Der Auftrag der Kirchen in einem zusammenwachsenden Europa - Vortrag beim Symposium anlässlich des 40. Jahrstages der Ostdenkschrift in Warschau

Wolfgang Huber

An einen Besuch von Mitgliedern verschiedener europäischer Kirchenleitungen beim früheren Präsidenten der Europäischen Kommission in Brüssel, Romano Prodi, vor zwei Jahren erinnere ich mich: Während des Gesprächs am runden Tisch schaute der Präsident uns, die Repräsentanten orthodoxer, anglikanischer, römisch-katholischer und evangelischer Kirchen, an und sagte plötzlich: Bis zu einem gewissen Grade antizipieren Sie in den Kirchen schon die Zukunft Europas. Denn das ist die Aufgabe Europas: der Pluralität eine Gestalt zu geben, die Einheit in Verschiedenheit zu leben. Und er fuhr fort: Die ökumenische Gemeinschaft der Kirchen in Europa ist ein Modell für die Art von Einheit in Verschiedenheit, die wir in Europa brauchen.

Heute fragen wir nach dem besonderen Auftrag, den christliche Kirchen in Deutschland und in Polen angesichts ihrer gemeinsamen Geschichte und ihrer gemeinsamen Verantwortung für Frieden und Versöhnung auf unserem Kontinent haben. Wir stellen diese Frage in einer Zeit, in der wir uns daran erinnern, dass vor vierzig Jahren ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen unseren Kirchen und unseren Völkern aufgeschlagen wurde.

Damals veröffentlichte die Evangelische Kirche in Deutschland eine kühne und visionäre Erklärung, die unter dem Namen "Ostdenkschrift" bekannt wurde. Zwanzig Jahre nach Kriegsende wollte die Evangelische Kirche die Lage der Vertriebenen bewusst machen und ihre Integration in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland befördern. Gleichzeitig trat sie für einen neuen Anfang im Verhältnis zu den östlichen Nachbarn ein. Neue Schritte zur Versöhnung sollten die bis dahin im Beharren auf Rechtspositionen festgefahrene Ostpolitik ablösen.

Das war mutig, ja es kam einem Tabubruch gleich. Die Denkschrift weckte viel Widerstand; manche begaben sich nur zögernd auf den von ihr vorgeschlagenen Weg. Die katholischen Bischöfe in Deutschland beispielsweise vermieden ähnlich klare Aussagen, als sie einige Wochen später auf einen Brief ihrer polnischen Amtskollegen zu antworten hatten. Die Denkschrift der EKD leistete so einen wesentlichen Beitrag zur Neuorientierung der deutschen Politik und ermutigte viele Menschen, Schritte der Versöhnung und Verständigung zu gehen.

Heute steht uns die Kette von Ereignissen vor Augen: Der deutsch-polnische Vertrag von 1970, der Kniefall Willy Brandts in Warschau, die Entstehung der Gewerkschaft Solidarnosc, die deutsch-polnische Solidarität während der Geltung des Kriegsrechts, die Grenzöffnung, der Fall der Mauer und zuletzt der Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union. Damals konnte man dergleichen erhoffen, aber nicht erwarten. Dank gebührt denen, die sich so früh für einen derartigen Weg eingesetzt haben. Heute blicken wir auf eine Neuordnung Europas in Frieden und Freiheit und auf gute Möglichkeiten zu einer gleichberechtigten Nachbarschaft, ohne dass die Schrecken der Vergangenheit und die in deutschem Namen aufgehäufte Schuld vergessen oder verdrängt würden.

Dass aus Feinden Partner und sogar Freunde wurden, ist für uns als Deutsche ein Geschenk, das wir mit der Einigung Europas verbinden und das uns in besonderer Weise verpflichtet. Gerade in der aktuellen Situation einer politischen Neuorientierung in Polen wie – auf andere Weise – auch in Deutschland ist es besonders wichtig, dass wir unsere gemeinsame Verantwortung betonen und denjenigen nicht das letzte Wort überlassen, die eine neue Aversion zwischen Polen und Deutschland herbeireden wollen. Bewusst stellen wir die Frage nach dem Verhältnis zwischen unseren Kirchen wie zwischen unseren Völkern in den größeren Zusammenhang der Verantwortung in Europa und für Europa.

I.

Die europäische Einheit bedeutet Einheit in Vielfalt. Kulturelle und religiöse Vielfalt, das Prinzip des Pluralismus, sind aber keineswegs immer selbstverständliche Elemente politischer Kultur in Europa gewesen. Sie sind ein christliches Erbe. Das Christentum hat wesentlich zur europäischen Pluralität beigetragen und ist auch weiterhin Garant und Prägekraft für die politische Kultur in der Europäischen Union. Die christliche Mitgift Europas ist gleichzeitig ein wichtiges Unterpfand für Gegenwart und Zukunft. Die christlichen Prägungen sind wesentliche Grundlagen der politischen Kultur auch der Europäischen Union, ob das den Handelnden bewusst ist oder nicht, ob sie es wahrnehmen oder negieren, ob sie es zur Geltung bringen oder es aus ihrem Bewusstsein und auch aus der Präambel des europäischen Verfassungsvertrags verbannen wollen.

