Fragen zur Hochzeit

Für eine Trauung mit weißen Blumen geschmückte Kirchenbänke
  • An wen wende ich mich, wenn ich kirchlich heiraten möchte?

    Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Kirchengemeinde, um ihre kirchliche Trauung anzumelden und ein Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin zu verabreden. Das darf gerne ein Jahr im Voraus sein.

  • Ist eine Trauung auch in einer anderen Kirche möglich?

    Soll die Trauung in einer anderen Gemeinde als der Heimatgemeinde stattfinden, benötigen Sie  eine Zustimmungserklärung. Dieses Dimissoriale bekommen Sie von Ihrer Kirchengemeinde. Gründe dafür gibt es immer wieder: Die persönliche Verbundenheit mit der dortigen Pfarrerin oder dem Pfarrer. Vielleicht wohnen dort viele Angehörige,  die bei der Trauung dabei sein möchten. Oder es besteht eine familiäre Tradition.

    Bitte nehmen Sie gleichzeitig Kontakt zu der Kirchengemeinde auf, in der Sie sich trauen lassen möchten. Eventuell können bei einer Trauung in einer anderen Gemeinde Kosten für das Personal (Küsterei und Kirchenmusik) oder den Erhalt des Kirchengebäudes auf Sie zukommen.

  • Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen. Er oder sie arbeitet aber nicht in der Gemeinde, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

    Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

  • Gibt es eine ökumenische Trauung?

    Genau genommen nicht. Aber wenn ein Partner oder eine Partnerin evangelisch und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers beziehungsweise einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies oft ökumenisch genannt.

  • Können wir uns als gleichgeschlechtliches Paar kirchlich trauen lassen?

    In vielen evangelischen Gemeinden gibt es die Möglichkeit der Segnung oder gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare. In einigen Landeskirchen ist auch eine Trauung möglich. Sprechen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin an.

  • Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

    In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört ein Ehepartner oder eine -partnerin der evangelischen, der zweite einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.

    Ist einer der beiden nicht in der Kirche, gibt es verschiedene Regelungen: Einige Landeskirchen bieten trotzdem eine evangelische Trauung an. Andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung“. Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt in den einzelnen Gemeinden in Deutschland unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, fragen Sie bitte in der Gemeinde nach, wo Sie getraut werden wollen.

  • Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

    Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unter dem Stichwort: evangelisch werden auf evangelisch.de weitere Informationen.

  • Was kostet die Trauung?

    Dies ist in den Kirchengemeinden unterschiedlich geregelt. Während der Traugottesdienst in vielen Gemeinden für Kirchenmitglieder kostenlos ist, erheben andere eine geringe Gebühr. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den zuständigen Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin nach den örtlichen Regelungen.

  • Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

    Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen oder vorgesehenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie jedoch selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.

  • Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

    In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

  • Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

    In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche Regelungen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für Trauungen festgelegt. In anderen Fällen können Sie die Termine frei abstimmen. Auf jeden Fall sollten Sie den Termin frühzeitig mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

  • Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

    Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Im Mittelpunkt soll stets der Gottesdienst stehen. Wo es erlaubt ist, sollte eine Person das Filmen oder Fotografieren übernehmen, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst Bilder zu machen. Oft ist man dann auch entspannter.

  • Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

    Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie ihren Pfarrer oder ihre Pfarrerin danach.

  • Wir haben uns getrennt. Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?

    Die Begleitung von Menschen in Krisensituationen gehört zu den Kernaufgaben von Pfarrerinnen und Pfarrern. Welche Formen und Rituale dabei für Sie sinnvoll und möglich sind, klären Sie am besten mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in der evangelischen Kirche nicht. Manche Kirchengemeinden bieten aber Gottesdienste mit liturgischen Texten für getrennt Lebende und Geschiedene an. Fragen Sie vor Ort nach.

  • Haben Sie weitere Fragen? Ihre Frage ist nicht dabei?

    Schreiben Sie an info@ekd.de oder rufen Sie an beim Info-Service, Telefon (kostenfrei) 0800- 50 40 602 (Montag bis Freitag außer an bundesweiten Feiertagen von 9 bis 18 Uhr). Oder nehmen Sie mit ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer Kontakt auf. Sie geben Ihnen gerne Antworten.