Europäisches Solidaritätskorps 2019: „Freiwilligenteams in vorrangigen Bereichen“

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

Am 12. Juni 2019 hat die Europäische Kommission den Aufruf für „Freiwilligenteams in vorrangigen Bereichen“ veröffentlicht. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um groß angelegte Projekte zur Unterstützung der Aktivitäten von Freiwilligenteams mit dem Ziel, kurzfristig hochwirksame Maßnahmen durchzuführen, die gesellschaftliche Herausforderungen in auf EU-Ebene definierten Politikbereichen aufgreifen.

Diese Information ist insbesondere für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant, die helfende Hände für ein größeres Bauprojekt an einem für das kulturelle Erbe wichtigen Gebäude, für größere Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen und/oder Asylsuchenden oder  für Antworten auf umweltbedingte Herausforderungen suchen.

„Freiwilligenteams in vorrangigen Bereichen“ sind Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps, die auf Brüsseler Ebene verwaltet werden.

Das Europäische Solidaritätskorps zielt darauf ab, Solidarität als Wert hauptsächlich durch Freiwilligenaktivität zu fördern, die Einbeziehung von jungen Menschen und Einrichtungen in leicht zugängliche solidarische Aktivitäten von hoher Qualität zu fördern, um zur Stärkung des Zusammenhalts, der Solidarität, der Demokratie und des Bürgersinns in Europa beizutragen und gleichzeitig auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und Gemeinschaften mit einem besonderem Schwerpunkt auf der Förderung der sozialen Inklusion zu stärken.

„Freiwilligenteams in vorrangigen Bereichen“ sollen unter anderem klar definierte, nicht befriedigte gesellschaftliche Bedürfnisse aufgreifen und gleichzeitig den jungen Freiwilligen die Möglichkeit bieten, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, die für ihre persönliche, bildungsbezogene, soziale und berufliche Entwicklung von Nutzen sind. Ebenfalls sollen sie bei den Teilnehmenden ein Bewusstsein und Verständnis für andere Kulturen und Länder schaffen, ihnen Chancen zur internationalen Vernetzung, zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und zur Entwicklung eines europäischen Bürgersinns und einer europäischen Identität eröffnen.

Für den Aufruf 2019 müssen die geplanten Projekte eine oder mehrere der folgenden drei Prioritäten behandeln:

  • europäisches Kulturerbe (unter anderem, aber nicht ausschließlich, auch Wiederaufbauprojekte wie z.B. für die Kathedrale Notre-Dame de Paris);
  • Integration von Drittstaatsangehörigen (einschließlich Asylsuchenden und Flüchtlingen);
  • Mitarbeit an der Bewältigung von Umweltproblemen, darunter Katastrophenvorbeugung und -vorsorge sowie Wiederaufbau (ausgenommen Sofortmaßnahmen im Katastrophenfall).

Zu den förderfähigen Aktivitäten im Programm zählen:

  • Aktivitäten von Freiwilligenteams:

Das sind solidarische Aktivitäten, bei denen Teams mit Teilnehmenden aus mindestens zwei verschiedenen Ländern gemeinsam freiwillig tätig sind. Die Aktivitäten können in Programm- wie auch in Partnerländern durchgeführt werden. (Eine Definition finden Sie im Folgenden)

  • Vorbereitende Planungsbesuche:

Dabei handelt es sich um Vorbereitungsbesuche während der Projektlaufzeit, jedoch vor Beginn der Freiwilligenaktivität, die dazu dienen, durch die Erleichterung und Vorbereitung von Verwaltungsvereinbarungen hochwertige Aktivitäten zu gewährleisten, Vertrauen und Verständnis zu schaffen und eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und den betroffenen Personen aufzubauen.

  • Flankierende Aktivitäten:

Darunter werden relevante Nebentätigkeiten verstanden, die den Wert und die Ergebnisse des Projekts verstärken und seine Wirkung auf lokaler, regionaler und/oder europäischer Ebene intensivieren sollen.

Es wird empfohlen, mehrere dieser Aktivitäten im Rahmen eines Projekts zu kombinieren.

Die Projektlaufzeit liegt zwischen 3 und 24 Monaten. Die Aktivitäten der Freiwilligenteams können zwischen 2 Wochen und 2 Monaten dauern, die Vorbereitenden Planungsbesuche können maximal 2 Tage (ohne Reisezeit) dauern. Die Freiwilligen dürfen zwischen 18 und 30 Jahren alt sein und müssen im Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert sein.

Förderfähige Antragsteller sind öffentliche und private Organisationen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine gültige Akkreditierung für Erasmus+-Freiwilligenaktivitäten oder das Qualitätssiegel für Freiwilligenaktivität des Europäischen Solidaritätskorps verfügen.

Für britische Antragsteller gilt, dass sie die Förderfähigkeitskriterien während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfe erfüllen müssen. Sollte das Vereinigte Königreich während dieser Laufzeit aus der EU austreten und keine Vereinbarung mit der EU geschlossen haben, die die weitere Förderfähigkeit britischer Antragsteller gewährleistet, erhalten sie keine weiteren EU-Finanzhilfen mehr (wobei Sie, soweit möglich, weiter am Projekt beteiligt sind) oder müssen sich gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung aus dem Projekt zurückziehen.

Die antragstellenden Einrichtungen können mit Organisationen aus den benachbarten Partnerländern zusammenarbeiten. Dabei handelt es sich um die Länder des Westbalkans: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien, die Länder der östlichen Partnerschaft: Armenien, Aserbeidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien, international anerkannte Gebiete der Ukraine, die Länder des südlichen Mittelmeers: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libyen, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien, sowie die international anerkannten Gebiete der Russischen Föderation.

Insgesamt werden ca. 1 Mio. € für diesen Aufruf bereitgestellt. Es ist geplant, 9 Projekte zu bewilligen. Die Abrechnung des Projekts erfolgt zum größten Teil über Pauschalen und Stückkosten. Die Fördersumme beträgt maximal 80% des Gesamtbudgets.

Die Antragsfrist endet am 19. September 2019 um 12 Uhr MEZ. Die Anträge sind online einzureichen. Die Formulare sollen in Kürze unter der folgenden Adresse veröffentlicht werden: https://ekd.be/eacea-elektronische-formulare.

Den Aufruf in deutscher Sprache finden Sie unter dem folgenden Link: https://ekd.be/esc-2019-freiwilligenteams-vorrangige-bereiche. Weiterführende Informationen finden Sie im Leitfaden zu diesem Programm: https://ekd.be/esc-2019-freiwilligenteams-vorrangige-bereiche-leitfaden.