Zwischen der Eindeutigkeit des Gebotes Gottes und der Uneindeutigkeit des Urteils der Vernunft. Die Kirchen und der Kosovo-Krieg
Hermann Barth
20. Mai 1999, Magdeburg, Beitrag beim Friedensratschlag der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
In dem, was ich zu sagen habe, ist, des Themas wegen, viel vom Urteil der politischen Vernunft - und dementsprechend auch viel von der Irrtumsfähigkeit der politischen Vernunft - die Rede. Damit nicht ein völlig schiefes Bild entsteht, will ich vorweg wenigstens den einen Satz sagen: Die vornehmste, weil nicht vertretbare Friedensaufgabe der Kirchen und der Christen ist das Gebet. Die Lieder der Pfingstzeit geben dafür reichlich Anleitung, nach meinem Geschmack am trefflichsten in dem Vers:
"Du, Herr, hast selbst in Händen die ganze weite Welt,
kannst Menschenherzen wenden, wie es dir wohlgefällt;
so gib doch deine Gnad zu Fried und Liebesbanden,
verknüpf in allen Landen, was sich getrennet hat" (EG 133,8).
Aber alles hat seine Zeit: Beten hat seine Zeit, und Nachdenken hat seine Zeit. Jetzt ist das Nachdenken dran, das Nachdenken darüber, was Kirchen und Christen zum Kosovo-Krieg zu sagen haben. Ich nutze die kurze Zeit, die mir zur Verfügung steht, um Ihnen drei Dinge vorzutragen:
1. einige Hinweise auf Voraussetzungen und Befindlichkeiten, die von allen Teilnehmern an der aktuellen friedensethischen Debatte geteilt werden oder jedenfalls geteilt werden müßten,
2. eine knappe Betrachtung der vorliegenden kirchlichen Äußerungen zum Kosovo-Krieg und
3. eine Darstellung der friedensethischen Kriterien, die in der EKD seit 1993/94 für die Urteilsbildung über eine Konfliktsituation wie den Kosovo-Krieg bereitstehen, und das Ergebnis, zu dem ich bei ihrer Anwendung komme.
1. Gemeinsame Voraussetzungen und Befindlichkeiten
a) Slobodan Milosevic ist ein Despot. Er ist seit mindestens zehn Jahren bekannt als jemand, der eine aggressive großserbische Politik betreibt und dabei über Leichen geht. Wie schon in Bosnien so verfolgt er auch im Kosovo eine Strategie der ethnischen Säuberung. Die internationale Staatengemeinschaft kann und darf Menschenrechtsverletzungen dieser Art und dieses Umfangs nicht tatenlos hinnehmen. Sie stehen in einem schreienden Gegensatz zu Gottes Gebot, sie sollen nach Gottes Willen nicht sein.
b) Das militärische Vorgehen der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien hat den Charakter einer humanitären Intervention. Es lassen sich keine geostrategischen oder ökonomischen Interessen der USA und der anderen NATO-Mitglieder namhaft machen, die unter dem bloßen Deckmantel einer moralischen Legitimation dem Einsatz militärischer Gewalt tatsächlich zugrunde lägen. Alle Versuche zu einer solchen Entlarvung der wahren Motivlage, wie sie zuletzt auf der außerordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz der Bündnisgrünen in der vergangenen Woche unternommen worden sind, wirken ideologisch und peinlich.
c) Zwischen dem Ob und dem Wie des Einsatzes militärischer Gewalt ist argumentativ zu unterscheiden. Daß die Kriegsführung der NATO Kritik auf sich zieht, bedeutet noch nicht automatisch, daß die militärische Option insgesamt diskreditiert ist. Das militärische Vorgehen der NATO in Jugoslawien ist vor allem von zwei Überlegungen bestimmt: daß, um die Zustimmung in der demokratischen Öffentlichkeit zuhause nicht zu gefährden, eigene Verluste an Menschenleben so klein wie irgend möglich gehalten werden müssen und daß zweitens die waffentechnologische Überlegenheit am Ende den Ausschlag geben wird. Aber könnte es sein, daß sich die Vorstellung einer humanitären Intervention, die auf die Bereitschaft, sein Leben für den fernen Nächsten einzusetzen, weitgehend verzichten kann und allein mit überlegener Technologie präzise, sauber und erfolgreich durchgeführt wird, als Illusion erweist? Könnte es vielleicht sogar sein, daß der Kosovo-Krieg zu einer Entzauberung, einer Art Götterdämmerung der hochmodernen und superteuren westlichen Militärmaschinerie wird?
