„Kreatives Europa“: Sonderaufruf für Kooperationsprojekte mit ukrainischen Partnerorganisationen im Programmteil „Kultur“ geöffnet

Thema: Bildung, Kultur

Die Europäische Kommission hat im Programm „Kreatives Europa“ einen Sonderaufruf für Kooperationsprojekte mit ukrainischen Partnerorganisationen veröffentlicht. Das Programm hat zum Ziel, den Kultur- und Kreativsektor in Europa zu unterstützen. Es besteht aus den Programmteilen Multimedia, Kultur sowie dem sektorübergreifenden Bereich. Der Aufruf bezieht sich auf den Programmteil „Kultur“.

Diese Information ist von Interesse für evangelische Einrichtungen aus Kirche und Diakonie, die in den Bereichen Kunst und Kultur bzw. Kulturerbe aktiv sind, und hier gerne gemeinsam mit Partnern aus der Ukraine ein Projekt durchführen würden.

Der Programmteil „Kultur“ hat zum Ziel, Kulturakteure nach der Corona-Krise wieder zu stärken und durch Innovationen und neue Produktionen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Ebenso wird angestrebt, dass Organisationen von unterschiedlicher Größe zusammenarbeiten, voneinander lernen und gemeinsame Produktionen erarbeiten um damit ihren Kapazitätsaufbau sowie auch den von Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen wie auch die Verbreitung von Werken. Gefördert wird also der Kultur- und Kreativsektor als Wirtschaftszweig, nicht Kultur im Selbstzweck.

Im Rahmen von Kooperationsprojekten innerhalb des Programms „Kreatives Europa“ soll die intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus verschiedenen europäischen Ländern unterstützt werden.

Das Ziel dieses speziellen Aufrufs ist es, dem ukrainischen Kreativ- und Kultursektor sowie Künstlerinnen und Künstlern und Fachleuten in diesem Bereich zu helfen, die folgenden Herausforderungen auf kurze und auf mittlere Sicht anzugehen:

Ziel 1 – auf kurze Sicht:

  1. Ukrainische Künstler und Künstlerinnen sowie kulturelle Organisationen darin unterstützen, ihre Kunst und Werke zu schaffen und im nächsten Schritt in der Ukraine sowie in am Programm „Kreatives Europa“ teilnehmenden Ländern zu präsentieren.
  2. Ukrainischen Geflüchteten, insbesondere Kindern, dabei zu helfen, in der Ukraine oder in am Programm „Kreatives Europa“ teilnehmenden Ländern Zugang zu Kultur zu haben und/oder deren Integration in ihre neuen Gemeinschaften durch Kultur zu erleichtern. In diesem Zusammenhang sollte den aus dem Krieg resultierenden Folgen für die mentale Gesundheit gebührende Beachtung gegeben werden.

Ziel 2 – auf mittlere Sicht:

  1. Den Wiederaufbau der ukrainischen Kultursektoren nach dem Krieg mit Hilfe von Bedarfsanalysen, Kapazitätsaufbau und Investitionsplanung vorbereiten.
  2. Ukrainische Fachleute im Bereich Kulturerbe in Bezug auf den Schutz von ukrainischem Kulturerbe vor Risiken vorzubereiten und auszubilden.

Projekte müssen sich in der Antragstellung auf eines (nicht beide!) der beiden Ziele beziehen.

Unter Ziel 1 müssen sich die Projekte für eines der beiden Unterziele entscheiden. Unter Ziel 2 sollen Projekte gefördert werden, welche beide Unterziele bearbeiten.

Der Fokus der geförderten Projekte unter Ziel 1 soll darauf liegen, den ukrainischen Kultur- und Kreativsektor durch die Weitergabe der Mittel an Dritte zu unterstützen. Das kann durch Förderung, Stipendien, Wettbewerbe für kleinere Projekte von Organisationen oder einzelnen Künstlerinnen und Künstler, durch Anschubfinanzierung von Start-Ups oder andere geeignete Maßnahmen geschehen.

Alle Projekte müssen außerdem strategisch zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

Alle Kooperationsprojekte sollen in der Regel eine Laufzeit von 36 Monaten nicht überschreiten.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die in einem der Programmländer registriert sind. Der Antrag muss von einem Konsortium aus mindestens zwei Einrichtungen gestellt werden. Mindestens eine der antragstellenden Einrichtungen muss ihren Sitz in der Ukraine haben und mindestens eine weitere antragstellende Einrichtung muss ihren Sitz in einem weiteren, am Programm „Kreatives Europa“ teilnehmenden Land haben. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Wie ausgeführt ist unter Ziel 1 die Gewährung von Finanzhilfen an Dritte erforderlich; antragsstellende Einrichtungen müssen über die entsprechenden Kapazitäten dafür verfügen.

Die beteiligten Einrichtungen können aus den 27 EU-Mitgliedstaaten kommen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auch Einrichtungen aus den EFTA- und weiteren assoziierten Ländern teilnehmen können. Jedoch laufen hier für die meisten Länder noch die entsprechenden Vertragsverhandlungen. Eine vorläufige Liste finden Sie unter: https://ekd.be/kreatives-europa-laender-vorlaeufig Antragstellende Organisationen, die ein Projekt mit einem nicht-EU-Land planen, sollten sich jedoch rechtzeitig über dessen Teilnahmestatus informieren. Vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung muss die Assoziierungsvereinbarung mit dem jeweiligen nicht-EU-Land in Kraft getreten sein. Nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU nimmt das Land nicht mehr am Programm teil. Jedoch können britische Einrichtungen weiterhin als sogenannte „Dritte“ (Third Parties) mit maximal 60.000€ gefördert werden.

Für diesen Aufruf stehen insgesamt rund 5 Mio. € zur Verfügung. Es sollen insgesamt 3 Projekte gefördert werden (1 Projekt pro Unterziel unter Ziel 1 (2 Mio. € pro Projekt) und 1 Projekt unter Ziel 2 (1 Mio. €)).

Anträge müssen elektronisch über das Funding & Tenders Portal eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 29. November 2022 um 17 Uhr MEZ. Voraussichtlich im Februar 2023 werden die Entscheidungen über die Bewertung verschickt, sodass genehmigte Projekte voraussichtlich im März 2023 beginnen können.

Detailliertere Informationen finden Sie im Aufruf unter der folgenden Adresse: https://ekd.be/kreatives-europa-kooperationsprojekte-ukraine-2022