Neben der wirtschaftlichen Funktion des vereinigten Europa müssen die Grundlagen und Voraussetzungen seiner politischen Kultur verstärkt bewusst gemacht und erneuert werden. Aus der Sicht der Kirchen sollte außerdem noch stärker als bisher deutlich werden, dass  die Europäische Union als gemeinsamer geistig-kultureller Raum zu verstehen ist, der mehr sein will als ein politischer Zusammenschluss mit vornehmlich kommerziellen Absichten. Europa muss sich als Wertegemeinschaft verstehen.

Als kultureller Raum aber ist Europa nicht nur durch das Christentum geprägt: Athen, Rom, Jerusalem lassen sich symbolisch als drei Namen für die Pluralität kultureller Prägungen nennen: für die Offenheit gegenüber den Wissenschaften und Künsten, für die rechtliche Gestaltung politischer Herrschaft, für die jüdische und christliche Religion.

Auch wenn wir die Umstände, unter denen manche Teile des Kontinents christianisiert wurden, als problematisch empfinden, können wir doch die Augen nicht davor verschließen, dass es kein europäisches Land gibt, das nicht spätestens vor einem Jahrtausend zum Christentum übergetreten ist. Diese Bindung an das Christentum stellt ganz unausweichlich einen wichtigen Bestandteil der europäischen Identität dar. Das Gesicht Europas ist durch das Christentum mitgeprägt. Der Kontinent ist überzogen von Marksteinen christlicher Präsenz, von Kirchen und Klöstern, Schulen und Hospitälern, Wegkreuzen und Kapellen. Der Rhythmus der Zeit trägt eine christliche Gestalt, von der Siebentagewoche, die mit dem Tag der Auferstehung Christi ihren Anfang nimmt, bis zum liturgischen Kalender, der den Jahreslauf bestimmt. Und vor allem: Das Bild vom Menschen ist von hier aus geprägt: das Bild von der menschlichen Person, die aus dem Gegenüber zu Gott ihre unantastbare Würde empfängt.

Die Entwicklung der westlichen Christenheit war über lange Jahrhunderte durch die beständige Spannung zwischen einer sich hierarchisch verfestigenden Kirche und sich dagegen auflehnenden Erneuerungsbewegungen bestimmt. Was Petrus Waldus, Urahn der jetzigen italienischen evangelischen Waldenserkirche, oder Jan Hus bereits versuchten, gewann in der Reformation des 16. Jahrhunderts dann weltgeschichtliche Bedeutung. Dabei hatte es die Reformation des 16. Jahrhunderts auch der politischen Konstellation zu verdanken, dass sie nicht wie die Erneuerungsbewegungen des Mittelalters als Ketzerei niedergeschlagen wurde. Als die “Protestanten” auf dem Reichstag in Speyer vor genau 476 Jahren sich einem Mehrheitsbeschluss der Reichsstände in Fragen des Glaubens widersetzten, fügten sie zur abendländischen Unterscheidung zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt einen weiteren Baustein für die Entstehung des modernen Verfassungsstaats hinzu. Sie verlangten die Anerkennung der Gewissensfreiheit und die Selbstbeschränkung der politischen Autorität in Fragen der Religion. Sie ebneten damit den Weg zur Aufklärung ebenso wie zur Anerkennung von religiöser Pluralität. Und als vor genau 450 Jahren der Augsburger Religionsfriede die konfessionelle Pluralität reichsrechtlich anerkannte, wurde ein weiterer Schritt in dieser Richtung getan.

Allerdings blieb damals noch die Bestimmung der Konfession für ein ganzes Land dem souveränen Landesherrn vorbehalten. Cuius regio eius religio – so hieß die Formel, die man dafür später fand. Nur durch die Auswanderung konnten sich die Untertanen dieser Bestimmungsmacht des Landesherrn entziehen. Der Versuch der Protestanten, schon damals die individuelle Gewissensfreiheit auch in Fragen der Konfession zur Geltung zu bringen, scheiterte zunächst. Aber auf diese Freiheit des Gewissens kam es auf Dauer an. Sie war der entscheidende Markstein persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung. So wurden am Übergang zur Neuzeit weitere wichtige Grundlagen für den christlichen Beitrag zur europäischen Werteordnung gelegt.