d) Moral kann stets nur verlegen zu den Waffen greifen. Das führt bei der Wahrnehmung der Handlungen der beiden Kriegsparteien im Kosovo-Krieg nahezu unweigerlich zu einer Asymmetrie und optischen Täuschung: "Jeder Tote oder Verletzte, den die NATO buchstäblich auf dem Gewissen hat, nimmt sich im Spiegelbild der Moral skandalös aus, zwar im Zweifel entschuldbar, aber immer alarmierend bedenklich. Jeder Tote oder Verletzte, den Milosevic verschuldet, aber nicht auf seinem (fehlenden) Gewissen hat, wird hingegen nur dem großen Gesamtkonto seiner Barbarei zugerechnet. Der 'Böse' kann nichts mehr verlieren, aber der 'Gute' steht in seiner Selbstwahrnehmung ständig mit einem Bein an seinem moralischen Abgrund" (so Andreas Zielcke in seinem erhellenden Artikel: "Gewissen ist Macht?" in der Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 8./9. Mai 1999).
e) In der aktuellen Debatte über den Kosovo-Krieg mißtraue ich allen, die sich ihres friedensethischen Urteils allzu sicher sind. Es ist kein Zeichen von intellektueller oder moralischer Schwäche, zuzugeben, daß man in seinem Urteil immer wieder schwankend ist und auch den Argumenten für andere Positionen etwas abgewinnen kann.
f) Eine reale Gefahr besteht darin, den einmal eingeschlagenen Kurs der Argumentation allein oder vor allem deshalb fortzusetzen, weil man sich nicht zugeben kann, die falsche Richtung eingeschlagen zu haben. Dieser Gesichtspunkt hat nicht den Charakter eines objektiven Maßstabs, wohl aber einer unerläßlichen Prüffrage: Bin ich frei, mich als irrtumsfähigen Menschen anzunehmen und eine Umkehr meiner Gedanken zu vollziehen, oder bin ich dazu verdammt, an dem eingeschlagenen Weg festzuhalten, weil ich sonst meiner selbst nicht mehr sicher wäre?
2. Die Stimme der Kirchen und der Christen
a) Die EKD erhält zum Kosovo-Krieg sehr viele Briefe. Ihr Tenor lautet überwiegend: "Gerechte Ziele kann man nicht mit ungerechten Mitteln verfolgen. Das Evangelium gebietet uns, auf den Gebrauch von Waffengewalt zu verzichten. Wann nimmt die EKD endlich mit klaren Worten gegen die Politik der NATO und der Bundesregierung Stellung?" Diese Briefe sind ein Indiz dafür, wie tief die pazifistische Option nach wie vor bei den Christen verwurzelt ist. Die prinzipielle Absage an den Einsatz militärischer Gewalt ist bei den Äußerungen kirchlicher Repräsentanten und Leitungsgremien selten anzutreffen. Aber sie kommt durchaus vor, zuletzt in der Resolution des Bischofsrates der Evangelisch-methodistischen Kirche auf Weltebene: Gewalt und Krieg seien unvereinbar mit dem Geist Christi; man verurteile daher sowohl die ethnischen Säuberungen im Kosovo wie auch die NATO-Bombardierungen.
b) In der EKD hat es zahlreiche Stellungnahmen von Leitenden Geistlichen, Kirchenleitungen und Synoden gegeben. Eine differenzierte Analyse würde sehr viel Zeit und Raum beanspruchen. Dafür ist jetzt keine Gelegenheit. Auch wäre der Nutzen bescheiden.
c) Längerfristige Aufmerksamkeit und vertieftes Studium erfordern allerdings die Stellungnahmen aus den orthodoxen Kirchen. Sie lassen sich nicht über einen Leisten schlagen, und die Mahnung wird zu Recht ausgesprochen, sorgsam auf die Zwischentöne zu achten. Aber vieles in diesen Stellungnahmen ist nach meiner Auffassung irritierend und erschreckend: die enge Allianz zwischen Kirche und Nation, die Beschwörung der "heiligen Erde" des eigenen Volkes, die Fremdheit gegenüber menschenrechtlichen Denkansätzen oder die an Verfolgungswahn grenzende Angst vor muslimischer Expansion. Wozu hat es einen jahrzehntelangen theologischen Dialog mit verschiedenen orthodoxen Kirchen gegeben? Wozu ist die Gemeinschaft mit den orthodoxen Kirchen in der KEK und im ÖRK gut? Ein Dialog, in dem man sich nichts zumutet, wird an seiner Unwahrhaftigkeit ersticken.
