Die Taufe

Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis der Taufe in der evangelischen Kirche. Vorgelegt vom Rat der EKD, 2008, hg. vom Kirchenamt der EKD. ISBN 978-3-579-05904-4

5. Praktische Empfehlungen

5.1 Taufe und moderne Lebenswelt

Wenn Eltern heute ihre Kinder zur Taufe bringen und Heranwachsende oder Erwachsene sich taufen lassen, dann erschließen sich die biblischen Texte und die traditionellen Bilder wie die geprägten Formulierungen der klassischen Tauftheologien nicht ohne Weiteres. Sie erscheinen oft sperrig und bleiben nicht selten fremd. Es gehört aber zu den Kernaufgaben einer Vor- und Nachbereitung einer Taufe (in klassischer Terminologie: der Taufkatechese), die Motive, die Menschen heute zur Taufe veranlassen, und die Vorstellungen, die sie mit der Taufe verbinden, auf zentrale Themen und Texte des Glaubens zu beziehen und diese wiederum auf die gegenwärtigen Motive und Vorstellungen hin auszulegen. Dabei geht es nicht darum, den Abstand zwischen Tradition und Gegenwart vorschnell einzuebnen, sondern ihn als thematischen Anknüpfungspunkt für ein gemeinsames Verständnis der Taufe zu nutzen. Dies geschieht vor allem dann, wenn die Empfindungen, Bedürfnisse und Deutungen, in denen sich für viele Menschen heute der Zugang zur Taufe eröffnet, wahrgenommen sowie auf dem Hintergrund der klassischen Überlieferung gedeutet werden und umgekehrt die klassische Überlieferung für eine solche theologia popularis durchsichtig gemacht wird. In den klassischen Texten werden auch existenzielle Themen berührt, die häufig weit über die aktiven religiösen Sprachmöglichkeiten heutiger Gemeinden hinausgehen, aber gerade deswegen tröstlich und hilfreich sein können. Die Taufkatechese ist vor diesem Hintergrund einer der wichtigsten Orte, an denen in der Volkskirche christliche Inhalte existenziell entfaltet werden können.

Vor allem zwei Dimensionen prägen gegenwärtig Empfindungen, Bedürfnisse und Deutungen vieler Menschen im Angesicht der Taufe: Zum einen zeigt sich ein großes Staunen über ein neues Leben, das unaussprechliche Glück, ein Kind in den Armen zu halten, und der große Dank des Herzens, das dieses "Wunder des Lebens" mitunter gar nicht recht in Worte zu fassen vermag. Zum anderen aber gibt es auch die Sorge, dass alles menschliche Leben bedroht ist und der menschlichen Fürsorge Grenzen gesetzt sind, so dass die tief empfundene Bitte entsteht, dass dieses einzigartige Leben von Gott angenommen und gesegnet werden möge.

5.1.1 Lebenswagnis und göttliche Fürsorge

Weil Menschen wissen, dass ihrer Fürsorge insbesondere für ein neues menschliches Leben Grenzen gesetzt sind und jedes Menschenleben nicht nur von Krankheit und Tod, sondern auch von Einsamkeit und Sucht, von Selbstüberschätzung und Selbstverachtung bedroht ist, verbinden sie mit der Taufe - und besonders mit der Taufe von Kindern - die Hoffnung auf göttlichen Segen, der Bedrohung abwendet und Schutz verleiht. Der Täufling soll unter der Obhut Gottes "durchs Leben gehen". Die moderne Risikogesellschaft ist eine ebenso bedrohte wie bedrohliche Welt: Was sich als Lebensweg eröffnet, ist zugleich letztlich ungesichertes Lebenswagnis. Vor diesem Hintergrund kann die Bedeutung der Taufe in besonderer Weise darauf zugespitzt werden, dass sie eine Zusage Gottes darstellt, die bewirkt, was sie sagt: Die Taufe verheißt und wirkt, dass das gefährdete Leben in Gott bewahrt bleibt und letztendlich gerettet wird. Natürlich besteht der Schutz, der durch die Taufe als sakramentale Handlung vermittelt wird, nicht darin, dass die Verletzlichkeit menschlichen Lebens aufgehoben wird. Aber in aller seiner Verletzlichkeit empfängt der Täufling ein Zeichen, durch das die Verheißung verbürgt wird, dass jenseits menschlicher Kräfte die schützende und rettende Macht Gottes wirkt. Dabei weiß der christliche Glaube, dass die lebensmindernden und lebenszerstörenden Kräfte nicht nur "draußen" warten, sondern dass jeder Mensch ihnen von Beginn an auch "von innen" ausgesetzt ist. Gegen das verbreitete Bild vom Kind als einem "unbeschriebenen Blatt" steht das Bewusstsein, dass jeder Lebensweg vorgeprägt ist und jedes konkrete Leben aus Bedingungen heraus festgelegt ist, die es nicht selbst hervorbringt. Die Taufe macht den Glaubenden gewiss, dass Gott eine Grenze zieht und die Person von den bösen Kräften und Mächten unterscheidet, die in ihr und um sie am Werk sind.

5.1.2 Die Gabe individuellen Lebens und die Verantwortung christlicher Freiheit

Das gegenwärtige Verständnis der Taufe ist in starkem Maße biographisch konturiert und auf individuelle Biographien bezogen. Vor diesem Hintergrund kann die Bedeutung der Taufe in besonderer Weise darauf zugespitzt werden, dass sie eine gottesdienstliche Handlung ist, die zunächst auf ein individuelles Subjekt bezogen ist und einem Einzelnen als je besonderer Person gilt: "Ich taufe dich ...". Dass der Mensch, der auf den Namen Gottes getauft wird, bei seinem Namen genannt und gerufen wird, lässt ihn unverwechselbar und damit einzigartig sein. Mit der Taufe ist im Horizont des christlichen Glaubens die individuelle Identität eines Menschen bereits begründet, die doch erst in einem offenen lebensgeschichtlichen Prozess reifen und sich entwickeln soll. Von daher ist es wichtig, dass in der praktischen Gestaltung der Tauffeier lebensgeschichtliche Bezüge deutlich werden.