Wenn man das sagt, ist freilich ein kritischer Vorbehalt angebracht. Der christliche Glaube hat mehr zum Inhalt als nur kulturelle Werte. Sein Kern ist die Gottesbeziehung und damit eine „wert-lose“ Wahrheit. Wenn nach dem Beitrag der christlichen Tradition zur Wertordnung Europas gefragt wird, so ist immer darauf zu achten, dass sich das Verhältnis zwischen der Wahrheit des Glaubens und den Werten, die sich aus ihr ergeben, nicht umkehrt. Wenn das geschähe, würde der Glaube sich selbst scheinbar überflüssig machen. Aber die Werte, die in seinem Namen vertreten werden, würden auch ihre Grundlage einbüßen. Die moralische Bedeutung des christlichen Glaubens hängt unaufgebbar an seinem transmoralischen Kern.

II.

Um welche Werte handelt es sich dabei?

An der Spitze dieser Werte steht die Würde des Menschen, die darin begründet ist, dass der Mensch von Gott geschaffen und im schöpferischen Wort zur Antwort befähigt und berufen ist. Diese göttliche Anrede gilt jedem Menschen in gleicher Weise; daraus ergibt sich die grundsätzliche Gleichheit in der Rechtstellung jedes einzelnen Menschen. Dass keinem Menschen das Recht vorenthalten werden soll, Rechte zu haben, ergibt sich daraus ebenso wie eine Ausgestaltung der Menschenrechte, in der Freiheit und Gleichheit miteinander verbunden sind. Zwar sind die Menschenrechte historisch weithin zunächst gegen die Kirchen oder in Distanz zu ihnen formuliert und durchgesetzt worden; dennoch verdanken sie sich Impulsen, die unlöslich mit dem christlichen Bild von Menschen zusammenhängen.

Ähnliches lässt sich über den Grundsatz der Toleranz sagen. Im christlichen Verständnis hat er seinen Ursprung in der Vorstellung von der „Toleranz Gottes“. Damit ist gemeint, dass Gott den Menschen, der sich in seiner Gottlosigkeit von ihm abgewandt hat, gleichwohl „erträgt“, ihn also nicht seiner Gottlosigkeit überlässt. Da es niemanden gibt, der von dieser göttlichen Toleranz ausgeschlossen wäre, kennt der christliche Glaube einen genuinen Zugang zur Toleranz, der darin gründet, dass jeder Mensch – unabhängig von seinen subjektiven Voraussetzungen, also auch von den Voraussetzungen seines persönlichen Bekenntnisses – im Wirkungshorizont der göttlichen Liebe existiert.

Aber auch im Blick auf diesen Grundsatz der Toleranz gilt, dass er in einer innerchristlichen Konfliktgeschichte gegen eine im Namen der Kirche selbst praktizierte Intoleranz zur Geltung gebracht werden musste. In ihr sind Einzelpersonen und christliche Minoritäten den großen Kirchen voran gegangen. Die Befürworter der Toleranz konnten sich dabei mit gutem Recht vor allem auf die christlichen Reformbewegungen berufen, die Reformation des 16. Jahrhunderts eingeschlossen. Luthers These von der Freiheit des in Gottes Wort gebundenen Gewissens hat sich dadurch in besonderer Weise auf die Entwicklung der neuzeitlichen politischen Kultur ausgewirkt.

Blickt man auf die spätere Entfaltung des Toleranzgedankens, so kann man in ihm systematisch drei Ebenen unterscheiden, die persönliche, die gesellschaftliche und die politische Toleranz.

Die persönliche Toleranz ist dabei zu verstehen als eine überzeugte, nicht als eine indifferente Toleranz. Denn sonst wäre es keine Toleranz, die aus der Gewissensfreiheit folgt; handelt es sich bei ihr doch gerade um die Freiheit zur Bildung eigener Überzeugungen und zur Bindung an sie. Die gesellschaftliche Toleranz, die aus ihr folgt, zielt auf eine wechselseitige Achtung von Überzeugungen und Lebensformen, nicht auf den Verzicht darauf. Die politische Toleranz schließlich hat ihren Sinn darin, solche gesellschaftliche Toleranz zu ermöglichen, also einen gesellschaftlichen Raum zu schaffen, in dem sich Überzeugungen bilden und entfalten können. Dem dient die Gewährleistung der Religionsfreiheit, die eben nicht nur – negativ – die Freiheit von der Religion, sondern ebenso – positiv – die Freiheit zur Religion meint.

Ein solches Konzept von Toleranz legt ein Verhältnis von Staat und Kirche nahe, das nicht allein im Laizismus seine adäquate Entsprechung finden kann. Allgemein lässt es sich vielmehr als ein Verhältnis wechselseitiger Unabhängigkeit und staatlicher Religionsneutralität verstehen, das eine staatliche Anerkennung gelebter Überzeugungen und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung einschließt. Doch vorausgesetzt ist dabei die Nichtidentifikation des Staates mit solchen Überzeugungen.

