Um der Menschen willen - Welche Reformen brauchen wir? - Rede am 30. September in der Berliner Friedrichstadtkirche

Wolfgang Huber

I.

Mit einem großen Kreis von Jugendlichen saß ich am vergangenen Sonntag zusammen: mit aufgeweckten, verantwortungsbereiten Jugendlichen aus dem Land Brandenburg. Was ich von „Hartz IV“ und dergleichen hielte, wollten sie von mir wissen. Ich antwortete: Dass der Sozialstaat für ihre Lebenszeit funktionsfähig und bezahlbar bleibe, sei ein wichtiges Ziel. Dass ihre Generation Zugang zu guter Bildung haben und Arbeitsplätze finden könne, auch in Brandenburg, wünschte ich ihnen. Dass sie ihre Hoffnung auf gelingende Partnerschaften und Familie verwirklichen könnten, sei ein wichtiger Sinn von Reform.

Für diese jungen Leute erhoffe ich eine Reform, die transparent ist und die sie verstehen können. Ihnen wünsche ich Reformer, die lernbereit sind, bereit, auch aus Fehlern zu lernen. Als nötig erscheint mir eine atmende Reform, die sich entwickelt. Es ist eine Reform um der Menschen willen.

Was in einem Wort Jesu von der Institution des arbeitsfreien Tags gesagt wird – „Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht und nicht der Mensch um des Sabbats willen“ – , was 1948 im Herrenchiemseer Entwurf für unser Grundgesetz auf den Staat gemünzt wird – „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staats willen“ – , das gilt auch von einer Reform, die diesen Namen verdient: Die Reform ist um der Menschen willen da und nicht die Menschen um der Reform willen.

Das Ziel besteht darin, das Leben der Menschen sicherer zu machen, ihnen Zuversicht für die eigene wie für die gemeinsame Zukunft zu geben. Weil es in allen Einzelschritten darum geht, spreche ich von der Reform im Singular. In einer Zeit, in der das Wort „Reform“ für viele von einer Negativaura umgeben ist, trete ich dafür ein, dem Begriff der Reform wieder einen guten Sinn zu geben und den Mut zur Reform zu bekräftigen, für den Manfred Kock, mein Vorgänger als Vorsitzender des Rates der EKD, im Januar 2003 eingetreten ist.

Reform muss sein, weil sie um der Menschen willen nötig ist. Sie hat ihren Sinn darin, für die nach uns Kommenden die Freiheiten zu bewahren, die wir selbst für uns in Anspruch nehmen. Sie soll sicherstellen, dass weder heute noch morgen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, diese Hilfe entbehren müssen. Sie soll sich daran ausrichten, dass heute und morgen Armen geholfen wird und Kranke versorgt werden. Aber sie soll auch Bildung ermöglichen und den Zugang zu Arbeit eröffnen, Familien fördern und das Verhältnis der Generationen gerechter gestalten. Sie soll Menschen dazu befähigen, ihren Beitrag in der Gesellschaft zu leisten, aber ihnen auch dabei helfen, dass sie in Würde alt werden können.

Nötig ist eine solche Reform, weil wir uns zu lang in einem Paradigma eingerichtet haben, das sich als überholt erweist. Zu lange haben wir uns vorgestellt, dass unsere Gesellschaft sich dauerhaft ein hohes Maß an Arbeitslosigkeit leisten kann. Wir haben es hingenommen, dass die Rationalisierung von Fertigungsprozessen, die Globalisierung der Wirtschaft und der Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft zum Wegfall industrieller Arbeitsplätze in Deutschland führten, ohne danach zu fragen, welche Arbeitsplätze an deren Stelle treten. Weithin tatenlos haben wir dem Alterswandel der Gesellschaft zugeschaut, ohne zu bedenken, dass mit ihm eine immer kleiner werdende Zahl von Erwerbstätigen die Versorgung einer immer größeren Zahl alter Menschen übernehmen muss. Mit Dankbarkeit haben wir akzeptiert, dass die Fortschritte der Medizin die durchschnittliche Lebenserwartung steigern, ohne zu fragen, wie wir den gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung bezahlbar halten können. Für eine fortgeschrittene Industriegesellschaft haben wir ein Naturgesetz darin gesehen, dass ihre Alterspyramide auf dem Kopf steht, ohne uns davon beunruhigen zu lassen, dass dies für Deutschland in noch stärkerem Maß gilt als für unsere Nachbarn.

In wichtigen Elementen ist die notwendige Reform in Gang gekommen. Doch den meisten Menschen ist nicht deutlich, um welches Ziel es in diesem Reformprozess geht. Es entstand der Anschein, diese Reform sei nötig, um die Systeme funktionsfähig zu halten, die unsere Gesellschaft bestimmen: das Wirtschaftssystem, das Gesundheitssystem, das Rentensystem. Doch eine Reform, die diesen Namen verdient, findet nicht um der Systeme, sondern um der Menschen willen statt. Ganz zu Recht wird sie deshalb daran gemessen, ob sie den Menschen, denen sie gelten sollen, einen erkennbaren und nachvollziehbaren Gewinn an Zukunftsgewissheit, an Lebenssicherheit und an Freiheitschancen vermittelt. Betroffene müssen einsehen können, dass es der Verlässlichkeit ihrer eigenen Alterssicherung zu Gute kommt, wenn die Rentenformel modifiziert wird. Es muss nachvollziehbar sein, inwiefern eine Gesundheitsreform langfristig den gleichen Zugang zu guten Gesundheitsleistungen sichert. Aus neuen Arbeitsmarktregeln muss nicht nur das Fordern sprechen, sondern auch das Fördern.

