wenn er Jahr für Jahr selbst und bei anderen den Gürtel enger schnallen muss. Es liegt aber auch an der Erkenntnis, dass Handlungsspielräume für Akzente, die man gern setzen würde, kaum vorhanden sind, und es faktisch nicht möglich ist, eigenständig, mittelfristig zu planen.
Nun liegt es im Wesen von Haushaltsplänen, dass sie sich nur im Rahmen der verfügbaren Mittel bewegen können. Mehr als hereinkommt, kann man eben nicht ausgeben. Aber manchmal wünschte man sich, die EKD hätte schlicht einen prozentualen Anteil am Kirchensteueraufkommen der Gliedkirchen. Dann würden wir mit dem EKD-Haushalt jetzt auch einmal wieder Luft holen können, indem wir am augenblicklichen Steuerzuwachs der Gliedkirchen partizipierten, anstatt uns schon - oder nur? - daran zu erfreuen, dass wir vermutlich im kommenden Jahr mit einem Nullwachstum werden auskommen dürfen. So aber musizieren Rat, Kirchenkonferenz, Finanzbeirat und Haushaltsausschuss seit Jahren gemeinsam ein und dasselbe: ein Streichquartett, mit wechselnder Stimmführung, nach der Harmonie eines gemeinsamen Nenners suchend, und der heißt: im Zweifel kriegt jeder im Haushaltsplan weniger!
Gewiss: Die Zusammenarbeit mit dem Finanzbeirat ist sehr vertrauensvoll und konstruktiv. Herr Dr. Fischer als dessen Vorsitzender nimmt an unseren, ich an den Sitzungen des Finanzbeirates teil, um gelegentlich auch unterschiedliche Voten der Gremien miteinander und nicht nebeneinander zu diskutieren. Aber die Arbeit im Haushaltsausschuss ist geprägt von der Erkenntnis, dass nur das umlagefinanzierte Finanzvolumen, das die Gliedkirchen ihrer EKD bewilligen, verteilt werden kann. Deshalb: wollte man an der einen Stelle ausnahmsweise einmal mehr geben oder belassen, so würde man an anderer Stelle ein zusätzliches Loch aufreißen. Und es wäre fast ein Wunder, wenn sich für den so gebeutelten Zuschussempfänger nicht in der pluralen Kirchenlandschaft ein Fürsprecher fände, der diese Absicht vehement beklagte.
Trotzdem oder deshalb: Die von den Gliedkirchen für das kommende Haushaltsjahr vorgegebene Einsparquote von 5 % ist fast genau - nämlich mit 4,94 % - und weitgehend solidarisch eingehalten worden. Wirklich gute Empfindungen vermittelte uns nicht nur die derzeitig positive Entwicklung des Kirchensteueraufkommens, sondern auch die beeindruckende Solidarität der Landeskirchen untereinander, die ihren Niederschlag im neu vereinbarten Finanzausgleichssystem wie auch im fortgeltenden West/Ost-Ausgleich gefunden hat. Die Zahlen hat Ihnen Frau Dr. Leuze schon genannt. Beeindruckend ist auch die Bereitschaft der Landeskirchen, zusätzliche Mittel für besondere Aktivitäten über Sonderumlagen zu finanzieren: für das Lutherzentrum in Wittenberg, die Sonntags- Kampagne und Pro Christ, von anderen Bemühungen, die direkt an die Landeskirchen gehen, abgesehen. So wünschenswert auch viele dieser Aktivitäten sind, so wäre es auf Dauer keine gute Entwicklung, wenn Aufgaben in der EKD, die über den Haushalt finanziert werden, stark gekürzt werden und außerhalb des Haushalts vielfältige Sonderfinanzierungen um sich greifen.
2. Strukturelle Veränderungen - Zwischenbilanz der Sparmaßnahmen
Angesichts der Sparvorgaben und in der Erkenntnis, dass gleichmäßige prozentuale Kürzungen i.S. einer Rasenmähermethode weder ein ausreichendes noch ein zukunftsweisendes oder phantasievolles Verfahren darstellen, hatten die Finanzgremien und der Rat 50 Zuschussempfänger besonders unter die Lupe genommen. Bei deren Aktivitäten wurden zum Zwecke des Einsparens Überlegungen zur Bildung von Bürogemeinschaften mit geeigneten Partnern oder einer Zusammenlegung, einer Aufgabe von einzelnen Arbeitsbereichen bis hin zum totalen Auslaufen der Förderung festgelegt. Das Kirchenamt wurde beauftragt, diese Überlegungen in Gesprächen mit den Betroffenen zu erläutern und Wege der Umsetzung im einzelnen abzusprechen. In einer Reihe von Fällen wurde außerdem mit der Kirchenkonferenz geklärt, ob bzw. in welchem Umfang Verbandsstrukturen und überregionale Bildungseinrichtungen auf EKD-Ebene weiter gefördert werden oder ob landeskirchliche Einrichtungen den Bedarf selbst abdecken.
