Horizont 2020: Forschungsförderung im Bereich der Migration und EU-Unionsbürgerschaft

Thema: Beschäftigung, Bildung, Soziales Engagement

Im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 stehen derzeit mehrere Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte in den Bereichen „Migration“ und „EU-Unionsbürgerschaft und soziale Rechte“ offen.

Diese Fördermöglichkeiten könnten für evangelische Hochschulen sowie für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die an der praxisbezogenen Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Migration sowie der EU-Unionsbürgerschaft und den damit verbundenen sozialen Rechten interessiert sind.

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 – 2020. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Fallstudie“ möglich.

Aktuell sind in den oben genannten Bereichen drei Ausschreibungen geöffnet, die für kirchliche und diakonische Einrichtungen von Interesse sein könnten:

1) Ausbau sozialer Rechte und der EU-Unionsbürgerschaft (Kennziffer GOVERNANCE-04-2019):

Die geförderten Projekte sollen unter anderem erforschen, wie EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre sozialen Rechte (beispielsweise in den Bereichen Sozialschutz, Wohnungsmarkt, Gesundheit, Bildung etc.) vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ausüben bzw. ausgeübt haben. Analysiert werden sollen dabei unter anderem die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung sozialer Rechte, relevante EU-Maßnahmen sowie Entwicklungen bezüglich der Europäischen Säule sozialer Rechte. Ferner sollen die Forschungsprojekte die Vor- und Nachteile einer potentiellen Harmonisierung der Sozialpolitiken verschiedener Mitgliedstaaten beleuchten.

2) Verbessertes Verständnis für Migrationsbewegungen: Mittel- und langfristige Migrationsszenarien (Kennziffer MIGRATION-01-2019)

Die geförderten Projekte sollen zu einem verbesserten Verständnis für die Beweggründe für Migration wie auch dafür, wie diese Beweggründe mit der Bereitschaft von Personen zur Migration zusammenspielen, beitragen. Die Studien sollen die verfügbaren Daten zu Prognosen und Schätzungen zu zukünftigen Migrationsbewegungen nutzen.

3) Soziale und wirtschaftliche Effekte der Migration in Europa und Integrationspolitik (Kennziffer MIGRATION-03-2019)

Die geförderten Projekte sollen zu einem verbesserten Verständnis der sozialen und wirtschaftlichen Effekte und Auswirkungen von Migrationsbewegungen in Europa beitragen, um so zu einem objektiven Überblick der Entwicklungen zu gelangen und Fehleinschätzungen entgegenzuwirken.

Nähere Informationen zu den Inhalten der Ausschreibung und zu den abzudeckenden Themen finden Sie in den Ausschreibungstexten (siehe Link unten).

An einem Antrag im Programm Horizont 2020 müssen grundsätzlich mindestens drei Projektpartner aus drei Programmländern beteiligt sein; zu den Programmländern gehören neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Drittstaaten, die unter dem Link https://ekd.be/horizont-2020-laender eingesehen werden können. Bitte beachten Sie, dass zur Förderfähigkeit von britischen Partnereinrichtungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU derzeit keine belastbaren Erkenntnisse bestehen; falls bis zum Austritt kein entsprechendes Abkommen zwischen dem vereinigten Königreich und der EU abgeschlossen werden kann, könnten britische Partner zwar grundsätzlich an Projekten teilnehmen, würden jedoch keine EU-Förderung erhalten.

Projektpartner im Programm Horizont 2020 können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel gemeinsam mit einer Einrichtung wie zum Beispiel einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen gestellt. Jedoch sind die Konsortien in den meisten erfolgreichen Projekten im Programm Horizont 2020 weitaus größer als die notwendigen drei Partnereinrichtungen; es wird daher empfohlen, sich nicht auf diese Mindestanzahl zu beschränken.

Für alle Ausschreibungen ist ein Projektbudget von jeweils ca. 3 Mio. € vorgesehen. Die Förderung im Programm Horizont 2020 beläuft sich auf bis zu 100% der Projektkosten.

Die Antragstellung geschieht im Rahmen eines einstufigen Verfahrens elektronisch. Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 14. März 2019 um 17.00 Uhr MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem „Funding and Tender Portal“ der Europäischen Union unter der Adresse: https://ekd.be/horizont-2020-funding-tender-portal