Themen - Beratung - Missbrauch - Unsagbares sagbar machen

Vorwort

Kinder sind ein Geschenk Gottes. Sie sollen wachsen und groß werden, behütet und unbelastet von Gewalt. Leider gelingt dies nicht immer. Kinder wurden und werden missbraucht, zum Objekt der Befriedigung sexueller Begierden Erwachsener gemacht. Um solche Taten, die bei den Kindern langfristige, erhebliche Folgen auslösen, zu verhindern, arbeitet die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit ihren Gliedkirchen, Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen daran, die Abschlussempfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ umzusetzen. Es gilt das „Null-Toleranz-Prinzip“ - keine Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz bei der Aufklärung und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt. Die evangelische Kirche unterstützt die von sexualisierter Gewalt Betroffenen und tritt für die Prävention derartiger Übergriffe in ihren Einrichtungen ein. Das dafür erforderliche Handlungskonzept ist in der Broschüre „Hinschauen-Helfen-Handeln“ von der EKD veröffentlicht worden.

Trotz aller Anstrengungen ist leider davon auszugehen, dass sexualisierte Gewalt nicht vollständig verhindert werden kann. Geschieht eine solche Tat in einer kirchlichen Einrichtung, so braucht es Informationen, wie mit den daraus resultierenden Folgen umgegangen werden kann. Der hier veröffentlichte Text wendet sich insbesondere an Kirchengemeinden, aber auch an andere kirchliche Einrichtungen. Ihnen steht zur Zeit wenig Material zur Verfügung. Diese Arbeitshilfe soll dabei unterstützen, einen Vorfall sexualisierter Gewalt zu bewältigen. Sie zeigt auf, welche Prozesse für Kirchengemeinden und Einrichtungen empfehlenswert sind, um die Geschehnisse aufzuarbeiten und als Institution wieder zu „gesunden“.

Gedankt sei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, die diese Handreichung für den Bereich der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland erarbeitet haben.

Dank auch an Annette Lentze, Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V. (DGSv), für die Beratung und Unterstützung des Vorhabens.

Hannover, im April 2014

Dr. Hans Ulrich Anke
Präsident des Kirchenamtes der EKD

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