Die Anforderungen an eine zukunftsfähige Sozialpolitik sind gewachsen. Es wird uns eine Reformfähigkeit abverlangt, die wir bisher noch nicht unter Beweis stellen mussten. Das Ziel dieser Reform besteht aber nicht darin, den Sozialstaat abzubauen und das Ziel sozialer Gerechtigkeit zurücktreten zu lassen, sondern im Gegenteil: den Sozialstaat um der Menschen willen zu erhalten und unsere Verpflichtung auf soziale Gerechtigkeit zu erneuern. Denn sich an solcher Gerechtigkeit zu orientieren, gehört in den Kernbereich individueller wie institutioneller Verantwortung.

Weder soziale Gerechtigkeit noch Sozialstaat sind Leitbegriffe für ein pures Besitzstandsdenken. Aber in ihnen drückt sich die Vorstellung von einem politischen Gemeinwesen aus, das einmal auf die kurze Formel gebracht wurde: Die Stärke des Staates bemisst sich am Wohl der Schwachen.

II.

„Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“. So heißt der Titel des Wirtschafts- und Sozialworts der Kirchen von 1997. Er ist nach wie vor verpflichtend. Aber dieser Titel enthält einen oft übersehenen Akzent. Von der Zukunft ist in ihm die Rede. Solidarität und Gerechtigkeit werden nicht nur jetzt und nicht nur für die heute Lebenden eingefordert. Sie sollen vielmehr auch morgen und übermorgen möglich sein. Wenn wir einen an Gerechtigkeit und Solidarität orientierten Sozialstaat erhalten wollen, müssen wir jetzt um seine Zukunftsfähigkeit kämpfen. Wir müssen seine Nachhaltigkeit stärken. Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind nämlich nicht nur Maßstäbe für den Umgang mit unserer natürlichen Umwelt; sie müssen ebenso den Umgang mit unserer sozialen Umwelt bestimmen. Auch im Blick auf den Sozialstaat geht es nicht nur darum, ihn „wetterfest“ zu machen, damit er das eine oder andere Unwetter übersteht; wir müssen ihn zukunftsfest machen, wenn wir unserer Verantwortung für die nach uns kommenden Generationen gerecht werden wollen.

Dafür müssen wir die Auswirkungen des Alterswandels der Gesellschaft ernster nehmen, als wir das bisher getan haben. Auch in den Kirchen haben wir das Gewicht der demographischen Verschiebungen nicht ausreichend gewürdigt; auch das Gemeinsame Wort der Kirchen von 1997 hat das nicht getan. Deshalb stehen wir als Kirchen in einer Solidarität der späten Reaktion. Ich sage dies so ausdrücklich, weil ich mir nun auch eine Solidarität der jetzt nötigen Reaktion erhoffe.

Zukunftsfähig und nachhaltig gestalten wir den Sozialstaat nur dann, wenn wir heute den Mut zur nötigen Reform aufbringen. Als Kirche bestärken wir die Zuversicht, dass unsere Gesellschaft dazu fähig ist. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, diese Fähigkeit nicht im parteipolitischen Gegeneinander zu verspielen.

„Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ Diese Grundorientierung macht es nötig, auf jeder Etappe des Weges neu danach zu fragen, wie man beides versteht: Solidarität und Gerechtigkeit.

III.

Gerechtigkeit ist mehr als Verteilungsgerechtigkeit. Beteiligungs- und Befähigungsgerechtigkeit sind von mindestens so großer Bedeutung. Aber Verteilungsgerechtigkeit sowie Beteiligungs- und Befähigungsgerechtigkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden; denn sie bedingen einander. Deshalb ist auch vor einer einseitigen Fixierung auf das Problem der Verteilungsgerechtigkeit zu warnen. Sie führt nicht nur zu überzogenen Erwartungen an eine immer weiter zunehmende Verteilung von Geld (ohne Rechenschaft darüber, wo dieses Geld herkommen soll); sondern sie blendet andere Elemente der sozialen Gerechtigkeit aus, die nach christlichem Verständnis ebenso wichtig sind. Soziale Gerechtigkeit erschöpft sich nicht in Sozialtransfers, so wichtig sie auch sind. Soziale Gerechtigkeit geht darüber hinaus.

