Ermutigendes Zeichen für gemeinsam gelebten Glauben

Catholica-Beauftragter der VELKD würdigt angekündigte Orientierungs-hilfe der deutschen Bischofskonferenz zum Abendmahl

Der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke, begrüßt es, dass die Deutsche Bischofskonferenz einen Schritt hin zu einer gemeinsamen Teilnahme am Abendmahl für konfessionsverbundene Ehepaare angekündigt hat. 

„Es wäre ein sehr ermutigendes Zeichen, wenn es den konfessionsverbundenen Paaren erleichtert wird, ihren christlichen Glauben gemeinsam zu leben – auch durch die gemeinsame Teilnahme am Abendmahl – nicht nur in Todesgefahr. Wenn das angekündigte Dokument darüber Klarheit herstellen wird, dann ist die Entwicklung ein großartiger Schritt“, schreibt der Landesbischof der Schaumburg-Lippischen Landeskirche in einer Stellungnahme.

Es sei „erfreulich und zu begrüßen“, dass die Deutsche Bischofskonferenz sich auf ein Weitergehen in dieser wichtigen Frage nach dem – ökumenisch gesehen– bedeutsamen Jahr 2017 verständigt habe. Es bleibe aber abzuwarten, wie der genaue Text des angekündigten Dokuments ausfallen werde. Es sei zu hoffen, dass der Schritt deutlich über die jetzt schon bestehenden Möglichkeiten des gemeinsamen Abendmahls hinausgehe.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hatte auf der Frühjahrstagung der Bischofskonferenz eine Orientierungshilfe angekündigt, die Eheleuten in konfessionsverbindenden Ehen eine gemeinsame Teilnahme am Abendmahl ermöglichen solle. Diese Handreichung werde sich zuallererst an die Seelsorger in den Pfarrgemeinden und Diözesen wenden und solle eine Hilfe für Seelsorger sein, diese Frage jeweils im Einzelfall zu klären. Bisher sind evangelische Christinnen und Christen in der Regel nicht zum Abendmahl in der katholischen Kirche zugelassen.

Hannover, 23. Februar 2018

Henrike Müller
Pressestelle der VELKD