Abgefedert werden die erforderlichen Sparmaßnahmen, soweit sie zu personellen Einschnitten führen, durch Mittel aus der Strukturanpassungsrücklage. Sie ermöglichen z.B. Vorruhestands-, Altersteilzeitvereinbarungen und Abfindungszahlungen.
Stärkere als die üblichen Kürzungen haben bzw. müssen u.a. erfahren: Die Kirchliche Gemeinschaftsstelle für elektronische Datenverarbeitung, das Burckhardthaus, die Deutsche Seemannsmission, der Ostkirchenausschuss, das Gustav-Adolf-Werk, das Institut Bossey des Ökumenischen Rates, das Institut für Altertumswissenschaft, das Evangelische Missionswerk, die Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung, die Evangelische Studiengemeinschaft Heidelberg, das Sozialwissenschaftliche Institut, die Akademiearbeit im Ausland.
Keine Förderung mehr erhalten u.a. die Evang. Akademikerschaft, der Arbeitskreis Sicherung des Friedens, die Bundesarbeitsgemeinschaft evangelische Jugendferiendienste e.V., der Evangelische Jugenddienst für Ost-West-Begegnungen e.V., die Förderung überregionaler biblisch-theologischer Arbeit, der Namibische Kirchenrat, der südafrikanische Kirchenrat, die Melanchthon-Stiftung, die Europäisch-Festländische Brüder-Unität.
Dagegen wurde der Zuschuss erhöht bzw. in den letzten Jahren nicht gekürzt bei der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden. Besondere Förderung erfuhren die deutschsprachigen Partnerkirchen in Osteuropa (Elkras).
Aufgrund von Beschlüssen des Finanzbeirats - das sei in diesem Zusammenhang erwähnt - wurden die Finanzierung der Seelsorge im Bundesgrenzschutz, der Besoldung der finnischen Pfarrer in Deutschland und der Evang. Akademie zu Berlin neu in den EKD-Haushalt aufgenommen; im Haushalt 2000 ist erstmals die Bezuschussung der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal sowie des Ökumenischen Dienstes im Konziliaren Prozess vorgesehen.
Der Haushaltsausschuss dankt ausdrücklich all jenen, die konstruktiv mitgearbeitet und Verständnis gezeigt haben bei der Umsetzung der Einsparmaßnahmen, z.T. trotz überproportionaler Reduzierungen. Diejenigen, bei denen der Anpassungsprozeß noch läuft, werden - bei allem Verständnis für den Kampf um das eigene Anliegen - dringend um Sachlichkeit und Einsicht in die Notwendigkeiten ersucht.
3. Zu einzelnen Haushaltspositionen
3.1 Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal
(Haushaltsstelle 0830.7490)
Neu in den Haushalt aufgenommen wurde ein Zuschuss für die Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal.
Die Förderung dieser Arbeitsgemeinschaft durch die evangelische Kirche hat eine wechselvolle Geschichte: Über Jahre stand eine Position im EKD-Haushalt, dann wurde von einer Landeskirche eine freiwillige Sonderumlage erhoben und seit einigen Jahren geschieht dies durch die EKD. Im Hinblick auf die Bedeutung des Bestattungswesens für die christlichen Kirchen wurde die sachliche Notwendigkeit der Förderung bisher auch nicht in Frage gestellt. Es ging vielmehr um die Frage durch wen und in welcher Form. Nach intensiven Erörterungen in allen Gremien wird vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 125.000 DM über die EKD-Umlage zu finanzieren. Der Beitrag bedeutet nur einen Zuschuss im Gesamtetat, sichert aber Informationen und Einflussmöglichkeiten der Kirche. Die katholische Kirche beteiligt sich in derselben Höhe an den Kosten der Arbeitsgemeinschaft.
