Kirche und politische Kultur
Jürgen Schmude
30. November 1998, beim "Marker Gespräch" der Unternehmensverbände Westfalen-Mitte/Nordwest, Hamm
Im Kirchenkreis Moers war Athanasius zu Besuch, der Bischof einer kleinen koptischen Kirche in Ägypten, mit der wir eine Partnerschaft haben. Bei dem Pfarrer, der ihn als Gast aufnahm, war kurz vor der Ankunft des Bischofs eingebrochen worden. Auch in der Anwesenheit des Besuchers ging die Diskussion über das Vorgehen der Einbrecher und den Verlust der gestohlenen Sachen weiter. Wie so oft, gab es keine Hinweise auf die Täter.
Der Bischof, dem man die Diskussion übersetzte, schien aber doch einen Weg zur Ermittlung der Schuldigen zu kennen. Ganz so schwer könne das ja wohl nicht sein, meinte er. Wie er gehört habe, seien 95 % der Menschen in Deutschland Christen. Da brauche man doch nur unter den restlichen 5 % in der Umgebung zu suchen.
Darüber kann man lachen, darüber kann man auch ernsthaft nachdenken. Die Anregung des Bischofs sagt etwas aus über seine Erfahrungen und die Selbsteinschätzung seiner Minderheitenkirche in einer muslimischen Umgebung. Und unser Lachen verrät, daß wir mit der vom Bischof unterstellten Prägung des Verhaltens der Menschen durch die Verkündigung der Kirche erst gar nicht rechnen. Nicht mal so ganz bei denen, die Kirchenmitglieder sind und sich, zumindest irgendwie, als Christen verstehen. Erst recht nicht bei denen, die die Kirche normalerweise nicht erreicht, weil sie gleichgültig sind oder kirchliche Orientierung bewußt ablehnen. Und da gibt es ja auch noch die Gruppe von zumeist neuen Bürgern unseres Landes mit anderer Religion.
Was mag denn wohl unter diesen Umständen die Kirche für die politische Kultur bedeuten, was soll denn noch ihr prägender Einfluß sein?
Es lohnt sich, an die vor drei Jahren veröffentlichte sogenannte Kruzifixentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ihre Wirkung zu erinnern. Die Wirkung muß man im Zusammenhang mit der Tatsache sehen, daß es um die gesetzlich vorgeschriebene Anbringung von Kruzifixen in Klassenzimmern öffentlicher Schulen ging, wie sie nur in einem von 16 Bundesländern, in Bayern, und auch dort nur für Grundschulen vorgesehen ist. Dessen ungeachtet ging quer durch die ganze Bundesrepublik ein Sturm der Entrüstung gegen das Bundesverfassungsgericht, weil es den Einwänden des Elternpaars von Schülern gegen das Kruzifix im Klassenraum stattgegeben hatte. Natürlich ist die Empörung auch angestachelt und geschickt politisch genutzt worden. Dadurch aber ist sie nicht entstanden, davon hat sie nicht ihre Breite bekommen. Die Proteste in den Kommentaren der Medien und in der Flut von Leserbriefen kamen vielfach von Menschen, die erklärtermaßen sonst mit der Kirche nicht viel im Sinn hatten. Aber den bildlichen Hinwies auf das Zentrum der christlichen Verkündigung wollten sie nicht in dieser Weise aus dem Schulalltag verdrängt sehen.
Den Hintergrund dieser Proteste hat das Bundesverfassungsgericht damals in seinen Entscheidungsgründen selbst deutlich angesprochen. Anknüpfend an seine frühere Rechtsprechung hat das Gericht in der Entscheidung vom 16. Mai 1995 ausgeführt: "Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen."
Wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag? Im Bewußtsein der Protestierenden war es offenbar höchst lebendig. Auch viele Nichtmiglieder und Distanzierte haben zu diesem Erbe eine aktuelle Beziehung. Nicht im Sinne der Erinnerung an Vergangenes, sondern in der Erwartung, daß die Kirche auch gegenwärtig ihrer Aufgabe nachgeht und tut, was ihres Amtes ist. Eine unauffällig selbstverständliche Präsenz christlicher Tradition wirkt sich in dieser Erwartungshaltung aus.
