Weitere Berichte und Referate
4. Tagung der 9. Synode der EKD (7.-12. November 1999, Leipzig)
Vorschlag des Präsidiums zur Festsetzung des Schwerpunktthemas 2000
Präses Dr. Jürgen Schmude
Die folgenden Überlegungen haben das Präsidium dazu bewogen, der 9. Synode der EKD für ihre 5. Tagung im Jahr 2000 in Braunschweig das Schwerpunktthema "Ökumene als Gemeinschaftsaufgabe der EKD" vorzuschlagen:
Das 20. Jahrhundert wird das ökumenische Jahrhundert genannt. Mit der ersten Weltmissionskonferenz in Edinburgh (1910), dem Zusammenwachsen der Bewegungen für Glauben und Kirchenverfassung und für Praktisches Christentum zum Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK, 1948), der Gründung der Konferenz Europäischer Kirchen vor 40 Jahren und dem II. Vatikanischen Konzil (1962-65) sind vier zentrale Stationen benannt. In den letzten Jahrzehnten konnten weitere ökumenische Fortschritte erreicht werden. Die Leuenberger Konkordie brachte 1973 die lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Europa zusammen. 1991 wurde mit der Kirche von England weitgehende Kirchengemeinschaft durch die Vereinbarung von Meißen hergestellt. Eine Vielzahl von bilateralen Übereinkünften wurden und werden zwischen einzelnen Kirchen und Kirchengemeinschaften geschlossen. Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre ist am 31. Oktober 1999 unterzeichnet worden.
Auch die ökumenische Situation in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert und verbessert. 1948 wurde die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) gegründet. Seitens der EKD wurde mit Methodisten, Mennoniten und Alt-Katholiken jeweils eine engere Kirchengemeinschaft erzielt. Im Verbund der ACK oder durch direkte Kontakte ist die Zusammenarbeit zwischen EKD und Römisch-katholischer Kirche stetig intensiviert worden und hat in der Verständigung über die Rechtfertigungslehre einen konkreten Ausdruck gefunden. In den letzten Jahrzehnten ist außerdem in Deutschland die Zahl der Christen und Gemeinden fremder Sprache und Herkunft stark gewachsen.
Die bisher erreichten ökumenischen Fortschritte werden jedoch oft als selbstverständlich angesehen. Die Notwendigkeit der weiteren Erhaltung und Stärkung der ökumenischen Zusammenschlüsse gerät aus dem Blick.
Wir sind und bleiben Teil der einen, heiligen, christlichen Kirche, wie wir im Glaubensbekenntnis bekennen. Es geht um das Wesen der Kirche. Wir können nicht Kirche sein ohne die bewusste Praxis der Gemeinschaft mit Kirchen und Christen in aller Welt. Dies zeigt sich besonders in der Nord-Süd-Problematik, in der Frage des Gesprächs zwischen Protestanten und Orthodoxen, im Dialog der Kulturen und Religionen und in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte.
Wie kann diese Gemeinschaft in unseren Kirchen und Gemeinden weiter an Bedeutung gewinnen?
Was bedeutet uns die Mitgliedschaft im ÖRK und anderen ökumenischen Zusammenschlüssen?
Welche Verpflichtung sind wir hiermit eingegangen?
Welche Bereicherung und welchen Gewinn erzielen wir aus dieser Gemeinschaft?
Was bedeuten wir für die anderen Kirchen?
Zwei Jahre nach der Achten Vollversammlung des ÖRK in Harare/Simbabwe soll die Tagung der Synode der EKD in Braunschweig eine Annäherung an diese Fragen leisten. Als Ziele können somit genannt werden:
- Bestätigung und Vertiefung von "Ökumene und Auslandsarbeit als einer Gemeinschaftsaufgabe der EKD".
- Positionsbestimmung gegenüber ÖRK und anderen ökumenischen Zusammenschlüssen.
- Kundgabe eines "ökumenischen Signals" vor der für Ostern 2001 geplanten Veröffentlichung der "Charta Oecumenica für Europa" der Konferenz Europäischer Kirchen und des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen.
- Stärkung der Bereitschaft zur Weiterarbeit an der innerdeutschen Ökumene.
Die Synode kann dabei anknüpfen an die Ergebnisse einer Reihe von Synodentagungen der Gliedkirchen, wie zuletzt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg im Juli 1999. Die Synode kann außerdem anknüpfen an den Aufruf des ÖRK zu der "Ökumenischen Dekade zur Überwindung von Gewalt" (2001 - 2010), die das Profil der Arbeit des ÖRK in den nächsten zehn Jahren maßgeblich prägen wird sowie an die gegenwärtige Arbeit der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des ÖRK zu Fragen der Einheit der Kirche. In die Überlegungen der Synode sollen die bilaterale Ökumene und die Auslandsarbeit der EKD einbezogen werden, die in enger Zusammenarbeit mit Kirchen und ökumenischen Partnern vor Ort geleistet wird.
In der Grundordnung der EKD sind die Grundlagen ihres ökumenischen Engagements festgehalten: "Die Evangelische Kirche in Deutschland arbeitet in der Ökumene mit", so Artikel 17, Absatz 1 . In Absatz 2 heißt es: "Die EKD ist Mitglied im ÖRK, in der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Sie pflegt Beziehungen mit den weltweiten christlichen Gemeinschaften, mit ökumenischen Organisationen sowie mit anderen Kirchen." Absatz 3 benennt die Auslandsarbeit: "Die EKD fördert den Dienst an evangelischen Christen deutscher Sprache oder Herkunft im Ausland in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit deren Kirchen und Gemeinden oder nimmt diesen Dienst in Gemeinschaft mit anderen Kirchen wahr." Einzelheiten sind in dem 1996 von der EKD-Synode verabschiedeten Kirchengesetz über die Mitarbeit der EKD in der Ökumene geregelt.
Wird man auch das 21. Jahrhundert ein ökumenisches Jahrhundert nennen? Die Synode der EKD könnte einen Beitrag dazu leisten, dass die ökumenische Herausforderung in den nächsten Jahren wieder einen prominenten Platz im Selbstverständnis und auf der Tagesordnung unserer Kirchen erhält.

