Abschiebestopp für iranische Christen gefordert

Volker Kauder (CDU) bekräftigt frühere Forderung – EKD-Ratsvorsitzender dringt auf bundesweite Lösung

Taufkerzen in einem Taufgottesdienst mit Flüchtlingen aus dem Iran in Berlin.

Berlin (epd). Der frühere Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hat seine Forderung nach einem Abschiebestopp für iranische Christen bekräftigt. Der Abfall vom Glauben sei nach der islamischen Scharia strafbar und damit drohe Menschen, die vom Islam zum Christentum konvertierten, die Todesstrafe, betonte er in Berlin. In ein Land, das die Religionsfreiheit nicht garantiere, könne man sie nicht zurückschicken.

Taufzeugnis reicht für die Qualifizierung als Christ

Kauder sagte, in einem ersten Schritt habe er im Gespräch mit dem Bundesinnenministerium erreicht, dass für die Qualifizierung als Christ das Taufzeugnis ausreiche und sie nicht in Gesprächen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) überprüft werde. Nach der Sommerpause werde er weiter mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) über eine Nichtabschiebe-Vereinbarung sprechen. Das Innenministerium bestätigte, dass es zu diesem Thema seit Jahresanfang mit dem CDU-Politiker im Kontakt ist. Kauder hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach auf die Situation verfolgter Christen hingewiesen.

Auch die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte sieht Handlungsbedarf für den Schutz christlicher Konvertiten. Die Organisation wirft dem Bamf vor, „reflexhaft fast alle Asylanträge iranischer Konvertiten abzulehnen. Seit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 habe sich die Situation verschlechtert.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erreichen immer wieder Berichte von Personen, die zum Christentum übergetreten sind und denen ihre Konversion im Asylverfahren von Behörden nicht geglaubt wird, wie eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Im engen Austausch mit dem Bamf trage die EKD solche Fälle vor und setze sich für faire und individuelle Asylverfahren ein.

Seehofer hatte sich jüngst gegen einen generellen Abschiebestopp für zum Christentum konvertierte Muslime in den Iran ausgesprochen. Er begründete das damit, dass Asylentscheidungen generell individuell und auf aktueller Erkenntnislage erfolgten.

Auch Konvertiten aus anderen Ländern betroffen

Über den Umgang mit Konvertiten hatte es immer wieder Diskussionen gegeben. Der EKD-Ratsvorsitzende und bayerische Landesbischof, Heinrich Bedford-Strohm, hatte im April mit dem bayerischen Innenminister Joachim Hermann (CSU) ein Abschiebemoratorium vereinbart, bis eine bundesweite einheitliche Lösung gefunden wird. Bedford-Strohm machte deutlich, dass auch Konvertiten aus anderen Ländern betroffen sind, zum Beispiel afghanische Flüchtlinge.

Grundsätzlich sei die Lage im Iran für konvertierte Christinnen und Christen enorm gefährlich, sagte die Sprecherin der EKD. Dies betreffe besonders Menschen, die als Konvertiten aus dem Ausland zurückkehren, weil sie mit Sanktionen bis hin zur Todesstrafe rechnen müssten.

Wie viele konvertierte Christen in den Iran zurückgekehrt sind oder abgeschoben wurden, wird nach Angaben des Innenministeriums nicht gesondert erfasst. Den Angaben eines Sprechers zufolge sind im vergangenen Jahr 497 Personen freiwillig in den Iran zurückgekehrt, bis zum 20. März dieses Jahres waren es 86. Im Jahr 2018 wurden demnach 22 Menschen in den Iran abgeschoben, in diesem Jahr bis Ende Mai 17.

Cover „Ökumenischer Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit 2017“

Ökumenischer Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit 2017


Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit:
Bedrohungen – Einschränkungen – Verletzungen
Gemeinsame Texte Nr. 25