Die Art und Weise, in der Freiheit und Bindung oder, moderner formuliert, Freiheit und Verantwortung durch die Reformation im Begriff des Gewissens miteinander verknüpft wurden, hat dazu beigetragen, dass auch im Blick auf das gesellschaftliche Handeln insgesamt Eigenverantwortung mit Solidarität und Gerechtigkeit verknüpft wurden. Das Bild von Ehe und Familie, all seine Wandlungen eingerechnet, ist davon ebenso geprägt wie das Konzept einer sozialen Marktwirtschaft, bei dessen Entstehung christlich motivierte Denker eine erhebliche Rolle spielten. Von daher haben die Kirchen zu der Aufgabe, eine soziale Gesellschaft und einen sozialen Staat zu entwickeln und zu erhalten, eine besondere Nähe. Neben dieser Orientierung an den Aufgaben der sozialen Gerechtigkeit haben die Verantwortung für den Frieden und die Bewahrung der Natur im christlichen Sozialethos der vergangenen Jahrzehnte eine herausragende Bedeutung gewonnen.

Freiheit und Verantwortung gehören in diesem Bild vom Menschen unmittelbar zusammen. Sie miteinander zu verbinden, ist aber ebenso die Grundidee der Demokratie. Nachdem mit dem Ende der kommunistischen Diktaturen in Europa auch das kollektivistische Menschenbild ein Ende gefunden hat, besteht die große Aufgabe darin, ein Menschenbild entwickeln und zu fördern, welches Freiheit und Verantwortung in ihrem Zusammenhang sieht. Daraus, dass der Kollektivismus hinter uns liegt, folgt keineswegs zwangsläufig, dass nun einem isolierten Individualismus das Feld zu überlassen sei. Denn eine Freiheitsauffassung, für welche das Wesen der Freiheit in ihrem willkürlichen Gebrauch besteht, löst sich nicht nur aus der Verbindung mit einem christlichen Begriff der Freiheit, sondern aus der europäischen Tradition überhaupt. Auch die Aufklärung beispielsweise bekennt sich dazu, dass der vernünftige Gebrauch der Freiheit dem gemeinsamen Leben mit anderen nicht entgegensteht. Gerade in ihrer Freiheit ist die einzelne Person auf ihr Zusammensein mit anderen angelegt. Deshalb hebt die Vorstellung von der Autonomie der freien und selbstbestimmten Person die Verantwortung für das gemeinsame Leben nicht auf, sondern begründet sie. In diesem Sinn erwächst die Verantwortung aus der Freiheit.

Schließlich bringt der christliche Glaube auch in die Welt des Rechts, der Ausübung der Macht und der Verfolgung des eigenen Vorteils das Motiv der Nächstenliebe ein. In ihm hat das Ethos der zehn Gebote seine christliche Zusammenfassung gefunden. Zu seinen grundlegenden Impulsen gehört die Aufforderung, eine Situation aus der Perspektive des anderen, des Unterlegenen, des Schwächeren anzusehen. Die Goldene Regel – nach welcher man den anderen so behandeln soll, wie man auch selbst behandelt zu werden erhofft (Matthäus 7,12) – ist wohl das wirksamste Moralprinzip geworden, das, wenn nicht allein christlichen Ursprungs, doch durch das Christentum vermittelt wurde. Die Kultur des Helfens, die vor allem durch die karitativen Einrichtungen der christlichen Kirchen gefördert worden ist und auch heute durch solche Einrichtungen in großer Breite repräsentiert wird, bildet eine unentbehrliche Stütze für die Humanität in der Gesellschaft.

Wenn wir von der Prägekraft des Christentums für die politische Kultur Europas sprechen, geht es also um die Werte und Normen, die, von Christen und aus christlichen Glaubensgrundsätzen entwickelt, weithin wirkungskräftiges Gemeingut im demokratischen Staat und seiner Gesellschaft sind und bleiben sollen. Ich habe sie in den bisherigen Überlegungen bereits genannt. Es geht um die Würde der menschlichen Person, die als Grenze aller staatlichen Machtausübung, aber auch aller wirtschaftlichen Machtansprüche geltend gemacht wird. Es geht um die elementaren Menschenrechte, die unbeschadet ihrer Wurzeln nicht als europäisches Sondergut betrachtet werden, sondern mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu Grundelementen eines universalen Rechtsethos geworden sind. Es geht um eine Kultur der wechselseitigen Achtung, in der sichergestellt wird, dass Unterschiede der Überzeugung nicht mit Gewalt oder Unterdrückung, sondern in einer Atmosphäre der Toleranz und des Respekts ausgetragen werden. Es geht um Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns, die den Grundvorstellungen einer sozialen Marktwirtschaft entsprechen. Es geht um eine Atmosphäre des bürgerschaftlichen Engagements, das sich auch in der Mitwirkung und Mitbeteiligung am Aufbau und der Entfaltung der Demokratie zeigt.

