Evangelische Kirche ermutigt zu Entscheidung über Organspende

Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ermutigt die Bundesbürger, über ihre Bereitschaft zur Organspende zu entscheiden. Die evangelische Kirche möchte Mut machen, sich diesem persönlichen Thema an der Grenze von Leben und Tod ohne das Gefühl von Bedrängung zu stellen, schreibt der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider in einem "Geistlichen Wort", das am Dienstag in Hannover veröffentlicht wurde. Darin hebt Präses Schneider hervor, die Entscheidung in der Gewissensfrage für oder gegen eine Organspende, ebenso wie die Option der Nicht-Entscheidung seien christlich verantwortbar und ethisch zu respektieren.

"Nach christlichem Verständnis sind das Leben und damit der Körper des Menschen ein Geschenk Gottes", erinnert der EKD-Repräsentant. Aus Nächstenliebe und Solidarität mit Kranken könne ein Christ der Organentnahme zustimmen. Diese verletze weder die Würde des Menschen, noch störe sie die Totenruhe. Auch die Hoffnung auf Auferstehung bleibe davon unberührt.

Zugleich macht der Theologe deutlich, eine Verpflichtung zur Organspende gebe es nicht: "Christen können der Organspende zustimmen; sie können sie aber auch ablehnen." Auch die Alternative, sich zu Lebzeiten gar nicht zu entscheiden, sei ethisch zu respektieren. Allerdings stünden dann die Angehörigen vor einer schwereren Entscheidung, gibt der Ratsvorsitzende zu bedenken: Eine Entscheidung für oder gegen die Organspende zu Lebzeiten entlaste die Angehörigen.

Der Rat der EKD hatte seinen Vorsitzenden Schneider gebeten, ein "Geistliches Wort" zur Organspende zu verfassen. Hintergrund ist die Neuregelung zur Organtransplantation, die seit 1. November wirksam ist. Nach der sogenannten Entscheidungslösung befragen die Krankenkassen in diesen Wochen alle Versicherten über 16 Jahren nach deren Bereitschaft zur Organspende. Ziel der Gesetzesreform ist es, die Zahl der potenziellen Organspender zu erhöhen. Bislang galt in Deutschland die sogenannte Zustimmungslösung: Danach dürfen nach dem Hirntod eines Patienten Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder seine Angehörigen gemäß seines mutmaßlichen Willens zustimmten.

Schneider geht auch auf die Verunsicherung ein, die mit der Organspende-Reform verbunden ist. Dies betreffe das Verhältnis von Organspende und Patientenverfügung sowie das Kriterium des Hirntodes als Voraussetzung für eine Organentnahme. Dazu bereite die evangelische Kirche eine gründliche Stellungnahme vor, kündigt der Ratsvorsitzende an.

28. November 2012