Aber was ist von der Kirche zu erwarten, was tut sie?
Eins kommt an erster Stelle und muß da auch stets bleiben, solange die Kirche Kirche ist: die Verkündigung der Zuwendung Gottes zu den Menschen. Da geht es um den Glauben und um die Erfahrung, daß die oft genug schmerzlich erlebten Grenzen menschlicher Möglichkeiten und Fähigkeiten nicht den Maßstab für den Sinn des Lebens und den Wert des Menschen bestimmen.
Besonders an den entscheidenden Wendemarken des Lebens begleitet die Kirche Menschen mit dem Zuspruch des Evangeliums in Gottesdiensten, sie stärkt und sie tröstet sie. Kirchenferne Betrachter brauchen das für sich nicht anzunehmen, sie sollten es aber nicht geringschätzen. Der ganzen Gesellschaft und somit auch ihnen selbst nutzt es, wenn viele Menschen, die es wollen und brauchen, kirchlich begleitet und gestärkt werden. Wie wir aus täglicher Erfahrung wissen, nimmt die Gesellschaft solche Begleitung wahr, und dabei besonders die kirchlichen Hochzeiten und Trauerfeiern. Große Gruppen über die unmittelbar Betroffenen hinaus nehmen teil. Von der Kirche wird dabei Verläßlichkeit über die den Menschen gesetzten Grenzen hinaus erwartet.
Gott bietet den Menschen durch Jesus Christus die Verheißung an, über ihre Grenzen und den Tod hinaus zu sehen und zu gelangen. Daran zu glauben, gibt Kraft und Trost schon jetzt, schon bevor wir die ganze Erfüllung der Verheißung erleben. Und es gibt Ansporn, sich anderen Menschen hilfreich und solidarisch zuzuwenden, Nächstenliebe in ihren vielfältigen Formen zu üben.
Dazu ruft die Kirche immer wieder auf und gibt dafür konkrete Orientierung. Grundlage und Kraft dafür gewinnt sie nur aus ihrem Verkündigungsauftrag und aus dem Glauben. Darauf stützt sich z.B. das weiterhin aktuelle gemeinsame Wort der evangelischen und der katholischen Kirche zur wirtschaftlichen und sozialen Lage aus dem Jahr 1997. In ihm wird darauf hingewiesen wird, daß das Menschenbild des Christentums zu den grundlegenden geistigen Prägekräften der gemeinsamen europäischen Kultur und der aus ihr erwachsenen wirtschaftlichen und sozialen Ordnung gehört. Es ist in diesem Sinne das von der Bibel in ihrem heutigen Verständnis her beschriebene Menschenbild, das die Kirche verpflichtet, sich politischer und gesellschaftlicher Probleme anzunehmen - und eben für die Menschen und ihre Würde einzutreten. Allen, unabhängig von ihrer Leistung, ihrem gesellschaftlichen Nutzen und auch ihrem Verhalten die gleiche Menschenwürde zuzusprechen, folgt aus der für alle geltenden Gottesähnlichkeit des Menschen. Auf diesem Hintergrund ist die Erkenntnis von der vorgegebenen Menschenwürde entstanden, deren Unantastbarkeit und Schutz heute wichtigstes Grundrecht unserer Verfassung ist.
Die Kirchen folgen dem biblisch begründeten Verständnis der Menschenwürde, machen aber ebenso das Grundrecht geltend, wenn sie sich mahnend und auch anklagend gegen Fremdenfurcht und Ausländerfeindschaft und gegen die damit verbundenen Diskriminierungen bis hin zu vielen einzelnen Gewalttaten wenden. Die wahrlich bedrückende kirchliche Aufgabe, solcher entwürdigender Behandlung von Menschen entgegenzutreten, hat leider immer noch zugenommen. Kaum mehr zählen lassen sich die nahezu täglich berichteten Fälle, in denen aus Haß Gewalttaten gegen unter uns lebende Ausländer begangen werden.
Das Beispiel ist aussagekräftig: Fremdenhaß und Fremdenverachtung, keine Mehrheitshaltung, aber viel zu oft unter uns wirksam, verstoßen gleichermaßen gegen die Gebote Gottes, wie gegen Geist und Verbote des Grundgesetzes.
