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Eine Pfarrerin predigt anläßlich einer Hochzeit

Probedienst

Der Probedienst (unständiger Dienst, Entsendungsdienst, Pfarrvikariat) schließt sich in der Regel dem bestandenen Zweiten Theologischen Examen an. Er umfasst in den meisten Gliedkirchen der EKD ungefähr zwei Jahre, in denen die Pfarrerin oder der Pfarrer einer Gemeinde zugewiesen ist. In dieser Zeit sollen Erfahrungen in möglichst vielen Bereichen der Gemeindearbeit gemacht und Aufgabenbereiche in eigener Verantwortung übernommen werden. Ein erfolgreich absolvierter Probedienst ist Voraussetzung zur Begründung eines Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit und zur Bewerbung auf eine Pfarrstelle.


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Publikationsdatum dieser Seite: 08.12.2011 17:22