Festvortrag desNiedersächsischen Ministerpräsidenten anlässlich des Festaktes zum 50-jährigen Bestehen des Loccumer Vertrages, Loccum
Christian Wulff
16. Juni 2005
Gliederung:
Begrüßung und Einleitung
Vorgeschichte des Vertrages
Zum Wesen des Vertrages
Die Auswirkungen des Vertrages auf das Verhältnis der Landeskirchen untereinander
Der Auftrag der Kirchen heute und morgen
Schluss
1. Begrüßung und Einleitung
Anrede,
herzlich willkommen Ihnen allen hier im Kloster Loccum! Wir begehen heute gemeinsam ein rundes, ein 50-jähriges Jubiläum, wenn auch nicht tages-, so doch wenigstens jahreszeitengenau:
Am 19. März 1955 unterzeichneten Niedersachsens erster Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf und die Vertreter der fünf evangelischen Kirchen unseres Landes im Refektorium dieses Klosters den „Loccumer Vertrag“. Ich freue mich und bin, das gebe ich zu, auch ein wenig stolz, dass ich zu diesem Anlass als einer der Nachfolger Hinrich Wilhelm Kopfs heute für die Niedersächsische Landesregierung zu Ihnen sprechen darf. Denn dieser Vertrag hatte und hat für unser Land und über dessen Grenzen hinaus eine große Bedeutung: Er war der erste in Deutschland nach dem Krieg abgeschlossene Kirchenvertrag. Und er markiert den Beginn eines neuen Verständnisses der Beziehungen von Staat und Kirchen in Niedersachsen. Die damals getroffenen Entscheidungen haben das Wirken und das Ansehen der Kirchen in der Gesellschaft und damit unser Land bis in die Gegenwart geprägt. Wie bedeutend und richtungsweisend das Vertragswerk war und ist, zeigen zwei Tatsachen: Zum einen ist bisher nur eine Fortschreibung durch einen Ergänzungsvertrag erfolgt. Dies war 1965 aus Gründen der Parität mit der katholischen Kirche geschehen, die im selben Jahr mit unserem Land das Niedersachsenkonkordat geschlossen hatte. Zum anderen haben sich nach der Wiedervereinigung sämtliche neuen Bundesländer bei der Formulierung ihrer Staatskirchenverträge am Loccumer Vertrag orientiert, wenngleich sie durchaus auch neue Akzente setzten.
Bei meinen Vorbereitungen auf den heutigen Festakt habe ich einmal mehr erkannt, dass Ministerpräsidenten bestimmte „Selbstständigkeiten“ - um nicht das Wort „Eigenmächtigkeiten“ zu gebrauchen! - eigen sind. Und offensichtlich gilt das parteiübergreifend: Ich las nämlich, dass mein Amtsvorgänger Kopf in einem - wie man sagt für ihn typischen - Alleingang den damaligen Hannoverschen Landesbischof Hanns Lilje persönlich aufgesucht hat, um die jeweiligen Standpunkte zu klären und abzustimmen. Ich kann das in kollegialer Hochachtung allein seinem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein zurechnen. Das musste freilich bei dem damaligen Kultusminister Voigt einige „Irritationen“ auslösen. Eine Kabinettskrise ist nicht daraus erwachsen. Und ein persönliches Schreiben an den Ministerpräsidenten, in dem der Kultusminister seine Zuständigkeit reklamierte, ist auch nicht über das Entwurfsstadium hinausgekommen, geschweige denn abgegangen.
2. Vorgeschichte des Vertrages
Anrede,
der Loccumer Vertrag hat nach einhelligem Urteil der Juristen und insbesondere der Staatskirchenrechtler eine neue Epoche in der rechtlichen Gestaltung des Verhältnisses zwischen evangelischen Kirchen und dem Staat eingeleitet. Um das deutlich zu machen, ist es unerlässlich, zumindest einen kurzen Blick auf seine Vorgeschichte zu werfen.
Für die Kirchen in Deutschland war der Zusammenbruch der staatlichen Ordnung mit dem Kriegsende 1945 weit weniger gravierend. Die Kirchen konnten ihre Organisationsstruktur weitgehend erhalten. Deshalb wurden sie von den alliierten Siegermächten sogar in bestimmtem Rahmen als Repräsentanten der deutschen Bevölkerung angesehen und genutzt. Im Vergleich dazu mussten sich in den ersten Nachkriegsjahren die staatlichen Organe erst nach und nach und oft mühsam konstituieren.