Solches Zusammentreffen ist nicht zufällig. Auch die Überzeugungskraft der grundrechtlich geschützten Menschenrechte auf Freiheit und Gleichheit speist sich aus biblischen Wurzeln, besonders aus der schon erwähnten Lehre vom Menschen als Ebenbild Gottes und aus der aus ihr hergeleiteten Erkenntnis der Menschenwürde. Das Zusammenleben - notwendig - verschiedener Menschen in Gleichheit und Freiheit, zumal in Gewissens- und Religionsfreiheit, erfordert zwingend Toleranz.
Es spricht nicht gegen den christlichen Ursprung des heutigen Toleranzverständnisses, daß sich die großen Kirchen in der Vergangenheit vielfach beharrlich und sogar gewaltsam der Toleranz verweigert haben. Einzelne Personen, kleine christliche Kirchen und Gruppen aus den großen Kirchen haben in innerchristlichen Konflikten den Anspruch auf Toleranz geltend gemacht und allmählich durchgesetzt, wie er sich aus der von Martin Luther bekräftigten "Toleranz Gottes" gegenüber den von seinem Wort und Willen abgewandten Menschen ergibt. Mit der von Martin Luther exemplarisch gegenüber staatlicher und kirchlicher Macht in Anspruch genommenen Freiheit des im Wort Gottes gebundenen Gewissens und mit seiner strikten Ablehnung des Einsatzes von Machtmitteln zur Durchsetzung kirchlicher Lehren ist grundlegend und wirksam der Weg zu Freiheit und Toleranz vorgezeichnet worden. Oft genug haben leider auch die reformatorischen Kirchen diesen Weg verfehlt. Seine biblische Grundlage hat sich auf die Dauer doch Geltung verschafft.
Wenn die Kirche die Verkündigung ihrer Botschaft konkretisiert, indem sie für grundlegende Menschenrechte wie für die Nächstenliebe eintritt, dann dient sie ebenso ihrem Auftrag wie dem gedeihlichen Zusammenleben der Menschen in der demokratischen Gesellschaft. Man könnte sagen: Daß Menschen sich nicht gegenseitig im Stich lassen, daß Nächstenliebe eine politische Dimension hat und auch, daß Christen für sich und andere die Chancen der Demokratie zur Gestaltung der Lebensverhältnisse verantwortlich nutzen sollen, und schließlich, daß zu alledem immer wieder Konsens und Gemeinschaft gehören, das ist der Inhalt der der Kirche aufgetragenen politischen Predigt. Sie bringt sie in Denkschriften, Stellungnahmen, und, erfreulicherweise mehr und mehr auch in evangelisch-katholischen Worten vor. Damit verbinde ich die Anmerkung, daß ich zwar aus meinem evangelischen Verständnis über die Aufgaben der Kirche spreche, daß aber vieles in gleicher Weise für die katholische Kirche und, vielleicht differenziert, für andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften gilt.
Für Konsens und Gemeinschaft zu wirken, indem Menschen zusammengeführt und zusammengehalten werden, damit Spaltung und Zerfall nicht um sich greifen können, ist guter und angemessener kirchlicher Dienst für die Gesellschaft. Gerade die Demokratie, deren Lebensfähigkeit auf dem immer wieder neuen Handeln und Entscheiden ihrer Bürgerinnen und Bürger beruht, braucht die zur Gemeinschaft fähige und bereite Gesellschaft.
Die Kirche leistet der Gesellschaft in Wahrnehmung ihres Verkündigungsauftrages auch dort einen wichtigen Dienst, wo Unsicherheit und Zukunftsangst die Herrschaft über Gefühle und Handlungen der Menschen zu gewinnen drohen. Nahezu jede Zeit hat, mit Unterschieden, ihre Not. Die Neigung, sie jeweils für die größte, für unentrinnbar und also entmutigend zu halten, kehrt immer wieder. Hoffnung auf ein gutes Ende droht zu erlöschen, Resignation greift um sich. (Und diejenigen, die in beredten Worten den Menschen die Aussichtslosigkeit der Lage einschärfen und dann gern auch die Verantwortungslosigkeit, überhaupt noch Kinder in die Welt zu setzen, haben Hochkonjunktur.) Sichere Auswege sind nicht erkennbar, also erscheint der Horizont schwarz.
