Greening - Zum Sachstand der EU-Agrarreform

(Joachim Clauß)

Nach einer zweitägigen Verhandlung einigten sich die EU-Landwirtschaftsminister am 19. März 2013 auf die Grundzüge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013. Das Europäische Parlament stimmte knapp eine Woche zuvor, am 14. März 2013, über seine Position zur Agrarreform ab. Die Positionen der beiden EU-Organe liegen hierbei nicht weit auseinander.

Einigkeit herrscht darüber, dass 30 Prozent der Direktzahlungen an Ökologisierungsmaßnahmen ("Greening") geknüpft werden sollen. Dagegen herrscht Uneinigkeit über die Konsequenzen für Landwirte, die die Greening-Auflagen nicht erfüllen. Der Ratsbeschluss sieht vor, dass die Greening-Prämie gekürzt werden kann. Über die Höhe der Kürzungen muss noch mit dem Parlament verhandelt werden. Ebenso gibt es gegensätzliche Ansichten, was die Obergrenze von Direktzahlungen betrifft. Das Parlament befürwortet eine Obergrenze der Direktzahlungen von 300.000 Euro. Demgegenüber setzt sich der Rat gegen eine solche Obergrenze ein. Darüber hinaus gibt es noch unterschiedliche Auffassungen darüber, wie das Pflanzungsrecht im Weinbau ausgestaltet werden soll. Der Rat fordert ab 2019 eine Ablösung durch Alternativregelungen, dagegen sollen nach Ansicht des Europäischen Parlaments die bestehenden Regelungen bis 2030 beibehalten werden.

Der Rat und das Parlament sind sich jedoch einig, dass künftig alle Empfänger von EU-Agrarhilfen bekannt gemacht und diese Informationen veröffentlicht werden sollen.

Auch soll eine zusätzliche Förderung von Jung- und Kleinbauern erfolgen. Die Parlamentarier möchten Jungbauern mit Zusatzzahlungen von 25 Prozent für bis zu 100 Hektar unterstützen, um somit auch die Agrarförderung als Strukturförderung auszubauen.

Dabei ist auch bei dieser Agrarreform festzuhalten, dass sich die Ziele der europäischen Agrarpolitik in den letzten 50 Jahren stark gewandelt haben. Versorgungsfragen sind weitestgehend in den Hintergrund getreten, vielmehr steht eine Strukturpolitik für ländliche Regionen im Vordergrund. Gleichzeitig ist auch der Anspruch an eine moderne Agrarpolitik gestiegen, so dass Biodiversität, bessere Böden, Klimaschutz und eine sichere Ernährung in Einklang gebracht werden müssen. Diesbezüglich erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner nach den Verhandlungen im Rat: "Die Fördermittel der EU sichern Deutschland besonders die Existenz der vielen bäuerlichen Familienbetriebe und die Zukunft unserer ländlichen Räume." Für Deutschland werden bis 2020 jährlich rund 5 Milliarden Euro an Direktzahlungen und zusätzlich rund 1,2 Milliarden Euro für die ländlichen Räume aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen. Somit hat sich der Trend von rückläufigen Ausgaben für die Agrarpolitik fortgesetzt. Lag der Anteil für Agrarausgaben Ende der 1970er Jahre noch bei 75 Prozent für neun Mitgliedstaaten, so sind es in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 noch knapp 42 Prozent für 27 Mitgliedstaaten.

Einige Ergebnisse des Ratskompromisses wurden dabei kritisch bewertet. So kommentierte Martin Häusling (MdEP/Grüne) die vorliegenden Kompromisse als teils mangelhaft: "Das reicht nicht aus zur Bewahrung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und für effektiven Klima- und Bodenschutz". Dabei machte er ebenso den Teilerfolg der Reform deutlich: "Zwar haben wir den Fuß in der Tür für eine umweltgerechtere Landwirtschaft, aber von einem echten Greening sind wir noch meilenweit entfernt."

Ab Anfang April folgen nun die Trialog-Verhandlungen von Kommission, Rat und EP, um die bestehenden Divergenzen zu beseitigen und die endgültige Form der neuen EU-Agrarpolitik zu beschließen.
Die irische EU-Ratspräsidentschaft hat sich zum Ziel gesetzt, noch vor der Sommerpause eine Einigung herbeizuführen. Der zuständige Kommissar Dacain Ciolos hat bereits angekündigt, dass noch einige Stellschrauben in Richtung eines "starken, einfachen und wirkungsvollen" Greenings gedreht werden müssten.



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