Christentum 2000 - Kirche hilft leben

Jürgen Schmude

24. November 1999, Bochum, Festvortrag zum 30jährigen Bestehen des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Vorstellung vom christlichen Abendland entspricht nicht mehr dem Lebensgefühl und auch nicht dem politischen Selbstverständnis der Menschen. Das spätestens, seit der Begriff zu fragwürdigen Zwecken politisch eingesetzt worden ist.

Und doch: Die christliche Prägung Deutschlands, Europas und weiter Teile der Welt ist nachhaltig und unübersehbar. Das bedeutet nicht, daß jede und jeder sie auch als solche wahrnehmen. Denn christliche Symbole, Lebensrituale und Wertüberzeugungen verselbständigen sich vielfach. Ihre Quelle wird dann nicht mehr erkannt. Von manchen wird sie bewußt ausgeblendet.

Natürlich wird das christliche Erbe auch Interessen zu - und untergeordnet. Die geschäftliche Werbung bedient sich des Weihnachtsfestes immer stärker und in oberflächlicher, verfremdender Weise. War da noch was mit Gott, der unser Mitmensch geworden ist, um unser Schicksal zu teilen und Angst und Tod für uns zu überwinden? Der Weihnachsttrubel kann es vergessen machen, statt daran zu erinnern. Viele werden es verdrängt oder erst gar nicht zur Kenntnis genommen haben.

Bei der spektakulären Begehung der Jahrtausendwende könnte es ähnlich zugehen. Die 2000 wird zum Medienereignis und zum großen Erlebnis. Ein gemeinsam gefeierter Rekord, eine Rarität im Kalender. Immerhin hat es die DDR nicht geschafft, die Erinnerung an das Geschehnis dessen Jubiläum wir feiern, durch absichtsvollen Sprachgebrauch auch noch förmlich auszulöschen. Das "u. Z.", also: "Unserer Zeitrechnung", hat sich nicht durchgesetzt. Die übliche - und korrekte - Zeitangabe heißt weiterhin: "n. C.", also: "Nach Christi Geburt."

Ohne Christi Geburt gäbe es keine 2000, kein Weihnachten und unendlich viele andere Vorstellungen, Empfindungen und Verhaltensweisen nicht, die zum Leben bei uns und in vielen anderen Ländern selbstverständlich dazugehören.

Da ist nachdrückliche Erinnerung daran nicht nur erlaubt, sondern geboten, daß die festliche Hülle einen Inhalt hat. Er ist die 2000 Jahre über wertbeständig und aktuell geblieben. Er wird das auch im nächsten Jahrtausend sein. Christen und Kirche haben allen Anlaß, ja die Pflicht, daran zu erinnern. Nicht irgendeine 2000 wird gefeiert. Es geht um 2000 Jahre Christentum, begründet durch jenen Jesus Christus der in seiner Zeit scheinbar schmachvoll gescheitert ist und dessen Botschaft sich gleichwohl als eine geistliche Weltmacht erwiesen hat.

Diese Botschaft auszurichten, ist Aufgabe, ja sogar Daseinszweck der Kirche. Sie ist, wie wir sie erleben, eine menschliche Einrichtung mit Schwächen, Fehlern und Irrtümern. Sie ist, wie sie sein soll und wie sie sich zu sein bemüht, die Gemeinschaft der Christen, die die Liebe Gottes zu den Menschen in Worten und Taten zu verkündigen hat. Und das heißt, die Kirche hat den Menschen die Hilfe Gottes für ihr Leben - und auch für ihr Sterben - anzubieten und im eigenen Handeln diese Hilfe so gut wie möglich sichtbar zu machen.

Da geht es zuerst um den Glauben und um die Erfahrung, daß die oft genug schmerzlich erlebten Grenzen menschlicher Möglichkeiten und Fähigkeiten nicht den Maßstab für den Sinn des Lebens und den Wert des Menschen bestimmen.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat dazu kürzlich bei ihren Beratungen zum Schwerpunktthema "Reden von Gott in der Welt" formuliert: "Gott hat uns eine Botschaft anvertraut, die die Mühseligen und Beladenen erquickt und die Starken davor bewahrt, sich von Leistung und Erfolg ein erfülltes Leben zu versprechen. Diese Botschaft wollen wir weitersagen, mit dieser Botschaft werden wir gebraucht."