Unserem Land Niedersachsen, das am 01.11.1946 aus den Ländern Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe gebildet worden war, standen die jeweiligen evangelisch-lutherischen Landeskirchen und die evangelisch-reformierte Kirche in Nordwest-Deutschland gegenüber. Deren rechtliche Beziehungen zu unserem neu gebildeten Land waren entsprechend vielgestaltig:
Für die Hannoversche Landeskirche und die evangelisch-reformierte Kirche in der ehemaligen preußischen Provinz Hannover galt der Vertrag des Freistaates Preußen mit den evangelischen Landeskirchen von 1931.
Bezüglich der Braunschweigisch evangelisch-lutherischen Landeskirche wurde nach einem für die Kirche außerordentlich ungünstigen Vertrag von 1923 verfahren.
Der Oldenburgischen Landeskirche war 1872 lediglich eine Pauschalsumme staatlicher Leistungen zugebilligt worden, während die Schaumburg-Lippische Landeskirche gänzlich auf sich allein gestellt war und sich mit ihren Kirchensteuereinnahmen begnügen musste.
Handfeste Folgen davon waren erheblich unterschiedliche finanzielle Zuwendungen staatlicher Stellen an die Kirchen, die hauptsächlich für die Pfarrerbesoldung und die Unterhaltung der Gebäude bestimmt waren. Dieses Missverhältnis staatlicher Kirchenzuwendungen kulminierte schließlich darin, dass Hannoveraner und Reformierte gar noch von einer Gleitklausel profitierten, die eine kontinuierliche Erhöhung dieser Zuwendungen zur Folge hatte.
Selbstverständlich hat die Niedersächsische Landesregierung in Einzelfällen mit Sonderzuwendungen für einen Ausgleich gesorgt. Sie hat jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass eine vertragliche Regelung, die das Problem an der Wurzel lösen könnte, von einer Übereinkunft mit allen Landeskirchen in Niedersachsen abhängig wäre. Diese Problematik zu lösen, war insbesondere ein wichtiges persönliches Anliegen Hinrich Wilhelm Kopfs. Bereits 1946 hatte er, um das Zusammenwachsen des neu gegründeten Landes Niedersachsen zu beschleunigen und seine Einheit zu stärken, angeregt, durch eine Verschmelzung aller evangelischen Kirchen eine „Vereinigte niedersächsische lutherische Landeskirche“ zu bilden. Bekanntlich konnte er sich damit aber letztlich nicht durchsetzen.
Wenn schon keine einheitliche Landeskirche, dann wenigstens eine Allianz der Kirchen auf der Begegnungsebene mit dem Staat. Kopf hoffte, dass aus einer „gemeinsamen Vertragspartnerschaft der Kirchen zum Lande „... eine enge kirchliche Interessengemeinschaft entstehen würde“. Diese entstand dann schließlich auch im Jahr 1971 als „Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen“.
Doch waren es damals letztlich drückende finanzielle Sorgen, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass sich beide Seiten in einer für uns heute kaum vorstellbar kurzen Zeit - nämlich in weniger als zwei Monaten - auf den „Loccumer Vertrag“ geeinigt haben! Hinrich Wilhelm Kopf hat ihn seinerzeit folgendermaßen charakterisiert: „Unser Werk entlastet das Verhältnis von Kirche und Staat von der Begegnung in Genehmigungsverfahren und Auseinandersetzungen über finanzielle Leistungen. Es macht die Partner frei für das eigentliche Gespräch. Wir vertrauen auf die innere Kontrolle der kirchlichen Selbstverwaltung und glauben, dass Staat und Kirche am besten miteinander auskommen und miteinander arbeiten werden, wenn sie sich als gleichberechtigte Partner gegenüber stehen.“
Mit anderen Worten: Der Vertrag entlastet durch die angemahnte gerechte Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kirchen die Kapazitäten beider Seiten zugunsten anderer Aufgaben. Der Loccumer Vertrag war mithin ein Musterbeispiel für die heute so notwendige Entbürokratisierung!
