„Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV): Zwei Aufrufe zu Gleichstellung, Toleranz und Nicht-Diskriminierung

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Im neuen Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) wurden zwei Aufrufe in den Themenfeldern „Gleichstellung“ und „Nicht-Diskriminierung“ geöffnet.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die sich für Gleichstellungsfragen und gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung einsetzen.

Durch das Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Programm bildet das Dach, unter dem mehrere, früher eigenständige Programme und Förderschwerpunkte zusammengefasst sind. Dazu zählen das ehemalige Programm „Rechte, Gleichstellung, Unionsbürgerschaft“ unter anderem mit dem Ziel des Schutzes der Rechte von Kindern oder Gleichberechtigung wie auch der Daphne-Strang, über den Aktivitäten zur Vorbeugung und Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie andere gefährdete Gruppen unterstützt werden können. Ebenfalls soll das Programm die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Leben der Union sowie die Vermittlung und Verbreitung der Werte der Union über zivilgesellschaftliche Organisationen fördern (das entspricht dem früheren Programm „Europa fü

Folgende Aufrufe sind im Themenfeld „Gleichstellung“ bzw. „Nicht-Diskriminierung“ geöffnet:

Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung (CERV-2022-EQUAL)

Folgende Themen können behandelt werden:

  1. Bekämpfung von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Hassrede und Hassverbrechen
  2. Förderung des Vielfältigkeitsmanagements und der Inklusion am Arbeitsplatz, sowohl im öffentlichen als auch im privatwirtschaftlichen Sektor
  3. Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ-Personen durch die Umsetzung der LGBTIQ-Strategie
  4. Vorbeugung und Erfassung von sowie Reaktion auf Hassrede online
  5. Verbesserung der Reaktion von öffentlichen Stellen auf Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (dieser Punkt steht nur öffentlichen Stellen zur Antragstellung offen).

Nähere Erläuterungen zu den Inhalten dieser Themen finden sie in der Ausschreibung.

Gefördert werden können

  • Der Aufbau von Kapazitäten und Partnerschaften
  • Die Weiterbildung von Fachkräften und Opfern von Diskriminierung, Hassrede und Hassverbrechen
  • Gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Konzepte, Kooperation
  • Erstellung und Umsetzung von Anti-Rassismusstrategien oder -aktionsplänen
  • Verbreitung von Informationen und bewusstseinsschaffende Kampagnen, unter anderem in sozialen Medien
  • Studien und analytische Aktivitäten
  • Beförderung von digitalen Fähigkeiten und kritischem Denken
  • Datenerhebung und -erfassung, Umfragen, Datenaufschlüsselung
  • Beobachtung und Meldung von Vorfällen in den Bereichen Diskriminierung, Hassrede und Hassverbrechen, auch die Analyse von Mustern und Trends, Auslösern und Ökosystemen für Onlinehass
  • Empowerment und Unterstützung von Opfern unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen in all ihrer Vielfalt.

Die Antragstellung geschieht im Konsortium von mindestens zwei Einrichtungen. Konsortien können sowohl national als auch transnational aufgestellt sein, eine Antragstellung im Konsortium von zwei Einrichtungen mit Sitz in Deutschland ist also zulässig. Die beteiligten Einrichtungen können öffentlich oder privatrechtlich organisiert sein und müssen eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben. Gewinnorientierte Einrichtungen können allerdings nur in Partnerschaft mit öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen auftreten. Die Projektlaufzeit beträgt 12-24 Monate. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten, Untervertragsleistungen, Kosten für den Erwerb von Ausrüstung, externen Dienstleitungen, Reise- und Unterbringungskosten. Ferner wird eine Pauschale von 7% der förderfähigen direkten projektbezogenen Kosten für indirekte Kosten eingerechnet. Die Arbeit von Ehrenamtlichen darf geldwert in das Budget eingerechnet werden. Es müssen mindestens 75.000€ beantragt werden, die Kofinanzierungsrate beträgt 90% der förderfähigen Projektkosten.

