Schmude gegen NPD-Anspruch auf Stiftungsgeld

Leipzig (epd). Im Streit um Steuergelder für eine der NPD nahestehende Stiftung in Sachsen hat der frühere Bundesjustizminister Jürgen Schmude (SPD) einem Rechtsanspruch der Partei widersprochen. "Dass eine Bildungseinrichtung, die das verfassungsfeindliche Gedankengut der NPD verbreiten will, mit öffentlichen Geldern gefördert wird, ist rein rechtlich schlicht ausgeschlossen" und "wäre absurd", sagte der 73-Jährige der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstagsausgabe).

Öffentlich geförderte, politische Bildungseinrichtungen von Parteien müssten der Demokratie dienen, sagte Schmude weiter. Auch dürften Spenden an Bildungsvereine, wie sie die NPD betreibe, nach geltendem Recht steuerlich nicht mehr begünstigt werden.

NPD-nahe Organisationen könnten vom Innenminister verboten werden, wie dies mit anderen Gruppen schon geschehen sei, ergänzte Schmude. Nach ihrem Wiedereinzug in den sächsischen Landtag hatte die NDP angekündigt, Steuergelder für ein parteinahes Bildungswerk zu beantragen.

Der Staat sei verpflichtet, über verfassungsfeindliche Gruppierungen zu informieren, und nicht, sie zu unterstützen, forderte Schmude, der lange Jahre Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) war. Bildungseinrichtungen, die durch eine verfassungswidrige Partei geprägt sind und nicht zur Pflege der Demokratie imstande seien, dürften keine staatlichen Mittel erhalten.

"Nur weil die Staatsorgane keinen Verbotsantrag gegen die verfassungswidrige NPD stellten, hat sie noch lange keinen Anspruch auf staatliche Gelder für die Bildungsarbeit", sagte der frühere Anwalt. Von einer Benachteiligung der NPD selbst könne dabei nicht gesprochen werden.

08. September 2009