Wenn sich Menschen an ihre Taufe erinnern, vergegenwärtigen sie sich, dass ihr eigenes Leben ein geschenktes Leben ist. Sie vergewissern sich, dass diesem Leben Sinn und Wert zukommen und sich mit seiner Gabe auch Aufgaben verbinden, die wiederum unvertretbar persönlich wahrgenommen werden müssen. In der Taufe stiftet Gott eine Verbindung, die darauf angelegt ist, von Individuen in einer Gemeinschaft in Freiheit gestaltet und doch verbindlich gelebt zu werden.

Taufvorbereitung, Taufgottesdienst und Tauferinnerung sind ­wie bereits gesagt ­ die natürlichen Orte einer Taufkatechese, die gegenwärtige Empfindungen, Bedürfnisse und Deutungen aufnimmt. Die biblischen und kirchengeschichtlichen Vergewisserungen (3) und die tauftheologischen Grundlegungen (4) bilden den Horizont, innerhalb dessen diese Empfindungen, Bedürfnisse und Deutungen ausgelegt werden müssen; die Texte, rituellen Handlungen und sonstigen Gestaltungsmöglichkeiten des Taufgottesdienstes bilden den Raum, in dem klassische Tauftheologie für gegenwärtige Gemeinden verständlich und sinnfällig gemacht werden kann.

In den folgenden Abschnitten werden daher praktische Empfehlungen zu Fragen der Kirchenmitgliedschaft (5.2), des Taufalters (5.3), der Taufeltern, Taufzeugen, Taufpaten (5.4), zum Tauftermin (5.5), Taufgespräch (5.6) und Taufgottesdienst (5.7) gegeben.

5.2 Kirchenmitgliedschaft

Es gibt keine Taufe allein in den unsichtbaren Leib Jesu Christi hinein. Die Taufe begründet neben der Zugehörigkeit zur einen Kirche Jesu Christi immer auch die Mitgliedschaft in einer konkreten Kirche. Dieses Rechtsverhältnis wird als Kirchenmitgliedschaft bezeichnet. Kirchenmitgliedschaft wird in der EKD durch drei Merkmale geprägt, durch die eine Taufe, das jeweilige Bekenntnis der Kirche, in der die Taufe vollzogen wird, und den Wohnort. Der Wohnort bestimmt in aller Regel, zu welcher konkreten Kirchengemeinde die Getauften gehören. Die durch das Sakrament der Taufe gegründete Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi bleibt gültig, auch wenn Getaufte aus einer verfassten Kirche austreten. Entsprechend wird bei einem Wiedereintritt oder Übertritt aus einer anderen Kirche nicht noch einmal getauft.

5.3 Das Taufalter

In den letzten fünfzig Jahren haben sich im Blick auf das Taufalter bedeutsame Veränderungen vollzogen. Von einer selbstverständlichen Verbindung von Geburt und Taufe kann heute nicht mehr ausgegangen werden. Die Praxis der Säuglingstaufe hat sich zu einer Kindertaufpraxis erweitert und die Taufe im Umfeld der Konfirmation stellt einen zweiten wichtigen Tauftermin in allen evangelischen Kirchen dar.

Für die Erweiterung der Praxis der Säuglingstaufe hin zur Kindertaufe scheinen zwei Faktoren wesentlich zu sein: Zum einen verhindert der tief greifende Umstellungsprozess im Übergang anlässlich einer Geburt einen frühzeitigen Tauftermin. Die Eltern haben ­ vor allem bei der Geburt des ersten Kindes ­ vieles in ihrer Familie neu zu gestalten, so dass kein Raum für einen zumindest grundsätzlich nach außen orientierten Ritus zu bleiben scheint. Dies gilt in besonderer Weise für alleinerziehende Mütter ­ schon früher eine Gruppe mit erheblich geringerer Taufneigung als andere. Der Tauftermin, der dann gefunden wird, ist darum in der Regel vornehmlich individuell bzw. familiär, weniger institutionell begründet. Die Taufe findet gegenwärtig verstärkt zum Ende des ersten Lebensjahres, zum Eintritt in den Kindergarten oder zur Einschulung statt. Dazu kommt die Herausbildung eines neuen Tauftermins während des Konfirmandenunterrichts und im Konfirmationsgottesdienst. Davon abgesehen hat sich jedoch die Vermutung nicht bestätigt, dass sich feste Anlässe oder Übergänge im Kinder- und Familienleben als neue Tauftermine ausprägen. Sozialpsychologisch sind diese neuen Taufzeitpunkte nicht leicht zu bestimmen: Neben innerfamiliären Gründen, die zu einem "Vergessen" der Taufe führen, können auch religiöse oder theologische Gründe wie die Ablehnung der Kindertaufe vermutet werden. Häufig ist der Satz zu hören: "Mein Kind soll selbst entscheiden!" Er kann einerseits eine Hilflosigkeit der Erwachsenen im Umgang mit kirchlichen Traditionen signalisieren. Andererseits kann er auch als Ausdruck eines eng verstandenen emanzipatorischen Erziehungsstils verstanden werden. Theologisch muss festgehalten werden, dass die Taufe nicht geeignet ist, Ausdruck einer aktiven Antwort des Glaubenden zu sein; sie setzt nicht die Mündigkeit und den Glauben voraus, sondern ruft ihn hervor. Die Taufe von Säuglingen ist von daher eine Anerkennung der Voraussetzungslosigkeit des Handelns Gottes.