3. Friedensethische Urteilsbildung
In der evangelischen Kirche hat sich nach der Überwindung der Ost-West-Konfrontation ein breiter friedensethischer Konsens, sozusagen von Heino Falcke bis Herwig Pickert, herausgebildet. Er findet seinen Ausdruck in der Kundgebung der Synode der EKD zur Friedensverantwortung vom November 1993 und dem Beitrag des Rates der EKD "Schritte auf dem Weg des Friedens. Orientierungspunkte für Friedensethik und Friedenspolitik" vom Februar 1994. Der damals gewonnene Konsens bewährt sich auch als Grundlage für friedensethische Überlegungen und Äußerungen zum Kosovo-Krieg. Dabei sind insbesondere zwei Weichenstellungen zu beachten:
a) Im Gegensatz zu einer radikal-pazifistischen Position wird der Einsatz militärischer Gewalt als ultima ratio, also nach dem Maß der ausgeübten Gewalt äußerstes Mittel anerkannt. Dies schließt die Aufgabe ein, darüber zu wachen, daß der Einsatz militärischer Gewalt wirklich Grenzfall bleibt.
Es ist nicht unumstritten, daß in der im März 1999 gegebenen Situation der Grenzfall tatsächlich eingetreten war. Die Kritiker der NATO-Entscheidung machen zum einen geltend, daß die Zwangsmittel unterhalb der Schwelle des Einsatzes militärischer Gewalt keineswegs ausgeschöpft gewesen seien. Insbesondere seien Embargomaßnahmen nur halbherzig angewandt worden. Aber wer wollte ernsthaft glauben, daß ein Despot wie Milosevic, der die schwerwiegenden und dauerhaften Schäden des bisherigen Luftkrieges scheinbar ungerührt wegsteckt, von Embargomaßnahmen in die Knie gezwungen werden kann? Dabei lasse ich das praktische Problem noch ganz beiseite, ob wirksame Embargomaßnahmen tatsächlich organisiert werden können; hier geht es ja nicht um die ziemlich belanglose Durchsetzung des Entzugs von Landerechten auf internationalen Flughäfen, sondern um die Absperrung der Belieferung mit lebenswichtigen Gütern. Außerdem darf man sich nicht um das Problem herummogeln, daß Embargomaßnahmen für ihre Wirksamkeit auf die Zufügung eines spürbaren Übels angewiesen sind. Wer aus humanitären Gründen den Einsatz militärischer Gewalt scheut, wird aus denselben Gründen an der Durchsetzung wirksamer Embargomaßnahmen irre. Denn sie treffen früher oder später die Zivilbevölkerung und nicht zuletzt Kinder, Kranke und alte Leute. Die Kritiker der NATO-Entscheidung zugunsten des Einsatzes militärischer Gewalt verweisen zum anderen darauf, daß im Vorfeld des Konflikts viele Versäumnisse und Fehler begangen wurden. So untätig, wie es manchmal dargestellt wird, war die Politik allerdings nicht. Vor allem muß man aufpassen, daß man mit diesem Einwand nicht in theoretischen Richtigkeiten steckenbleibt. Es trifft gewiß zu, daß Konflikte allesamt ihre Ursachen haben, daß den Ursachen zu Leibe gerückt werden muß und daß dem Ausbruch eines Konflikts stets Versäumnisse vorausgehen. Aber diese Einsicht nutzt im akuten Konflikt nichts mehr. Eine Friedensethik und Friedenspolitik, die nicht damit rechnet, daß Versäumnisse und auch darum Bedrohungen und Brüche des Friedens wieder und wieder auftreten werden, ist illusionär. Schuld entsteht nicht nur durch Handeln, sondern auch durch Unterlassen.
Das militärische Vorgehen der NATO gegen Jugoslawien versteht sich als Nothilfe zugunsten der albanischstämmigen Bevölkerung im Kosovo, also als humanitäre Intervention. Im Prinzip geht es dabei um den alten Konflikt zwischen staatlicher Souveränität einerseits und universaler Humanität andererseits. Historisch gesehen ist dieser Konflikt nicht ernsthaft in den Blick genommen, wohl aber faktisch entschieden worden, und zwar zugunsten der Souveränität der Einzelstaaten. Jeder Einzelstaat konnte von daher für sich in Anspruch nehmen, politisch zu bestimmen, welche Definition von Humanität und welches Recht in seinem Inneren und für sein Handeln gelten sollten. Im Rahmen einer internationalen Friedensordnung, die unter der Herrschaft des Rechts steht, kann eine so verstandene Souveränität nicht mehr uneingeschränkt akzeptiert werden. Die Völkergemeinschaft hat die Pflicht, zur Geltung und Durchsetzung der Menschenrechte beizutragen und darum den Opfern von Unterdrückung und Gewalt Schutz und Hilfe zuteil werden zu lassen. Dieser Einsicht zu allgemeiner Geltung zu verhelfen ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung der internationalen Friedensordnung.
