Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF): Antragsrunde für 2019 geöffnet

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

Im Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun mit etwas Verspätung die für 2019 vorgesehene Antragsrunde auf nationaler Ebene geöffnet.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Integration von Drittstaatsangehörigen aktiv sind.

Der AMIF fördert Projekte mit den Themenschwerpunkten (1) Asyl, (2) Integration, (3) Rückkehr.

Die Themenschwerpunkte werden in Deutschland mit folgenden Zielsetzungen verfolgt:

  1. Asyl – gefördert werden Projekte, die die nationalen Standards hinsichtlich der Aufnahmebedingungen erhöhen und die Wirksamkeit des Asylverfahrens steigern sollen.
  2. Integration – gefördert werden Projekte mit Aktivitäten zur Einwanderungsvorbereitung in den Herkunftsländern, zur Verbesserung des Integrationsmanagements und zur Teilhabe am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Aufnahmestaaten.
  3. Rückkehr – für Projekte zur Beratung, Rückkehrunterstützung und Reintegration können Fördermittel beantragt werden

Es werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:

Spezifisches Ziel „Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension“ (Asyl):

Nationales Ziel 1: Aufnahme- und Asylsysteme (insg. 18.520.913,97 €)

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem

  • die Fortentwicklung der therapeutischen Betreuung von Kranken und Traumatisierten,
  • die Entwicklung und Umsetzung eines bedarfsorientierten und standardisierten Beratungs- und Betreuungsprogramms,
  • die Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz,
  • Qualifizierungsmaßnahmen und fachlicher Austausch der am Asylverfahren Beteiligten auf nationaler und europäischer Ebene,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Vormünder, Mitarbeiter der Jugendhilfe und Richter an Familiengerichten sowie
  • Maßnahmen zur Optimierung der Identitäts- und Sachverhaltsaufklärung.

Nationales Ziel 2: Kapazität der Mitgliedstaaten zu Gestaltung, Monitoring und Evaluierung ihrer Asylpolitik und -verfahren (insg. 2.000.000 €)

Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung der Erfassung, Sammlung und Vermittlung von Herkunftsländerinformationen.

Nationales Ziel 3: Resettlement (insg. 533.875,69 €)

Es sollen Maßnahmen gefördert werden, im Rahmen derer die Aufnahme von Personen aus dem Ausland im Rahmen von Resettlement oder anderen humanitären Aufnahmeverfahren weiter verbessert werden sollen, insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Fortentwicklung der Integrationsmaßnahmen, die verstärkt die Aufnahmegesellschaft in den Blick nehmen z.B. durch die Übernahme von Patenschaften,
  • Bildung eines Netzwerks von Ansprechpartnern sowohl auf Bund, Länder und kommunaler Ebene,
  • verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Integration der aufgenommenen Personen (Migrantenorganisationen, Kommunen, Kirche) auch durch Vermittlung von Hintergrundinformationen zur aufzunehmenden Personengruppe und deren Integrationsbedarf,
  • Ausbau des regelmäßigen Erfahrungsaustausches (best practice) mit allen an den Verfahren beteiligten Institutionen und Personen sowie Vertretern anderer Staaten z.B. durch Teilnahme an Konferenzen, Workshops, Begleitung des Aufnahmeprozesses bei anderen Akteuren.

Spezifisches Ziel 2: Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration (Integration)

Nationales Ziel 1: Maßnahmen zur Einwanderung und Ausreisevorbereitung (3.421.865,98 €)

Es sollen folgende Maßnahmenbereiche gefördert werden:

  • Qualitativer Ausbau von Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland
  • Quantitativer Ausbau der Infrastruktur

Nationales Ziel 2: Integrationsmaßnahmen (34.701.891,57 €)

Es sollen folgende Maßnahmenbereiche gefördert werden:

  • Erstintegration, darunter 1) Zügiger Zugang zu Erstintegrationsmaßnahmen vor Ort (wie z.B. Migrationsberatung (MBE), Integrationskurse); 2) Durchführung von ergänzenden Maßnahmen zum Integrationskurs, insbesondere zum nachhaltigen Spracherwerb
  • Chancengleichheit, darunter 1) die Verbesserung des Bildungsstands und die Erhöhung der Bildungsbeteiligung von Drittstaatsangehörigen; 2) die gleichberechtigte Teilhabe von Drittstaatsangehörigen an allen Bereichen des alltäglichen Lebens
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt, darunter 1) die Wissensvermittlung über Migration und Integration; 2) Maßnahmen zur Öffnung der Aufnahmegesellschaft

