Horizont 2020: Forschungsförderung im Bereich der Energiearmut und Energieeffizienz

Thema: Bildung, Soziales Engagement

Im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 steht derzeit eine Fördermöglichkeit für Forschungsprojekte im Bereich „Vorbeugung von Energiearmut“ offen.

Diese Fördermöglichkeit könnte für evangelische Hochschulen sowie für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die Zugang zu Menschen haben, die Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnungen zu bezahlen, oder die diese Personen beraten.

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 – 2020. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Fallstudie“ möglich.

In der hier vorliegenden Ausschreibung (Kennnummer LC-SC3-EC-2-2018-2019-2020) sollen Forschungsmaßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, Energiearmut aktiv bekämpfen zu können und ein verbessertes Verständnis der Arten und Bedürfnisse von Haushalten zu schaffen, die von Energiearmut betroffen sind. Dabei sollen, sofern relevant, geschlechtsspezifische Unterschiede in Betracht gezogen werden.

Insbesondere sollen die Projektaktivitäten

  • Verhaltensänderungen und die Umsetzung von niedrigschwelligen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz herbeiführen;
  • die Einrichtung von finanziellen und nicht-finanziellen Unterstützungsstrukturen für eine verbesserte Energieeffizienz und/oder kleinere energiebezogene Investitionen in von Energiearmut betroffenen Haushalten unterstützen;
  • innovative Strukturen für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien durch Energieverteiler und/oder Energieeinzelhandelsunternehmen entwickeln, testen und weiter verbreiten.

An einem Antrag im Programm Horizont 2020 müssen grundsätzlich mindestens drei Projektpartner aus drei Programmländern beteiligt sein; zu den Programmländern gehören neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Drittstaaten, die unter dem Link https://ekd.be/horizont-2020-laender eingesehen werden können. Bitte beachten Sie, dass zur Förderfähigkeit von britischen Partnereinrichtungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU derzeit keine belastbaren Erkenntnisse bestehen; falls bis zum Austritt kein entsprechendes Abkommen zwischen dem vereinigten Königreich und der EU abgeschlossen werden kann, könnten britische Partner zwar grundsätzlich an Projekten teilnehmen, würden jedoch keine EU-Förderung erhalten.

Projektpartner im Programm Horizont 2020 können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel gemeinsam mit einer Einrichtung wie zum Beispiel einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen gestellt. Jedoch sind die Konsortien in den meisten erfolgreichen Projekten im Programm Horizont 2020 weitaus größer als die notwendigen drei Partnereinrichtungen; es wird daher empfohlen, sich nicht auf diese Mindestanzahl zu beschränken.

Es ist ein Projektbudget von ca. 1-2 Mio. € vorgesehen. Pro 1 Mio. € sollen mindestens 5.000 Betroffene erreicht werden. Die Förderung im Programm Horizont 2020 beläuft sich auf bis zu 100% der Projektkosten.

Die Antragstellung geschieht im Rahmen eines einstufigen Verfahrens. Anträge können elektronisch bis spätestens 3. September 2019 um 17.00 Uhr MEZ eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem „Funding and Tender Portal“ der Europäischen Union unter der Adresse: https://ekd.be/horizont-2020-funding-tender-portal