„Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV): Zwei Aufrufe zu Kinderrechten und Schutz vor geschlechtsbasierter Gewalt

Thema: Bildung, Soziales Engagement

Die Europäische Kommission hat im Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) zwei Aufrufe für Projekte zum Thema Kinderrechte und Schutz vor geschlechtsbasierter Gewalt veröffentlicht, die 2022 beantragt werden können.

Diese Informationen könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die sich unter anderem für die Rechte von Kindern, für Gleichberechtigung von Männern und Frauen einsetzen beziehungsweise sich gegen Gewalt in jedweder Form engagieren.

Durch das Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Im Rahmen des Programms sind unter anderem folgende Aufrufe angekündigt:

  1. Aufruf für Vorschläge zum Schutz und der Stärkung der Rechte von Kindern (CERV-2022-CHILD)

Ziel dieses Aufrufs ist die Unterstützung, Weiterentwicklung und Umsetzung einer umfassenden Politik, um die Rechte von Kindern zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Insbesondere sollen Wege und Mechanismen erarbeitet oder gestärkt werden, wie sich Kinder an Entscheidungsprozessen auf lokaler und nationaler Ebene beteiligen können.

Dies soll dadurch erreicht werden, dass adäquate Ressourcen für neue und bestehende Mechanismen für die Teilhabe von Kindern bereitgestellt werden. Dies soll durch staatsbürgerschaftliche Bildung, Gleichheit und Teilhabe an demokratischen Prozessen in Schulen, Kapazitätsaufbau für Erwachsene darüber, wie man sinnvoll mit Kindern ins Gespräch kommen kann sowie Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für Kinder geschehen. Schulen stellen eine natürliche Umgebung dar, in der Kinder gemeinsam mit Gleichaltrigen Aktivitäten zur Teilhabe üben und die Wirkung ihres Engagements auf ihr tägliches Leben erfahren können. Deshalb unterstützt dieser Aufruf Schulen in ihren Bemühungen, sichere, stärkende und bedeutungsvolle Umgebungen zu schaffen und Kinder in Entscheidungen über den Schulalltag einzubeziehen. Ebenfalls gilt, dass Bewusstsein über die Rechte von Kindern eine Voraussetzung für eine effektive und bedeutungsvolle Teilhabe von Kindern sind, insbesondere um sicher zu stellen, dass Kinder ihr Recht gehört zu werden, in Anspruch nehmen können.

Förderfähige Aktivitäten

  • Einrichtung von langfristigen Programmen und Teilhabemechanismen für Kinder auf lokaler und nationaler Ebene einschließlich in Schulen
  • Erweiterung des operationellen Anwendungsbereichs der bestehenden Kinderbeteiligungsmechanismen mit dem Ziel, Kinder in die breiteren
    Entscheidungsprozesse und demokratisches System auf lokaler und nationaler Ebene einzubeziehen
  • Gegenseitiges Lernen, Trainingsaktivitäten, Austausch guter Praxis Koopeation einschließlich der Identifizierung guter Praxis
  • Kapazitätenaufbau und Trainingsaktivitäten von nationalen, regionalen und lokalen Behörden,
  • Trainings- und Bewusstseinsbildungsaktivitäten für Kinder und Erwachsene zum Recht gehört zu werden und zur Teilhabe von Kindern

Die Antragstellung geschieht im Konsortium von mindestens zwei Einrichtungen. Konsortien können sowohl national als auch transnational aufgestellt sein, eine Antragstellung im Konsortium von zwei Einrichtungen mit Sitz in Deutschland ist also zulässig. Die beteiligten Einrichtungen können öffentlich oder privatrechtlich organisiert sein und müssen eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben. Gewinnorientierte Einrichtungen können allerdings nur in Partnerschaft mit öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen einbezogen werden. Die Projektlaufzeit beträgt 12-24 Monate. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten, Untervertragsleistungen, Abschreibungskosten für den Erwerb von Ausrüstung, externe Dienstleitungen, Reise- und Unterbringungskosten. Ferner wird eine Pauschale von 7% der förderfähigen direkten projektbezogenen Kosten für indirekte Kosten eingerechnet. Die Arbeit von Ehrenamtlichen darf geldwert in das Budget eingerechnet werden. Es müssen mindestens 75.000€ beantragt werden, die Kofinanzierungsrate beträgt 90% der förderfähigen Projektkosten.