Nicht nur im Osten Deutschlands hat es in den letzten Jahrzehnten die Tendenz zu einer starken Entkirchlichung der Bevölkerung und zu einem massiven Einbruch in der Praxis der Säuglings- bzw. Kindertaufe gegeben. Seit einigen Jahren zeichnet sich aber die gegenläufige Tendenz ab: Die Taufbereitschaft nimmt zu, unter anderem deswegen, weil die Arbeit im Kindergottesdienst und im Religionsunterricht, in der Christenlehre und im Konfirmandenunterricht ein neues Interesse an der Taufe eröffnen. Es ist in Einzelfällen erprobt und sehr erwägenswert, den Familien einer Gemeinde oder eines Kirchenkreises herausgehobene Gelegenheiten zur gemeinsamen Feier der Kindertaufe anzubieten und sie dadurch an ihre Verantwortung für die Taufe ihrer Kinder zu erinnern.

Die kirchliche Taufpraxis wird sich ­ unbeschadet der Möglichkeit gemeinsamer Taufgottesdienste ­ liturgisch und pastoral auf den jeweiligen Einzelfall einstellen müssen. Wo die Taufe aus dem unmittelbaren Zusammenhang mit der Geburt gelöst wird, treten andere inhaltliche Akzente in den Vordergrund, die auch im Gottesdienst zur Geltung zu bringen sind. Taufen im Umfeld der Konfirmation sind praktisch-theologisch als eigene Gattung wahrzunehmen. Dabei darf die Taufe theologisch nicht abgewertet und liturgisch nicht zum bloßen "Zulassungsritus" zur Konfirmation gemacht werden. Tritt die Taufe an die Stelle der Konfirmation, entsteht in der Vorbereitungszeit ebenso wie im Konfirmationsgottesdienst mitunter eine Situation der Ungleichheit, etwa dann, wenn ungetaufte Jugendliche nicht an der Einübung in die Abendmahlspraxis teilnehmen können. In zahlreichen Gemeinden wird daraus die Konsequenz gezogen, im Zusammenhang der Konfirmandenarbeit und der Konfirmation einen Ort für die Taufe zu suchen, der deutlich vom Konfirmationsgottesdienst abgesetzt ist. Zu denken ist an einen markanten Einschnitt in der Konfirmandenzeit, an die Osternacht oder an einen anderen hervorgehobenen Tauftermin (siehe unten 5.5).

Auch die Taufe von Erwachsenen muss als eine eigenständige Form wahrgenommen werden, die Rücksicht auf die jeweilige Lebensgeschichte nimmt. Eine Entscheidung zur Taufe im Erwachsenenalter erfolgt in der Regel nicht in Abgrenzung gegenüber der Kindertaufe; oft stellt die Taufe eines Erwachsenen vielmehr eine "kasuelle Anschlusshandlung" dar, z. B. an die Taufe oder die Konfirmation des eigenen Kindes oder im Zusammenhang der eigenen Hochzeit. Dabei muss der Taufgottesdienst so gestaltet werden, dass der Erwachsene nicht wie ein Kind behandelt wird, sondern beispielsweise im Rahmen der Liturgie bestimmte Aufgaben übernimmt. Taufvorbereitung und liturgische Gestaltung erfordern besondere Sorgfalt. Die Feier der Osternacht ist für Erwachsene besonders gut geeignet, die Bedeutung der Taufe auch sinnfällig zu erleben. Kirchengemeinden sollten dafür sorgen, dass in ihrer medialen Präsentation neben Bildern und Berichten von Kindertaufen auch solche der Taufe von Erwachsenen treten.

5.4 Die Taufeltern, die Taufpaten, die Taufzeugen

Sollen kleine Kinder getauft werden, so ist es die Aufgabe der Eltern, das Taufbegehren zum Ausdruck zu bringen. Sie sind es, die je nach familiärer Situation und nach Alter des Kindes den Tauftermin aussuchen und ihr Kind zur Taufe anmelden. Ihr stellvertretendes Ja zur Taufe ist unverzichtbar. Die Eltern sind es auch, die vorrangig für die religiöse Erziehung ihres Kindes zuständig sind. Darum wird von ihnen bei der Taufe das Versprechen erwartet, ihr Kind christlich zu erziehen und "ihm nach bestem Vermögen den Weg ... zu einem Leben als Christ" zu weisen (Taufbuch der Union Evangelischer Kirchen). Denn Taufe und Glaube gehören zusammen.

Viele Eltern, vor allem die, die selbst nicht mehr in der christlichen Tradition aufgewachsen sind, macht dieses Versprechen hilflos und führt so zu großer Unsicherheit. Hier sind die Kirchengemeinden verpflichtet, den Eltern bei der religiösen Erziehung zu helfen; sie sollten daher neben den Taufgesprächen Glaubenskurse und weniger verbindliche Gesprächsabende für Taufeltern anbieten. Auf diese Weise können Eltern mit christlichen Ritualen wie dem Tisch- und Abendgebet sowie dem einschlägigen Liedgut vertraut gemacht werden, ihnen können geeignete Kinderbibeln empfohlen werden und sie können bei der Einübung weiterer religiöser Vollzüge begleitet werden. Im Taufgespräch sollten diese Fragen mit den Eltern besprochen und passende Angebote der Kirchengemeinde vorgestellt werden. Denn Eltern entdecken im Rahmen solcher Angebote ihren eigenen Glauben oftmals neu und suchen dann aktiv nach überzeugender religiöser Sprache wie nach Ritualen für ihre eigenen Kinder.

Weil Eltern eine so wichtige Rolle bei der christlichen Erziehung ihrer Kinder spielen, muss zumindest ein Elternteil der evangelischen Kirche angehören. Nur im Ausnahmefall und wenn andere Personen, etwa die Paten, zuverlässig für die religiöse Erziehung des Kindes Sorge tragen, kann von diesem Erfordernis abgesehen werden. Wenn die Eltern jedoch keinerlei Interesse an einer christlichen Erziehung ihres Kindes haben, sehen die meisten Gliedkirchen der EKD einen Aufschub der Taufe vor. Bei einem Taufaufschub wird von den Eltern gelegentlich ein Segenszuspruch im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt gewünscht. Diesem Wunsch kann in unterschiedlicher Weise entsprochen werden. In einigen Gliedkirchen der EKD werden Danksagung und Fürbitte aus Anlass der Geburt angeboten. Es kann aber auch bei jeder Abendmahlsfeier oder im Fürbittteil eines jeden Gottesdienstes eine Segensbitte für Kinder und ihre Familien eingefügt werden.

