„Fonds für Innere Sicherheit“: Aufruf zur Radikalisierungsprävention im Internet

Thema: Bildung, Soziales Engagement

Bis zum 11. Januar 2018 können Einrichtungen der Zivilgesellschaft im europäischen Fonds für Innere Sicherheit Anträge zur Förderung von Projekten zur Deradikalisierung und Radikalisierungsprävention im Netz stellen.

Diese Informationen könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die Projekte zur Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung über Onlinemedien planen.

Der Europäische Fonds für innere Sicherheit dient der Umsetzung der europäischen Strategie zur inneren Sicherheit. Über Projektförderung sollen Menschen und Güter vor transnationalen Bedrohungen geschützt und die Arbeit der staatlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Im Fokus stehen beispielsweise Sicherheitsbedrohungen durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kriminalität ausgehend von umherziehenden Tätergruppen, Drogenhandel, Menschen- und Waffenhandel.

Das Internet wird von Terroristen erfolgreich zur Radikalisierung, Rekrutierung, der Vorbereitung und Anstachelung von Terrortaten sowie Glorifizierung des Terrorismus genutzt. Der aktuelle Aufruf zur Einreichung von Projektideen, fördert Projekte, die der terroristischen Propaganda im Internet entgegenwirken sollen. Ziel ist es, zivilgesellschaftliche Organisationen darin zu unterstützen effektive Onlinekampagnen mit alternativen Sichtweisen und Gegenerzählungen zu terroristischen und extremistischen Onlineaktivitäten umzusetzen. Dabei stehen vor allem die Prävention, die Deradikalisierung sowie die Enthüllung und das Hinterfragen terroristischer und extremistischer Propaganda im Vordergrund.

Projekte, die eine Förderung anstreben, sollen folgende Ergebnisse erarbeiten:

  • Ein oder mehrere Kommunikationskampagnen im Netz zur Entwicklung von alternativen Sichtweisen und Gegenerzählungen für eine spezifische Zielgruppe, die anfällig für Radikalisierung ist. Sofern geeignet, können diese zur Steigerung der Effektivität mit Offlineaktivitäten kombiniert werden.
  • Eine quantitative und qualitative Evaluation der Kampagne im Hinblick auf ihre Reichweite und Wirkung, zusammen mit einer Sammlung der Erkenntnisse und „guten Praktiken“, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten (Die Ergebnisse sollen in den Netzwerken „Radicalisation Awareness Network“ und „Civil Society Empowerment Programme“ veröffentlicht werden).

NICHT gefördert werden können Projekte,

  • die sich ausschließlich auf Offlinekampagnen konzentrieren,
  • die sich ausschließlich darauf konzentrieren extremistischen Inhalt im Internet zu identifizieren und zu melden,
  • bei denen es sich um staatliche Kommunikationskampagnen ohne Beteiligung von Einrichtungen der Zivilgesellschaft handelt,
  • bei denen es sich lediglich um Informations- und Sensibilisierungskampagnen für die Allgemeinheit handelt,
  • die keine Evaluation der Reichweite und Wirkung ihrer Kommunikationskampagnen vorsehen,
  • die sich ausschließlich auf Hassrede (Volksverhetzung) konzentrieren oder die die Radikalisierung auf dem Weg zum gewalttätigen Extremismus außer Acht lassen,

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.

Anträge können von einer Einrichtung der Zivilgesellschaft in Partnerschaft mit mindestens zwei weiteren Partnern eingereicht werden. Antragsteller und Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen aus einem Mitgliedstaat der EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Dänemark sein (britische und dänische Einrichtungen können nicht teilnehmen, da diese Länder sich gegen eine Teilnahme im Europäischen Fonds für Innere Sicherheit entschieden haben). In begründeten Ausnahmen können Einrichtungen mit Sitz in folgenden Ländern Projektpartner sein: Türkei, Tunesien, Libanon, Jordanien, Marokko, Algerien, die Länder im Westbalkan sowie die Länder der europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz).

Für den Aufruf stehen insgesamt 6.000.000€ zur Verfügung. Die beantragte Fördersumme muss zwischen 250.000€ und 1.000.000€ liegen. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt maximal 90% der förderfähigen Kosten, die restlichen 10% müssen vom Projektkonsortium aus anderen Mitteln gedeckt werden. Dies können eigene Finanzmittel, Einnahmen, die durch die Aktivitäten generiert werden oder finanzielle Mittel Dritter sein. Eine Deckung durch weitere EU-Mittel ist NICHT gestattet.

Anträge können ausschließlich online über das Participant Portal gestellt werden. Die Frist endet am 11. Januar 2018 um 17.00Uhr MEZ.

Weitere Details zu dem Aufruf finden Sie unter: http://ekd.be/fonds-fuer-innere-sicherheit-aufruf-2017.