III.

Der starke Impuls, mit dem der europäische Einigungsprozess nach 1945 aufgenommen und umgesetzt wurde, ist nur verstehbar als Antwort auf die furchtbare Zerrissenheit  des europäischen Kontinents infolge der menschenverachtenden Politik der totalitären Regime des 20. Jahrhunderts. Dass aus Feinden im Laufe dieses Prozesses Partner und sogar Freunde wurden, ist für uns als Deutsche ein Geschenk, das wir mit der Einigung Europas verbinden und das uns in besonderer Weise verpflichtet. Die Kirchen waren unter den ersten, die auf einander zugingen und das Amt der Versöhnung predigten und lebten – im Aufbau von unzähligen Partnerschaften zwischen Gemeinden und Kirchen, in Versöhnungsprojekten, in der Konferenz Europäischer Kirchen.

Wir erinnern uns heute auf diesem Symposium an das Erscheinen der "Ostdenkschrift" der EKD. Vor wenigen Tagen haben auch die katholischen Bischöfe in Polen und Deutschland an die Briefe erinnert, die sie kurz nach der Ostdenkschrift der EKD vor vierzig Jahren austauschten. Diese Dokumente gaben wesentliche Impulse für eine Verständigung und Versöhnung insbesondere zwischen Deutschland und Polen. Auch nach vier Jahrzehnten sind diese Impulse aus dem Versöhnungsauftrag der Kirchen heraus noch spürbar und tragfähig. So bleibt der Auftrag zu Versöhnung und Frieden für den gesamten Kontinent für uns nach wie vor dringlich.

In der gemeinsamen Erklärung, mit der sie an die Veröffentlichung der Ostdenkschrift vor vierzig Jahren erinnert haben, haben die Evangelische Kirche in Deutschland und der Polnische Ökumenische Rat im Rückblick auf die Wirkungen dieser Denkschrift den vielen Menschen und Initiativen gedankt, die sich um die Versöhnung und Verständigung zwischen unseren Völkern bemüht haben. Seit Jahrzehnten besuchen sich Menschen aus Gemeinden und Gruppen über Grenzen hinweg, um sich kennen zu lernen, Freundschaften entstehen zu lassen und einander zu unterstützen. Darin liegt beides zugleich: die Basis der Versöhnung in Europa und ein unersetzlicher Beitrag zum Zusammenwachsen dieses Kontinents.

Wir leben heute in einem Europa ohne Eisernen Vorhang. Und wir erlebten am 1. Mai 2004 die Erweiterung der Europäischen Union von fünfzehn auf fünfundzwanzig Mitglieder. Dies war ein Schritt von großer historischer Tragweite; und es ist zugleich eine außerordentliche Herausforderung. Denn es gilt, zu einem Selbstverständnis der Europäischen Union beizutragen, das diese nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch als Wertegemeinschaft definiert. Sowohl im Blick auf den weiteren Weg im Umgang mit dem europäischen Verfassungsvertrag als auch im Blick auf den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei stellt sich die Frage, was in Europa künftig den Vorrang haben soll: die Erweiterung oder die Vertiefung.

In der Debatte über den europäischen Verfassungsvertrag – insbesondere über die Präambel und die Rolle der Grundrechte – ging und geht es im Kern um die Frage, ob neben der wirtschaftlichen Funktion des vereinigten Europa auch seine kulturellen Grundlagen und Voraussetzungen verstärkt bewusst gemacht und erneuert werden. Aus der Sicht der Kirchen muss diese Diskussion unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass die Europäische Union sich in Zukunft noch stärker als bisher als gemeinsamer geistig-kultureller Raum versteht, der mehr sein will als ein politischer Zusammenschluss mit vornehmlich kommerziellen Absichten.

Darum ist es nötig, dass wir uns der gemeinsamen Geschichte erinnern und der gemeinsamen Wurzeln bewusst werden. Dazu gehört, dass Europa für uns als Kirchen nicht an den Grenzen der Europäischen Union aufhört. So bemühen sich Kirchen aus Deutschland, Polen, Weißrussland und der Ukraine in dem Projekt "Versöhnung in Europa" intensiv darum, das Zusammenwirken und die Gemeinschaft der Kirchen über die Ostgrenze der Europäischen Union zu fördern und zu verstärken.

IV.