Wird dies jedoch zu einer Kindersegnung als einer eigenen liturgischen Handlung ausgestaltet, besteht die Gefahr einer Verwechslung mit der Taufe und damit einer Abwertung des Sakraments. Auch im ökumenischen Kontext wäre angesichts der gegenseitigen Taufanerkennung von Magdeburg im Jahre 2007 eine solche Schwächung des Taufsakraments problematisch. Daher sollte eine Kindersegnung als eigenständige gottesdienstliche Handlung nicht stattfinden.

Den Paten wird bei der Taufe ein kirchliches Amt übertragen, das seine Wurzeln in der Frühzeit der Kirche hat. Bei der damals überwiegend praktizierten Taufe von Erwachsenen bürgten die Paten für die Ernsthaftigkeit des Taufwillens, sie gaben Auskunft über den Lebenswandel der Taufbewerber und begleiteten sie in der Zeit des Katechumenats. Dadurch entstand eine enge Beziehung zwischen Paten und Taufbewerber, eine "geistliche Verwandtschaft", die über Jahrhunderte ein Ehehindernis darstellte. Bei der Taufe selbst waren die Paten wohl als Zeugen zugegen. Als sich in späteren Jahrhunderten die Säuglingstaufe als Regelfall durchsetzte, traten die Paten an die Seite der Eltern, sprachen mit ihnen das stellvertretende Ja zur Taufe sowie das Glaubensbekenntnis bei der Taufe und versprachen, ebenso wie die Eltern für die christliche Erziehung des Kindes zu sorgen. Das ist auch heute noch der kirchliche Anspruch an das Patenamt. Darum soll mindestens einer der Paten Mitglied der evangelischen Kirche sein und weitere Paten müssen einer christlichen Kirche angehören.

Seit mehreren Jahrzehnten ist jedoch zu beobachten, dass dieser kirchliche Anspruch zunehmend in Konflikt gerät mit den Vorstellungen der Eltern wie der Paten. Die Bitte um Übernahme des Patenamtes wird von beiden Seiten vorrangig als Ausdruck familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit verstanden. Der Auftrag zur liebevollen Begleitung des Patenkindes wird von den Paten in der Regel gerne übernommen und engagiert ausgeführt. Der kirchlichen Beauftragung zur christlichen Erziehung wird eher mit Ratlosigkeit begegnet. Einerseits werden hier primär die Eltern für zuständig gehalten, andererseits erschweren oft große räumliche Entfernungen häufige und intensive Kontakte. Kirchenrechtliche Regelungen, die die evangelische Kirchenmitgliedschaft für mindestens einen Paten vorschreiben und gewünschte Paten, die keiner Kirche angehören, ganz ablehnen, stoßen bei Eltern wie bei den Wunschpaten nicht immer auf Verständnis ­ und dies umso weniger, je mehr anderenorts entgegen den Regelungen in den kirchlichen Lebensordnungen an dieser Stelle Ausnahmen gemacht werden. Darum ist am geistlichen Auftrag des Patenamtes festzuhalten, wie er in den kirchenrechtlichen Regelungen Gestalt gefunden hat: Mindestens ein Pate soll evangelisch sein, die weiteren Paten können aus Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) kommen. Die Beteiligung von Paten im Taufgottesdienst und bei Tauferinnerungsfeiern, bei Einschulungsgottesdiensten und bei der Konfirmation kann sie in ihrer wichtigen Aufgabe für ihr heranwachsendes Patenkind bestärken. In sich verändernden Familienkonstellationen können Paten zu konstanten Bezugspersonen für Kinder werden. Dies gilt auch für die familiäre Ablösephase in der Pubertät. Wenn es den Eltern schwerfällt, geeignete Paten zu finden, kann gelegentlich die Kirchengemeinde dabei helfen. Dies ist auch eine missionarische Herausforderung für die Gemeinde, mit besonderen Veranstaltungen für das Patenamt zu werben und so auch Menschen dafür zu gewinnen. Können aber trotz ernster Bemühungen keine Paten gefunden werden, sollte dies kein Taufhindernis darstellen.

Paten sollen bei der Taufe anwesend sein. Ebenso wie die Eltern geben sie das Versprechen ab, sich um die christliche Erziehung des Täuflings zu kümmern. Darüber hinaus sind sie Zeugen der Taufe. Paten können in vielfältiger Weise ihrem Auftrag gerecht werden: Neben der freundschaftlichen Verbindung zum Patenkind wie zu seinen Eltern und gemeinsamen Gesprächen über den Glauben können sie ihre Patenkinder beispielsweise durch Einladungen zu besonderen Gottesdiensten, kirchlichen Festen und gemeindlichen Veranstaltungen in das christliche Leben einführen. Eine besondere Chance zum gemeinsamen (Wieder-)Entdecken des je eigenen Glaubens ist es, in der Konfirmandenzeit die Patenkinder mindestens gelegentlich bei ihrem regelmäßigen Kirchgang zu begleiten. Das Patenamt endet offiziell mit der religiösen Mündigkeit des Patenkindes, also mit der Konfirmation.

Häufig schwingt bei der Auswahl der Paten auch die Erwartung mit, dass diese sich um die Kinder kümmern, falls den Eltern einmal etwas zustoßen sollte. Wenn es dann jedoch zu einem Streit oder einer Entfremdung zwischen Eltern und Paten kommt, wird aus dieser Erwartung schnell die Befürchtung, die Paten könnten aus ihrem Amt ein Sorgerecht ableiten. Pflichten oder Rechte in dieser Hinsicht sind jedoch nicht mit dem Patenamt verbunden. Für eine nachträgliche Ablehnung, einen späteren Austausch oder gar eine urkundliche Tilgung der ursprünglichen Paten gibt es zwar unterschiedliche Regelungen in den Gliedkirchen, aber in der Regel bleibt der urkundliche Bestand unangetastet. Er dokumentiert nämlich, wer bei der nicht wiederholbaren Taufe das Patenamt übernommen hat und also im kirchenrechtlichen Sinne Zeuge der Taufe gewesen ist.

