EKD-Kulturbeauftragter fordert eine Jury für Musikpreis Echo

Der Vorstand des Bundesverbands Musikindustrie, der den Echo verleiht, hat eine Überarbeitung der Vergabemechanismen angekündigt

Johann Hinrich Claussen, Kulturbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland
„Die Entscheidung über Preisträger muss von ausgewiesenen Kennern der Populärkunst getroffen werden“, sagte Johann Hinrich Claussen.

Berlin (epd). Der Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johann Hinrich Claussen, hat die angekündigte Überarbeitung des Musikpreises Echo begrüßt. „Um einen Preis zu verleihen, braucht es Preiswürdigkeit. Das kann nicht Sache bloßer Verkaufszahlen sein“, sagte Claussen dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er sprach sich für die Einrichtung einer Fachjury aus.

„Die Entscheidung über Preisträger muss von ausgewiesenen Kennern der Populärkunst getroffen werden“, sagte er. Beliebtheit müsse berücksichtigt werden, „aber es geht hier um Qualität“, betonte er. Die bisherige Regelung, nach der ein Ethik-Beirat über Fälle berät, in denen nach Verkaufszahlungen ein Preis verliehen werden müsste, Bands oder deren Textinhalte aber für problematisches Gedankengut stehen, bräuchte man dann nicht mehr, sagte Claussen.

„Es gibt verschiedene Arten von Provokation. In diesem Fall ging es um dämliche und menschenverachtende“

Die diesjährige Echo-Verleihung sorgte für Empörung, weil die Rapper Kollegah und Farid Bang ausgezeichnet wurden. Wegen Textzeilen, die Vergleiche mit dem Holocaust enthalten, wird ihnen Antisemitismus vorgeworfen. Der Ethik-Beirat, in dem auch ein Vertreter der evangelischen Kirche sitzt, hatte die entsprechenden Textzeilen scharf kritisiert, aber gegen einen Ausschluss der Rapper von der Preisverleihung votiert. Der Vorstand des Bundesverbands Musikindustrie, der den Echo verleiht, hat am 15. April eine Überarbeitung der Vergabemechanismen angekündigt.

Dennoch solle das nicht das Ende von provokativer Kunst sein, betonte Claussen. „Es gibt verschiedene Arten von Provokation. In diesem Fall ging es um dämliche und menschenverachtende“, sagte er. „Die Kunstfreiheit soll aber auch ermöglichen, gegen gängige Moralvorstellungen zu verstoßen, also in einem guten Sinne zu provozieren.“