Wir brauchen Klarheit darüber, an welcher Stelle wir den überkommenen Begriff der sozialen Gerechtigkeit weiter entwickeln müssen, wenn er unseren Vorstellungen von Würde entsprechen soll. Denn unter der Würde eines Menschen haben wir ja beides zugleich im Blick: die Erwartung, dass er auch in seiner Bedürftigkeit, Verletzlichkeit, ja Hinfälligkeit als ein Wesen betrachtet wird, das um seiner selbst willen da ist. Und die weitere Erwartung, dass er sich selbstbestimmt entfalten, von seinen Gaben Gebrauch machen und seine Freiheit in Anspruch nehmen kann. Wenn man beides zusammennimmt, reicht es nicht aus, dass ein Mensch nach den Möglichkeiten verteilender Gerechtigkeit mit dem Nötigsten versorgt wird. Er muss darüber hinaus die Bedingungen, unter denen er lebt, als fair anerkennen können. Und er muss die Möglichkeit haben, von seiner Freiheit Gebrauch zu machen und seine Gaben in die Gesellschaft einzubringen. Befähigung und Beteiligung sind für die Gerechtigkeit genauso wichtig wie Verteilung oder Umverteilung.

Dass der Sozialstaat vor allem als Umverteilungsstaat verstanden wird, erweist sich deshalb als problematisch. Sozialpolitik muss auf Beteiligungsgerechtigkeit ausgerichtet sein, nicht nur auf Verteilungsgerechtigkeit. Die Ermöglichung von Arbeit und eigenem Erwerbseinkommen hat in diesem Zusammenhang eine Schlüsselbedeutung. Dass eine große Zahl von Menschen von der Möglichkeit ausgeschlossen ist, durch Erwerbsarbeit für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, erweist sich als die größte Herausforderung. Materielle Rahmenbedingungen entscheiden oft darüber, ob Menschen die Chance zu Arbeit und Anerkennung haben. Insofern kann Verteilungsgerechtigkeit zur Beteiligungsgerechtigkeit helfen. Oft ist sie Voraussetzung dafür, nie aber darf sie Beteiligungsgerechtigkeit ersetzen oder auch nur aus dem Blickfeld verdrängen.

Die individuellen Chancen zu aktiver Beteiligung zu erhöhen, ist eine Schlüsselaufgabe des sozialen Staats. Aktive Beteiligung erschöpft sich dabei keineswegs in Erwerbsarbeit, sondern schließt die anderen, für die Gesellschaft ebenso wichtigen Formen von Arbeit und Engagement mit ein. Besonders zu nennen sind bürgerschaftliches Engagement sowie die Familien- und Erziehungsarbeit, der in unserer Gesellschaft die gebotene Anerkennung noch immer fehlt.

Wenn wir als Christen darauf bestehen, dass das „Fördern“ genauso wichtig genommen wird wie das „Fordern“, dann tun wir dies aus der Überzeugung, dass in jedem als Gottes Ebenbild geschaffenen Menschen Potentiale liegen, die darauf warten, fruchtbar gemacht zu werden. Die Befähigung dazu, von diesen Potentialen Gebrauch zu machen, ist die unabdingbare Voraussetzung für Selbstverantwortung; sie aber ist die Grundlage eines selbstbestimmten Lebens. Befähigungsgerechtigkeit ist deshalb ein Schlüssel zur sozialen Gerechtigkeit überhaupt.

Sozialpolitik, die nicht auf Bildungspolitik als einem tragenden Pfeiler aufruht, greift zu kurz. Der befähigungsorientierte Blick muss früh ansetzen. Wie Bildung überhaupt so gehört auch Bildung im Kindesalter in diesen Zusammenhang; Kindertagesstätten sind eben nicht nur Betreuungseinrichtungen, für deren Inanspruchnahme mehr oder weniger hohe Elternbeiträge eingefordert werden. Es handelt sich um Bildungseinrichtungen im Elementarbereich. Genau in diesem Bereich sollte Bildung frei sein; Bildungsgebühren mag man für andere Bereiche – zum Beispiel Universitäten – diskutieren, aber für Kindertageseinrichtungen sollte man sie beherzt abschaffen.

IV.

Reformen, die diesen Namen verdienen, müssen auf einer Solidarität der Verantwortung beruhen. Sie schließt beides ein: dass jeder nach dem Maß seiner Möglichkeiten für sich verantwortlich ist, und dass jeder nach dem Maß des ihm Möglichen Verantwortung für andere wahrnimmt. In diesem Sinn ist die Forderung nach einer Stärkung der Eigenverantwortung in der jüngsten Vergangenheit durchaus zu Recht erhoben worden. Doch sie hat viel an Glaubwürdigkeit eingebüßt, weil die Verantwortung für andere und die Verantwortung für das Gemeinwesen dahinter zurücktraten. In der politischen Debatte wurde der Begriff „Verantwortung“ in den vergangenen Jahren nur in der Bedeutung von „Eigenverantwortung“ gebraucht. Deshalb muss das Reden von Verantwortung neu justiert werden. Die Ermutigung zur Eigenverantwortung hat ihren Sinn darin, dass Solidarität möglich wird und möglich bleibt, nicht dass sie verschwindet.

Solidarität zielt auf den Ausgleich von Belastungen. In einer solidarischen Gesellschaft wird eine Balance zwischen Reichen und Armen, zwischen Starken und Schwachen gesucht. Dieser Ausgleich zielt nicht auf Gleichmacherei, sondern darauf, dass die eigenen Kräfte gestärkt und Lebensrisiken gemeinsam getragen werden. Ihr Prüfstein ist, dass auch Schwache ein menschenwürdiges Leben führen können. Nach unserer Rechtsordnung steht allen ein „Existenzminimum“ zu, das ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe einschließt.