Bei einer katholischen Taufe können Mitglieder der evangelischen Kirche gemäß katholischem Kirchenrecht grundsätzlich nur Taufzeugen sein.

5.5 Die Tauftermine

Die zunehmend übliche Praxis, in Gottesdiensten liturgisch an die Taufe zu erinnern, wird unterstützt, wenn die Taufe an religiös wie auch kulturell und gesellschaftlich bedeutsamen Daten gefeiert wird. Dafür kann das Kirchenjahr fruchtbar gemacht werden; die traditionellen Tauftermine wie Ostern, Pfingsten und Epiphanias verdienen in diesem Zusammenhang neue Aufmerksamkeit. In manchen Gemeinden entstehen Traditionen für Taufgottesdienste an den zweiten Feiertagen der Hochfeste. Vier oder fünf Sonn- bzw. Feiertage im Kirchenjahr könnten als Tauf- oder Tauferinnerungsgottesdienste begangen werden. Die weit verbreitete Praxis, in der Osternacht zu taufen, führt eine solche Möglichkeit bereits exemplarisch vor Augen.

Zu diesen biografisch-katechetischen Überlegungen steht allerdings die Tatsache in Spannung, dass sich insbesondere die Termine der Taufen von Säuglingen und Kindern nach familiären Erfordernissen richten. Dieses berechtigte Anliegen spricht gegen eine einseitige Konzentration auf bestimmte Tauftermine und für eine Flexibilität, die auch in der Terminfrage sichtbar macht, dass Individuen getauft werden. Es spricht jedoch nicht grundsätzlich gegen eine Konzentration des Taufgedächtnisses in der Gemeinde auf bestimmte Sonn- oder Feiertage. Die Taufe von Erwachsenen oder Jugendlichen lässt sich möglicherweise leichter mit solchen festen Tauf(erinnerungs)gottesdiensten verbinden.

5.6 Das Taufgespräch

Vor dem Taufgottesdienst findet ein Taufgespräch statt. Hier können die gegenseitigen Erwartungen an die Taufe besprochen werden. Sinnvoll ist es, dazu auch die Patinnen und Paten einzuladen. Oft sind es Taufgespräche, in denen Familien wieder einen persönlichen Kontakt zur Kirche gewinnen. Es geht dann zunächst darum, sich kennenzulernen, zugleich aber oft auch um die Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Fragen des Glaubens und der Kirche. Die Situation erfordert nicht nur ein genaues Zuhören, sondern auch ein Gespür für Menschen, für ihre religiösen Vorstellungen und dafür, wie die individuelle Situation mit der klassischen Tradition überzeugend zusammenkommen kann.

Früher waren Taufgespräche oft ausschließlich Lehrgespräche über die Taufe. Inzwischen stehen stärker Fragen der Gottesdienstgestaltung unter dem Gesichtspunkt im Vordergrund, wie dabei die besondere Situation der Tauffamilie Berücksichtigung finden kann. Solche Fragen sind beispielsweise: Wie läuft der Gottesdienst ab? Was ist der passende Taufspruch? Wie kann sich die Tauffamilie beteiligen? Darf im Gottesdienst fotografiert werden? Lehrfragen bleiben allerdings wichtig und Taufgespräche bieten weiterhin besondere Bildungschancen; solche taufkatechetischen Situationen sind oftmals eine herausragende Gelegenheit, mit Eltern und Paten über elementare Zusammenhänge des christlichen Glaubens ins Gespräch zu kommen. Die theologischen Zusammenhänge sollten allerdings mit Bezug auf die familiäre Situation und die Gestaltung des Gottesdienstes thematisiert werden.

5.7 Der Taufgottesdienst

Wenn man den Taufgottesdienst im beschriebenen Sinne so gestalten will, dass er ein wechselseitiges Erschließungsgeschehen von individueller Situation und klassischer Tauftheologie möglich macht, muss man sich zunächst klarmachen, was die unverzichtbaren Elemente einer christlichen Taufe sind und was an zusätzlichen Gestaltungselementen bei unterschiedlichen Gelegenheiten zur Verfügung steht. Unverzichtbare Elemente einer christlichen Taufe sind

  1. die Verlesung des Taufauftrags (Matthäus 28,18­20) und das gemeinsame Sprechen des Glaubensbekenntnisses,
  2. die Taufhandlung mit Wasser durch dreimaliges Übergießen oder Untertauchen,
  3. die Taufformel ("N.N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes", in reformierten Gemeinden auch: "N.N., ich taufe dich auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes"),
  4. das persönliche Ja zur Taufe durch den Täufling bzw. das stellvertretende Ja durch Eltern und Patinnen und Paten.

Als wesentliche weitere Gestaltungsmomente der Taufe in der evangelischen Kirche kommen (wie in anderen Kirchen) zu den unverzichtbaren Elementen ein Taufvotum, das Verlesen zusätzlicher zentraler biblischer Texte und der persönliche Taufspruch hinzu. Diese Momente müssen freilich theologisch ausgedeutet und liturgisch entfaltet werden, so dass nicht nur die rituellen und symbolischen Anteile des Taufgottesdienstes gestärkt werden, sondern das Geschehen der Taufe auch insgesamt verständlicher werden kann; dies ist Aufgabe der Taufpredigt bzw. der Ansprache. Mit Hilfe von Texten aus den neuen Taufagenden können Bedeutungsaspekte der Taufe sinnfällig gemacht werden, beispielsweise durch Bekreuzigung des Täuflings, eine Meditation über das Taufwasser oder das Überreichen einer Taufkerze; zugleich muss aber auch dafür Sorge getragen werden, dass solche zusätzlichen Symbolhandlungen kein Übergewicht gewinnen und auf Kosten der liturgischen Kernhandlung des Wasserritus in den Vordergrund gerückt werden. Außerdem darf die Entfaltung und Ausdeutung nicht auf den unmittelbaren Taufgottesdienst beschränkt werden: Ebenso wie eine Taufe mit Erinnerungszeichen, beispielsweise einer Taufkerze, angereichert werden kann, braucht es auch Erinnerungsorte wie entsprechende Gottesdienste oder Feiern in den evangelischen Kindergärten. In manchen Gemeinden wird auch an einem spezifischen Ort im Kirchenraum an einzelne Täuflinge erinnert.