Wenn die Vielgestaltigkeit gerade der geistigen und geistlichen Grundlagen entscheidend für die Identität Europas ist, so ist die Vielfalt der Kirchen und Konfessionen in Europa nicht bloß als Mangel zu betrachten, den es zu überwinden gilt, sondern als ein Reichtum, den wir pflegen müssen, ja mehr noch als eine produktive Kraft, die im Prozess der Überwindung von Zersplitterung und der Bewahrung der je eigenen Identität das Zusammenwachsen mitgestaltet. Es geht nicht um die Nivellierung von Unterschieden, sondern um ihre produktive Gestaltung. Wie führen sie zu einer Bereicherung des Lebens und verlieren ihr bedrohliches Potential? Das Gebet Jesu, dass alle eins seien (Johannes 17,21), zielt darauf, dass die Christen in all ihrer Unterschiedenheit und Unterschiedlichkeit miteinander versöhnt und gemeinsam zu leben in der Lage sind – aus den Quellen des einen Evangeliums, das sie in die Freiheit der Kinder Gottes und in die Verantwortung füreinander ruft.

Vor einigen Wochen habe ich die derzeitige ökumenische Situation als eine Phase der "Ökumene der Profile" gekennzeichnet. Nach der Entdeckung vieler theologischer Gemeinsamkeiten und der Überwindung früherer gegenseitiger Verurteilungen stellt sich heute die Frage, wie sich die je eigenen Überzeugungen und Grundsätze der Kirchen im Laufe des ökumenischen Prozesses geklärt und etabliert haben.

Die EKD-Synode hat im Jahre 2000 die ökumenische Konzeption der EKD beschrieben als einen Weg zu mehr Gemeinschaft. So heißt es in der Kundgebung der Synode im Blick auf die Konfessionen: Nicht ihre Verschiedenheit, aber ihre Trennung von einander muss überwunden werden. Erst die Überwindung der Trennung wird den Reichtum der Vielfalt zum Segen aller Kirchen zur Entfaltung bringen.

Die Vertiefung der Gemeinschaft zwischen den Kirchen in Europa ist deshalb aus unserer Sicht unerlässlich. Darum tritt die EKD für die Stärkung aller Institutionen und Instrumente ein, die auf europäischer Ebene einen Beitrag hierzu leisten.

Ein Mehr an Gemeinschaft impliziert zugleich auch ein Mehr an Verbindlichkeit zwischen den Kirchen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist der Konferenz Europäischer Kirchen und dem Rat der Europäischen Bischofskonferenzen mit der Verabschiedung der Charta Oecumenica gelungen. Sie hat Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen Europas formuliert. Ihre Verpflichtungen zu realisieren, zu konkretisieren und zu vertiefen sollte in den nächsten Jahren eine der wichtigsten gemeinsamen Aufgaben sein. Dazu gehört sowohl die Vergewisserung, dass wir gemeinsam zur Einheit im Glauben gerufen sind, als auch der gemeinsame Auftrag, das Evangelium in Europa zu verkündigen. Dazu ist es unerlässlich, aufeinander zuzugehen, miteinander zu beten, den Dialog zu vertiefen und gemeinsam zu handeln. Ich begrüße es sehr, dass produktive Ansätze dazu an vielen Stellen zu beobachten sind. Die Gemeindepartnerschaften zähle ich genauso dazu wie den Jugendaustausch; die Zusammenarbeit in der Diakonie erscheint mir dabei als ebenso wichtig wie das gemeinsame politische Zeugnis. Dass wir auch die Erinnerung an die schmerzliche Geschichte des 20. Jahrhunderts gemeinsam gestalten, halte ich für unerlässlich.

Dabei habe ich insbesondere die Aufgabe im Blick, die schon von der Ostdenkschrift vor vierzig Jahren zum Thema gemacht wurde und die auch heute ein Thema bleibt. Es handelt sich um die Aufgabe, das Schicksal der Vertriebenen wahrzunehmen und zu würdigen. Die Evangelische Kirche tritt dafür ein, dass das Schicksal aller Vertriebenen in das gemeinsame Gedächtnis Europas eingeschrieben wird. Dabei wird es sich um ein gemeinsames Erinnern der beteiligten europäischen Völker handeln müssen. Und der Blick zurück muss sich mit dem Blick nach vorn verbinden: der Bereitschaft zu Frieden und Versöhnung. Auch nach meiner persönlichen Überzeugung ist deshalb die Verknüpfung von Initiativen in verschiedenen europäischen Ländern zu einem „Netzwerk Erinnerung und Solidarität“ der richtige Weg, nicht dagegen die isolierte Gründung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ in Berlin.

Auch in diesem Zusammenhang bleibt die Denkschrift bis heute richtungweisend: Alles christliche Reden von Heimat wäre unzulänglich und irreführend, wenn es nicht für die Erkenntnis offen und durchscheinend bliebe, dass dem Menschen in Jesus Christus das Vaterhaus Gottes verheißen und angeboten ist, in dem er für sein Leben Geborgenheit findet, die ihm keine irdische Heimat geben kann.

