Horizont 2020: Forschungsförderung im Bereich der Migration

Thema: Beschäftigung, Bildung, Soziales Engagement

Im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 wurden mehrere Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte im Bereich „Migration“ angekündigt. Die Aufrufe sollen am 5. November 2019 zur Antragstellung geöffnet werden.

Diese Fördermöglichkeiten könnten für evangelische Hochschulen sowie für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die an der praxisbezogenen Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Migration interessiert sind.

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 – 2020. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Gefördert werden auch Grundlagenforschungen u.a. im Bereich der Sozialwissenschaften. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Fallstudie“ möglich.

Aktuell wurden im oben genannten Bereich vier Ausschreibungen angekündigt, die für kirchliche und diakonische Einrichtungen von Interesse sein könnten:

1) Nachhaltige Praktiken zur Integration von neu angekommenen Migranten in die Gesellschaft (Kennziffer MIGRATION-10-2020):

Die geförderten Projekte sollen die verschiedenen Praktiken zur Bewältigung von Integrationsherausforderungen, die sich seit 2014 aus der Migrationskrise in Europa ergeben haben, untersuchen und dabei die zahlreichen bereits geförderten Werkzeuge, Instrumente und Aktivitäten im Politik- und Forschungsbereich berücksichtigen. Es sollen Erkenntnisse zu bewährten Praktiken sowie zu aufgekommenen Schwierigkeiten gesammelt werden. Daraus sollen Politikempfehlungen für die EU, nationale, regionale und lokale Regierungen erarbeitet werden, zu denen sie sich mit allen Interessenvertretern austauschen können.

2) Inklusive und innovative Praktiken für die Integration von kürzlich angekommenen Migranten in lokale Gemeinschaften (Kennziffer MIGRATION-04-2020):

Die geförderten Projekte sollen effektive, responsive, flexible, kontext- sowie kulturspezifische Vorschläge für die Förderung von sozioökonomischer Integration, Inklusion und dem Zugang zu Rechten und Dienstleistungen machen.

3) Darstellungen von Migration und deren Auswirkungen in Vergangenheit und Gegenwart (Kennziffer MIGRATION-09-2020):

Die geförderten Projekte sollen sich mit der Dynamik und der Entwicklung von Darstellungen von Migration auf lokaler, nationaler und EU-Ebene auseinandersetzen. Es geht darum, zu verstehen und zu erklären, was die Ursachen und Folgen von verschiedenen Darstellungen von Migration sind, und deren Entstehung sowie deren Auswirkungen auf die Einstellungen zu Migration und auf die Gesellschaft insgesamt zu untersuchen.

4) Erfassung und Bewältigung von Integrationsherausforderungen für Migrantenkinder (Kennziffer MIGRATION-05-2018-2020):

Die geförderten Projekte sollen Pilotmaßnahmen für formelle, informelle und nicht-formelle Bildungslösungen zur Bewältigung von Integrationsherausforderungen für Kinder kürzlich angekommener Migrationskohorten umsetzen. Hier geht es vor allem um Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern und um unbegleitete Minderjährige, einschließlich derer, die sich in Hotspots und Aufnahmelagern aufhalten.

Nähere Informationen zu den Inhalten der Ausschreibung und zu den abzudeckenden Themen finden Sie in den Ausschreibungstexten (siehe Link unten).

 

An einem Antrag im Programm Horizont 2020 müssen grundsätzlich mindestens drei Projektpartner aus drei Programmländern beteiligt sein; zu den Programmländern gehören neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Drittstaaten, die unter dem Link https://ekd.be/horizont-2020-laender eingesehen werden können. Bitte beachten Sie, dass zur Förderfähigkeit von britischen Partnereinrichtungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU derzeit keine belastbaren Erkenntnisse bestehen; falls bis zum Austritt kein entsprechendes Abkommen zwischen dem vereinigten Königreich und der EU abgeschlossen werden kann, könnten britische Partner zwar grundsätzlich an Projekten teilnehmen, würden jedoch keine EU-Förderung erhalten.

Projektpartner im Programm Horizont 2020 können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel gemeinsam mit einer Einrichtung wie zum Beispiel einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen gestellt. Jedoch sind die Konsortien in den meisten erfolgreichen Projekten im Programm Horizont 2020 weitaus größer als die notwendigen drei Partnereinrichtungen; es wird daher empfohlen, sich nicht auf diese Mindestanzahl zu beschränken.

Für die Ausschreibung 1 ist ein Projektbudget von ca. 2 Mio. €, für die Ausschreibungen 2-4 ein Projektbudget von jeweils ca. 3 Mio. € vorgesehen. Die Förderung im Programm Horizont 2020 beläuft sich auf bis zu 100% der Projektkosten.

Die Antragstellung geschieht elektronisch im Rahmen eines einstufigen Verfahrens. Die Aufrufe sollen am 5. November 2019 zur Antragstellung geöffnet werden und die Frist für die Einreichung von Anträgen ist voraussichtlich der 12. März 2020 um 17.00 Uhr MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem „Funding and Tender Portal“ der Europäischen Union unter der Adresse: https://ekd.be/horizont-2020-migration-aufrufe-2020