5.7.1 Der Vollzug der Taufe

Die Taufe geschieht kraft des Auftrags Jesu Christi. Der Vollzug der Taufe erfolgt in der Kirche und durch die Kirche. Er ist grundsätzlich an die von den Kirchen zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung berufenen Personen geknüpft. Die Taufe begründet die Mitgliedschaft in einer konkreten Kirche. Allerdings sehen die Lebensordnungen der evangelisch-lutherischen und der unierten Kirchen vor, dass eine Taufe in Notsituationen auch von jedem getauften Christen vollzogen werden kann. Bedingung ist, dass bei dieser Taufe die unveränderbare trinitarische Taufformel benutzt wird und der Täufling dabei dreimal aus der Hand mit fließendem Wasser begossen wird. Die so vollzogene Nottaufe muss danach unverzüglich dem zuständigen Pfarramt gemeldet und in die Kirchenbücher eingetragen werden. Im reformierten Bereich wird die Nottaufe allerdings mit Vorbehalten versehen oder ganz abgelehnt.

5.7.2 Der gottesdienstliche Kontext der Taufe

Prinzipiell gilt: Wert, Gültigkeit und Wirksamkeit der christlichen Taufe sind nicht abhängig von dem gottesdienstlichen Kontext, in dem sie vollzogen werden. In den meisten evangelischen Landeskirchen und Kirchengemeinden hat die Taufe in den letzten Jahrzehnten ihren festen Ort im sonntäglichen Gemeindegottesdienst gefunden. Wo es gelingt, den Taufakt liturgisch stimmig in dieses gottesdienstliche Gesamtgeschehen einzufassen, werden drei Grundzüge evangelischer Tauftheologie sinnfällig:

  1. Wenn diejenigen, die sich sonntäglich zum Gottesdienst versammeln, durch Gebet, Bekenntnis und Singen am Taufgeschehen beteiligt sind und in die Verantwortung für den Täufling genommen werden, wird sichtbar, dass eine Taufe nicht nur die Mitgliedschaft in der Kirche Jesu Christi, sondern in einer konkreten Ortsgemeinde begründet.
  2. Für die beteiligte Taufgesellschaft wird weiter deutlich, dass in der Taufe eine Zugehörigkeit begründet wird, die über die Familie hinausreicht und in die Gemeinde Jesu Christi hineinführt, die selbst wiederum die Lebenden und die Toten umgreift.
  3. Schließlich stärkt die Taufe, wenn sie immer wieder am gleichen Ort vor der sonntäglichen Gemeinde gefeiert wird, den Traditionszusammenhang der christlichen Gemeinde: Jeder solche Gottesdienst wird durch eine Erinnerung an die Taufen geprägt, die an diesem Ort stattgefunden haben.

Es ist schon aus diesen Gründen eine sinnvolle Praxis, dass heute regelmäßig in vielen Gemeinden im festen Turnus im sonntäglichen Gottesdienst getauft wird. Allerdings ist es missverständlich und problematisch, wenn im Umkehrschluss der sonntägliche Gemeindegottesdienst zum einzig theologisch angemessenen Ort der Taufe erklärt wird. Zum einen lässt sich die ekklesiologische Bedeutung der Taufe nicht auf einen Aufnahmeritus in die parochiale Kirchengemeinde reduzieren, Kirchenzugehörigkeit und Kirchenbindung sind weiter gefasst als die Teilnahme am und der Bezug zum ortsgemeindlichen Leben der Kirche. Zum anderen fällt mitunter die Gemeinde des sonntäglichen Taufgottesdienstes in eine Tauf- und eine Sonntagsgemeinde auseinander, so dass gleichsam zwei Gottesdienste in einem stattfinden. Da die Taufe als liturgisch selbständige Handlung eine lange Tradition hat, ist es auch zu verantworten, wenn in Gemeinden eigene Taufgottesdienste, etwa am Nachmittag des Samstags oder des Sonntags, gefeiert werden. Sie sind liturgisch geschlossener um den Taufakt gestaltet und für manche Tauffamilien besser "zugänglich", wobei darauf zu achten ist, dass der kirchlich-öffentliche Charakter des Gottesdienstes zur Geltung kommt und sie nicht als Familienfeiern erscheinen, die lediglich im Rahmen der Kirche stattfinden.

Zunehmend werden Kinder im Krabbel- oder Kleinkindalter getauft. Das führt gelegentlich dazu, dass die Taufe in entsprechenden Gottesdiensten stattfindet. Hier ist häufig der persönliche familiäre Bezug direkter, weswegen gemeinschaftliche Gestaltungen leichter fallen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade Alleinerziehende für die Taufe ihres Kindes eine "geschütztere" öffentliche Form außerhalb des klassischen Gemeindegottesdienstes suchen und brauchen. Wo immer es möglich ist, sollten solche Gottesdienste mit Taufen in der Kirche stattfinden, um den kirchlichen Zusammenhang zu betonen und um die Taufe am kirchlichen Ort erinnerungsfähig zu halten. Immer häufiger werden auch gottesdienstliche Feiern gewünscht, in denen die Taufe eines gemeinsamen Kindes und die Trauung der Eltern miteinander verbunden sind. Die Agenden empfehlen, mit der Taufe des Kindes zu beginnen und dann erst die Trauung zu vollziehen.