Und deshalb wird und darf die Kirche nicht darin nachlassen, die Menschen besonders an den entscheidenden Wendemarken des Lebens mit Seelsorge und Gottesdiensten zu begleiten, sie zu stärken und zu trösten. Auch kirchenferne Betrachter sollten das nicht geringschätzen. Der ganzen Gesellschaft - und somit auch ihnen selbst - nutzt es, wenn viele Menschen, die es wollen und brauchen, kirchlich begleitet und gestärkt werden. Wie wir aus täglicher Erfahrung wissen, nimmt die Gesellschaft solche Begleitung wahr. Das gilt besonders für kirchliche Hochzeiten und Trauerfeiern. Große Gruppen nehmen mit den unmittelbar Betroffenen daran teil. Dabei stellt sich die Kirche der wichtigsten der vielen Erwartungen, die an sie gerichtet werden, nämlich im Namen Gottes verläßlich Hoffnung und Zuversicht zu geben, die über die menschlichen Grenzen, auch über die Grenze des Lebens, hinausreichen.

Sie verweist darauf , daß Gott den Menschen durch Jesus Christus die Verheißung anbietet, ohne Angst über solche Grenzen und über den Tod hinaus zu sehen und zu gelangen. Daran zu glauben, gibt Kraft und Trost schon jetzt, schon bevor wir die ganze Erfüllung der Verheißung erleben.

Schon in der bloßen Wahrnehmung dieses Verkündigungsauftrages leistet die Kirche der Gesellschaft wichtige Dienste. Z.B. dort, wo Unsicherheit und Angst die Herrschaft über Gefühle und Handlungen der Menschen zu gewinnen drohen. Nahezu jede Zeit hat, mit Unterschieden, ihre Not. Die Neigung, sie jeweils für die größte, für unentrinnbar und also entmutigend zu halten, kehrt immer wieder.

Als es im Zusammenhang mit der Nachrüstungsdebatte, bei der es um die Stationierung von Atomwaffen auf deutschem Boden ging, eine derartige Krisensituation gab, hat die Evangelische Kirche in Deutschland 1981 eine Friedensdenkschrift vorgelegt. Sie enthielt neben wichtigen Gedanken zur Friedensethik und zur vorbeugenden politischen Sicherung des Friedens die Forderung, "den Sinn für die erreichbare Näherungslösungen zu stärken". Damals ging es um den Frieden, heute geht es um Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz, vielleicht aber bald auch wieder um den Frieden. Bei alledem ist der Gedanke zeitlos richtig, den Wert der erreichbaren Näherungslösungen zu schätzen, also zu tun, was vernünftig und möglich ist, auch wenn der große Durchbruch zu Sicherheit und Wohlstand dabei nicht in Sicht ist.

Können denn die Gefahren und Risiken überhaupt sicher und dauerhaft überwunden werden? Menschen bemühen sich darum, das ist verständlich. Aber die Erlösung von aller Not und Unzulänglichkeit steht nicht vor der Tür. Christen wissen und die Kirche hat es zu verkündigen, daß menschliches Bemühen um Selbsterlösung letztlich vergeblich bleibt. Nicht zufällig ist es Eigenart totalitärer Politik, herrliche Zeiten zu versprechen. Unheil richtet sie statt dessen an, wie wir aus leidvoller Erfahrung wissen.

Wenn die Kirche übersteigerten Sicherheitsforderungen und der Angst vor der Zukunft widerspricht, wendet sie sich nicht mit einer Vertröstung auf die himmlische Zukunft von den Problemen der Welt ab. Aber Grenzen aufzuzeigen, mit denen alle, jeder Mensch, die Politik, die Wirtschaft und alle anderen Lebensbereiche weiterhin zu rechnen haben, das ist der Realismus des Evangeliums.