3. Zum Wesen des Vertrages
Anrede,
noch wichtiger scheinen mir aber die grundlegenden Aspekte des Vertrages zu sein: der Abbau von Kontrollrechten des Landes gegenüber der Kirche und damit verknüpft die Anerkennung des kirchlichen Auftrags und Wirkens!
In der Entwicklung des Staatskirchenrechtes in Deutschland kommt dem Loccumer Vertrag deshalb eine ganz besondere Bedeutung zu. Er ist die erste vertragliche Vereinbarung, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges das Verhältnis von evangelischen Kirchen und Staat, ja, von Kirche und Staat überhaupt, in umfassender Weise zu regeln versucht. In seinen Leitgedanken hebt der Vertrag auf ein freundschaftliches Verhältnis zwischen den Vertragspartnern ab. Es sollte einerseits der staatliche Einfluss auf das kirchliche Leben abgebaut und den Kirchen die ihnen zustehende Freiheit gewährt werden. Mit anderen Worten: der Geist des Staatskirchenwesens, der auch aus der preußischen Zeit herrührte, sollte überwunden werden. Andererseits wollte man auch keine strikte Trennung, wie sie der radikale Laizismus, z.B. in Frankreich, forderte und auch mancherorts durchsetzte.
In gewissem Sinn können wir hier also von einem „dritten Weg“ sprechen, den die Vertragsparteien anstrebten: es ging um Partnerschaft, ja um freundschaftliche Beziehungen statt um Kontrolle und Bevormundung. Und es ging um die Anerkennung der besonderen Stellung, die die Kirchen im öffentlichen Leben haben. Über den kirchlichen Öffentlichkeitsauftrag in der Welt, konkret im Staat, wurde damals, nach der Katastrophe der nationalsozialistischen Gewaltdiktatur, neu und grundsätzlich nachgedacht. Gegen den Totalitätsanspruch der nationalsozialistischen Staatsideologie hatte schon die Erste Bekenntnissynode von Lutheranern und Reformierten im Jahre 1934 die Barmer Theologische Erklärung verabschiedet. Sie betont, erstaunlich hellsichtig, ja prophetisch angesichts des heraufziehenden Unrechts, dass die Kirche ihre eigene, vom Staat unabhängige Ordnung hat und dass sie sich nicht aus der Öffentlichkeit der Welt in einen Winkel privater Frömmigkeit abdrängen lassen dürfe, quasi als privater Verein zur seelischen Betreuung der Mitglieder. In diese Zeit fällt auch das Diktum Dietrich Bonhoeffers: „Christus löst die Person nicht aus der Welt der Dinge.“
Ich möchte es so formulieren:
Kirche und Staat sind zwar verschieden, aber keineswegs geschieden! Das hat seinen einfachen Grund: wenn auch die Motive und teilweise auch die Ziele unterschiedlich sind, es geht beim staatlichen und kirchlichen Handeln um dieselben Menschen. Der Mensch als Person ist letztlich nicht (auf)teilbar. Er ist, im wörtlichen Sinn: „Individuum“, „das Unteilbare“! Jeder Christ im Land ist gleichzeitig Bürger des Landes, wie umgekehrt es jedem Landesbürger freigestellt ist, Christ zu sein! Daraus ergibt sich m.E. die ebenso logische wie menschlich gebotene Pflicht, das Verhältnis von Staat und Kirche partnerschaftlich, freundschaftlich zu regeln. Und das heißt konkret, in gegenseitiger Anerkennung der Freiheit wie der Aufgaben, Wege und Ziele, im Respekt vor der unteilbaren, freien Person!
Ich möchte zusammenfassen:
Zwei essentielle Dinge betont der Loccumer Vertrag ausdrücklich. Einmal die Eigenständigkeit der Kirchen und zweitens die Anerkennung ihrer Stellung im öffentlichen Leben, das also, was wir mit dem Begriff des so genannten Öffentlichkeitsauftrages umschreiben. Weil beide Aspekte so grundlegend und wichtig sind, wurden sie bereits in der Präambel fixiert. Neben dem Staat hat die Kirche danach ihr Eigenrecht und einen öffentlichen Auftrag, in den der Staat einzugreifen nicht berechtigt ist. Die Loccumer Formel enthält darüber hinaus so etwas wie einen staatlich anerkannten Widerstandsauftrag an die Kirchen für den Fall, dass der Staat seine Aufgaben oder Grenzen zu verfehlen droht und die Menschlichkeit in Gefahr gerät. Das politische Gemeinwesen bringt daher mit der Anerkennung des Öffentlichkeitsauftrags der Kirchen die Erwartung einer kritisch-konstruktiven Begleitung zum Ausdruck, auch wenn die Politik über das damit immer wieder auftretende Störfeuer in der Vergangenheit nicht immer begeistert war!