Als es im Zusammenhang mit der Nachrüstungsdebatte, bei der es um die Stationierung von Atomwaffen auf deutschem Boden ging, eine derartige Krisensituation gab, hat die Evangelische Kirche in Deutschland 1981 eine Friedensdenkschrift vorgelegt. Sie enthielt neben wichtigen Gedanken zur vorbeugenden politischen Sicherung des Friedens die Forderung, "den Sinn für die erreichbare Näherungslösungen zu stärken". Damals ging es um den Frieden, heute geht es um die wirtschaftliche und soziale Zukunft unseres Landes und vieler Menschen darüber hinaus. Da ist der Gedanke zeitlos richtig, den Wert der erreichbaren Näherungslösungen zu schätzen, also zu tun, was vernünftig und möglich ist, auch wenn der große Durchbruch zu Sicherheit und Wohlstand dabei nicht in Sicht ist.
Können denn die Gefahren und Risiken überhaupt sicher und dauerhaft überwunden werden? Menschen bemühen sich darum, das ist verständlich. Aber die Erlösung von aller Not und Unzulänglichkeit steht nicht vor der Tür. Christen wissen und die Kirche hat es zu verkündigen, daß menschliches Bemühen um Selbsterlösung letztlich vergeblich bleibt. Nicht zufällig ist es Eigenart totalitärer Politik, herrliche Zeiten zu versprechen. Unheil richtet sie statt dessen an, wie wir aus leidvoller Erfahrung wissen.
Wenn die Kirche übersteigerten Sicherheitsforderungen und der Angst vor der Zukunft widerspricht, wendet sie sich nicht mit einer Vertröstung auf die himmlische Zukunft von den Problemen der Welt ab. Aber Grenzen aufzuzeigen, mit denen alle, jeder Mensch, die Politik, die Wirtschaft und alle anderen Lebensbereiche weiterhin zu rechnen haben, das ist der Realismus des Evangeliums. Der Staat hat seine Aufgaben nach der Fünften These der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 "in der noch nicht erlösten Welt", und zwar nicht mit Zauber- oder Wunderkräften, sondern "nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens" zu erfüllen. Das ist nicht alles, wovon man träumen mag, aber es ist, sorgfältig wahrgenommen, schon eine ganze Menge.
Genug jedenfalls, um Ermutigung dafür zu bieten, daß mit den vorhandenen begrenzten Kräften die bestehenden, wenn auch nicht sicheren Chancen genutzt werden. Viel ist auf diese Weise zu erreichen, mehr als tatsächlich geschieht und weit mehr auch, als verzagte Skeptiker erwarten.
So ist es für die demokratische Gesellschaft und für alle Menschen, die es hören wollen, ein immer wieder geübter hilfreicher Dienst der Kirche und der Christen, Zuversicht und Ermutigung zu vermitteln. Zuversicht, daß sich menschliches Leben dank der Gnade Gottes niemals als sinnlos, verfehlt und völlig gescheitert erweisen muß. Dort, wo die Grenzen des Menschenmöglichen erreicht sind, droht nicht das Nichts, die Verlorenheit. Innerhalb dieser Grenzen aber gilt es mutig und tatkräftig das Mögliche zu tun, um Not zu überwinden und Schaden abzuwenden.
Fassen Menschen dazu den Mut, dann werden sie auch die Kraft aufbringen, sich ungewohnten Situationen zu stellen und unangenehme Wahrheiten anzunehmen. Sie werden Anstrengungen und Opfer nicht fürchten und in der von ihnen erwarteten Solidarität mit anderen die Chancen und Vorteile auch für sich selbst erkennen.