So ist es für die Gesellschaft und für alle Menschen, die es hören wollen, ein immer wieder geübter hilfreicher Dienst der Kirche und der Christen, Zuversicht und Ermutigung zu vermitteln. Zuversicht, daß sich menschliches Leben dank der Gnade Gottes niemals als sinnlos, verfehlt und völlig gescheitert erweisen muß. Dort, wo die Grenzen des Menschenmöglichen erreicht sind, droht nicht das Nichts, die Verlorenheit. Innerhalb dieser Grenzen aber gilt es mutig und tatkräftig das Mögliche zu tun, um Not zu überwinden und Schaden abzuwenden.

Das für andere wie für sich selbst zu tun, ist praktische Nächstenliebe. Zur Nächstenliebe in ihren vielfältigen Formen ruft die Kirche immer wieder auf und gibt dafür konkrete Orientierung.

Nach Gottes Willen sollen die Menschen barmherzig, hilfsbereit, schonend und rücksichtsvoll miteinander umgehen und einander beistehen. Je konkreter solche kirchlichen Mahnungen werden, je deutlicher sie in den Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik oder auch in die persönliche Lebensführung in Familie, Ehe und anderen Lebensgemeinschaften hineinzielen, desto eher fühlen sich die Angesprochenen belästigt. Soll sich die Kirche doch heraushalten aus der Wirtschaft, von der sie, wie man sagt, nichts versteht. Oder aus den Beziehungen zu Angehörigen und Freunden, die die Pastoren gar nichts angehen.

Nein, das wird nicht geschehen. Die bequeme Kirche, in ihren Äußerungen beschränkt aufs Allgemeine und auf Jenseitsvertröstungen, darf es nicht geben. Einer Gesellschaft lästig zu fallen, die - heute und früher - stets in Gefahr ist, die Menschlichkeit verderben zu lassen, das ist die Pflicht der Christen und der Kirche. Dagegen kann sich niemand störfrei machen.

Auch nicht durch ein Argument, mit dem verschiedene Kritiker kürzlich gegen das kirchliche Eintreten für den Sonntagsschutz angegangen sind. Die Kirche solle beim biblischen Gebot bleiben, sagten sie, und fragen, wie Christen den Sonntag zu heiligen haben. Aber sie solle die von ihr vorgebrachten Gründe nicht mit weltlichen Gedanken "verkleiden", als gehe es um Nützlichkeitsüberlegungen für alle und jeden.

Das war fein ausgedacht. Es sollte die Kirche in die fromme Ecke schieben. Aber es war falsch. Denn tatsächlich: den Sonntag als Zeit des Schutzes und der Freiheit von Arbeitspflichten so weit wie möglich zu erhalten, dient allen Menschen. Die Ausnahmen, die es gibt, dürfen nicht zur allgemeinen Regel werden.

Die sonntägliche Arbeitsruhe ist durch die Verfassung geschützt. Sie ist, wie immer man die historische Entwicklung des Sonntagsschutzes beschreibt, biblisches Gebot. Nicht daran in erster Linie denken die vielen Menschen, die für sich Sonntagsarbeit ablehnen und den Feiertag erhalten sehen wollen. Sie denken an die Lebensqualität, die er ihnen bietet. Diese allerdings ist durch das biblische Gebot gewollt. Martin Luther sagt dazu (Großer Katechismus Abschnitt 50): "Aber um ein christliches Verständnis zu bekommen, für die einfachen Leute, was Gott in diesem Gebot von uns fordert, so merke dir, daß wir Feiertage halten nicht um der verständigen und gelehrten Christen willen, denn diese brauchen sie zu nichts, sondern zuerst auch um des Körpers und seiner Bedürfnisse willen, welche die Natur lehrt und fordert für das einfache Volk, für Knechte und Mägde, die die ganze Woche ihrer Arbeit und ihrem Gewerbe nachgegangen sind, damit sie sich auch einen Tag zurückziehen, um auszuruhen und sich zu erholen."

Es ist nur richtig, wenn die Kirche diese weite Bedeutung des biblischen Gebots klar macht. Und wenn sie an diesem Beispiel zeigt, daß die Gebote der Bibel nicht irgendeinen Gehorsam um seiner selbst oder um des Buchstabens willen fordern. Nein, immer wieder läßt sich erkennen, daß sie lebensfreundlich und lebensfördernd für alle sind: Christen, Nichtchristen, die ganze Gesellschaft. Das läßt sich an den Zehn Geboten verdeutlichen, und bei dem Gebot der Nächstenliebe, von Jesus selbst als das vornehmste bezeichnet, ist es geradezu offensichtlich.