4. Die Auswirkungen des Vertrages auf das Verhältnis der Kirchen untereinander
Neben der grundsätzlichen Bedeutung, die der Vertrag für das Verhältnis von Kirche und Staat hat, kommt ihm auch eine besondere Bedeutung für das Verhältnis der am Vertrag beteiligten Landeskirchen untereinander zu. Die Landeskirchen, ohnehin einander in der EKD verbunden und vier von ihnen zudem noch in der VELKD koaliert, erhalten hier eine weitere Klammer. Der Vertrag ist also nicht nur als zweiseitige Vereinbarung ausgestaltet, in welcher der Staat auf der einen Seite und die Kirchen auf der anderen Seite stehen. Er schafft zugleich und im Nebeneffekt auch eine Klammer unter den beteiligten Kirchen. So verpflichtet er sie zu einer engen internen Zusammenarbeit, um ihre Anliegen gegenüber dem Staat einheitlich zu vertreten. Er verpflichtet sie zur Bestellung gemeinsamer Bevollmächtigter und zur Errichtung einer Geschäftsstelle am Sitz der Landesregierung. Diese Verpflichtungen erfüllt heute die schon erwähnte Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen.
5. Der Auftrag der Kirchen heute und morgen
Die Berechtigung des Öffentlichkeitsauftrags der Kirchen in der heutigen pluralen Gesellschaft wird allerdings von verschiedenen Seiten in Frage gestellt.
Einerseits wird eine ungerechtfertigte, einer offenen, pluralen Gesellschaft nicht mehr angemessene Privilegierung und Exklusivbehandlung der Kirchen kritisiert. Andererseits hat die Stimme der Kirchen in einer Welt, deren Vielstimmigkeit und Differenziertheit weiter zunimmt, immer mehr Mühe, sich bemerkbar zu machen. Mit anderen Worten: die Konkurrenz nimmt zu!
Der Drang zahlloser Interessensgruppen und Verbände an die Öffentlichkeit ist ungebrochen. Der Einzelne sieht sich in der differenzierter werdenden Gesellschaft in immer mehr Rollen gedrängt. Zur Wahrnehmung der daraus resultierenden vielfältigen Aufgaben, aber auch Interessen bedient er sich seiner Lobby-Organisationen, Initiativen, Interessengemeinschaften, Vereine, Verbände, die in der Regel selektiv orientiert auftreten. Durch die Konkurrenz nehmen der Druck nach Anerkennung und das Streben nach Einflussnahme zu. Dem kann sich der Staat immer weniger entziehen. Lobby-Vertreter werden von Parlamenten und Regierungen im Rahmen von Beteiligungsverfahren gehört. Sie gewinnen zunehmend Einfluss auf staatliche Entscheidungen; ihr öffentliches Wirken wird im Gegenzug gefördert.
Entpuppt sich hierdurch die besondere Anerkennung der Kirchen als ein nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entsprechendes verzichtbares Relikt, ja als ein ungerechtfertigtes Privileg?
Ich möchte solchen Überlegungen einige Argumente entgegenstellen:
1) Die Kirchen kümmern sich um den Menschen als Ganzen. Deutlicher gesagt: Das politische Gemeinwesen muss daran interessiert sein, dass im Konzert der vielen Einzelinteressen auch das Interesse an der Personalität des Menschen, an dem Sinnganzen, und zwar hinter oder besser über den Einzelrollen und Einzeltätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger Geltung erhält. Wir brauchen den permanenten mahnenden Einsatz der Kirchen für die Würde des Menschen und die damit zusammenhängende Frage nach dem Wesen und der Bestimmung des Menschen. Und für diese Definition bedarf es auch heute - im nachmetaphysischen, postmodernen Zeitalter der Beliebigkeit und des manchmal penetrant doktrinären Relativismus des „anything goes“ - eines transzendentalen Elements. Und dieses kommt nach wie vor am besten und unverfälscht zum Tragen im biblisch-christlichen Menschenbild, für das die Kirchen einstehen: Nämlich im Wesen des Menschen als Geschöpf, das von seinem Schöpfer mit Namen gerufen wird, also einen unverlierbaren Wert, eine in Gottes Gedanken und Gedächtnis ruhende unzerstörbare Wurzel hat. Und zum anderen als freies Geschöpf, an dass das göttliche Doppelgebot erging, Gott und den Nächsten zu lieben, die wohlverstandene Eigenliebe eingeschlossen.