Das schon erwähnte gemeinsame Wort beider großer Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von 1997 hat die Zuwendung der Menschen zueinander und die Solidarität miteinander zum durchgängigen Hauptthema. Das ist Ausprägung der Nächstenliebe in den heutigen Verhältnissen. Diese Zielsetzung ist für alle, ohne Rücksicht auf Kirchenzugehörigkeit oder -sympathie, akzeptabel. Jedenfalls für alle, die die verbreitete ichbezogene Individualisierung beklagen. Folgerichtig betont das Kirchenwort die Option für die Armen als verpflichtendes Kriterium des Handelns, denn die Schwachen sind es, die diese Zuwendung vor allem brauchen. Die Starken, die Leistungs- und Artikulationsfähigen, wissen ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen. Und übrigens: Wie mit den Schwachen umgegangen wird, das prägt die öffentliche Moral so stark, daß Fehlentwicklungen auch durch noch so intensive Wertediskussionen nicht korrigiert werden können.
Daß die Starken zur Leistung ermuntert werden müssen, daß man ihren Freiheitsraum nicht zu stark einschränken darf, wird häufig eingewendet. Dieses ist richtig, beantwortet aber noch nicht die Frage, wo die Unzumutbarkeit der Belastungen wirklich beginnt. Daß die Starken sich der Schwachen annehmen, liegt im "langfristigen Interesse des Gemeinwesens und damit auch der Starken" selbst, sagt das Kirchenwort. Als "Anwalt der Vernunft warnen die Kirchen davor, den Pfeiler der sozialen Sicherung zu untergraben."
Im einzelnen wird dann ausgeführt, wie dieser "Pfeiler der sozialen Sicherung" erhalten und in seiner Funktion gestärkt werden soll. Das hat, von vereinzelter Kritik abgesehen, große Zustimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen gefunden. Jedenfalls im Ansatz haben die Kirchen also auch damit die politische Kultur geprägt. Der Ansatz ist nicht genug; die Diskussion muß wieder aufgenommen, auf tatsächliche Konsequenzen muß nachdrücklich gedrängt werden. Das wird auch geschehen.
Übrigens befinden sich die Kirchen mit ihrem Drängen auf soziale Gerechtigkeit und die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür nicht im ungewohnten Gebiet. Die soziale Marktwirtschaft, in der ein Ausgleich von Eigennutz und Gemeinwohl gesucht wird, verdankt ihre Entstehung wesentlich den Impulsen christlicher, vor allem protestantischer Ethik und dürfte auch für ihren weiteren Bestand auf deren prägende Einflüsse angewiesen sein.
Derartige christliche Prägung rechtlicher und politischer Gegebenheiten und die daraus folgenden Aufgaben für die Kirche und die Christen hat im einzelnen schon die erwähnte Demokratiedenkschrift der EKD von 1985 betont. Sie hat - mit einem Wort Gustav Heinemanns - evangelischen Christen die durch unser Grundgesetz geprägte Demokratie als Angebot und Aufgabe ans Herz gelegt. Diese Demokratie sei verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig, biete sich aber als Staatsform der Offenheit und Selbstbeschränkung mehr als jede andere zur Wahrnehmung von Verantwortung durch Christen in Gesellschaft und Politik an.
Die Demokratie des Grundgesetzes wird nicht als christlicher Staat bezeichnet oder vereinnahmt. Diesen nämlich gibt es nicht. So wenig, wie es eine Staatskirche gibt oder geben darf. Aber, wie schon bei den Grundrechten aufgezeigt, weisen die Grundgedanken, aus denen heraus der demokratische Staat seinen Auftrag wahrnimmt, eine Nähe zum christlichen Menschenbild auf. Z.B. in der Gewährleistung der Menschenwürde, in der Freiheitlichkeit und auch in der Demokratie, also der gemeinsamen Selbstbestimmung der Menschen über ihr Ergehen. Dazu gehören die vielfältigen Grenzen und Kontrollen für die den Institutionen und einzelnen Menschen übertragene politische Macht. Fehlbare Menschen, wie auch die Politiker und Amtsinhaber sie sind, bedürfen der Begrenzung und der Korrektur.
