Europäisches Solidaritätskorps 2020: Neuer Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

Am 11. November 2019 hat die Europäische Kommission den Aufruf für das Europäische Solidaritätskorps im Jahr 2020 veröffentlicht. Dieses Programm hat zum Ziel, die Solidarität und den Zusammenhalt in Europa zu stärken, Gemeinschaften zu unterstützen und unbefriedigte gesellschaftliche Bedürfnisse zu erfüllen. Das soll durch die Förderung von freiwilligem Engagement und praktizierter europäischer Bürgerschaft von jungen Menschen erreicht werden.

Diese Information ist insbesondere für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant, die junge Menschen zu gemeinnützigen Einrichtungen in andere europäische Länder entsenden oder Freiwillige aus diesen Ländern aufnehmen möchten.

Zielgruppe des Programms sind junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren sowie Organisationen und Einrichtungen, die konkrete Einsatzprojekte anbieten und Jugendliche während ihres Dienstes im Europäischen Solidaritätskorps unterstützen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die unter diesem Aufruf geförderten Formate:

  • Freiwilligenprojekte

Unter Anträgen für Freiwilligenprojekte können eine oder mehrere Arten von Freiwilligenaktivitäten durchgeführt werden:

  • Individuelle Freiwilligentätigkeiten sind befristete, unbezahlte Vollzeiteinsätze von einzelnen jungen Menschen in gemeinnützigen Projekten für eine Dauer zwischen 2 und 12 Monaten. Junge Menschen mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit, einen solchen Dienst von 2 Wochen bis 2 Monaten zu leisten.
  • Freiwilligenteams richten sich insbesondere an junge Menschen mit geringeren Chancen und eröffnen Gruppen zwischen 10 und 40 Personen die Möglichkeit, sich bei einer akkreditierten Einrichtung für einen Zeitraum zwischen 2 Wochen bis 2 Monaten zu engagieren.
  • Praktika

Das Europäische Solidaritätskorps eröffnet die Möglichkeit für Organisationen im Solidaritätsbereich, jungen Menschen bezahlte Praktika für einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten anzubieten.

 

  • Arbeitsstellen

Organisationen im Solidaritätsbereich haben die Möglichkeit, jungen Menschen eine vergütete Beschäftigung von 3 bis 12 Monaten anzubieten.

 

  • Solidaritätsprojekte

Solidaritätsprojekte funktionieren im Gegensatz zu den anderen Formaten auf nationaler Ebene. Hier schließen sich Gruppen von mindestens 5 Jugendlichen zusammen, um sich in ihrem direkten Umfeld für einen guten Zweck zu engagieren. Die Initiative und Durchführung soll von den jungen Menschen selbst kommen, sie können gegebenenfalls von einer Organisation bei der Antragstellung unterstützt werden.

 

  • Freiwilligenteams in prioritären Bereichen

Darüber hinaus fördert die EU-Kommission zentral Einsätze von Freiwilligenteams in prioritären Bereichen, die jährlich festgelegt werden. Die Themen für 2020 sind:

  • Antworten auf Umwelt- und Klimaherausforderungen (Aktivitäten im akuten Katastrophenfall sind ausgeschlossen);
  • Die Schaffung von inklusiven Gesellschaften durch die Überbrückung der generationenübergreifenden und sozialen Kluft oder durch die Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit geographischer Abgelegenheit; 
  • Projekte, die die psychische Gesundheit und das seelische Wohlbefinden verbessern sollen

 

Insgesamt stehen für 2020 für das Programm 173 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 90% für Freiwilligeneinsätze und 10% für Praktika und Arbeitsstellen vorgesehen. Für 2020 sind in Deutschland über 18 Mio. Euro vorgesehen.

Durch das Programm werden Mittel wie folgt verteilt:

  • Für Freiwillige:

Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung, An- und Abreise, Versicherung, Sprachkurs, besondere Kosten für junge Menschen mit geringen Chancen

 

  • Für unterstützende Organisationen:

Aufwendungen für die Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung des Einsatzes

 

Freiwilligenprojekte und Freiwilligenteams können mit Partnern aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Türkei und in benachbarten Partnerländern durchgeführt werden. Bei den benachbarten Partnerländern handelt es sich um die Länder des Westbalkans: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien, die Länder der östlichen Partnerschaft: Armenien, Aserbeidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien, international anerkannte Gebiete der Ukraine, die Länder des südlichen Mittelmeers: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien, sowie die international anerkannten Gebiete der Russischen Föderation.