Wenn wir uns auch heute, zum Beispiel in der europäischen Verfassung, nicht mehr auf die gemeinsame Berufung auf den Gottesglauben einigen können, so spielt diese Tradition im Menschenbild des europäischen Humanismus mit seinen verschiedenen Quellen und Wurzeln auch heute und in Zukunft eine wichtige Rolle! Und dieser europäische Humanismus wenigstens ist es, auf den wir uns, quasi als kleinsten gemeinsamen Nenner, einigen können!
Nicht nur der Blick auf die oft kriegerische und unheilvolle Geschichte Europas sollte uns an dieses Menschenbild erinnern. Nein, ich sehe es auch als eine nicht delegierbare Aufgabe der Kirche, immer wieder darauf hinzuweisen und neue Entwicklungen an diesem Maßstab zu bewerten.
2) Zum anderen: die Kirchen sind die einzigen großen gesellschaftlichen Organisationen, die nicht ständig dem permanenten Zwang zur Legitimation durch nachweisbare Leistungen ausgesetzt sind. Wir brauchen solche Stimmen, um uns von ihnen anregen, kritisieren oder anstoßen zu lassen. Die Denkschrift der EKD „Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen“ sagt es ganz einfach: „Gesellschaft und Staat sind darauf angewiesen, dass an dem Dialog zwischen den gesellschaftlichen Gruppen auch Kräfte teilnehmen, die an dem Ergebnis kein unmittelbares Eigeninteresse haben".
Ein solches unvoreingenommenes und selbstloses Engagement der Kirchen für die Armen, Vergessenen, Stimmlosen erreicht auch heute erstaunlich oft ein positives Echo in der Öffentlichkeit. Oft genug ist es sogar Anlass zu vertieftem Nachdenken und Anregung zu konträren Diskussionen. Ich erkenne diese Wirkung kirchlichen Engagements derzeit in der Diskussion über die verbrauchende Embryonenforschung bzw. die Stammzellenzüchtung und das Klonen - gerade angesichts neuester Meldungen aus Südkorea und anderswoher.
6. Schluss
Anrede,
damit bin ich weit vom eigentlichen Anlass unserer heutigen Feier abgekommen. Richten wir deshalb abschließend unseren Blick noch einmal auf den Jubilar, auf den „Loccumer Vertrag“, aber auch auf seine Vor- und Wirkgeschichte.
Lassen Sie uns das 50-jährige Jubiläum des Loccumer Vertrages genießen, denn dieses Vertragswerk hat im deutschen Staatskirchenrecht und in der deutschen Öffentlichkeit, in unserem Gemeinwesen seine Spuren hinterlassen! Mit einigem Recht können wir es als einen Zeugen dafür ansehen, dass unser Land, auch wenn es dem Stammland des großen Reformators „nur“ benachbart ist, als ein Zentrum des deutschen Protestantismus angesehen werden darf - mit Loccum als geistlichem Mittelpunkt. Und natürlich mit Hannover, dem Sitz der EKD. Davon konnten wir uns, ich glaube, da sind wir uns einig, vor drei Wochen auf dem 30. Deutschen Evangelischen Kirchentag überzeugen, den die Hauptstadt des Protestantismus damit schon zum vierten mal nach 1949, 1967 und 1983 ausrichten durfte.
Wir konnten uns alle überzeugen: die Kirche lebt, sie ist jung und hoffnungsfroh - auch voller Hoffnung, dass Politik und Kirchen die anstehenden Aufgaben gemeinsam, im Geiste des Loccumer Vertrages, bewältigen können!