Von besonderem Belang für die kirchliche Wirkung in der Öffentlichkeit und auf das Gemeinwesen ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie wird im demokratischen Rechtsstaat gewährleistet, nicht etwa gewährt. Sie ist eines der Menschenrechte, die auch der demokratische Staat vorfindet, die er also nicht erst selbst schaffen könnte oder müßte. Sie ist ein Menschenrecht, auf dem die Demokratie mit beruht, an dessen Wahrnehmung durch Bürgerinnen und Bürgern ihr also gelegen sein muß. Daß dieser Freiheitsbereich besteht und eigenständig gefüllt wird, unterscheidet den demokratischen Rechtsstaat vom totalitären Staatswesen.
Der demokratischen Gesellschaft und ihrem Staat bringt es Vorteile, wenn die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften das Grundrecht auf Glaubensfreiheit mit Leben erfüllen. So ist bei Menschen, die in der Gemeinschaft aktiv ihren Glauben leben, Wachsamkeit gegen die Gefahr totalitärer Vereinnahmung in besonderem Maße gegeben. Erfahrungen aus der NS-Diktatur und aus der DDR bieten neuere Beispiele dafür, daß intaktes kirchliches Leben und die in ihm bestehenden religiösen Bindungen vor der Unterwerfung unter totalitäre Ansprüche bewahren helfen. Es geht bei dieser Bewahrung zwar nur um Abwehr, aber immerhin um die Abwehr eines mit der Demokratie unvereinbaren Übels. Oder, um es kurz zu sagen: die demokratische Bürgertugend der Gegnerschaft zum Totalitarismus ist für Christen selbstverständlich, sie ist glaubensbedingt.
Das bleibt richtig, auch wenn bedauerlicherweise während der nationalsozialistischen Herrschaft Widerstand oder zumindest Ablehnung und Verweigerung nicht die Mehrheitshaltung bei den evangelischen Christen bestimmt haben. An der Sympathie für den demokratischen Staat und der Bereitschaft zu seiner Unterstützung hat es bei den meisten evangelischen Christen von vornherein gefehlt. Diese Einsicht und die Bewertung der verhängnisvollen Konsequenzen des Zusammenbruchs der Weimarer Demokratie sind es, die für die Kirche wie für die Christen zu der akzeptierten Verpflichtung geführt haben, sich aus dem politischen Geschehen und, für die einzelnen Christen, aus der Mitverantwortung im demokratischen Staat nicht herauszuhalten.
Ganz anders, sehr viel deutlicher nämlich, hat sich Gegnerschaft der Kirche und der Christen zum Totalitarismus im kommunistisch beherrschten deutschen Staat vor 1989 bewährt. Sie hat, und ich spreche jetzt aus besonderen Gründen vor allem über die evangelische Kirche, verdientermaßen großes Ansehen in der Bundesrepublik Deutschland gehabt und während der friedlichen Revolution und in der Zeit danach auch im Osten zahlreiche Beweise des Vertrauens und der Wertschätzung erlebt.
Später kam bittere Kritik auf. Auch ergab sich, daß die Kirche durch die Jahrzehnte der kommunistischen Herrschaft weit stärker als erwartet geschwächt worden war. War vielleicht ihr hohes Ansehen während der Wendezeit und davor unberechtigt? Was hat die Kirche in der DDR zur politischen Kultur beigetragen, was hat sie beitragen können?
Eine Widerstandsgruppe war sie nicht. Das hätte ein sinnloses und aussichtsloses Martyrium bedeutet. Aber Kirche ist sie geblieben, ihrem Auftrag verpflichtet und in Distanz zur herrschenden Ideologie und Machtpraxis. So konnte sie Verkündigung, Seelsorge und in gewissem Umfang auch Diakonie weiterführen. So hat sie Verfolgte geschützt und bedrängten Menschen beigestanden. Oft hat sie ihnen aus der Not geholfen, was dann freilich geregelte Beziehungen und Verhandlungen mit den Staatsorganen erforderte. So war sie die einzige vom Staat und von der SED nicht beherrschte Organisation in der DDR, auch der einzige "demokratische Sektor" dort; denn in der Kirche wurde geheim und regulär gewählt. Für den Staat war sie ein Unruheherd: bekämpft, bedrängt, ständig beobachtet und bearbeitet, aber auch geduldet und gelegentlich einer begrenzten, meist kurzfristigen Zusammenarbeit gewürdigt.