Nationales Ziel 3: Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (9.978.823,91 €)

Es sollen folgende Maßnahmenbereiche gefördert werden:

  • Zusammenarbeit und Vernetzung, insbesondere durch die Förderung von Zusammenarbeit und Vernetzung der verschiedenen Erstanlaufstellen auf kommunaler Ebene (wie z. B. kommunale Einrichtungen, Migrantenorganisationen, Beratungsstellen etc.), sowie durch die Förderung des interkulturellen Dialogs, des kontinuierlichen Austausches zwischen religiösen Organisationen sowie deren Anbindung an bestehendes bürgerschaftliches Engagement
  • Interkulturelle Öffnung, unter anderem durch die interkulturelle Öffnung und Vernetzung von Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Trägerorganisationen der politischen Bildung, Medien, Unternehmen, z.B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Dienstleister und Regeldienste, sowie Stärkung der interkulturellen Kompetenz ihres Personals.
  • Informationsangebote insbesondere für Drittstaatsangehörige in den Herkunftsländern über  Leben  und  Möglichkeiten  in Deutschland und Europa.

Spezifisches Ziel 3: Rückkehr

Nationales Ziel 1: Maßnahmen zur Begleitung von Rückkehrverfahren (14.975.868,73 €)

Es sollen folgende Maßnahmenbereiche gefördert werden:

  • Weiterentwicklung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration, darunter 1) Strategisches Rückkehrmanagement und -politik, 2) Weiterentwicklung  der  Rückkehrberatung  und  Betreuung  sowie Rückkehrhilfe, 3) Qualifizierungsmaßnahmen bezogen auf die Zielgruppe
  • Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit

Nationales Ziel 2: Rückkehrmaßnahmen (12.572.014,75 €)

Es sollen folgende Maßnahmenbereiche gefördert werden:

  • Förderprogramm für die freiwillige Rückkehr, Beförderungskosten, Starthilfen und Unterstützung/Begleitung einer nachhaltigen Reintegration. Dieser Maßnahmenbereich wird mit bis zu 50% kofinanziert;
  • Weiterentwicklung der Rückkehr- und Reintegrationshilfen im Rückkehrstaat

Nationales Ziel 3: Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau

Es soll der folgende Maßnahmenbereich gefördert werden:

  • Strategisches Rückkehrmanagement und -politik einschließlich Zusammenarbeit der Akteure auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen.

 

Im Rahmen dieses Aufrufs geförderte Projekte müssen frühestens am 01.01.2020 begonnen haben und spätestens am 30.06.2022 enden. Im Einzelfall und mit Begründung können auch Projekte gefördert werden, die frühestens am 01.01.2019 begonnen haben, dies entscheidet das BAMF nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Förderung aus EU-Geldern beträgt maximal 75% der förderfähigen Projektkosten. Die restlichen 25% stellen den Eigenanteil dar und müssen aus anderen Quellen (keine EU-Fördermittel) aufgebracht werden.

Die EU-Fördersumme muss für das erste sowie jedes weitere vollständige Jahr der Projektlaufzeit mindestens 100.000 € betragen (bei einer Förderung mit max. 75% müssen die Gesamtprojektkosten demnach 133.333,34 € pro Projektjahr betragen). Die Mindestfördersumme in Höhe von 100.000 EUR gilt damit auch für Projekte mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Bei einer Projektlaufzeit von über einem Jahr erhöht sich die Fördersumme um 1/12 der Mindestfördersumme von 100.000 EUR für jeden weiteren Monat.

Der Antrag muss mit Frist bis zum 20.03.2020 sowohl postalisch als auch elektronisch beim BAMF eingehen.

Nähere Informationen zu Förderbedingungen und förderfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte unbedingt den Ausschreibungsdokumenten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF unter folgender Adresse: https://ekd.be/amif-national-2019