Der Haushaltsausschuss hat sich von dem zuständigen Referenten im Kirchenamt ausführlich über die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft berichten lassen und sich dann aufgrund der Bedeutung dieses Aufgabenfeldes für unsere Kirche für eine Aufnahme in den umlagengedeckten Teil des Haushalts ausgesprochen.
3.2 Evangelische Frauenarbeit
(Haushaltsstellen 1324.7490 - 1326.7490)
Ausführlich hat der Haushaltsausschuss in seinen Sitzungen über die Evangelische Frauenarbeit beraten. Hierzu lag das vom Kirchenamt in Auftrag gegebene Gutachten zur Organisationsberatung vor. In dem Gutachten werden einerseits kurzfristige Rationalisierungs- und Optimierungsvorschläge unterbreitet und andererseits langfristige Zielvorstellungen entwickelt. In einer lebhaften Aussprache im Haushaltsausschuss standen diese beiden Aspekte im Vordergrund. Einigkeit bestand darin, dass die vorgeschlagenen Lösungsansätze für eine Verbesserung der Zusammenarbeit unverzüglich in Angriff genommen werden müssen. Das Kirchenamt erhielt insoweit den Auftrag, die Vorschläge zu überprüfen und auf eine rasche Umsetzung zu dringen. Dabei geht es u.a. um die Gemeinsamkeit von Publikationen, um die Herstellung einer Kompatibilität der EDV-Systeme, um eine gemeinsame Abonnentenverwaltung.
Unterschiedliche Auffassungen gab es über die Frage einer Zentralisierung der Frauenverbände an einem Ort. Während die Gutachterinnen und einzelne Ausschussmitglieder aufgrund der hohen Kosten eine Konzentration an einem Standort z.Zt. nicht befürworten, sprechen sich andere Ausschussmitglieder und der Finanzbeirat im Hinblick auf die mittel- und langfristige Entwicklung deutlich für eine Weiterverfolgung des Vorschlages einer Zentralisierung aus. Darüber hinaus wird im Hinblick auf die Bedeutung der Frauenarbeit für unsere Kirche angeregt, die Frage des ehrenamtlichen Dienstes sowie die Rolle der Frauenbeauftragten und des Frauenstudien- und -bildungszentrums stärker in die Konzentrationsüberlegungen einzubeziehen. Als Ergebnis dieses Teils der Aussprache rät der Haushaltsausschuss dringend dazu, nach sachlich und finanziell vertretbaren Möglichkeiten einer Zentralisierung der Frauenarbeit zu suchen.
3.3 Friedens- und Versöhnungsdienste - Ökumenischer Dienst im Konziliaren Prozess -
(Haushaltsstelle 1590.7490)
Bei diesem Untertitel der Haushaltsstelle 1590.7490 handelt es sich um eine Neuaufnahme in den umlagengedeckten Teil des EKD-Haushalts. Bisher wurde diese Aufgabe durch den KED als Projekt gefördert und sollte ursprünglich in diesem Jahr auslaufen. Sie erinnern sich an den Antrag auf der letzten Synode, die Finanzierung auch weiterhin sicherzustellen. Grundsätzlich steht der Haushaltsausschuss einer Förderung positiv gegenüber, sah in den Beratungen dafür jedoch keine Möglichkeit ohne entsprechende Kürzungen an anderer Stelle des Haushalts. Und dafür gab es bei dem ohnehin zusammengeschrumpften Finanzvolumen keinen Spielraum mehr. So sah sich der Haushaltsausschuss nicht in der Lage, dem ÖD einen Zuschuss zuzuweisen. Der Haushaltsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Rat nun in dem der Synode vorgelegten Entwurf den ökumenischen Dienst im Konziliaren Prozess mit einem Zuschuss in Höhe von 120.000 DM in den Haushaltsplan aufgenommen hat zu Lasten von Sachkosten in der Dienststelle des Bevollmächtigten und unter Inanspruchnahme der allgemeinen Verstärkungsmittel. Das Haushaltsvolumen wurde also durch diese Neuaufnahme nicht erhöht.