Daran zu erinnern und Handlungskonsequenzen für Politik, Gesellschaft und Einzelne aufzuzeigen, ist Sache der Kirche. Ein markantes Beispiel: Das gemeinsame Wort beider großer Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von 1997 unter nachhaltiger, sehr arbeitsintensiver Mitarbeit von Prof. Günter Brakelmann und dem SWI erstellt. Es hat die Zuwendung der Menschen zueinander und die Solidarität miteinander zum durchgängigen Hauptthema. Das ist Ausprägung der Nächstenliebe in den heutigen Verhältnissen. Diese Zielsetzung ist für alle, ohne Rücksicht auf Kirchenzugehörigkeit oder -sympathie, akzeptabel. Jedenfalls für alle, die über verbreitete ichbezogene Individualisierung klagen.

Politisch wirksame Nächstenliebe ist es, wenn Christen - und alle Menschen - zum gemeinsamen Wohl in der Demokratie Verantwortung für sich und andere wahrnehmen. Das hat die Evangelische Kirche in Deutschland 1985 in einer besonderen Demokratiedenkschrift kurz, aber gründlich ausgeführt. Sie hat - mit einem Wort Gustav Heinemanns - evangelischen Christen die durch unser Grundgesetz geprägte Demokratie als Angebot und Aufgabe ans Herz gelegt. Diese Demokratie sei verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig. Sie biete sich als Staatsform der Offenheit und Selbstbeschränkung mehr als jede andere dafür an, daß Christen in Gesellschaft und Politik verantwortlich mitarbeiten.

Und: Die Grundgedanken, aus denen heraus ein demokratischer Staat seinen Auftrag wahrnimmt, sind dem christlichen Menschenbild nah. Zum Beispiel dort, wo die Auswirkungen der Fehlsamkeit des Menschen durch demokratische Machtkontrolle in Grenzen gehalten werden, und besonders in der verbürgten Achtung der Würde des Menschen sowie der Anerkennung der Freiheit und der Gleichheit. Diese Wertentscheidungen sind inhaltlich Konsequenz der biblischen Lehre von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen als Geschöpf Gottes.

Die Kirche folgt diesem biblisch begründeten Verständnis der Menschenwürde, macht aber ebenso ein Grundrecht unserer Verfassung geltend, wenn sie sich mahnend und auch anklagend gegen Fremdenfurcht und Ausländerfeindschaft und gegen die damit verbundenen Diskriminierungen bis hin zu vielen einzelnen Gewalttaten wendet.

Das Beispiel ist aussagekräftig: Fremdenhaß und Fremdenverachtung, keine Mehrheitshaltung, aber viel zu oft unter uns wirksam, verstoßen gleichermaßen gegen die Gebote Gottes, wie gegen Geist und Verbote des Grundgesetzes.

Solches Zusammentreffen ist nicht zufällig. Wenn die Kirche die Verkündigung ihrer Botschaft konkretisiert, indem sie für grundlegende Menschenrechte wie für die Nächstenliebe eintritt, dann dient sie ebenso ihrem Auftrag wie dem gedeihlichen Zusammenleben der Menschen in der demokratischen Gesellschaft. Man könnte sagen: Daß Menschen sich nicht gegenseitig im Stich lassen, daß Nächstenliebe eine politische Dimension hat und auch, daß Christen für sich und andere die Chancen der Demokratie zur Gestaltung der Lebensverhältnisse verantwortlich nutzen sollen, und schließlich, daß zu alledem immer wieder Konsens und Gemeinschaft gehören, das ist der Inhalt der der Kirche aufgetragenen politischen Predigt. Sie bringt sie in Denkschriften, Stellungnahmen, und, erfreulicherweise mehr und mehr auch in evangelisch-katholischen Worten vor. Damit verbinde ich die Anmerkung, daß ich zwar aus meinem evangelischen Verständnis über die Aufgaben der Kirche spreche, daß aber vieles in gleicher Weise für die katholische Kirche gilt und, vielleicht differenziert, auch für andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften.