Damit der soziale Friede gewahrt bleibt, empfiehlt schon das Gemeinsame Wort der Kirchen ein sorgfältiges Austarieren der Unterschiede, das langfristig auf ein möglichst stabiles, aber eben nicht statisches Gleichgewicht zielt. Es gilt, einen vernünftigen Mittelweg wischen sozialer Nivellierung und dem Verzicht auf jeden Ausgleich zu finden.

Der Konsens über diesen vernünftigen Mittelweg ist porös geworden. Wer die Abfindungen für entlassene Vorstandsmitglieder von Großkonzernen mit der Mindestwitwenrente oder dem Arbeitslosengeld II vergleicht, muss fragen, welche Unterschiede unsere Gesellschaft akzeptieren will. Eine Selbstbegrenzung an der Spitze dieser Pyramide ist für die Glaubwürdigkeit unseres Gesellschaftssystems unerlässlich. Und ein nationaler Reichtums- und Armutsbericht ist ein unentbehrliches Instrument für eine faire Verteilung der Lasten, die mit dem notwendigen Umbau unseres Sozialstaats verbunden sind.

Dabei ist materielle Gleichheit zwar ein Verheißungsbild des christlichen Glaubens, aber nicht eine konkrete Forderung evangelischer Sozialethik. Eine gewisse Pluralität ist für ein Gemeinwesen auch in dieser Hinsicht unverzichtbar; jedoch darf die Schere nicht zu weit auseinander gehen. Deshalb ist eine Diskussion sowohl über Struktur und Höhe der Erbschaftssteuer als auch über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer an der Zeit. Ist es kein Problem der Gerechtigkeit, wenn manche Menschen mehr erben, als andere in ihrem ganzen Leben verdienen können? Oder, um zwei andere Beispiele anzufügen: Warum kennen wir keine Bedürftigkeitsprüfung in der Gesetzlichen Pflegeversicherung, so dass diese faktisch zu einer Erbenschutzversicherung geworden ist? Wie reagieren wir auf die inzwischen nicht mehr bestrittene Beobachtung, dass sich Bildungsdefizite vererben?

Die Proteste der letzten Wochen haben bestehende Glaubwürdigkeitslücken offenkundig gemacht. In den Demonstrationen ist die Beunruhigung über wachsende Gegensätze zwischen Ost und West deutlich geworden. Die aktuellen Einschnitte treffen mit steuerpolitischen Maßnahmen zusammen, die Wohlhabende ungleich günstiger stellen und zugleich die Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte belasten. Menschen, die in dieser Situation von Kürzungen auf der Ausgabenseite betroffen sind, sehen darin ein elementares Gerechtigkeitsproblem. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bei einer gleichzeitigen Senkung des Spitzensteuersatzes lässt die Schere zwischen Arm und Reich in unserer Gesellschaft weiter auseinander klaffen. Verstärkt wird das durch eine Fülle von Ausnahmetatbeständen und Steuerschlupflöchern, dank deren kaum ein Spitzenverdiener auch tatsächlich zum Spitzensteuersatz herangezogen wird. Solche Einwände sollte man nicht beiseite schieben. Zu den dringenden Desideraten des jetzigen Reformprozesses gehört eine gerechte und wirksame Steuerreform.

Auch unabhängig von der bevorstehenden Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Deutschland seit dem Jahr 2000 deutlich angestiegen. Zugleich wächst die Zahl der Hilfsbedürftigen, die auch in diesem Netz noch nicht zureichend aufgefangen werden. In 380 deutschen Städten gibt es inzwischen Einrichtungen von der Art der Berliner Tafel, der Pankower Suppenküche der Franziskaner oder der Obdachlosenhilfe der Berliner Stadtmission; Tag für Tag versorgen diese Einrichtungen bundesweit eine halbe Million Menschen in Not mit Lebensmitteln. Immer häufiger stehen an diesen Orten Menschen an, die jäh aus einer bürgerlichen Existenz abgestürzt sind.

Wir brauchen ein klares und nüchternes Bild der Situation. Sie hat nicht nur mit der Höhe und dem Umfang von Sozialhilfe und anderen Transferleistungen zu tun. Sondern in ihr kommen tiefere Notlagen zum Ausdruck; entsprechend tief muss die Hilfe ansetzen. Wer es in Deutschland geschafft hat, einen Antrag auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II zutreffend auszufüllen und die ihm zustehenden Leistungen pünktlich zu erhalten, befindet sich nicht mehr auf der untersten Stufe der Armut. Dort leben Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage sind, ihre Rechte selbständig und erfolgreich wahrzunehmen. Die psychosoziale Hilfe, die diese Menschen wirklich erreicht, muss dringend erhalten und angesichts ihrer wachsenden Zahl ausgebaut werden. Aber ihre Lage muss auch allgemein bekannt werden. Wir brauchen deshalb – ich betone das noch einmal – einen regelmäßigen Armutsbericht genauso wie einen regelmäßigen Reichtumsbericht.