Anträge können online über das Funding & Tender Portal bis zum 18. Mai 2022 um 17:00 Uhr MEZ eingereicht werden.

Weitere Informationen zu dem Aufruf und den Antragsformalitäten finden Sie unter:

https://ekd.be/cerv-kinderrechte-2022

 

  1. Aufruf zur Vorbeugung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder (CERV-2022-Daphne)

Dieser Aufruf zielt darauf ab, Gewalt einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt zu bekämpfen. Das soll in drei Bereichen geschehen:

  • Verhütung und Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt auf allen Ebenen
  • Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, junge Menschen und andere Risikogruppen wie zum Beispiel LGBT-Personen oder Menschen mit Behinderungen
  • Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer der oben genannten Formen von Gewalt wie zum Beispiel Opfer von häuslicher Gewalt innerhalb einer Familie oder einer intimen Beziehung einschließlich Kindern, die als Folge häuslicher Straftaten zu Waisen geworden sind sowie Unterstützung und Sicherstellung eines einheitlichen Niveaus an Schutz für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt in der gesamten Union.

Es wird erwartet, dass geförderte Projekte in diesem Aufruf an den folgenden Ergebnissen in den verschiedenen Prioritäten arbeiten:

  1. Groß angelegte und langfristige transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Veränderte Einstellungen und Verhaltensweisen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt (einschließlich geringere Toleranz gegenüber der Verurteilung von Opfern und Reduzierung der Fälle) in der Allgemeinbevölkerung und in bestimmten Gruppen, z. B. einschlägige Fachleute, Zeugen und Zuschauer, gefährdete Gruppen;
  • verstärkter Dialog, gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Praktiken mit und unter den betroffenen Gemeinschaften;
  • verbesserte Fähigkeit der Akteure und einschlägigen Fachleute, Probleme im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt anzugehen, auch durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen;
  • geringeres Risiko von geschlechtsspezifischer Gewalt;
  • bessere Verfügbarkeit hochwertiger Dienstleistungen für alle Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.

 

  1. Bekämpfung und Vorbeugung von Gewalt in Bezug auf schädliche Praktiken (wie Genitalverstümmelung bei Frauen oder Zwangsverheiratungen)
  • Geänderte Haltung in den relevanten Gemeinschaften;
  • verstärkter Dialog, gegenseitiges Lernen und Austausch guter Praxis mit und innerhalb der betroffenen Gemeinschaften;
  • verbesserte Fähigkeit der Akteure und einschlägigen Fachleute, Probleme im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt anzugehen, auch durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen;
  • Vorbeugung von schädlichen Praktiken durch Bildung über Gleichberechtigung der Geschlechter, Grundrechte und Engagement von Mitgliedern der Gemeinschaft;
  • Stärkung der öffentlichen Angebote, von Maßnahmen zur Prävention und der Unterstützung, Kapazitätenaufbau von Fachkräften und ein opferzentrierter Zugang zur Justiz.

 

  1. Erstprävention von geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Schärfung des Bewusstseins für Vorurteile, Geschlechterstereotypen und -normen, die zur Gewalttoleranz beitragen;
  • Veränderung der Einstellungen und des Verhaltens gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt (einschließlich geringerer Toleranz gegenüber Schuldzuweisungen für Opfer) in der Allgemeinbevölkerung und in bestimmten Gruppen, z. B. Fachleute, Zeugen und Umstehende, gefährdete Gruppen;
  • erhöhte Wahrscheinlichkeit des Eingreifens von Zuschauern;
  • Verbesserung der Fähigkeit der Akteure und der einschlägigen Fachkräfte, Probleme im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt anzugehen, unter anderem durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stellen und die Bekämpfung von Vorurteilen, Geschlechterstereotypen und -normen;
  • Verringerung des Risikos geschlechtsspezifischer Gewalt und von Gewalt gegen Kinder;
  • Ausbau der Kapazitäten für ein stärkeres System, um sicherzustellen, dass die Strukturen für die Verhütung von und die Reaktion auf Gewalt gegen Frauen, Kinder und andere besonders betroffene Gruppen ausgeweitet oder angepasst werden, um auch Flüchtlinge und Migranten einzubeziehen.