Die Erfahrung lehrt: Der demokratischen Gesellschaft und ihrem Staat bringt es bereits Vorteile, wenn die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften das Grundrecht auf Glaubensfreiheit mit Leben erfüllen. So ist bei Menschen, die in der Gemeinschaft aktiv ihren Glauben leben, Wachsamkeit gegen die Gefahr totalitärer Vereinnahmung in besonderem Maße gegeben. Erfahrungen aus der NS-Diktatur und aus der DDR bieten neuere Beispiele dafür, daß intaktes kirchliches Leben und die in ihm bestehenden religiösen Bindungen vor der Unterwerfung unter totalitäre Ansprüche bewahren helfen. Es geht bei dieser Bewahrung zwar nur um Abwehr, aber immerhin um die Abwehr eines mit der Demokratie unvereinbaren Übels. Oder, um es kurz zu sagen: die demokratische Bürgertugend der Gegnerschaft zum Totalitarismus ist für Christen selbstverständlich, sie ist glaubensbedingt.

Und schließlich, oft vorrangig erwähnt: Die Kirche, und das heißt auch jetzt: beide großen Kirchen, erbringen wichtige und umfangreiche Leistungen in allen Bereichen sozialer Lebenssicherung. Mit ihrer diakonischen Arbeit üben sie Nächstenliebe im großen Maßstab und bieten damit ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie hilfreich für das Leben aller Menschen in der Gesellschaft der christliche Glauben ist. Denn so sehr auch eine leistungsorientierte Gesellschaft versucht ist, die Hilfsbedürftigen und Schwachen beiseite zuschieben: daß sich jemand um sie kümmert, das möchte man denn doch.

So nehmen die Kirchen dem Staat viele Aufgaben ab, die andernfalls schwerlich und schon gar nicht so erfüllt werden könnten. Gewiß gibt es dafür vielfach staatliche Erstattungsleistungen. Aber auch beachtliche kirchliche Gelder werden eingesetzt. Und viel Personal, hauptamtliches und ehrenamtliches, mit dem die Kirchen die Dienste erst möglich machen.

In Deutschland sind solche Dienst eine allseits geschätzte Realität. Nicht zuletzt im Hinblick darauf sind in Politik und Öffentlichkeit die von kirchlicher Seite geäußerten Warnungen vor dem drastischen Rückgang kirchlicher Einnahmen mit deutlichen Sorgen aufgenommen worden. Einbrüche im kirchlich getragenen sozialen Leistungssystem will niemand erleben.

Fast niemand, muß man neuerdings sagen. Denn diese Dienste und das mit ihr verbundene Zusammenwirken von Staat, Kirche und Gesellschaft sind in solcher Form weltweit einmalig. Ihren Wert veranschlagt man außerhalb Deutschlands nicht so hoch, wie wir es tun. Da fehlt es weithin an eigenen Erfahrungen in der kirchlichen Zusammenarbeit mit freiheitlichen Rechtsstaaten. Und so werden die Konsensnotwendigkeiten und die Kompromisse schärfer be- und verurteilt, auf die sich die Kirche jedenfalls dem praktischen Anschein nach bei ihrer sozialen Arbeit einläßt. Das ist der Kern des Konflikts zwischen dem Vatikan und der großen Mehrheit der deutschen Katholiken und Bischöfe.

Die evangelische Kirche ist, bisher in Übereinstimmung mit Katholiken und Bischofskonferenz, davon überzeugt, daß die Wirkungsmöglichkeiten der Kirche unter den rechtlichen gesellschaftlichen Verhältnissen in Deutschland gute Chancen bieten, christlichem Glauben durch kirchliche Arbeit für die Menschen Ausdruck zu geben. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland sagt dazu (November 1999): "Die Kirche ist bei ihrer eigenen Sache, wenn sie betreuend und helfend das Evangelium auch durch die Tat verkündigt. Glaube und tätige Liebe gehören untrennbar zusammen. Das schließt die Hilfe durch Beratung schwangerer Frauen mit ein." Die Chance wird betont, dabei ungeborenes Leben zu schützen und den betroffenen Frauen zu helfen.