Zu einem klaren und nüchternen Bild gehört auch der Blick über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus auf Menschen, die durch ungerechte nationale wie internationale Strukturen in Leben und Existenz bedroht sind. Über die Aufgabe der weltweiten Armutsbekämpfung habe ich vor kurzem in anderem Zusammenhang hier gesprochen. So wichtig diese Aufgabe ist, so macht sie doch unser Bemühen um soziale Gerechtigkeit im eigenen Land nicht überflüssig.

V.

An einigen Beispielen will ich verdeutlichen, worum es in meinen Augen geht.

Besonders umstritten war in den letzten Wochen der Übergang zum Arbeitslosengeld II. In Gesprächen mit Langzeitarbeitslosen ist mir ebenso wie bei einem Besuch in einer Agentur für Arbeit deutlich geworden, warum die Umstellung auf das Arbeitslosengeld II bei vielen Betroffenen große Verunsicherung auslöst, aber auch welchen Einsatz diese Umstellung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsverwaltung abverlangt. Mein Eindruck hat sich verstärkt, dass bei dieser Umstellung das Fordern höher gewichtet wird als das Fördern. Zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit wird nicht ermutigt; mit Zuverdienstmöglichkeiten wird in einer Weise umgegangen, die mir als kleinlich erscheint. Gewiss können zusätzliche Aufwendungen zunächst angerechnet werden; doch darüber hinaus darf der zur Arbeit Bereite, der eine Arbeitsmöglichkeit gefunden hat, in der Regel nicht mehr als 15 Prozent des Zuverdienstes behalten. „In der Regel“, sage ich vorsichtshalber; denn die einschlägigen Bestimmungen sind so kompliziert, dass niemand im Vorhinein genau wissen kann, was ihm am Ende bleibt. Transparenz aber sollte ein Maßstab für eine Reform sein, die den Menschen zugewandt ist und sie mitnehmen will, für eine Reform um der Menschen willen.

Auch die Rede von den Ein-Euro-Jobs fördert die Eigeninitiative nicht. Derjenige, der eine solche Arbeitsgelegenheit wahrnimmt, erscheint lediglich als Empfänger einer Grundsicherung. Er tritt dagegen nicht als ein Mensch in den Blick, dessen Einsatz gewürdigt und dessen Leistungsbereitschaft in Anspruch genommen wird. Auch in der Diakonie werden wir nach meiner Einschätzung solche Arbeitsgelegenheiten deshalb nur unter zwei Voraussetzungen schaffen. Wir werden dafür sorgen, dass dies nicht zu Lasten regulärer Arbeitsplätze geht. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass die so genannten Ein-Euro-Jobs nicht nur besser benannt, sondern auch besser gestaltet werden.

Dafür sollte man an die Idee eines Kombilohns anknüpfen. Es sollte möglich sein, die Grundsicherung des Arbeitslosengelds II mit einer zusätzlichen Entlohnung aus solchen Arbeitsgelegenheiten zu verbinden. Natürlich müssen dafür möglichst missbrauchsfeste Bedingungen geschaffen werden: Die Dauer der vorausgehenden Arbeitslosigkeit ist festzulegen; die Entlohnung ist so zu begrenzen, dass der Übergang in reguläre Arbeitsverhältnisse nicht blockiert wird; es muss sich um Arbeit handeln, die nicht ohnehin durch reguläre Arbeitskräfte erledigt wird und erledigt werden kann. Man könnte in der Wahrnehmung solcher Arbeitsgelegenheiten ein Element eines künftigen Bürgerdienstes sehen. Der kombinierte Lohn wäre ein akzeptables Bürgergeld. Auf die bedrückende Langzeitarbeitslosigkeit würde eine Antwort gegeben, die einer Bürgergesellschaft würdig ist.

Wenn man dieses Beispiel ins Positive wendet, kann man sehen, mit welcher Art von Reform wir es zu tun haben. Es wäre geradezu falsch, würde man die vorgesehenen Schritte wie Haushaltskürzungen behandeln: Was einmal  angekündigt ist, muss auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden. Vielmehr ist die jetzt in Gang gekommene Reform als lernender Prozess zu verstehen. Eine Weiterentwicklung ist nicht wie häufig vorgeworfen ein Beweis von Schwäche, sondern gerade ein Zeichen der Stärke. Wenn sie gelingen soll, muss sie eine atmende Reform sein. Neue Einsichten, erkannte Fehler, nicht beabsichtigte Nebenwirkungen werden aufgenommen und in Verbesserungen umgesetzt. Da Zukunftsfähigkeit ihr Ziel ist, müssen ihre Auswirkungen sorgfältig bedacht und überprüft werden. Da Menschengerechtigkeit ihren Maßstab bildet, sind die Reaktionen der Menschen ernst zu nehmen und nicht leichthin zur Seite zu wischen – dies gilt auch für die Diskussion zwischen Ost und West.

Deshalb begrüße ich die Ankündigung, dass die Arbeitsmarktreformen von einem Ombudsrat begleitet werden. Aber ich halte es darüber hinaus für nötig, dass die Konzeption, die Zielsetzung und die Instrumente dieser Reform in einen größeren gesellschaftlichen Dialog eingebettet werden; er kann sich nicht nur auf einzelne Maßnahmen beschränken, sondern muss den Sinn des Ganzen im Blick haben. In diesem Dialog kann es nicht nur darum gehen, einzelne Reformschritte zu erörtern; er muss die Reform zum Thema machen, die nötig ist, wenn unser Sozialstaat um der Menschen willen zukunftsfähig werden soll.

