Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie
Herausgegeben vom Kirchenamt der EKD, Juli 2011
In der Evangelischen Kirche in Deutschland arbeiten rund 700.000 Menschen in Arbeitsverhältnissen. Davon sind 220.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und Dekanaten und in den Landeskirchen tätig. Die Berufsbilder der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vielfältig. So sind z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Diakoninnen und Diakone für die Kirche tätig, aber auch Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter oder IT-Fachleute.
Tätige Nächstenliebe ist für die Evangelische Kirche und ihre Diakonie ein zentraler unverfügbarer Auftrag. In rund 28.000 Einrichtungen mit etwas über einer Million Plätzen/Betten sorgen und kümmern sich 480.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihre Mitmenschen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Christinnen und Christen handelt. Diese tätige Nächstenliebe geschieht z.B. in Kindergärten und Schulen, in Altenheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und vielen anderen diakonischen Einrichtungen, die von der evangelischen Kirche getragen werden. Die Arbeitgeberfunktionen werden von den kirchlichen und diakonischen juristischen Personen wahrgenommen, insbesondere von den Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen.
Das vorliegende Papier soll in sehr komprimierter Form Informationen zu häufig gestellten und wichtigen Fragen über die Arbeitsbedingungen und die tatsächliche wie auch rechtliche Situation und Stellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirche und ihrer Diakonie geben.
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1. Was ist kirchliches Arbeitsrecht?
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2. Was sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen für das kirchliche Arbeitsrecht?
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3. Was ist die kirchliche Sozialpartnerschaft im „Dritten Weg“?
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4. Sind die Gewerkschaften von der kirchlichen Sozialpartnerschaft ausgeschlossen?
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5. Wie ist es mit der Gewerkschaftsmitgliedschaft kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
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6. Können sich die kirchlichen Arbeitgeber im Dritten Weg einseitig durchsetzen?
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7. Warum sieht das kirchliche Arbeitsrecht einen Streik nicht vor?
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8. Was sind in der evangelischen Kirche Loyalitätspflichten?
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9. Gibt es in der evangelische Kirche bestimmte Kündigungsgründe?
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10. Wie wirken sich die veränderten Rahmenbedingungen des Sozialmarktes auf die Diakonie aus?
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11. Ist das im Dritten Weg geregelte Lohnniveau auf den verschiedenen Arbeits-feldern schlechter als der „Branchendurchschnitt“?
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12. Sind die weiteren Arbeitsbedingungen schlechter gestaltet als bei anderen Arbeitgebern – insbesondere im Sozial - und Gesundheitswesen?
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13. Wird im großen Umfang Zeitarbeit zur Kostensenkung eingesetzt?
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14. Wie ist das kirchliche Mitbestimmungsrecht (Mitarbeitervertretungsrecht) geregelt?
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15. Wie hoch ist der Deckungsgrad an Mitarbeitervertretungen?
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16. Bietet das Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche schlechtere Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte?
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17. Wie sind die Arbeitsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretungen?
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18. Warum haben die Gewerkschaften keine eigenen Rechte im Mitarbeitervertretungsrecht?
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19. Wäre es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser, wenn § 118 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz wie bei Tendenzbetrieben auch auf die Kirchen Anwendung fände?
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20. Welche Rolle spielt das europäische Recht für das deutsche kirchliche Arbeitsrecht?
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Zusammenfassung