Und das heißt: Salz der Erde sind Kirche und Christen nicht, indem sie unter sich bleiben und etwa den Schwierigkeiten ausweichen, in die man gerät, wenn man um des Schutzes ungeborenen Lebens willen berät und in vielen Fällen doch nicht verhindern kann, daß danach abgetrieben wird.

Viele Beispiele zeigen somit, daß die Kirche der Gesellschaft durch wirksame, manchmal unbequeme und unwillkommene, zumeist aber in breitem Einvernehmen akzeptierte Beiträge zum gedeihlichen Zusammenleben wertvolle Dienste leistet. Der demokratische Staat gewährleistet den dafür erforderlichen Freiraum und die Unterstützung der sozialen Dienste der Kirche.

Er tut es wegen des sehr eigenen Interesses der Demokratie am Wirken von Kirche und Christen. Kräften und Gruppierungen fördernd und stützend zu begegnen, wenn diese nachhaltig zu einem gedeihlichen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger beitragen, steht auch dem säkularen demokratischen Staat wohl an.

Eben diese Beiträge der Kirche zum Leben in der demokratischen Gesellschaft sind zu bedenken, wenn in Deutschland neu auftretende Religionen und religiöse Gemeinschaften ihre Ansprüche an den Staat stellen.

Es kann nämlich nicht genügen, daß Gruppen und Gemeinschaften sich als religiöse vorstellen, um gleiche Rechte und Wirkungsmöglichkeiten wie die christlichen Kirchen zu fordern. Glaubens- und Religionsfreiheit gelten für alle. Aber besondere Wirkungsmöglichkeiten, z.B. in einer Zusammenarbeit, darf der demokratische Staat nur den Gemeinschaften einräumen, die, wie die Kirchen, seine grundsätzlichen Wertentscheidungen mittragen und das friedliche, solidarische Zusammenleben der Menschen fördern.

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Und doch gibt es irritierende Fälle von Blindheit für die Wertentscheidungen, auf die der Staat zu achten hat, wenn er religiösen Gemeinschaften staatliche Finanzmittel und Rechte zukommen läßt und so deren Wirkungsmöglichkeiten stärkt. Er darf es dabei nicht unbeachtet lassen, ob die Gemeinschaften in der Gesellschaft desintegrierend wirken, indem sie ihre Anhänger vom Engagement für die Gesellschaft nachdrücklich fernhalten und von ihren Mitmenschen absondern. Erst das Bundesverwaltungsgericht konnte in Berlin die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft öffentlichen Rechts stoppen, nachdem die gerichtlichen Vorinstanzen dem Umstand kein Gewicht zubilligen mochten, daß sie ihre Mitglieder von eben der Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte, vor allem dem Wahlrecht, abhält, die der demokratische Staat für seine Legitimation braucht und für deren Ausübung er daher ständig wirbt.

Eine kritische Vergewisserung ist ebenfalls angezeigt, wo z.B. islamische Gemeinschaften die Einführung eines mit ihren Glaubensinhalten abgestimmten Religionsunterrichts fordern. Religionsunterricht in öffentlichen Schulen muß verfassungsfreundlich und gemeinverträglich sein. Grundlegende Wertentscheidungen des Grundgesetzes dürfen dabei ebensowenig in Frage gestellt werden, wie Toleranz und Frieden in der Gesellschaft. Für die Erfüllung dieser Forderung darf es keinerlei "Rabatt" geben, mit dem in falscher Großzügigkeit besonderen religiösen Dogmen des Antragstellers Rechnung getragen werden soll. Wer den unverzichtbaren Erwartungen von Staat und Gesellschaft in der Demokratie nicht genügen kann und will, mag sich mit der Nutzung der allgemeinen Religionsfreiheit zufrieden geben, nicht aber vom Staat zusätzliche Rechte und Wirkungsmöglichkeiten verlangen.