Im ganzen hat sich die Kirche in der DDR durch Zensur und andere Einwirkungen nicht dämpfen lassen, sondern ist an Mut und Kraft in der Einmischung in politische Angelegenheiten bis zum Ende der DDR gewachsen. Die "Kirche für andere" war die Berufungsgrundlage für Hilfen und Aktivitäten, die man aus dem herkömmlichen kirchlichen Auftrag kaum mehr begründen konnte. Warum nimmt die Kirche Gruppen auf und schützt sie, die eigentlich nichts mit ihr zu tun haben wollen und im übrigen rein politische Ziele verfolgen, wurde damals von DDR-Offiziellen gefragt. Und die Antwort lautete schlicht, weil sie sonst keiner aufnimmt und sonst keiner für sie spricht. Andernfalls brauchten wir das ja nicht zu tun.
Ein markanter Beitrag zur politischen Kultur, der auch durch eine Reihe von enttäuschenden Einzelfällen der Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst nichts an seinem Wert verliert.
Der Beitrag, den die Kirche damals vor allem im Osten, aber auch im Westen zur politischen Kultur in ganz Deutschland geleistet hat, verdient bleibende Würdigung. Kurz nach der Öffnung der Mauer haben namhafte Kirchenvertreter aus Ost und West in einer Loccumer Erklärung im Januar 1990 auf die in den kirchlichen Verfassungen während der Trennungszeit bekannte "besondere Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland" Bezug genommen und erklärt: "Diese besondere Gemeinschaft wurde jahrzehntelang in zahllosen Verbindungen gelebt. Damit wurde der kirchliche Zusammenhalt gewahrt und das Verlangen nach weiterer Gemeinschaft gestärkt. So hat sich diese Gemeinschaft als kräftige Klammer zwischen den Menschen im geteilten Deutschland erwiesen. Das hat sich politisch ausgewirkt."
In der Tat: Keine andere Gruppierung in unserm Volk konnte so wie die Kirche auch in der Zeit der schärfsten Abtrennung der DDR vom Westen in massenhaften, wenn auch je einzelnen oder kleinen Begegnungen zwischen Christen in Ost und West, in gemeinsamer kirchlicher Praxis und in kräftiger materieller Unterstützung der Kirche im Osten für den inneren Zusammenhalt Deutschlands tätig sein. Das ist geschehen, das hat gewirkt, auch wenn es manche Entfremdung nach der Wiedervereinigung nicht hat verhindern können.
Kirchliche Beiträge zur politischen Kultur sind nicht durchweg unumstritten. Besonders dann, wenn Grundsätzliches zu einem aktuell umstrittenen Thema ausgesagt wird, wird der Streit mit Sicherheit auch auf die Kirche erstreckt. Sie darf sich, wenn es denn Anlaß zum Reden gibt, davon nicht abschrecken lassen. Oft wird ihr, jedenfalls nachträglich von allen oder nahezu allen Seiten recht gegeben.
Wie z.B. steht es mit Rechtsansprüchen auf verlorenes Land und die alte Heimat? Und: Wie konnte in einer Zeit, in der Rechte auf frühere deutsche Gebiete lautstark erhoben und sogar als heilig beschworen wurden, das für einen sicheren Frieden und Verständigung unerläßliche Vertrauen entstehen?
Es waren die katholischen Bischöfe in Polen und Deutschland, die 1965 deutliche Schritte unternahmen und es war noch deutlicher die Evangelische Kirche in Deutschland, die im gleichen Jahr mit ihrer Ostdenkschrift der Rückforderung der verlorenen deutschen Ostgebiete widersprach.
Die Verfasser der Schrift und auch die Kirche erlebten, was man ich solcher Lage in allen Zeiten immer wieder erlebt. Wer zur Versöhnung und dabei auch zum Verzicht auf Rechtsansprüche aufruft, wird als Verräter an den Interessen der betroffenen Menschen und des ganzen Landes beschimpft. Aber in dem folgenden heftigen, jahrelangen Streit über die deutschen Ostgrenzen haben sich die Argumente der Schrift als stärker erwiesen. Sie haben großen Anteil an der Entwicklung der Ost- und Friedenspolitik des Bundeskanzlers Willy Brand gehabt, sie haben die Verträge des westlichen Deutschlands mit Polen und der Sowjetunion sowie der tschechoslowakischen Republik vorbereitet und sie haben schließlich im Sommer vor der deutschen Wiedervereinigung 1990 auch ausdrücklichen Dank und Anerkennung durch Bundeskanzler Helmut Kohl gefunden.