Solidaritätsprojekte, Praktika und Arbeitsstellen sind nur in den EU-Mitgliedstaaten möglich.

Antragsteller aus Großbritannien werden darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Voraussetzungen während der gesamten Projektlaufzeit erfüllt werden müssen. Sollte Großbritannien während der Projektlaufzeit aus der EU ausscheiden, ohne vertragliche Regelungen mit der EU mit Bezug auf die Voraussetzungen in diesem Programm festzulegen, können diese Einrichtungen, wo möglich, ohne EU-Förderung weiter am Projekt mitwirken oder sind aufgefordert, das Projekt zu verlassen.

Fristen für die Antragstellung:

Bitte beachten Sie, dass Anträge für alle folgenden Programme spätestens um 12.00 Uhr MEZ eingereicht werden müssen. Die Anträge werden bei den Nationalen Agenturen bzw. Salto-Youth-Zentren der aufnehmenden oder entsendenden Partner eingereicht. Die notwendigen Unterlagen für einen Online-Antrag finden Sie spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Antragsfrist unter dem folgenden Link: https://webgate.ec.europa.eu/web-esc/screen/home. (Bitte beachten sie, dass Sie sich einmalig ein Benutzerkonto beim Authentifizierungsdienst der EU-Kommission anlegen müssen, um Zugang zu den relevanten Unterlagen zu bekommen.)

Für Freiwilligenprojekte, Praktika und Arbeitsstellen sowie Solidaritätsprojekte gelten folgende Antragsfristen:

5. Februar 2020

30. April 2020

1. Oktober 2020                           

 

Davon abweichend werden Anträge für Freiwilligenteams in prioritären Bereichen bei der EACEA, der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel eingereicht. Hier endet die Antragsfrist am 17. September 2020 um 12.00 Uhr MEZ.

Detaillierte Informationen zum Aufruf finden Sie auf der folgenden Webseite: https://ekd.be/aufruf_europaeisches-solidaritaetskorps_2020

Damit Organisationen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen können, müssen sie vorher ein Qualitätssiegel erhalten. Die Prüfung folgt dem bisherigen Prinzip der Akkreditierung im Europäischen Freiwilligendienst. Wichtig! Alle Organisationen, die bereits unter „Erasmus+ Jugend in Aktion“ akkreditiert wurden, benötigen keine neue Akkreditierung für das Europäische Solidaritätskorps. Akkreditierte Organisationen können sich über das Europäische Jugendportal einloggen und dort auf die Suche nach potenziellen Freiwilligen gehen: https://europa.eu/youth/solidarity_de.

Einrichtungen, die noch nicht über ein Qualitätssiegel verfügen, können ein solches bei der Nationalen Agentur „Jugend für Europa“ für sich selbst oder im Namen einer von ihr rechtlich abhängigen Einrichtung beantragen.

Voraussetzung um ein Qualitätssiegel zu beantragen ist, dass Einrichtungen in einer Datenbank der Kommission registriert sind und damit über eine PIC-Nummer (PIC) oder eine Organisation ID (OID) verfügen. Einrichtungen, die schon über eine PIC-Nummer verfügen, finden das Antragsformular sowie ihre OID unter dem folgenden Link: https://ekd.be/erasmusplus-registrierungsplattform. Einrichtungen, die noch nicht registriert sind, können bis Januar 2020 die Registrierung über den folgenden Link vornehmen: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/how-to-participate/participant-register. Danach erfolgt die Registrierung ebenfalls über den oben schon erwähnten Link für Einrichtungen, die bereits registriert sind.

Detaillierte Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps finden Sie im Leitfaden unter der folgenden Adresse: https://ekd.be/leitfaden_europaeisches-solidaritaetskorps_2020

Im Falle von Fragen können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalen Agentur „Europäisches Solidaritätskorps“ wenden:

https://ekd.be/mitarbeitende_nationale_agentur_europaeisches_solidaritaetskorps

 

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Europäisches Solidaritätskorps“ finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.ekd.de/europaeisches-solidaritaetskorps-43663.htm