Gerade im städtischen Kontext lässt sich das kasualkirchliche Leben nicht mehr in seiner ganzen Breite parochial eingliedern, so dass unter bestimmten Umständen auch das Angebot selbstständiger Taufgottesdienste jenseits von Ortsgemeinden (beispielsweise durch Personalgemeinden im Rahmen der Stadtkirchenarbeit) sinnvoll sein kann. Auch werden gute Erfahrungen mit regionalen Tauffesten gemacht, die den Zugang durch ihren festlichen Charakter erleichtern.

Manche Entwicklungen müssen aber auch kritisch wahrgenommen werden. Wie auch bei Trauungen wächst gegenwärtig der Wunsch, Taufen an besonderen Orten außerhalb der Kirchengebäude zu feiern, die für das Leben oder die Geschichte der Tauffamilie bedeutsam sind. Hier ist Zurückhaltung geboten. Zu bedenken ist, ob die Gemeinde an den Taufort eingeladen werden kann, damit die Taufe nicht als ein privater Akt erscheint, ob es sich um einen erinnerungsfähigen Ort handelt, der traditionsbildend werden kann, und ob dieser Ort mit dem geistlichen und symbolischen Gehalt des Taufgeschehens zusammenstimmt. Dass die Bedeutung der Taufe sinnfällig erlebt wird, hängt nicht an vermeintlich originellen Formen. Tendenzen einer Event-mäßigen Gestaltung kirchlicher Kasualien sind auch im Blick auf die Taufpraxis kritisch wahrzunehmen.

Die ältere Tradition der Haustaufen spielt in der gegenwärtigen Taufkultur kaum mehr eine Rolle, sie findet sich gelegentlich noch im bäuerlichen Kontext oder in einzelnen Familientraditionen. Dass heute die Praxis der Haustaufe kein Modell mehr sein kann, hängt mit kulturgeschichtlichen Veränderungen der Moderne zusammen. Der häusliche Raum der Familie hat seine öffentliche Dimension weitgehend verloren und ist tendenziell zur Privatsphäre geworden, so dass eine Haustaufe in der familiären Lebenswelt kaum mehr als öffentliches Ereignis gefeiert werden kann. In seltenen Fällen kann der öffentliche Charakter der Taufe nach wie vor in häuslichen Räumen sichtbar gemacht werden, insbesondere dort, wo es eigene Kapellen oder spezielle Räume für diese Art von Haustaufen gibt.

Ebenfalls weitgehend verschwunden ist die Praxis, Kinder unmittelbar nach der Geburt in der Klinik zu taufen. Dies hängt einerseits mit theologischen Klärungen und dem religiösen Bewusstsein zusammen, dass ungetaufte Kinder nicht aus dem Heil und der Gnade Gottes fallen. Zum anderen spiegeln sich darin veränderte (medizinische) Umgangsweisen mit der Geburt und mit Neugeborenen sowie die verbreitete Verschiebung des Tauftermins. Allerdings gibt es besondere Situationen, in denen es geistlich und seelsorglich geboten ist, Kinder in der Klinik zu taufen.

5.7.3 Liturgische Gestaltungselemente im Taufgottesdienst

Der Einzug der Tauffamilie zu Beginn des Gottesdienstes oder ein Umzug der Tauffamilie im Kirchenraum nach vollzogener Taufe betonen die Zugehörigkeit des Getauften zu einer konkreten Gemeinde und den Charakter der Gemeinschaft der in Christus verbundenen Brüder und Schwestern. Dadurch kann der zuvor ausgesprochene theologische Gedanke unterstützt werden, dass in der Taufe das Kind zum Kind Gottes erklärt und in die umfassendere Familie der Kinder Gottes hineingenommen wird.

In der gottesdienstlichen Feier der Taufe wird in aller Regel nach der Verlesung der einschlägigen biblischen Texte, insbesondere des Taufauftrags Jesu Christi (Matthäus 28,18­20) und des Kinderevangeliums (Markus 10,13­16), eine Taufansprache gehalten, in der jeweils unterschiedliche theologische Aspekte der Taufe herausgehoben werden, und ein Tauflied gesungen, das ebenfalls zur Deutung der Taufe beiträgt. Tauflieder haben einen hohen emotionalen Stellenwert. In Umfragen zeigt sich, dass eine hohe Zufriedenheit mit der Gestaltung von Taufgottesdiensten besteht, aber die Musik und Liedauswahl von vielen kritisiert wird. Beides sollte daher nicht nur dem ästhetischen oder musikalischen Anspruch von Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. Kantorinnen und Kantoren entsprechen, sondern die verschiedenen Milieus und Lebenssituationen im Blick behalten.

Auf das Glaubensbekenntnis kann ein Abschnitt zur Deutung der Taufe folgen. Zu ihm gehört fakultativ das Sintflutgebet aus dem Taufbüchlein von Martin Luther in vereinfachter Formulierung, das mit seinen starken Bildern dazu beiträgt, der Taufe als einem Wechsel vom Tod zum Leben eine tiefer reichende Erfahrungsdimension zu erschließen; das Gebet hat seit der frühen Neuzeit seinen Platz in den Agenden verloren und gerät gegenwärtig wieder neu in den Blick: "So hat Gott geführt: durch das Todeswasser zum neu geschenkten Leben". Unter Rückgriff auf Motive der Sintfluterzählung und der Geschichte vom Auszug Israels aus Ägypten wird die Ambivalenz des Wassers ­ es macht lebendig und tötet ­ herausgestellt und an Gott als Retter erinnert: "Herr, unser Gott und Retter, seit alters ist der Weg zu dir ein Weg durch den Tod zum Leben." In der Antike war die Taufe in diesem Sinn dramatisch inszeniert: Die Taufe im Taufbecken war der symbolische Durchzug durch das Wasser des Roten Meers. Solche dramatischen Taufinszenierungen sind heute nicht mehr die Regel, aber es kann neu an sie angeknüpft werden; daran wird deutlich, dass der Sinngehalt der Taufe auch heute nur angemessen erschlossen werden kann, wenn "Übergänge" sinnfällig werden.