3.4 Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt
(Haushaltsstelle 4121.7490)
Der Haushaltsausschuss hat sich sowohl in der Frühjahrssitzung als auch im Juli anlässlich der Haushaltsberatungen Zwischenberichte über den jeweiligen Stand der Diskussion um die Zukunft des Sonntagsblattes bzw. eines Nachfolgeprojekts geben lassen. Er hat den Beschluss des Finanzbeirates vom Juli d.J. zur Kenntnis genommen, der sich gegen eine ersatzlose Einstellung des Sonntagsblattes ausgesprochen und dem Rat empfohlen hat, als Nachfolge zum Sonntagsblatt ein Monatsmagazin herauszugeben. Unter der Voraussetzung einer professionellen Produktentwicklung und Marktanalyse sowie unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte sollten nach den im Haushaltsplan 2000 vorgesehenen 9 Mio. DM in den folgenden 5 Jahren jeweils 4,5 Mio. DM von den Gliedkirchen zur Verfügung gestellt werden. Soweit die Position des Finanzbeirates.
Da die Beratungen und Sondierungen des Rates damals noch andauerten, konnte der Haushaltsausschuss im Juli zu keiner abschließenden Meinungsbildung kommen. Er hat zur Aufnahme in den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2000 deshalb den schon von der letzten Synode als Verpflichtungsermächtigung beschlossenen Betrag von 9 Mio. DM und einen Sperrvermerk über 6,3 Mio. DM beschlossen. In einem weiteren Beschluss hat er einem Vorgriff in Höhe von bis zu 2,7 Mio. DM zur Sicherstellung der Liquidität beim Sonntagsblatt im laufenden Haushaltsjahr zugestimmt. In Kenntnis des Ratsbeschlusses vom 8. Oktober 1999 über die ersatzlose Einstellung des Sonntagsblattes beschloss der Haushaltsausschuss am 6. November einstimmig, das vom Süddeutschen Verlag vorgeschlagene Beilagemagazin zu favorisieren. Er hat darum gebeten, ihm die Zahlen der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugänglich zu machen, um eine sachgerechte Beratung und Beschlussfassung zu gewährleisten. Der neue Beschlussvorschlag des Rates vom 6. November 1999 zum Thema Sonntagsblatt, über den in einem besonderen Zwischenabschnitt beraten und befunden werden soll, wird haushaltliche Konsequenzen haben. Diese werden wir je nach Beschlussergebnis einbringen und insoweit die Vorlage zum Haushaltsplan im Laufe dieser Sitzung ergänzen.
Kirchlicher Entwicklungsdienst
(Haushaltsstelle 3500.431 ff.)
Der Haushaltsausschuss hat sich ausführlich über den Stand der AG-KED-Strukturreform berichten lassen. Dabei wurde noch einmal betont, dass der Druck zu einer schnellen und umfassenden Reform der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst (AG KED) von den Landeskirchen ausging. Landessynoden und Kirchenleitungen, die es immer schwerer haben, Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Kirchlicher Entwicklungsdienst zur Verfügung zu stellen, überzeugte die bisherige Arbeitsstruktur schon seit langem nicht mehr. Zu unübersichtlich stellte sich die bisherige Arbeitsgemeinschaft mit den selbständigen Mitgliedsorganisationen Brot für die Welt, Dienste in Übersee, Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe, Ökumenisch-Missionarischer Weltdienst des Evangelischen Missionswerkes und Kirchlicher Entwicklungsdienst der EKD dar.
Eine sparsame, effiziente und öffentlichkeitswirksame Gestalt der Arbeit des gesamten kirchlichen Entwicklungsdienstes ist schon wegen der wachsenden Konkurrenz mit anderen Einrichtungen wie Missionswerken und regionalen und überregionalen ökumenischen Diensten um kirchliche Finanzmittel notwendig. Der kirchliche Entwicklungsdienst braucht verbindliche Entscheidungsstrukturen, um steuerungsfähig zu sein und zügig die Aufgaben zu erfüllen, die ihm von den Gliedkirchen übertragen sind.
Die bisherige Beschlusslage von Rat und Kirchenkonferenz kann, wie Sie auch schon während der letzten Synode wahrnehmen konnten, in vier Punkten zusammengefasst werden:
- Die fünf bisher selbständigen Mitglieder der AG KED sollen in ein gemeinsames Werk mit eigener Rechtspersönlichkeit überführt werden.
- In einem ersten Schritt zur Verwirklichung dieses Zieles werden die Aufgaben von Dienste in Übersee (DÜ), der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE), des Kirchlichen Entwicklungsdienstes ( KED), der EKD und des Ökumenisch-Missionarischen Weltdienstes (ÖMW) des Evangelischen Missionswerkes (EMW) zu einem eingetragenen Verein "Evangelischer Entwicklungsdienst (EED)" zusammengefasst, der seine Arbeit am 01.01.2000 aufnehmen soll.
