Suizid kein Regelfall von Selbstbestimmung

Theologieprofessorin und EKD-Ratsmitglied Gräb-Schmidt ruft in Analyse-Papier zum Sterbehilfeurteil zur Solidarität mit Schwachen auf

Mensch als Schatten auf einem Weg

Ein Mensch als Schatten auf einem Weg (Symbolbild)

Berlin (epd). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Suizidassistenz durch Sterbehilfeorganisationen will die Konrad-Adenauer-Stiftung eine neue Diskussion über das Thema anstoßen. Mit dem Urteil werde eine „revolutionäre Wendung markiert“, heißt es in einem Analysepapier der CDU-nahen Stiftung, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Geschrieben hat es die evangelische Theologieprofessorin Elisabeth Gräb-Schmidt. Sie fürchtet, dass diese Wende Gefahr laufe, „die Solidarität mit den Schwachen aus dem Blick zu verlieren“.

Gräb-Schmidt, EKD-Ratsmitglied und Mitglied des Ethikrates, problematisiert in dem Papier, dass das Bundesverfassungsgericht sein Urteil mit der durch das Persönlichkeitsrecht garantierten Selbstbestimmung begründet. Die Karlsruher Richter sind der Auffassung, dass dies auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und damit die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, einschließt. Gräb-Schmidt schreibt, diese Betonung der Selbstbestimmung verstehe die Freiheit und Würde des Menschen sehr abstrakt. Sie stellt dem das christliche Menschenbild gegenüber, nach dem der Mensch auch in seinem Bezogensein zu anderen verstanden werde.

Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellten Weichen der öffentlichen Diskurse über Grundbegriffe des Lebens und tangierten damit die Wahrnehmung des Menschen, schreibt die Tübinger Professorin, die auch dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört. Im abstrakten Verständnis von Selbstbestimmung sieht sie eine Gefahr für Schwache. Selbstbestimmung gelte dem Leben, schreibt sie. Suizid sei daher kein Regelfall von Selbstbestimmung. Gräb-Schmidt befürchtet sogar, dass sich der Einzelne dem Druck ausgesetzt fühlen könnte, „einen Suizid als Pflicht gegenüber der Gemeinschaft zu verstehen“.

Die Theologin spricht sich in ihrer Analyse für ein legislatives Schutzkonzept in Reaktion auf das Urteil aus, das auf den Schutz vulnerabler Gruppen und die Richtung der öffentlichen Debatte achtet. Solch ein Schutzkonzept hatten die Karlsruher Richter in ihrem Urteil ausdrücklich für möglich erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das 2015 verabschiedete Verbot organisierter - sogenannter geschäftsmäßiger - Suizidassistenz für unzulässig erklärt. Der Gesetzgeber wollte damit die von Sterbehilfeorganisationen geleistete Hilfe zur Selbsttötung unterbinden.