Als Taufe und Geburt noch enger verbunden waren, diente die Taufe auch als ein Ritual der Namensgebung. Heute haben die Kinder bereits ihren Namen, wenn sie getauft werden. Dennoch wird bei der Taufe ihr Name genannt und in Verbindung mit dem Namen Gottes gesetzt: "N.N., ich taufe dich im Namen (bzw. auf den Namen) Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes." Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass in der Taufe einem konkreten Individuum seine unverlierbare Würde zugesprochen wird. Für viele Taufeltern ist gerade diese Nennung des Namens vor Gott und der Gemeinde von besonderer Bedeutung.

Es folgt das so genannte "Taufvotum", bei dem die Bitte um den Heiligen Geist mit dem Ritual des Handauflegens verbunden ist: "Der barmherzige Gott stärke dich durch seinen Heiligen Geist. Er erhalte dich in der Gemeinde Jesu Christi und bewahre dich zum ewigen Leben" (Taufbuch der UEK, ähnlich in der Taufagende der VELKD und in anderen Agenden). Wieder begleitet vom Handauflegen folgt dann der Taufspruch: Das biblische Wort wird, nachdem der Segen als Votum laut geworden ist, als eigenes Wort dem Täufling mit auf den Weg gegeben. Die Handauflegung und das Segenswort können mit dem Kreuzzeichen auf der Stirn des Täuflings verbunden werden; das verdeutlicht die christologische Bedeutung der Taufe. Handauflegung und Zuspruch nehmen das Grundbedürfnis von Eltern, Großeltern, Patinnen und Paten auf, dass ihr Kind behütet und beschützt wird.

Taufsprüche, die früher oft von Pastoren ausgewählt wurden, werden nun häufig von den Eltern oder den älteren Täuflingen selbst ausgesucht. Natürlich sind solche biblischen Sentenzen nicht konstitutiv für die Taufe, freilich können durch sie Eltern, Paten und die ganze Gemeinde zum theologischen Nachdenken über die Taufe und zur Klärung ihres eigenen Taufverständnisses angeregt werden. Auch wenn Taufsprüche nur eine gute Sitte sind, bündelt sich in ihnen etwas, das mit der Taufe wesentlich verbunden ist: persönlich zugesprochenes Wort Gottes. So gesehen, erfordert der Taufspruch besondere Aufmerksamkeit. Für die Auswahl können im Vorfeld der Taufe Anregungen gegeben werden, dabei helfen Taufspruchsammlungen, die es auch im Internet gibt (www.taufspruch.de). Das Zusprechen des Taufspruchs im Gottesdienst kann von Patinnen und Paten übernommen werden. An die Taufe erinnert eine Urkunde mit Namen, Taufdatum und Taufspruch; Taufsprüche können Grundlage der Taufansprache sein und insbesondere an herausgehobenen lebensgeschichtlichen Ereignissen wie runden Geburtstagen erneut zugesprochen werden.

Das Überreichen einer Taufkerze, die an der Osterkerze entzündet wurde, mit einem Hinweis auf Christus als das Licht der Welt kann dazu helfen, in der Familie die Tauferinnerung zu begründen, wenn sie immer am Tauftag entzündet wird. Auch sollten die Taufkerzen in Tauferinnerungs-Gottesdiensten besonders beachtet werden. Die im Anschluss vorgesehene Übergabe eines weißen Taufkleides als Zeichen des neuen Lebens in Christus ist nur noch bei der Taufe von Kindern in den ersten Lebensmonaten Brauch (es sei denn, das Kind trägt ein solches Taufkleid bereits während des ganzen Taufgottesdienstes). In der einen oder anderen Form knüpft dieser Brauch häufig an Familientraditionen an und kann den Zusammenhalt im Glauben über die Generationen hinweg befestigen. Wie diese wichtige Symbolik der Taufe heute aufgenommen werden kann, bedarf weiteren Nachdenkens.

Eine an dieser Stelle dann in den Agenden freigestellte Segnung der Mutter oder der Familie bietet die Möglichkeit, durch Gebet und Segen in besonderer Weise die Dankbarkeit für die Bewahrung beider in der Situation der Geburt zu betonen. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass nicht der Vorstellung Vorschub geleistet wird, der Sinn der Taufe bestehe in einer Spezialsegnung für Kind und Mutter.

Das Fürbittgebet nach der Taufe hat darin sein spezifisches Gewicht, dass es die Taufe als ein Geschehen anspricht, das soziale Bindungen ­ wie die Familie ­ stärkt und zugleich transzendiert. Im Sinn einer "integralen Amtshandlungspraxis" (Joachim Matthes) kann für Patinnen und Paten, für Großeltern, für Freundinnen und Freunde gebetet werden und damit das tragende soziale Netz eines Menschen zur Darstellung kommen. Darüber hinaus weitet das Fürbittgebet ­ entsprechend seiner Gattung ­ den Blick für andere, transzendiert also den eigenen und engeren sozialen Zusammenhang. Und die Form des Gebets als Ausdrucksform eines "Von-sich-selbst-absehen-Könnens" macht deutlich, dass letztlich nicht wir es sind, sondern Gott es ist, der Sinn und Zusammenhalt stiftet.

Eine Beteiligung der Paten an der Liturgie ist wünschenswert, um das Patenamt hervorzuheben und seine Bedeutung sinnenfällig zu machen. Wenn Paten und Patinnen durch eigene Formulierungen Beiträge zum Taufgebet leisten, verstärkt dies nicht nur den individuellen Charakter der Taufe, sondern verdeutlicht auch das geistliche Engagement der Paten.

Nächstes Kapitel