 

  1. Unterstützung und Verbesserung von nationalen Datensammlungen zu Gewalt gegen Kinder
  • Verbessertes Verständnis der Situation in Bezug auf Gewalt gegen Kinder auf lokaler, nationaler und EU-Ebene;
  • verstärkte Bemühungen von Behörden und relevanten Dienstleistungen, um Daten zu Gewalt zu erfassen und zu sammeln;
  • effektivere, systematischere und vergleichbare Sammlung von Daten zu Gewalt gegen Kinder;
  • faktengestützte Unterstützung wirksamerer Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder.

 

  1. Stärkung der Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung von Gewaltopfern im Kindesalter durch Stärkung der Kinderschutzsysteme auf nationaler und lokaler Ebene
  • Verstärkte Prävention von Gewalt gegen Kinder;
  • verstärkter Schutz und Unterstützung von Gewaltopfern im Kindesalter;
  • verbesserte Fähigkeiten der Fachkräfte zur Prävention, Aufdeckung und Reaktion auf Gewalt gegen Kinder;
  • verstärkte Kinderschutzsysteme;
  • verstärkte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Diensten;
  • verbesserte Kapazitäten der zuständigen Dienste, die eine wichtige Rolle spielen bei der Prävention von und der Reaktion auf Gewalt gegen Kinder.

 

Anträge zur Priorität a) müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Antragsteller und Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die in einem der EU-Mitgliedstaaten registriert sind, oder internationale Organisationen. Profitorientierte Organisationen müssen die Anträge in einer Partnerschaft mit öffentlichen Institutionen oder nicht-gewinnorientierten Organisationen einreichen
  • Projekte müssen transnational sein
  • An einem Projekt müssen mindestens zwei Organisationen (Antragsteller und Partner) beteiligt sein
  • Die beantragte Fördersumme der EU liegt bei mindestens 1 Mio.€ und höchstens bei 2 Mio.€

Anträge zu den Prioritäten b) und c) müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Antragsteller und Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die in einem der teilnehmenden Länder des Programms registriert sind, oder internationale Organisationen. Profitorientierte Organisationen müssen die Anträge in einer Partnerschaft mit öffentlichen Institutionen oder nicht-gewinnorientierten Organisationen einreichen
  • Projekte können entweder national oder transnational sein
  • An einem Projekt müssen mindestens zwei Organisationen (Antragsteller und Partner) beteiligt sein
  • Die beantragte Mindestfördersumme der EU liegt bei 75.000 € und bei maximal 1 Mio.€

Anträge zu den Prioritäten d) und e) müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Antragsteller und Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die in einem der teilnehmenden Länder des Programms registriert sind, oder internationale Organisationen. Profitorientierte Organisationen müssen die Anträge in einer Partnerschaft mit öffentlichen Institutionen oder nicht-gewinnorientierten Organisationen einreichen
  • Projekte können entweder national oder transnational sein
  • An einem Projekt müssen mindestens zwei Organisationen (Antragsteller und Partner) beteiligt sein
  • Die beantragte Mindestfördersumme der EU liegt bei 75.000 €

 

 

Anträge können online über das Funding & Tender Portal bis zum 12. April 2022 um 17:00 Uhr MEZ eingereicht werden.

Weitere Informationen zu dem Aufruf und den Antragsformalitäten finden Sie unter:

https://ekd.be/cerv-daphne-2022