Wenn die großen christlichen Kirchen in vielfältiger Weise hilfreiche Dienste für das Zusammenleben in der demokratischen Gesellschaft leisten, ist das ist kein Selbstzweck. Ihre Lehre und ihr Handeln richten die Kirchen nicht danach aus, was man gern von ihr hätte. Ihre Existenz rechtfertigen sie nicht durch ihren gesellschaftlichen Nutzen.

Umgekehrt verläuft der Wirkungszusammenhang. Die Verkündigung der Liebe Gottes zu den Menschen und des Liebesgebotes der Menschen untereinander ist es, die Konsequenzen nicht nur im Handeln Einzelner, sondern auch in der gesellschaftlichen Arbeit der Kirche für die Menschen hat.

Die Kirche leistet ihre Dienste unabhängig von aktuellen Sorgen und Schwierigkeiten im eigenen, engeren Verantwortungsbereich. Daß die Verkündigung des Evangeliums auf abnehmende Resonanz trifft und daß die Kirchen Mitglieder verloren haben, ist bekannt. Dieser Entwicklung entgegenzuwirken, durch vermehrte und neue eigene Anstrengungen wie durch Reformen, ist inzwischen zur wichtigsten Aufgabe der Kirche geworden.

Das ist der Grund, weshalb derzeit in der evangelischen Kirche allenthalben missionarische Aktivitäten verstärkt werden und das Wort Evangelisation einen neuen, zukunftsträchtigen Klang bekommt.

Mission und Evangelisation , nun vor allem im eigenen Land, treffen natürlich auf Traditionsabbruch und Verweltlichung, die in Deutschland möglicherweise stärker sind als in vielen anderen Ländern. Sie treffen aber weiterhin auch auf Erfahrungen mit einer politischen Kultur, die nachhaltig vom Christentum geprägt ist, und das keineswegs nur so, daß man sich der Herkunft nicht mehr erinnert.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Kruzifixentscheidung 1995 so ausgeführt: "Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen."

Wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag? Im Bewußtsein der vielen, die gegen die Gerichtsentscheidung zu den Kruzifixen in bayerischen Volksschulen protestierten, war es offenbar höchst lebendig. Auch viele Nichtmitglieder und Distanzierte haben zu diesem Erbe eine aktuelle Beziehung.

Werden solche, kulturellen Anknüpfungspunkte, werden Restbestände der Erwartung, es könnte vielleicht doch eine Vergewisserung im Glauben gut sein, als Anknüpfungspunkte für neue Gespräche über Gott ausreichen?

Woanders ist das der Fall. Nach vielen Jahrzehnten der Unterdrückung und Verdrängung des Christentums in Rußland werden nun Kirchengebäude wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt, findet die orthodoxe Kirche viel Zuspruch und Gehör.

Und nicht nur sie. Noch vor kurzem ist in St. Petersburg die lutherische Kirche neu eingeweiht worden, die unter den Sowjets in ein Schwimmbad umgewandelt worden war. Gottesdienste finden dort wieder statt, wie es heißt, auch von Atheisten besucht, die nach Orientierung Ausschau halten.

Mission geschieht heute weltweit und findet lebhaften Zuspruch. Ein Pastor aus Indien erinnerte bei der EKD-Synode dankbar an die Missionare der Vergangenheit, die das Christentum in sein Land gebracht hätten. Fehler der Mission sollten nicht verschwiegen werden, aber wichtiger sei das hohe Loblied auf die Mission und die Missionare unter den Kastenlosen, die die christliche Kirche vom Rande der Gesellschaft hereingeholt habe und ihnen Würde gegeben habe vor Gott und den Menschen.

Gewiß, die deutschen Verhältnisse sind anders. Aber es tut gut, die missionarische Aufgabe auch im weltweiten Horizont zu würdigen, um nicht die hiesigen Erfahrungen der letzten Jahre zum alleinigen Maßstab für die Chancen des Verkündigung zu machen. Und vielleicht sollten wir es wirklich mit den Angeboten der Christen aus der Dritten Welt versuchen, die sich vorstellen können, nun mal eine Weile in umgekehrter Richtung als in der Vergangenheit zu missionieren.

