Kritik an steigender Zahl minderjähriger Rekruten bei der Bundeswehr

2019 haben 1.706 Minderjährige ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten

Die 5. Kompanie des Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) übt das richtige Marschieren bei einem Staatsbesuch

Die Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr” fordert, das Rekrutierungsalter für den Militärdienst auf 18 Jahre anzuheben.

Bonn (epd). Friedensinitiativen, Menschenrechtsorganisationen und kirchliche Gruppen haben den sofortigen Stopp der Rekrutierung Minderjähriger durch die Bundeswehr gefordert. Die Zahl 17-jähriger Rekruten sei im vergangenen Jahr erneut gestiegen, kritisierte die Kampagne „Unter 18 nie!“. Im Jahr 2019 hätten 1.706 Minderjährige ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten, 27 mehr als im Vorjahr. Das gehe aus dem Bericht des Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (SPD) hervor, der am 28. Januar vorgestellt wurde.

Die in dem Bericht dokumentierten Missstände wie zahlreiche Fälle von verbaler und physischer Gewalt, sexuelle Übergriffe, Mobbing, Alkoholismus und rechtsextreme Propaganda verdeutlichten einen mangelnden Jugendschutz bei der Bundeswehr, erklärte Sarah Gräber, Sprecherin der Kampagne. Sie forderte eine Informationspflicht, bei wie vielen solcher Vorfälle Minderjährige betroffen sind. Bisher veröffentlichten die Bundeswehr und das Verteidigungsministerium keine expliziten Zahlen über Vorfälle, die minderjährige Soldatinnen und Soldaten betreffen.


In der Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“ haben sich zehn Organisationen aus den Bereichen Kinderrechte, Kirche, Gewerkschaften und Friedensbewegung zusammengeschlossen. Dazu zählen das Kinderhilfswerk Terre des Hommes, das Netzwerk Friedenskooperative, die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sie fordern, das Rekrutierungsalter für den Militärdienst auf 18 Jahre anzuheben sowie ein Verbot jeglicher Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen.