EKD-Ratsvorsitzender kritisiert Vereinbarung zum Familiennachzug

Bedford-Strohm betonte, dass die Familienzusammenführung für die Integration von Flüchtlingen von großer Bedeutung sei

Geflüchtete Familie aus dem Iran
Laut dem Koalitionsvertrag bleibt der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge bis Ende Juli ausgesetzt.

Berlin (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von Union und SPD zum Familiennachzug scharf kritisiert. Die Kirche sehe mit großer Sorge, dass das Recht auf Familiennachzug aufgegeben sei, sagte Bedford-Strohm der „Berliner Zeitung“. Die Familienzusammenführung sei für die Integration von Flüchtlingen von großer Bedeutung, betonte er.

Laut dem Koalitionsvertrag bleibt der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge bis Ende Juli ausgesetzt. Danach werden monatlich bis zu 1.000 enge Angehörige aufgenommen. „Aber man weiß nicht, nach welchen Kriterien sie ausgesucht werden sollen“, kritisierte Bedford-Strohm. Wer in ständiger Angst um seine Familie lebe, könne sich hier viel schlechter integrieren.

Schwerpunkt solle auf Integration liegen

Der bayerische Landesbischof forderte die Koalition auf, künftig den Schwerpunkt stärker auf Integration zu setzen. Es gebe im Koalitionsvertrag richtige Ansätze wie den besseren Zugang zu Sprachkursen, aber Defizite bei der Integration in den Arbeitsmarkt. „Es ist nicht integrationsfördernd, wenn Flüchtlinge herumsitzen und nicht arbeiten dürfen, selbst wenn sie qualifiziert sind und gut Deutsch sprechen.“

Bedford-Strohm kritisierte auch die Pläne, Asylbewerber künftig in großen Aufnahmezentren unterzubringen. „Es heißt, dass Flüchtlinge dort immer nur für kurze Zeit leben sollen, faktisch ist es aber anders, das wissen wir aus den beiden Aufnahmezentren in Bayern. Das bringt große Probleme mit sich.“

Der Ratsvorsitzende machte auch deutlich, dass er in der Integrationsdebatte den Begriff der „deutschen Leitkultur“ skeptisch sieht. „Mit dem Begriff ‚deutsche Leitkultur‘ habe ich Schwierigkeiten“, erklärte Bedford-Strohm. Es müsse aber Grundorientierungen geben, die die Grundlage für das Zusammenleben in einem Staat seien. „Von einer menschenrechtlichen Leitkultur könnte ich sprechen“, erklärte der Bischof. Dieser Kodex müsse für alle gelten, auch für Menschen, die als Flüchtlings nach Deutschland kommen.