Tatsache ist, daß, anders als in der Vergangenheit, Religion nicht mehr selbstverständlich in einer der christlichen Kirchen gesucht und gelebt wird. Ein religiöser Markt unterschiedlicher Angebote steht freien Menschen zur Wahl offen. Das darf nicht als Nachteil, das muß als Chance begriffen werden. Denn natürlich wird unter solchen Umständen eine Entscheidung für den christlichen Glauben sehr viel bewußter getroffen als dort, wo man der allgemeinen Gewohnheit folgt.

Und: Die christliche Kirche soll sich immer wieder zu dem Bemühen herausfordern lassen, im Gespräch mit Menschen anderer Religionen und Kulturen jene Gemeinsamkeiten zu suchen, die man von frommen Menschen allgemein erwartet. Um Friedensbereitschaft, Toleranz und Respekt vor der Menschenwürde geht es dabei, nicht um die Vernachlässigung eigener Glaubensinhalte und das Akzeptieren oberflächlich zusammengefügter religiöser Mischungen. Freilich, im Respekt vor denen, die auf ihre eigene, andere Weise Gott suchen, sollten sich Christen von niemandem übertreffen lassen. Denn, bei aller Glaubensgewissheit, haben auch sie Gott nicht in seiner allumfassenden Gänze begriffen und begreifen können, sondern sind und bleiben auf der Suche nach seinem Verständnis.

Verschiedene Konfessionen und christliche Kirchen müssen die Fähigkeit zum friedlichen und gedeihlichen Zusammenleben besonders vorbildlich unter Beweis stellen. In Deutschland ist die Kultur solcher kirchenübergreifenden christlichen Gemeinschaft gut entwickelt. Nicht zufällig ist die Arbeit an der Annäherung von Protestanten und römisch-katholischer Kirche bei der Rechtfertigungslehre besonders intensiv in Deutschland geleistet und ist das Schlußdokument in Augsburg unterzeichnet worden.

Bei verstärkten missionarischen Anstrengungen, wie sie für die evangelische Kirche auf dem Arbeitsprogramm stehen, geht es nicht darum, anderen Kirchen oder Religionen die Gläubigen abspenstig zu machen. Unsere eigene Botschaft haben wir zu sagen, und zwar so, daß Gottes erlösendes Handeln als eine annehmbare Antwort auf die Nöte und Unzulänglichkeiten verständlich wird, unter denen Menschen heute leiden. Da gilt es, in Sprache und Ritus denjenigen Weg zu finden, der einladende Verständlichkeit verbindet mit dem Rückbezug auf eindrucksvolle christliche Zeugnisse der beiden Jahrtausenden und auf die zur Kirche gehörenden Formen, die man auch weiterhin von ihr erwartet. Das geht es zuletzt einfach darum, daß man die gute Nachricht Gottes wirken läßt.

Sie kann und sie wird wirken, wenn und wo Gott es will. Daß diese gute Nachricht den Menschen auch künftig bleiben wird, daß ihre Verkündigung nicht aufhören wird und daß es deshalb Kirche und Gemeinde - in irgendeiner Form - immer geben wird, das ist von Jesus Christus selbst zugesagt. Diese Verheißung soll Kirchenleute nicht zum Ausruhen verleiten. Sie gibt ihnen Ansporn und Zuversicht bei immer neuen und auch neuartigen Ansätzen, dem Missionsbefehl gerecht zu werden.

Der Kommunismus in der Macht hatte das Verschwinden von Kirche und Christentum für die nächste Zukunft eingeplant. Klaus Gysi, Kirchenstaatssekretär der DDR, spannte nach einiger Erfahrung mit den Kirchen dort den Bogen weiter und meinte, man werde vielleicht erst nach einigen Jahrhunderten wissen, wer von beiden, Kommunismus oder Christentum, denn nun überlebt sei und verschwinde. Ich will den in den letzten 10 Jahren erlebten Zusammenbruch des Kommunismus nicht einfach in dieses Denkmuster einfügen. Aber in der Zuversicht, daß es mit der Kirche nicht aus ist und auch künftig nicht vorbei sein wird, lasse ich mich durch die neuere politische Entwicklung durchaus bestärken.



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