Zu den vordringlichen Aufgaben gehört aber auch die gemeinsame Verantwortung für die politische und soziale Integration Europas. Es ist an der Zeit, die Menschenrechte und Grundwerte des Friedens, der Gerechtigkeit, der Freiheit, der Toleranz, der Partizipation und der Solidarität - wie in der Charta Oecumenica genannt - als gemeinsame Überzeugung der europäischen Christenheit zu unterstreichen und zur Geltung zu bringen. Es ist an der Zeit, gemeinsam einzutreten für die Ehrfurcht vor dem Leben, den Wert von Ehe und Familie, den vorrangigen Einsatz für die Armen, die Bereitschaft zur Vergebung und in allem die Barmherzigkeit - alles Worte aus der Charta Oecumenica.

Und es ist nötig, dass die Kirchen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass die Religionsfreiheit gewährleistet und der christliche Glaube in seinen verschiedenen Gestaltungsformen respektiert wird. Es ist eine gemeinsame Zielsetzung, dass der besondere Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften für die Identität Europas anerkannt wird.

V.

Seit dem 1. Mai 2004 hat die Europäische Union 25 Mitgliedsländer. Die religiösen Prägungen der Beitrittsländer sind unterschiedlich. Sie unterscheiden sich zum Teil von denen der westeuropäischen Mitgliedsstaaten. Vor allem in der Tschechischen Republik, aber auch in den baltischen Ländern ist ein Großteil der Bevölkerung ohne religiöse Prägung oder bezeichnet sich selbst als atheistisch. Mit den wirtschaftlichen und sozialen Modernisierungsprozessen in diesen Gesellschaften geht einher, dass sich den Menschen eine Vielzahl von weltanschaulichen Optionen bietet. Es ist damit zu rechnen, dass die Frömmigkeit und die Zugehörigkeit zur Kirche oder Weltanschauung nicht mehr durch die Tradition vermittelt werden, sondern dass die Menschen ihre Überzeugungen in hohem Maß unabhängig von solchen Herkunftsprägungen entwickeln. Für die Kirchen liegt darin eine große Herausforderung.

Viele Kirchen in Mittel- und Osteuropa nehmen gegenüber solchen gesellschaftlichen Entwicklungen eine ambivalente Haltung ein. Auf der einen Seite hat die friedliche Revolution in Europa, an der Polen einen so herausragenden Anteil hatte, zur Befreiung von Unterdrückung, zu einem Ende der Bevormundung, zu einer Anerkennung der ungeteilten Religionsfreiheit geführt. Auf der anderen Seite haben die Menschen den Eindruck, unter den neuen Bedingungen einer anderen Form von Atheismus ausgesetzt zu sein Sie sehen sich unter dem Einfluss einer westlich geprägten, durch Kommerzialisierung bestimmten Gesellschaft, in der religiöse Werte im Alltag keine Rolle spielen, einer Gesellschaft, die Arme und Reiche gnadenlos gegeneinander ausspielt. Jahrzehntelang hat man sich dagegen wehren müssen, dass die kommunistische Diktatur die Kirche zerstören wollte. Nun meint man sich dagegen wehren zu müssen, dass ein westlicher Atheismus die Gesellschaft zersetzt. Die Identität der Kirchen wird deshalb häufig in der Abgrenzung von solchen gesellschaftlichen Prozessen beschrieben.

In dieser Situation liegen für die Kirchen sowohl Chancen als auch Gefahren. Die Menschen brauchen die evangelische Botschaft von der Freiheit eines Christenmenschen. Sie macht sie frei und gibt ihnen Orientierung, damit sie in einer individualisierten offenen Gesellschaft ein verantwortliches Leben vor Gott und vor ihren Mitmenschen führen können. Evangelischen Kirchen haben in ganz besonderer Weise die Aufgabe, dieses Verständnis verantworteter Freiheit in die europäischen Gesellschaften und in die europäische Wertegemeinschaft insgesamt einzubringen.

Aber in manchen Kirchen im östlichen Europa zeigen sich wachsende Tendenzen dazu, sich gegenüber einer gesellschaftlichen Entwicklung abzuschotten, die man von Individualisierung und Säkularisierung geprägt sieht. So wichtig die kritische Auseinandersetzung mit solchen Entwicklungen ist, so wichtig ist es doch zugleich, die kirchliche Stimme in der Gesellschaft zur Geltung zu bringen. Deshalb ist eine konfessionalistische Abgrenzung keine zureichende Antwort auf die Herausforderungen, vor denen wir als Kirchen gemeinsam in Europa stehen. Zu den großen Herausforderungen gehört es daher, dass wir gemeinsam eine Vorstellung von der Prägekraft des Christentums und den uns verbindenden Werten schaffen.

