Patientenautonomie am Lebensende fördern – aktive Sterbehilfe verhindern

Zum Bericht der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“

Heute hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Ergebnisse einer Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ vorgestellt, die von ihr im September letzten Jahres eingesetzt worden war. Die Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, die Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen zu überprüfen, wichtige Bausteine für die Erstellung von Patientenverfügungen zu benennen und Vorschläge zu machen, in welchem Umfang gesetzliche Regelungen die Patientenautonomie befördern könnten. In der Arbeitsgruppe haben auch Vertreterinnen des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz und des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mitgearbeitet.

Der Bericht macht Vorschläge, wie Patienten ihre Wünsche und Vorstellungen einer Behandlung in schwerer Krankheit und für die Sterbephase in rechtlich verbindlicher Weise erklären können. Patientenverfügungen können eine große Hilfe für die Angehörigen, für Betreuende sowie die Ärztinnen und Ärzte sein. Dabei ist auch eine weitere Aufklärung über die Möglichkeiten menschlicher und medizinischer Hilfe sowie über die Formen von ethisch und rechtlich erlaubter ärztlicher Sterbebegleitung sinnvoll.

Wir nehmen die Veröffentlichung des Berichtes der Arbeitsgruppe zum Anlass, an einige Grundsätze zu erinnern, von denen sich die Kirchen bei der Frage der Sterbebegleitung leiten lassen. Mit den Ärzten und Ärztinnen in Deutschland wissen sich die Kirchen einig in der Sorge um eine menschenwürdige Sterbebegleitung. Die erst kürzlich überarbeiteten und im Mai veröffentlichten Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung sprechen sich für Leidminderung, Zuwendung und Fürsorge aus und erteilen jeder Form von sogenannter aktiver Sterbehilfe, die ja Tötung ist, eine klare Absage. Dies ist gleichzeitig eine deutliche Ablehnung jeder Form von Annäherung an Euthanasie-Regelungen, die in manchen unserer Nachbarländer als geltendes Recht eingeführt wurden. Das Tötungsverbot, also die Unantastbarkeit des Lebens eines anderen Menschen, steht auch einer Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zum Suizid strikt entgegen.

Schwerstkranke und sterbende Menschen dürfen in keinerlei Hinsicht unter Druck gesetzt werden oder den Eindruck gewinnen, dass man sich ihrer entledigen wolle. Sie sollen sich gerade in den schwächsten Phasen ihres Lebens gewiss sein dürfen, dass sie als Person wertvoll bleiben und Unterstützung erhalten. Selbstbestimmte Vorsorge von Patienten und die Achtung der Wünsche und Vorstellungen der konkreten Person können ihren Niederschlag in Patientenverfügungen finden. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD bieten zusammen mit weiteren christlichen Kirchen seit mehreren Jahren eine „Christliche Patientenverfügung“ an.

Wir hoffen, dass die Thesen der Arbeitsgruppe ebenso wie die voraussichtlich in den kommenden Wochen zu erwartenden Ergebnisse der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Ethik und Recht in der modernen Medizin“ dazu beitragen, eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen zu befördern. Leidminderung durch die Verbesserung palliativmedizinischer Angebote sowie eine Beförderung von Hospizen sind dabei wichtige Aufgaben. In einer Gesellschaft, die solche Wege der Sorge für Kranke und Sterbende ausbaut, ist Raum für menschenwürdiges Leben in allen Phasen.


Hannover/Bonn, den 10. Juni 2004

Pressestelle der EKD    
Silke Fauzi

Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz
Dr. Martina Höhns


Hinweis: Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von den Pressestellen der EKD und der DBK veröffentlicht.