VI.

Wie es um Gerechtigkeit und Solidarität steht, lässt sich auch an den Beispielen der Pflege- und der Krankenversicherung konkretisieren. In beiden Fällen beschränke ich mich auf einen einzigen Aspekt.

Zunächst zur Pflegeversicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat 2001 entschieden, dass in den Beiträgen zur Pflegeversicherung ein kinderbezogener Beitrag berücksichtigt werden muss. Denn es handelt sich um eine Versicherung für ältere Menschen, deren Finanzierung im Wesentlichen von der nachwachsenden Generation erbracht werden muss. Diese Versicherung hängt davon ab, dass es jeweils Beitragszahler im erwerbsfähigen Alter gibt, welche die Pflegekosten der vorangehenden Generation übernehmen. Das Bundesverfassungsgericht folgert, dass „für ein solches System nicht nur der Versicherungsbeitrag, sondern auch die Kindererziehungsleistung konstitutiv (ist). Wird dieser generative Beitrag nicht mehr in der Regel von allen Versicherten erbracht, führt dies zu einer spezifischen Belastung kindererziehender Versicherter ..., deren benachteiligende Wirkung auch innerhalb dieses Systems auszugleichen ist.“ Das Beitragssystem zur Pflegeversicherung ist, so sagt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich, nur dann nicht verfassungswidrig, wenn es eine „die Beitragslast der Eltern berücksichtigende Kinderkomponente“ enthält. Der Gesetzgeber ist deshalb verpflichtet worden, bis zum Ende des laufenden Jahres auch die anderen Sozialversicherungssysteme unter diesem Gesichtspunkt zu überprüfen. Ein Ergebnis ist jedoch nur für die Pflegeversicherung erzielt worden. Allerdings bezweifle ich, dass der „konstitutive Beitrag“ der Eltern tatsächlich unabhängig von der Zahl der Kinder mit einem Viertel Prozent Beitragssatz angemessen ausgeglichen wird. Ich glaube vielmehr, dass wir bei der Berücksichtigung der Kindererziehung in den Sozialversicherungssystemen immer noch am Anfang stehen.

Für die gesetzliche Krankenversicherung zeichnet sich ein Konsens darüber ab, dass zu ihr künftig – anders als bisher – alle Personen unabhängig von Einkommenshöhe und Einkommensart beizutragen haben,  dass aber zugleich ein sozialer Ausgleich unerlässlich ist. In der Tat ist es weder ethisch noch ökonomisch zu vertreten, gerade Besserverdienenden die Möglichkeit einzuräumen, sich einem solchen Sozialausgleich zu entziehen. Diese grundlegende Feststellung gilt für „Bürgerversicherung“ und „Gesundheitsprämie“ gleichermaßen. Klärungsbedürftig ist vor allem die Frage, ob es angesichts der für alle gleichen Leistungen in der Prämienberechnung eine soziale Differenzierung nach Einkommen geben soll oder nicht. Es gibt Versicherungsarten – die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung gehören dazu – , in denen unterschiedlichen Beiträgen auch unterschiedliche Leistungen korrespondieren. Es gibt andere Pflichtversicherungsarten, bei denen gleichen Leistungen auch gleiche Beiträge entsprechen; dafür bildet die Kfz-Versicherung ein Beispiel. Demgegenüber nehmen Kranken- und Pflegeversicherung eine Sonderstellung ein: Unterschiedlichen Beiträgen stehen im Prinzip gleiche Leistungen gegenüber. Ethisch betrachtet, ist es durchaus problematisch, den notwendigen Solidarausgleich über unterschiedliche Beitragshöhen zu vollziehen; er kann vielmehr auch durch eine steuerfinanzierte Kompensation erfolgen. Aber es muss sichergestellt werden, dass ein solcher Solidarausgleich verlässlich und unabhängig von etwaigen Haushaltsnöten funktioniert; das lädt den Befürwortern von Prämienmodellen eine besondere Beweislast auf.

VII.

Soziale Gerechtigkeit ist wesentlich Generationengerechtigkeit. Man denkt bei diesem Begriff in der Regel daran, dass die heutigen Weichenstellungen für künftige Generationen nicht zu unvertretbaren Belastungen führen dürfen. Das ist gewiss richtig. Unter diesem Gesichtspunkt sollen heutige Entscheidungen revisionsoffen sein und für eine künftige Generation nicht mehr vorwegnehmen, als unvermeidlich ist. Revisionsoffenheit gilt generell als wichtige Qualität demokratischer Entscheidungen; in dem Bereich, in dem künftige Generationen in ihren Entscheidungsspielräumen von gegenwärtigen Entscheidungen unmittelbar betroffen sind, ist solche Revisionsoffenheit besonders wichtig.