- Auch die Aktion Brot für die Welt (BfdW) soll in absehbarer Zeit dem EED beitreten. Das Kirchenamt der EKD ist beauftragt worden, entsprechende Verhandlungen mit dem Diakonischen Werk der EKD zu führen und der Kirchenkonferenz Ende 2001 über die Ergebnisse zu berichten.
- Zwischen dem EED und dem Diakonischen Werk - BfdW - soll eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, die auch im Vorfeld des Beitritts das gemeinsame Handeln sicherstellt.
Der Ständige Haushaltsausschuss hat das Anliegen einer Reform der AG KED ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
Die dargestellten vier Punkte sind Schritte in die richtige Richtung. Sie zeigen aber zugleich deutlich auf, dass bis zu einem Eintritt von Brot für die Welt die notwendige Reform unvollständig bleibt. Es hat überdies den Anschein, dass das jetzt schon entstandene Teilgebilde noch stark von den bisherigen partikularen Organisationsstrukturen geprägt ist. Wir ermutigen die vier Entwicklungsdienste ausdrücklich zu noch ausgeprägterer Vereinigung. Es dient der gemeinsamen Sache! Auf jeden Fall muss in Zukunft die Gemeinsamkeit der Programmarbeit im Entwicklungsdienst verstärkt und die Planung der drei Finanzquellen BfdW (Spenden), EZE (staatliche Haushaltsmittel) und KED (kirchliche Haushaltsmittel) besser aufeinander bezogen und abgestimmt werden. Darauf wird der Haushaltsausschuss auch in Zukunft größten Wert legen und sein Augenmerk darauf richten.
Ziel muss sein: Stärkung des Bündnisses evangelischer Weltverantwortung
Im evangelischen Entwicklungsdienst müssen Dienste mit zentralen Aufgabenstellungen und dezentrale Aktivitäten zugunsten eines gemeinsamen Wirkens besser miteinander vernetzt werden! Die evangelischen Kirchen würden insgesamt gestärkt, wenn es gelingt, den EED zu einem Erfolg werden zu lassen. Das gemeinsame Potential der evangelischen Kräfte darf nicht im Partikularismus aufgerieben werden!
Neben den Strukturveränderungen hat der Haushaltsausschuss sich mit der finanziellen Situation der Entwicklungsdienste befasst und mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass im Jahr 1998 weniger als 92 Mio. DM - das sind 1,18 % des Kirchensteueraufkommens - für KED durch die Landeskirchen zur Verfügung gestellt worden sind. Wir sind nach wie vor ein reiches Land und eine reiche Kirche, deshalb soll an dieser Stelle der Synodenbeschluß in Erinnerung gerufen werden, dass mindestens 100 Mio. DM bzw. 2 % des Kirchensteueraufkommens den Entwicklungsdiensten zur Verfügung gestellt werden sollten. Vielleicht gibt das deutlich bessere Kirchensteueraufkommen der jüngsten Zeit den Landeskirchen Veranlassung, dem KED eine einmalige Aufbesserung des Mittelvolumens zu gewähren.
3.6 Schulstiftung
(Haushaltsstelle 5191.7490)
Zu der beabsichtigten erneuten Förderung der Schulstiftung hat Frau Dr. Leuze eine detaillierte Darstellung gegeben. Auch der Haushaltsausschuss hat dankbar begrüßt, dass weitere Mittel für die Arbeit der Schulstiftung zur Verfügung gestellt werden, selbst wenn diese nicht dazu ausreichen, dem Wunsch der Synode zu entsprechen und schon gegründete Schulen laufend zu unterstützen. Die Mittel dienen grundsätzlich der Gründung und Anschubfinanzierung. Für mehr reichen sie leider nicht aus.
3.7 Kollekten
Auch für das Haushaltsjahr 2000 schreibt die EKD wieder drei Pflichtkollekten aus. Die Erhebung der gesamtkirchlichen Kollekten beruht auf Art. 20 Abs. 2 der Grundordnung der EKD. Der Haushaltsausschuss hat den folgenden Kollektenzwecken zugestimmt.
