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Aufnahme in den Probedienst

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) plant, pro Jahr bis zu 20 Bewerberinnen und Bewerber in den Probedienst aufzunehmen.

Bewerbungen aus anderen Landeskirchen sind möglich. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein entsprechender Bedarf und die erfolgreiche Teilnahme an einem Einstellungsgespräch.

Der Probedienst beginnt jeweils am 1. April und 1. Oktober eines Jahres.


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Publikationsdatum dieser Seite: 30.04.2013 15:31