Die Aufgabe der Generationengerechtigkeit stellt sich aber darüber hinaus unter gleichzeitig Lebenden. Auch gegenüber den Kommenden verhalten wir uns dann am fairsten, wenn wir heute möglichst wenig Ungerechtigkeiten schaffen, die wir der nächsten Generation weitergeben. Zu diesen Ungerechtigkeiten kann man eine maßlose Staatsverschuldung genauso rechnen wie eine faktisch ungleiche Belastung zwischen großen, vererbbaren Kapitalvermögen und Einkommen aus Arbeit.

Wie wir es mit der Generationengerechtigkeit unter den jetzt Lebenden halten, zeigt sich aber insbesondere daran, ob und wie wir der Familiengerechtigkeit Raum geben. Generationengerechtigkeit verstehen wir bisher faktisch als den Ausgleich zwischen den jetzt Erwerbstätigen und denen, die aus der Erwerbstätigkeit ausgeschieden sind. Diesen Ausgleich bewirken wir durch eine umlagefinanzierte Form der Alterssicherung. Aber aus dem Blick geraten ist das Verhältnis zur nächsten Generation, zu den Kindern, die wir zur Welt bringen – oder eben auch nicht. Kinder werden sowieso geboren, hieß die Einsicht des alten Adenauer, mit der er begründete, warum die Verantwortung für Kinder in die Überlegungen zur Alterssicherung nicht einbezogen werden müsse. Jedenfalls heute und für Deutschland gilt: Weit gefehlt. Inzwischen liegt Deutschland in der Geburtenrate an der fünftletzten Stelle aller Staaten der Welt. Dass dies Ausdruck für einen besonders ausgeprägten Egoismus von Alleinlebenden oder kinderlosen Doppelverdienern ist, glaube ich nicht. Es liegt eher daran, dass wir nicht genug Vorkehrungen für die Vereinbarkeit zwischen Familien- und Berufsarbeit oder für den verlässlichen Wechsel zwischen diesen beiden Verantwortungsbereichen schaffen. Es liegt auch daran, dass Familienarbeit, noch immer vor allem von Frauen ausgeübt, nach wie vor als Schattenarbeit gilt, unbezahlt und nicht einmal im Bruttoinlandsprodukt gewürdigt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber zu einem Familienleistungsausgleich – nicht nur zu einem Familienlastenausgleich – aufgefordert. Dieser Ausgleich kann in vielen Bereichen zum Ausdruck kommen. Aber er muss stattfinden. Bisher hat die Öffentlichkeit noch gar nicht wahrgenommen, dass Familienpolitik einen wichtigen Kernbereich von Reformpolitik bildet.

Unsere Kirche engagiert sich bewusst und mit Nachdruck für Familien. Heute zählt es wieder in verstärktem Maße zu den wichtigsten Wünschen der meisten jungen Menschen, eine Familie und eigene Kinder zu haben. Darin, dass dieser Wunsch für so viele Menschen nicht Wirklichkeit wird, liegt eine der zentralen Herausforderungen für unser Gemeinwesen. Neben den äußeren Voraussetzungen, die unbedingt und schnellstens verbessert werden müssen, erfordert dies eine Arbeit auch an den inneren Rahmenbedingungen. Die gesellschaftlich wirksamen Werte, Normen und Rollenbilder verdienen verstärkte Beachtung. Der Rollenkonflikt, den in der Regel nach wie vor die jungen Frauen ausfechten müssen, und der ihnen auch durch die unbedingt zu steigernde Unterstützung der Väter und durch externe Angebote nicht abgenommen wird, muss thematisiert werden. Die Kinderbetreuung muss ebenso verbessert werden, wie es bessere Chancen für Eltern geben muss, Erziehungsverantwortung auch selber wahrzunehmen. Es muss Gründe für das Zutrauen geben, dass aufgeschobene Bildungs- und Berufserwartungen bei Frauen wie Männern auch in späteren Lebensphasen noch verwirklicht werden können. Das Ausmaß, in dem in anderen Ländern Universitätsstudien für ältere Weiter- oder Neubildungsstudenten offen stehen, sollte uns in diesem Zusammenhang nachdenklich stimmen.

Viele in der Generation der Zwanzig- bis Vierzigjährigen fühlen sich heute durch die Dreifachbelastung von Bildung, Beruf und Familie überfordert. Sie erleben, wie Paul Baltes das genannt hat, einen „Lebensstau“, dem sie sich nicht gewachsen fühlen. Die Verschiebung des Kinderwunsches ist eine verbreitete Reaktion – und plötzlich ist es zu spät! Bei manchen mag auch eine allzu nüchterne Abwägung zwischen Lebensstandard und Kinderwunsch eine Rolle spielen; bei anderen handelt es sich weit eher darum, dass sie mit leider nachvollziehbaren Gründen in Kindern ein Armutsrisiko sehen. Nicht einfach eine individuelle Verweigerung der Verantwortung, die mit dem Aufziehen und Aufwachsen von Kindern verbunden ist, sondern diese Kombination zwischen gesellschaftlicher Zukunftsscheu und persönlichem Lebensstau bewirkt die Fertilitätskrise, die sich in unserer Gesellschaft weit dramatischer zeigt als in vielen vergleichbaren Gesellschaften. Ich sehe darin eine zentrale Herausforderung für die heute nötige Reform. Gemeinsam mit der katholischen Kirche, werden wir uns daher in den kommenden drei Jahren in der jährlichen „Woche für das Leben“ der Frage nach der Bereitschaft zu Kindern und dem Aufwachsen von Kindern widmen. „KinderSegen – Hoffnung für das Leben“ wird dafür das Leitwort sein.