b) Bevor freilich eine humanitäre Intervention zur ultima ratio der Anwendung militärischer Gewalt greift das Maß der bereits eingesetzten militärischen Gewalt steigert, ist sorgfältig zu prüfen, ob diese Mittel aller Voraussicht nach tatsächlich leisten, was sie leisten sollen. Damit tritt zur moralischen Argumentation ein sehr nüchternes Kalkül hinzu. Dies ist die zweite Weichenstellung, die sich mit dem 1993/94 gewonnenen friedensethischen Konsens verbindet. Die moralische Argumentation allein genügt nicht. Denn sie steht in der Gefahr, mit der Wucht bedingungsloser Imperative und aufwühlender Emotionen die Realität zu überspringen. In der Auseinandersetzung unter den Bündnisgrünen hat dies unter dem Stichwort "Moralkeule" ein Rolle gespielt. Die "Orientierungspunkte des Rates der EKD von 1994 haben darum im Blick auf die humanitären Interventionen sorgfältige Abwägungen vorgenommen: "Humanitäre Gesichtspunkte" - so heißt es - "können eine Intervention mit militärischen Zwangsmitteln nur rechtfertigen, wenn
- die Entscheidung über ein solches Eingreifen, die nicht der Souveränität einzelner Staaten überlassen bleiben darf, im Rahmen und nach den Regeln der Vereinten Nationen getroffen wird,
- die Politik im Rahmen des Schutzes oder der Wiederherstellung einer rechtlich verfaßten Friedensordnung über klar angebbare Ziele einer Intervention verfügt,
- ihre an den Zielen gemessenen Erfolgsaussichten nüchtern veranschlagt werden und
- von Anfang an bedacht wird, wie eine solche Intervention beendet werden kann."
Alle vier Kriterien sind für die Urteilsbildung zum Kosovo-Krieg relevant:
- Das militärische Vorgehen der NATO gegen Jugoslawien erfolgt bisher nicht im Rahmen und nach den Regeln der Vereinten Nationen. Weder liegt im Sinne von Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen ein Fall von Selbstverteidigung vor, noch hat der Sicherheitsrat nach Art. 42 militärische Sanktionsmaßnahmen beschlossen. Mit diesen Feststellungen ist aber noch kein abschließendes Urteil erreicht. Der Rat der EKD hat in seinen "Orientierungspunkten" von 1994 an die Abwägungen zu den "humanitären Interventionen" nämlich folgenden Gedanken angeschlossen:
"Andererseits bleiben Zweifel, ob der tatsächliche Zustand der Organisation der Vereinten Nationen in allen Fällen eine Orientierung an den Grundsätzen und Regelungen der Charta gewährleistet - nicht zuletzt im Blick auf die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die jeden Beschluß und jede Aktion, die sie selbst oder ihre Interessen zum Gegenstand haben, mit ihrem Veto blockieren können. Bei der Weiterentwicklung der gegenwärtigen Strukturen der internationalen Friedensordnung wird zu prüfen sein, auf welche Weise sowohl in der jetzigen Phase des Übergangs - hier aus Gründen der Effizienz - als auch in einer späteren umfassenden Regelung - hier aus Gründen der notwendigen Teilung der Macht - neben die Vereinten Nationen, wie in der Charta vorgesehen, regionale Systeme kollektiver Sicherheit treten können."
