„Erasmus+“: Zweite Antragsrunde für Mobilitäten in der beruflichen Bildung

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur, Umwelt

Die Europäische Kommission hat eine zweite Antragsrunde 2019 für „ERASMUS+“-Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung bestätigt. Anträge müssen spätestens am 1. Oktober 2019 um 12 Uhr MEZ online eingereicht werden.

Diese Information könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der beruflichen Bildung tätig sind und die einen Antrag im Programm „ERASMUS+“ vorbereiten beziehungsweise planen, hier aktiv zu werden.

„ERASMUS+“ ist das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es hat zum Ziel, Einrichtungen wie auch aktive Personen in unterschiedlichen Bildungsbereichen zu stärken.

Bei dem aktuellen Aufruf handelt es sich um eine Förderung für Mobilitätsprojekte:

  • Praktika, Hospitationen, Aufenthalte zum Erlernen neuer Ausbildungstechniken sowie Lehraufenthalte im europäischen Ausland für Fachkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • sowie Aufenthalte von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern berufsbildender Schulen im europäischen Ausland.

Der Projektstart soll im Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.05.2020 vonstattengehen. Die Projektlaufzeit kann 12 bis 24 Monate umfassen, somit ist das späteste Projektende am 30.05.2022.

Für das Antragsjahr 2019 gilt: Entsendungen in das Vereinigte Königreich können nur bis zum Zeitpunkt eines EU-Austritts (voraussichtlich 31.10.2019) beantragt und durchgeführt werden.

Die Unterlagen sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: https://ekd.be/erasmus-plus-mobilitaet-berufsbildung-antragsverfahren 

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden in deutscher Sprache unter https://ekd.be/erasmusplus-leitfaden-2019-deutsch. Bitte beachten Sie, dass im Zweifelsfall die englische Version des Dokuments ausschlaggebend ist.