Das Tarifrecht, aber auch die Beamtenbesoldung sind exemplarische Bereiche, an denen sich zeigt, ob der Wille zur Förderung von Familien ernst gemeint ist. Ich halte die Pläne für richtig, im BAT und vergleichbaren Tarifwerken die Altersstufen zu vereinfachen und die erreichbaren Höchststufen bereits vor dem 40. Lebensjahr eintreten zu lassen. Solche Regelungen kämen jungen Familien zu Gute, die sich in diesem Altersbereich in besonderen Belastungssituationen befinden. Auch die neuen Überlegungen zum Elterngeld sehe ich in diesem Zusammenhang.

VIII.

Die wirklich dramatischen Auswirkungen des demographischen Wandels liegen noch vor uns. Die eigentliche Herausforderung wird sich zeigen, wenn in etwa zwanzig bis dreißig Jahren die geburtenstarken Jahrgänge bis 1967, die zur Zeit im Erwerbsleben stehen, die Altersgrenze erreichen und sich zur Ruhe setzen. Insbesondere für die Rentenversicherung wird das riesige Probleme mit sich bringen. Diese Probleme werden sich auch nicht durch die verstärkte Nutzung so genannter kapitalgedeckter Vorsorgeinstrumente allein lösen lassen.

Noch einmal will ich die damit verbundenen Fragen am Beispiel der Verantwortung für Kinder verdeutlichen.  Nach den heutigen Regeln gilt, dass junge Paare mit Kindern, bei denen ein Elternteil um der Kinderbetreuung willen auf ein Erwerbseinkommen verzichtet, gegenüber Paaren mit vergleichbaren Ausgangsbedingungen, aber ohne Kinder und mit zwei Gehältern, während der Familienphase in eine benachteiligte Situation geraten. Ausgeglichen wird das nur dann, wenn kinderlose Paare in der Erwerbsphase wesentlich kräftiger zur Altersvorsorge beitragen als Paare mit Kindern. Dem Beitrag, den Paare mit Kindern durch Versicherungszahlungen und Kindererziehung leisten, müsste der Beitrag entsprechen, den kinderlose Paare allein durch Zahlungen leisten. Ich kann darin im Gegensatz zu dem, was in letzter Zeit zu hören gewesen ist, wirklich keine Diskriminierung sehen. Sondern dies ist ein elementarer Beitrag zur Fairness.

Da wir in diesen Fragen ganz am Anfang einer einschneidenden und viele Traditionen unserer Gesellschaft in Frage stellenden Entwicklung stehen, ist es eine zentrale Aufgabe der Kirchen, hier für einen sachlichen Blick zu werben und für gerechte, solidarische und vor allem nachhaltige Lösungen einzutreten. Es geht um einen Perspektivenwechsel für Familien, für Kinder und für die nach uns kommenden Generationen. Familiengerechtigkeit und Generationengerechtigkeit müssen zu zentralen Themen der heute nötigen Reform werden.

IX.

Die Reform ist um der Menschen willen da, nicht die Menschen um der Reform willen. Es ist deshalb ebenso verkehrt, eine Reform an den Menschen vorbei durchzusetzen, wie es verkehrt ist, die um der Menschen notwendige Reform gar nicht anzugehen. Es geht um eine transparente Reform, die von den Betroffenen mitvollzogen werden kann. Eine Reform um der Menschen willen hat dabei nicht nur die jetzigen Empfänger von Sozialtransfers im Blick und auch nicht nur die heute im Erwerbsleben Aktiven, sondern sie ist an allen Menschen, an den Lebenden wie an denen, der nächsten Generation, ausgerichtet. Und weil das Leben der Menschen und gesellschaftliche Entwicklungen nur in Grenzen vorhersehbar sind, muss eine solche Reform eine atmende Reform sein, eine, die auf neue Entwicklungen, aber auch auf die Erkenntnis von Fehlern reagieren kann.

Beteiligung und Befähigung sind bestimmende Kategorien von sozialer Gerechtigkeit. Risikoabsicherungen und Kompensationen für Notlagen treten dem ergänzend zur Seite; aber sie bilden nicht das Zentrum. Familienpolitik und Bildungspolitik werden vielmehr zu Kernthemen einer zukunftsorientierten und zukunftsfähigen Sozialpolitik. Sie stehen im Zentrum einer Reformpolitik, die diesem Namen gerecht wird.

Dafür aber kann man nicht nur auf den Staat schauen. Als einzelne wie als Institutionen müssen wir uns in diese Richtung bewegen und zur Verantwortung bereit sein. Dann können wir uns auch weiterhin zu der Leitidee bekennen, für die im Sozialwort der Kirchen die Formel gefunden wurde: „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“.

Die jungen Leute, mit denen ich am vergangenen Sonntag sprach, warten darauf, dass wir uns dieser Zukunft zuwenden. Die nächste Generation braucht ein deutliches Zeichen. Wir sollten es ihr geben.