- Seit die NATO militärisch einzugreifen begonnen hat, haben die von der Politik angegebenen Ziele gewechselt. Die Unterzeichnung des Vertrages von Rambouillet durch Jugoslawien ist heute weitgehend in den Hintergrund getreten. Die Verhinderung weiterer Vertreibungen aus dem Kosovo ist nicht gelungen, im Gegenteil: Jugoslawien hat das militärische Vorgehen der NATO genutzt, um die Vertreibungen schneller und brutaler als zuvor voranzutreiben. Bestand hat allerdings das übergreifende Ziel, eine ethnische Säuberung des Kosovo nicht hinzunehmen und Verhältnisse herbeizuführen, in denen die albanischstämmige Bevölkerung des Kosovo in Frieden und unter Wahrung der Menschenrechte in ihrer Heimat leben kann. Wer dieses Ziel - und das tue ich - weiterhin für berechtigt und dringlich hält, muß sich nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge auf eine längere Dauer der Anwendung militärischen Drucks einstellen und einlassen. So wünschenswert es ist, den Krieg so bald wie möglich zu beenden - dieser Wunsch birgt die Gefahr in sich, den Druck auf Milosevic zu früh zu lockern und einen faulen Frieden zu akzeptieren. Eine begrenzte Feuerpause kann unter bestimmten Umständen die Tür zu einer politischen Lösung öffnen. Aber wer für einen solchen Schritt plädiert, darf sich nicht mit vagen Hoffnungen auf einen Rückzug der jugoslawischen Streitkräfte aus dem Kosovo und die Stationierung einer effektiven internationalen Friedenstruppe zufrieden geben. Er muß klare Bedingungen stellen, und er muß bereit sein, bei der Nichterfüllung dieser Bedingungen den militärischen Druck zu erneuern und, wenn nötig, zu verstärken.
- Ob die politisch und militärisch Verantwortlichen in den NATO-Staaten die Erfolgsaussichten ihres Vorgehens von Anfang nüchtern veranschlagt haben, läßt sich derzeit nicht übersehen. Für die Öffentlichkeit hat sich jedenfalls erst allmählich klarer abgezeichnet, wie viele zivile Opfer die Luftangriffe fordern, welche immense Schäden in Jugoslawien sie hervorrufen und daß mit einer lediglich kurzen Dauer nicht gerechnet werden kann. Je länger der Krieg dauert, um so mehr schwindet die Hoffnung, daß in absehbarer Zeit Serben und albanischstämmige Bevölkerung im Kosovo wieder zusammenleben können. Die internationale Staatengemeinschaft wird sich auf ein lange währendes politisches, ökonomisches und finanzielles Engagement in der Region einstellen müssen. Die zivilen Friedensdienste, die in der Phase der Entstehung und Zuspitzung des Kosovo-Konflikts keine ernsthafte Chance bekamen und hatten, werden nach dem Ende des jetzigen Krieges dringender denn je gebraucht, um die Mauern des Hasses und Mißtrauens abzutragen und Versöhnung zu stiften.
- Es läßt sich gegenwärtig auch nicht übersehen, ob bei den politisch und militärisch Verantwortlichen in den NATO-Staaten von Anfang an eine klare Vorstellung darüber bestand, wie die Intervention beendet werden kann. Die Bindung der Dauer des militärischen Einsatzes an das Verhalten von Slobodan Milosevic macht jede zeitliche Kalkulation unsicher. Historische Beispiele lehren, daß unter Machtverhältnissen wie in Jugoslawien die Herbeiführung auch schwerer militärischer Verluste und ziviler Schäden nicht zu einem raschen Einlenken führt.
Die Orientierung an den beschriebenen Weichenstellungen und Kriterien führt nicht dazu, daß alle am Ende zu demselben Ergebnis kommen. Aber das ist im Sinne einer evangelischen Ethik auch gar nicht erforderlich. Der verbleibende Dissens läßt sich um so leichter ertragen, als er nicht den Charakter eines zerreißenden Konflikts hat. In den unterschiedlichen Positionen stehen sich im Selbstverständnis der Beteiligten nicht mehr wie noch in den friedensethischen Kontroversen der vergangenen Jahrzehnte Glaube und Unglaube, Nachfolge Christi und Verleugnung Christi gegenüber. Auf dem Boden gemeinsamer friedensethischer Überzeugungen betreffen die Kontroversen allesamt Abwägungen der politischen Vernunft: War in der gegebenen Situation der Grenzfall der ultima ratio gegeben? Konnte und durfte auf einer Intervention im Rahmen und nach den Regeln der Vereinten Nationen bestanden werden? Verfügt die Politik über genügend klar angebbare Ziele für den Einsatz militärischer Gewalt? Sind die an den Zielen gemessenen Erfolgsabsichten nüchtern genug veranschlagt worden? Besteht genügend Klarheit darüber, wie die Intervention beendet werden kann? So sehr auch unter Christen einheitliche Antworten auf diese Fragen angestrebt werden, so sehr gilt, daß, wie die gegenwärtige Erfahrung lehrt, Christen auf diese Fragen mit guten Gründen unterschiedliche Antworten geben können.

