Protestantische Premiere - Die evangelischen Kirchenparlamente rücken zusammen

Frankfurt a.M. (epd). Wenn es nach den Verantwortlichen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und den beiden konfessionellen Zusammenschlüssen von Lutheranern und Unierten geht, wird in Würzburg alles reibungslos verlaufen. Dort steht in der nächsten Woche eine Premiere an. Erstmals werden die EKD-Synode und die Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) sowie die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) am selben Ort und zeitlich verbunden abgehalten. Bisher tagten die Kirchenparlamente getrennt.

Die Versammlungen vom 30. April bis 3. Mai fänden in einer "Einheit des Ortes und der Zeit" statt, skizziert Präsident Hermann Barth vom EKD-Kirchenamt das neue Verfahren. Wichtigste Änderung daneben ist, dass von den 126 Mitgliedern des EKD-Kirchenparlamentes nahezu alle ein Doppelmandat haben und zugleich einem der konfessionellen Konvente angehören: 74 EKD-Synodale sind Mitglied der UEK-Vollkonferenz, 50 Synodale gehören auch der lutherischen Generalsynode an.

Hintergrund ist die EKD-Strukturreform, die Anfang 2007 nach einem mehrjährigen Anlauf in Kraft trat. Deren Kern ist das "Verbindungsmodell", das eine Konzentration der Kräfte von EKD und Konfessionsbünden zum Ziel hat. In einem ersten Schritt wurden vor zwei Jahren die bisher selbstständigen Ämter von Lutheranern und Unierten im EKD-Kirchenamt in Hannover angesiedelt.

Mit der Vereinfachung der kirchlichen Strukturen wird eine Bündelung der Kräfte angestrebt. Der Grundsatz dahinter lautet: soviel Gemeinsamkeit aller Landeskirchen wie möglich und soviel konfessionelle Differenzierung wie nötig. Dieses Zusammenwirken soll zur profilierten evangelischen Präsenz in Gesellschaft und Öffentlichkeit betragen, wie es Landesbischof Christoph Kähler als stellvertretender EKD-Ratsvorsitzender bei den vorausgegangenen Beratungen formulierte.

In der Vorbereitung auf Würzburg tauchten neben organisatorischen auch ganz praktisch-protokollarische Fragen auf, die aus den unterschiedlichen Traditionen der konfessionellen Zusammenschlüsse herrühren. So wurden in der Vergangenheit etwa die Mitglieder der lutherischen Generalsynode bei deren konstituierenden Sitzungen vom leitenden VELKD-Bischof auf ihre Aufgabe verpflichtet. In der EKD-Synode gab es diese Praxis nicht.

Nach intensiven Beratungen fand sich nun dafür eine Lösung: Im gemeinsamen Eröffnungsgottesdienst werden der EKD-Ratvorsitzende und der leitende Bischof der Lutheraner die 50 lutherischen Synodalen mit Handschlag verpflichten. Anschließend werden die 74 Mitglieder der Vollkonferenz der Unierten vom Ratsvorsitzenden und UEK-Vorsitzenden verpflichtet. In den Verpflichtungsformeln ist der jeweilige konfessionelle Hintergrund berücksichtigt.

Die Kurzsynoden von Würzburg, die eine knappe Tagessordnung mit Wahlen zu bewältigen haben, und die Ratswahl-Synode im Oktober 2009 bieten aus Sicht der Beteiligten gute Gelegenheit zur Eingewöhnung in die neuen Verhältnisse. Der Normalfall werde erst im November 2010 erreicht, wenn eine reguläre Synodentagung mit thematischem Schwerpunkt ansteht, meint Kirchenamtspräsident Barth: "Das schafft Raum für einen Lernprozess." (Von Rainer Clos (epd)

24. April 2009