Die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Staaten hat viele neue Verbindungen und Möglichkeiten geschaffen, aber auch neue Schranken zwischen Mitgliedsländern und Nichtmitgliedsländern (wie der Russischen Föderation, Weißrussland oder der Ukraine) errichtet. In diesen Ländern werden die gesellschaftlichen Transformationsprozesse vermutlich deutlich langsamer ablaufen als in den Beitrittsländern, aber die Spannungen werden innerhalb dieser Gesellschaften deswegen nicht geringer ausfallen.

Das hat zur Folge, dass an der Ostgrenze der Europäischen Union, an der zuvor über viele Jahrzehnte weitgehend vergleichbare Systeme und Strukturen aufeinander trafen, die wirtschaftlichen und sozialen Differenzen, die humanitären und gesellschaftlichen Trennungen wachsen werden. Darum müssen die Kirchen in diesen Ländern das Ihre dazu beitragen, dass die Gräben nicht weiter vertieft, sondern, wo immer das geht, zugeschüttet werden.

So wurde im Deutsch-polnischen Kontaktausschuss das Projekt "Versöhnung in Europa" entwickelt und auf der 2. Europäischen Ökumenischen Versammlung 1997 in Graz vorgestellt. Hier arbeiten evangelische, römisch-katholische, griechisch-katholische und orthodoxe Kirchen aus Deutschland, Polen, Weißrussland und der Ukraine zusammen, um über die Außengrenze der Europäischen Union hinweg die Kirchen aus diesen Ländern an einen Tisch einzuladen, die Lasten der Vergangenheit gemeinsam aufzuarbeiten und die Herausforderungen für die Zukunft gemeinsam anzugehen. In gewisser Weise kann man sagen, dass in diesem Projekt wichtige Impulse, wie sie schon die "Ostdenkschrift" bestimmt haben, von Deutschen und Polen gemeinsam über die Ostgrenze der Europäischen Union hinaus weitergetragen werden.

Die Pluralität von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und Lebensformen bildet ein wichtiges Merkmal der Kultur Europas. Menschen anderer Glaubensgemeinschaften sind Teil unserer europäischen Identität. Viele, wie zum Beispiel Juden und Muslime, leben seit Generationen in den Ländern Europas, andere sind durch Migration nach Europa gekommen. Der Dialog der Religionen stellt daher für uns gemeinsam eine wichtige Aufgabe dar.

Uns ist als Christen bewusst, dass uns eine einzigartige Gemeinschaft mit dem Judentum verbindet. Es ist wichtig, diese tiefe Verbindung zwischen Judentum und christlichem Glauben neu zum Ausdruck zu bringen. Darum enthält die Charta Oecumenica die Selbstverpflichtung „allen Formen von Antisemitismus und Antijudaismus in Kirche und Gesellschaft entgegenzutreten und auf allen Ebenen den Dialog mit unseren jüdischen Geschwistern zu suchen und zu intensivieren.“

Ebenso muss der Dialog mit dem Islam intensiviert werden. Vorbehalte und Vorurteile müssen abgebaut werden, damit die guten Kontakte und die gute Nachbarschaft, die es bereits an vielen Stellen zwischen Muslimen und Christen gibt, ausgebaut werden können. Schwierigkeiten dürfen wir dabei nicht ausweichen. Offene Fragen müssen ehrlich angesprochen werden. Sie betreffen ganz besonders die Frage, ob der Islam bereit ist, den säkularen Charakter der Rechtsordnung zu respektieren und die Religionsfreiheit anzuerkennen. Wir müssen ehrlich und deutlich miteinander über unser jeweiliges Verständnis des Glaubens sprechen. Wir müssen die Beziehung von säkularem und religiösem Lebensraum bestimmen und das Verständnis der Menschenrechte klären. Das ist der Weg, zu dem sich die europäischen Kirchen in der Charta Oecumenica verpflichtet haben.

In der Ostdenkschrift der EKD von 1965 heißt es: Das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn ist so tief zerrüttet worden, dass der frühere reiche menschliche, geistige und kulturelle Austausch völlig zum Erliegen kam und bis heute noch kaum wieder aufgenommen ist. Ohne Lösung der deutschen Frage müssten alle Bemühungen um eine politische Entspannung in Mitteleuropa und eine neue tragfähige Friedensordnung zwischen den Völkern erfolglos bleiben (S. 8). Und an anderer Stelle: Ohne Wahrheit und Gerechtigkeit, ohne gegenseitige Berücksichtigung berechtigter Interessen und ohne den Willen zum Neuanfang auf der Grundlage der Versöhnung sei die anzustrebende internationale Friedenordnung nicht denkbar (S. 24). Wir erkennen in Dankbarkeit welche Fortschritte uns inzwischen geschenkt worden sind. Und wir sind diesen Grundeinsichten weiter verpflichtet.