Für gesamtkirchliche Aufgaben - Evangelium und Kirche in den Medien
Für Ökumene und Auslandsarbeit - Unterstützung der Versöhnungsarbeit in Südosteuropa
Für das Diakonische Werk der EKD - Einrichtungen, Verbände, Hauptgeschäftsstelle Ferner bittet die EKD die Landeskirchen, wie in den Vorjahren eine Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt - Weltbibelhilfe - vorzusehen, und zwar mit der Zweckbestimmung "Bibeln für Familien in Russland".
3.8 Vermögen
Das Vermögen der EKD und das bei der EKD treuhänderisch verwaltete Vermögen ist zum ersten Mal im vergangenen Jahr im Haushalt ausgewiesen und bei dieser Gelegenheit ausführlich in den Erläuterungen dargestellt. Wesentliche Änderungen sind nicht eingetreten, so dass dieser Hinweis genügen sollte. Im übrigen ist die Vermögenslage in den ausführlichen Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplans nachzulesen, die ich auch für andere Positionen Ihrer Aufmerksamkeit empfehle.
4. Zum Teil II des Haushalts: Seelsorge an Soldaten
4.1. Zur Finanzierung
Der Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge /Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern ist inzwischen als Teil II integraler Bestandteil des EKD-Haushalts. Zur Finanzierung hat der Finanzbeirat den Beschluss gefasst, dass dieser Haushalt weiterhin aus den Kirchensteuern der Soldaten gespeist werden soll, wobei die Grundlage für den Haushalt das Budget für das Haushaltsjahr 2000 darstellt. Veränderungen sollen sich grundsätzlich nach den Vorgaben für den zentralen EKD-Haushalt richten.
4.2. Einzelfragen
In der Einzelberatung hat der Haushaltsausschuss zur Kenntnis genommen, dass die Bemühungen um eine Verbesserung der Auslastung der Rüstzeitheime Fortschritte machen. Weitere Beratungen galten u.a. den Veränderungen im Stellenplan, die durch die Trennung zwischen dem Amt des Bevollmächtigten des Rates und dem Militärbischof notwendig werden.
Der Haushaltsausschuss hat dem vorgelegten Entwurf des Sonderhaushalts Evangelische Militärseelsorge für das Haushaltsjahr 2000 bei einer Enthaltung zugestimmt.
5. Entlastung der Jahresrechnung 1997
Traditionell befasst sich der Haushaltsausschuss in seiner Frühjahrssitzung mit dem Schlussbericht des Oberrechnungsamtes der EKD über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung für das vorletzte Rechnungsjahr. Nach intensiver Beratung, zufriedenstellenden Stellungnahmen von der Verwaltung hat der Haushaltsausschuss festgestellt, dass die Mittelverwendung ordnungsgemäß erfolgt ist. In Übereinstimmung mit dem Votum des Oberrechnungsamtes hat der Haushaltsausschuss deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung des Rates und des Kirchenamtes der EKD für Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 1997 vorzuschlagen.
Ich lege hiermit der Synode diesen Vorschlag zur Beschlussfassung vor.
6. Schlussbemerkung
Der Haushaltsausschuss hat - abgesehen von den nachträglichen, von mir erwähnten geringfügigen Änderungen seitens des Rates - den Ihnen vorgelegten Haushaltsplan 2000 einstimmig beschlossen. Mein Bericht überschneidet sich - notgedrungen - verschiedentlich mit dem, was auch Gegenstand der Einbringung durch den Rat war. Da könnte man auf die Idee kommen, den Bericht des Haushaltsausschusses entfallen zu lassen, zumal - und da knüpfe ich an meine Eingangsbemerkung an - die EKD ohnehin nur den mit der Umlage durch die Landeskirchen gesetzten Rahmen ausfüllen kann und auch dabei oft an präzise Einzelvorgaben der Landeskirchen gewiesen ist. Insoweit sage ich: Gute Empfindungen hätte ein EKD-Haushaltsplaner wirklich dann, wenn er frei über einen EKD-eigenen prozentualen Anteil am Kirchensteueraufkommen verfügen könnte! Aber auch ohne Erfüllung dieses Wunsches haben Sie Anspruch darauf, dass der von Ihnen eingesetzte Haushaltsausschuss über seine Arbeit berichtet. Und dessen Empfehlung lautet abschließend und einstimmig, dem Ihnen vom Rat der EKD vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2000 zuzustimmen. Vorbehalten bleibt die Ergänzung zum Thema Sonntagsblatt.