Es war eine problemlösende Schrift in einer Zeit, in der viele ähnlich dachten, in der aber offiziell solche Erwägungen nicht ausgesprochen wurden. Die Ostdenkschrift ist so ein prophetisches Wort geworden. Und ein bleibender Anstoß zur Nachdenklichkeit im Konflikt und zur Verständigung über Meinungsgegensätze hinweg.
Und schließlich, oft vorrangig erwähnt: Die Kirche, und das heißt auch jetzt: beide großen Kirchen erbringen wichtige und umfangreiche Leistungen in allen Bereichen sozialer Lebenssicherung. Mit ihrer diakonischen Arbeit üben sie Nächstenliebe im großen Maßstab und nehmen dem Staat viele Aufgaben ab, die andernfalls schwerlich und schon gar nicht so erfüllt werden könnten. Gewiß gibt es dafür vielfach staatliche Erstattungsleistungen. Aber auch beachtliche kirchliche Gelder werden eingesetzt. Und viel Personal, hauptamtliches und ehrenamtliches, mit dem die Kirchen die Dienste erst möglich machen.
Das alles trägt ebenso wirksam und dauerhaft zur politischen Kultur bei, wie das kirchliche Eintreten für die Erhaltung und den Schutz der Sonn- und Feiertage. Der Druck, diesen Schutz zu lockern, ist erheblich. Aber es wäre ein schwerwiegender Verlust für die ganze Gesellschaft, wenn diese alteingeführten Schutzräume der gemeinsamen Ruhe und Erholung aufgegeben würden.
Diese und andere Beispiele zeigen, daß die Kirche der Gesellschaft durch wirksame, zumeist in breitem Einvernehmen akzeptierte Beiträge zur politischen Kultur wertvolle Dienste leistet. Sie tut das unabhängig von aktuellen Sorgen und Schwierigkeiten im eigenen, engeren Verantwortungsbereich. Daß die Verkündigung des Evangeliums auf abnehmende Resonanz trifft und daß viele ihrer Mitglieder die Kirche verlassen haben, ist bekannt. Dieser Entwicklung durch Reformen und andere eigene Anstrengungen gegenzusteuern, ist allein Sache der Kirche selbst. Gelingt ihr das auf Dauer nicht, so können sich ihr Gewicht in der Gesellschaft und ihre Leistungsfähigkeit so verringern, daß darüber ihre aktuellen Beiträge zur politischen Kultur schwächer werden, wie das Gewicht der christlichen Tradition als prägender Kulturfaktor.
Soweit sind wir noch lange nicht. Und niemand, der es gut mit der demokratischen Gesellschaft meint, sollte die Entwicklung zu diesem bedauerlichen Punkt hin beschleunigen wollen. Daß die Kirche heute schwächer ist als mancher sie sich wünscht, kann ja wohl kein vernünftiger Grund sein, ihrer weiteren Schwächung auch noch Vorschub zu leisten.
Das Gegenteil ist vernünftig und vertretbar. Nicht um der für uns Christen entscheidenden Glaubensinhalte willen, sondern wegen des sehr eigenen Interesses der Demokratie am Wirken von Kirche und Christen. Kräften und Gruppierungen fördernd und stützend zu begegnen, wenn diese nachhaltig zu einem gedeihlichen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger beitragen, steht auch dem säkularen demokratischen Staat wohl an.
In diesem Sinne und aus diesen Gründen empfiehlt sich weiterhin eine partnerschaftliche Aufgeschlossenheit des demokratischen Staates und seiner gesellschaftlichen Kräfte gegenüber der Kirche. Mehr braucht es nicht zu sein, aber es sollte auch nicht weniger sein.