Antragsfrist ist der 24. Februar 2022 um 17:00 Uhr MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Fundings and Tender Portal der Europäischen Union unter folgender Adresse: https://ekd.be/cerv-gleichstellung-2022

 

Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung (CERV-2022-GE)

Folgende Themen können behandelt werden:

  1. Gleichgestellte Teilhabe an, und Repräsentation von, Frauen und Männern in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen

Gefördert werden können hier unter anderem

  • die Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung umfassender nationaler Strategien der Mitgliedstaaten
  • Gegenseitiges Lernen und Identifizierung / Austausch bewährter Konzepte zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und / oder relevanten Stakeholdern wie Gleichstellungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen (insbesondere Frauenrechtsorganisationen), und den Medien; Entwicklung und / oder Verbreitung von hochqualitativen Werkzeugen und/oder erfolgreichen Strategien, die zum Ziel haben, eine gleiche Teilhabe / Repräsentation von Frauen und Männern im politischen und wirtschaftlichen Leben zu erzielen;
  • Bewusstseinsschaffende Aktivitäten, wie Seminare, Konferenzen, Kampagnen, Veröffentlichungen, Presseaktivitäten und Kampagnen auf sozialen Medien; diese können auch bewusstseinsschaffende Maßnahmen für die Vorteile einer ausgeglichenen Teilhabe von Frauen und Männern in wirtschaftlichen Führungspositionen für die Wirtschaft beinhalten
  • Entwicklung und Stärkung von Kooperationen und Netzwerken zwischen zentralen Akteuren wie nationalen und/oder regionalen Behörden und/oder ihren Verbänden, Gleichstellungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, besonders Frauenverbänden, und verstärkte Bildung von Koalitionen.

 

  1. Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, auch mit Schwerpunkt auf der Jugend, sowie in der Werbung und in den Medien

Gefördert werden können hier unter anderem

  • Bewusstseinsschaffende und stärkende Aktivitäten, insbesondere in Bezug auf negative Bewertungen und Stereotypen in Bezug auf Geschlechterrollen und erwartete Verhaltensweisen von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen, und das Angebot alternativer Modelle oder Entscheidungen;
  • Kapazitätsaufbau und Weiterbildung von relevanten Fachkräften, insbesondere bewusstseinsschaffende Aktivitäten für Fachkräfte in der Jugendarbeit, oder Fachkräften in den Medien- und Werbesektoren;
  • Austausch von bewährten Konzepten, gegenseitiges Lernen, insbesondere Aktivitäten, die bewährte Konzepte von Organisationen, Strukturen oder Unternehmen bekannt machen, die sich auf geschlechtsbezogene Stereotypen beziehen und alternative Modelle präsentieren.

Die Antragstellung geschieht im Konsortium von mindestens zwei Einrichtungen. Konsortien können sowohl national als auch transnational aufgestellt sein, eine Antragstellung im Konsortium von zwei Einrichtungen mit Sitz in Deutschland ist also zulässig. Die beteiligten Einrichtungen können öffentlich oder privatrechtlich organisiert sein und müssen eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben. Gewinnorientierte Einrichtungen können allerdings nur in Partnerschaft mit öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen auftreten. Die Projektlaufzeit beträgt 12-24 Monate. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten, Untervertragsleistungen, Kosten für den Erwerb von Ausrüstung, externen Dienstleitungen, Reise- und Unterbringungskosten. Ferner wird eine Pauschale von 7% der förderfähigen direkten projektbezogenen Kosten für indirekte Kosten eingerechnet. Die Arbeit von Ehrenamtlichen darf geldwert in das Budget eingerechnet werden. Es müssen mindestens 75.000€ beantragt werden, die Kofinanzierungsrate beträgt 90% der förderfähigen Projektkosten.

Antragsfrist ist der 16. März 2022 um 17:00 Uhr MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Fundings and Tender Portal der Europäischen Union unter folgender Adresse: https://ekd.be/cerv-geschlechtergleichstellung-2022